Änderungen an der StVO

  • Ich denke nicht, dass Radfahrende die eigentlichen Adressaten der Regelung sind. Höchstens insofern, als sie natürlich die Leidtragenden dieser Repression sind.
    Intention ist schlicht die verbesserte Reisezeit für den MIV. Zusätzlich eine Entlastung der Strassenverkehrsbehörden, die jetzt nach Belieben blaue Schilder zwecks Fahrbahnverbot aufstellen können, ohne dass sich Betroffene noch gerichtlich dagegen wehren können.
    Mal schaun wieviele Spenden dieses Jahr von der Automobilindustrie in die Parteikassen fliessen ...

  • Alfos' Argument ist durchaus logisch, obwohl ich nicht glaube, daß das SO geplant wurde.
    Ich nehme eher an, man ist pragmatisch und geht einfach den Weg des geringsten Widerstandes. Eigentlich will man mehr, geht aber davon aus, das Richter nur den beiden genannten Punkten nun auch stets folgen werden (Außerorts = Da isses doch so schnell = Gefährlich, Streifen = Is ja wie Fahrbahn). Zudem ist man sich der Nebenwirkungen bewußt: Zukünftig wird bei Klagen Innerorts auf Außerorts verwiesen werden und weitere gesetzliche Änderungen zulasten von Radfahrern können folgen.

    Finde ich jetzt beides nicht so dramatisch.

    Ich finde es dramatisch, wenn Radfahrer, erstens, als Nigger des Staßenverkehrs behandelt werden, und, zweitens, dafür die Öffentlichkeit auch noch belogen wird. Na ja, zum Lügen gehören ja immer zwei, und die anderen wollen halt belogen werden.

  • Zukünftig wird bei Klagen Innerorts auf Außerorts verwiesen werden

    Begründet wird die Änderung außerorts doch mit der Geschwindigkeitsdifferenz. Außerorts dürfte die Differenz häufig > 80 km/h liegen; innerorts maximal 40 km/h, i.d.R. aber deutlich drunter, weil Stadt = langsam. Also man kann gerne darauf verweisen, aber dann bitte auch auf die Begründung.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • @'Gerhart
    Genau lesen:
    "zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs" steht da in der Begründung.
    Bis dato war es noch Konsens, dass stets Sicherheit vor Flüssigkeit unbedingte Priorität hat. Da scheint ein Umdenken stattgefunden zu haben.
    Das jetzt explizit mittels Fahrbahnverbot angestrebte Ziel der 'Flüssigkeit' lässt sich künftig mittels weiterer Novellierungen sehr wohl auf alle Situationen übertragen, wo der Radverkehr den MIV auszubremsen droht.
    Deduktiv argumentiert:
    Radverkehrsförderung soll ja nunmal als 'anti-congestion' funktionieren, was nur geht, wenn eine konsequente Separation überall da erfolgt, wo Radverkehr-Fahrbahnnutzung den MIV 'behindert'.

  • Bis dato war es noch Konsens, dass stets Sicherheit vor Flüssigkeit unbedingte Priorität hat. Da scheint ein Umdenken stattgefunden zu haben.

    Hm, wie jung bist Du denn? Vor 98(?) ging die Flüssigkeit des Verkehrs vor. Daher gab es ja eine allgemeine Nicht-Fahrbahn-Benutzungspflicht. Das mit der Sicherheit vor Schnelligkeit kam erst 98. *Das* hier ist jetzt ein Backlash der Raserfraktion, da wird jetzt suggeriert das es eine "sichere Flüssigkeit" gebe. Was soll das sein? "Flüssig" wäre für mich ja kreuzungsfrei oder zumindest kreuzungsarm. Wie geht das mit separiertem Radwegen und Einmündungen + Einfahrten alle Nase lag? Da tun wir Schild hintun und da tut sich ja jeder dran halten tun (tun?). Ich hab' gerade diesen Unfall in Kastl gelesen und da kommt mir wieder die Galle hoch: dieselben Leute die da volles Verständnis für haben wenn ein Raser in eine Gruppe Fahrradfahrer fährt :"Kann ja passieren. Und außerdem blablabla" erzählen Dir dann ohne Rot zu werden das genau *die* Leute die es nicht schaffen eine Gruppe Radfahrer wahrzunehmen wenn sie da von hinten heranfahren diese plötzlich sehen wenn sie nur von der Seite kommen. Und wenn nicht - mei, hättste halt mal Rücksicht genommen/auf deine Vorfahrt verzichtet/fahr halt nicht bei Rot etc. pp.

    Da ist nur die gute alte "freie Raserei für freie Bürger": wenn an der Kreuzung was passiert war das *trotz* separiertem Radweg, nicht wegen - das haben wir doch so bestimmt!

    "Sicherheit vor Flüssigkeit" hatte noch nie Priorität. Wenn das jemals Priorität gehabt hätte dann hätten wir max. 70 Außerorts und 30 Innerorts. Priorität hatte schon immer nicht-Autofahrern die Schuld für die Verkehrstoten zu geben (Helm, Jacken, Radwege etc.).

  • Oh, und nochwas: nachdem ich mir die Änderung durchgelesen habe bin ich doch jetzt spontan auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen.

    EDIT:

    1. Ich interpretiere
    "
    Infolge der außerortszulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit,infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. "

    so das unabhängig von der Gefahrenlage Außerorts erstmal die Raserei sichergestellt werden muss - wenn es dadurch Tote gibt (EInmündungen, Kreuzungen etc.) dann ist das halt so. Naja, BTDT, warum sollte das nicht wieder so sein?

    2. Mal ganz doof gefragt: Wenn "infolge der hohen Differenzgeschwindigkeit" getrennt werden muss - was heißt das für alle anderen Außerortsstraßen bei denen nicht getrennt werden kann? Kann man die dann auf Tempo 50 'runterklagen (Das die dann automatisch auf 50 'runterbeschildert werden ist ja wohl ein nasser Traum)?

  • Seltsamer weise kommt niemand auf die Idee innerorts mal eine Benutzungspflicht für separate Parkplätze, Garagen, oder Parkhäuser ein zu führen. Der dadurch gewonnene Platz würde die Sicherheit und auch die Flüssigkeit des Verkehrs enorm steigern.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • 2. Mal ganz doof gefragt: Wenn "infolge der hohen Differenzgeschwindigkeit" getrennt werden muss - was heißt das für alle anderen Außerortsstraßen bei denen nicht getrennt werden kann?

    Dann stellt man einfach das Verkehrszeichen 254 - Verbot für Radverkehr auf.
    Ein paar solche Schilder habe ich in Niedersachen auf den Weg nach Norddeich gesehen: z.B. an neuen Bundesstraßen, die ohne Radweg gebaut wurden. Da ich damals mit einem Kraftfahrzeug unterwegs war, konnte ich davon leider keine Fotos machen.

  • Dann stellt man einfach das Verkehrszeichen 254 - Verbot für Radverkehr auf.Ein paar solche Schilder habe ich in Niedersachen auf den Weg nach Norddeich gesehen: z.B. an neuen Bundesstraßen, die ohne Radweg gebaut wurden. Da ich damals mit einem Kraftfahrzeug unterwegs war, konnte ich davon leider keine Fotos machen.

    <Patsch aufs Hirn> Oh mann, natürlich! Das ich nicht selber darauf gekommen bin!

  • Bescheidene Frage: muss bei einem solchen Verbotsschild [Zeichen 254] nicht eine Alternativstrecke ausgeschildert werden? Damit man nicht 110 wählen und sich lotsen lassen muss?

    Dafür gibt es Karten. Ich wüsste von keiner Verpflichtung, Alternativen anzubieten oder auszuschildern.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Dafür gibt es Karten. Ich wüsste von keiner Verpflichtung, Alternativen anzubieten oder auszuschildern.

    Ich will von A nach B. Ich fahre mit dem Rad auf der Fahrbahn, es gibt keine Verbotsschilder und keine Blauschilder. Ich folge den gelben Verkehrsschildern, die auf B hinweisen. Plötzlich, in Wilster, taucht [Zeichen 311] in Kombination mit [Zeichen 254] auf. Wie komme ich jetzt in das nächste Kaff?
    Also ich habe da schon den Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Autofahrern. Wenn denen der Weg gewiesen wird und sie keine Landkarte oder Navi mitführen müssen, dann will ich das auch haben.
    Was ist denn, wenn es eine Umleitung gibt?
    (Und auf welchen Karten ist bitteschön [Zeichen 254] berücksichtigt, womöglich ein temporäres wegen Baustelle oder so?)

  • Hm, wie jung bist Du denn? Vor 98(?) ging die Flüssigkeit des Verkehrs vor. Daher gab es ja eine allgemeine Nicht-Fahrbahn-Benutzungspflicht.

    Ja, ich kenn auch noch die Sit. vor 98, bezog mich aber auf die Sit. nach der 97er Novellierung.
    Die Zeit von 76-98 hatte ja die allgem. Benutzungspflicht. Kenn ich noch. Hab damals auch noch Anfang der 80er im Ruhrgeb. "mehr Radwege" gefordert (jugendlicher Leichsinn halt).
    Nach 1-2 Jahren intensiver Beschäftigung und praktischer Befahrung merkt man aber doch schnell, dass das eine 'vom Regen in Traufe' Geschichte ist.
    Immerhin hat die Frderung nach 'mehr Radwegen' den Vorteil schnell Verbündete zu kriegen (wie auch z.B. bei Biosprit). Der Preis ist halt die Aufgabe ökologischer Zielvorstellungen.
    @Gerhart
    Gerhart hat das ja gut auf den Punkt gebracht: Separation ist gut für die Auto-Fernpendler.
    Dummerweise ist es aber keine Einbahnstrasse, sondern diese Art der Separation führt auch automatisch zu MEHR Auto-Fernpendlern (durch Reisezeitverbesserung, die im Effekt NIE zu Zeitersparnis führt, sondern IMMER zur Vergrößerung der zurückgelegten Strecken - 'Gesetz der Reisezeitkonstanz')
    Der Zusammenhang von Auto-Reisegeschwindigkeit und Zersiedelung/Steigerung der MIV-Verkehrsleistung ist bestens belegt.
    Individuell kann ich Gerharts Position nachempfinden, im gesamtgesellschaftlichem Kontext ruiniert das durch die fiesen ökologischen Zusammenhänge schlicht und einfach den Planeten.
    M.E. hat aber nicht das Individuum Gerhart "schuld", sondern die Struktur, die dafür sorgt, dass sich immer mehr Menschen in dieser Situation befinden weite Wege mit dem Autozu pendeln.
    Das "System" Auto funktioniert halt so, dass es sich selbst verstärkt.
    "Teufelsdreis" nennt sich sowas üblicherweise.
    Gerhart will nicht daraus aussteigen, viele andere wollen das auch nicht, und im Resultat steigt die Auto-VerkehrsleistungJahr für Jahr an.
    Weiter so?

    In einem anderen Forum las ich im Zusammenhang mit der Neuregelung von "Autobahnisierung".
    Das bringts ziemlich gut auf den Punkt. Selbst Bundes-, Land- und Kreisstrassen werden mittlerweile zum alleinigen Gebrauch für Autos zugerichtet.

    Aber dann unbedingt aufregen, wenn in ein paar Jahren die 500 Mio. Klimaflüchtilnge unsere deutsche Leitkultur bedrohen oder so ....
    Diese Art von Verkehrspolitik ist schlicht eine menschenverachtende Sche****.

  • Gerhart will nicht daraus aussteigen, viele andere wollen das auch nicht, und im Resultat steigt die Auto-VerkehrsleistungJahr für Jahr an.

    Immer mehr Menschen ziehen in Städte. Ich sehe diesen Wandel als Chance, Verkehr besser abwickeln zu können --> weniger MIV, mehr ÖPNV, mehr umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge.

    Ich sehe nicht, wie man sämtlichen MIV in Zukunft abschaffen kann. Ich wüsste auch nicht weshalb, dafür ist das eine viel zu tolle Sache. Individualverkehr bedeutet Freiheit und die ist wichtig. Motorisiert (weg mit den Verbrennern!) ist auch toll, denn Muskelkraft reicht nicht immer.
    Weg muss der MIV lediglich in den Städten, wo Strecken kürzer sind, ÖPNV effizient durchführbar ist und Platz eine Mangelware ist.

    Die Sache mit den Landstraßen wo 100 km/h erlaubt sind, betrachte ich aus Sicherheitsperspektive. Ich fühle mich dort unsicher und auch mein Verstand meint, dass ein Unfall bei dem Tempo, auch wenn unwahrscheinlich, nur in seltenen Fällen glimpflich verlaufen dürfte.

    Wer wie ich der Meinung ist, der MIV sei zu schnell unterwegs, sollte geringere Tempolimits fordern. 80 auf Landstraße, 30 in der Stadt (50 in Ausnahmefällen), irgendwas um 120-160 auf der Autobahn. Radfahrer außerorts als MIV-Bremse einzusetzen halte ich für gefährlich.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • @Gerhart
    Ja. Ich kenne auch einige Strassen, wo ich froh bin (je nach Uhrzeit) einen Radweg vorzufinden. Und ja, Längsverkehrsunfälle sind sehr selten, gehen aber nicht nur glimpflich aus (laut BAST in Mehrheit), sondern sind in einigen Fällen dann sogar besonders schwerwiegend und ggf. auch tödlich.
    Nur verstehe ich den Zusammenhang mit Benutzungspflicht nicht. Das eine hat m.E. mit dem andren nichts zu tun. Im Dunkeln führt Benutzungspflicht ausserorts in nicht wenigen Fällen bei sicherheitsbewußten Radfehrenden zum komplette Fahrverbot (Blendung, etc.). Die Dinger sind agO ja einseitige Zweirichtungswege. Es ist ja nicht so, dass der "Alleinunfall" nicht erhebliche und tödliche Folgen haben kann. Gerade für Ältere sind Alleinunfälle oft final.
    Und zum Trend der Urbanisierung: ja, das wird immer so gesagt, es wird aber i.d.R. verschwiegen, dass das in immer mehr Fällen mit einer Gentrifizierung der Kernstädte verbunden ist.
    Green-City,aus der Feder derRadwege-empfehlenden Agenturen ala Gehl, schön autoberuhigt, etc. geht leider mit einer Vertreibung der alten Bewohnerschaft einher, die dann in die Peripherie ziehen. Das ist ein reines Besserverdiener-Programm mit verstärkter sozialräumlicher Segregation nach Einkommen/Vermögen.
    Die Metropolisierung meint ja nicht die Kernstädte, sondern halt die Metropolregionen. Da kommen schnell mal 10-25 KM einfacher Weg zustande.
    Die Grenze des Reisezeitvorteils mit dem Rad dürfte z.Zt. wohl bei ca. 5KM liegen.
    Zusätzlich gibt es seitens der 'Arbeitgeber' den Trend zu immer stärker ausdifferenzierten Anforderungsprofilen auf den Arbeitsmärkten. Auch das fördert längere Pendlerstrecken. Zusätzlich gibt es den Trend doppelter Berufstätigkeit in Haushalten / Lebenspartnerschaften. Nicht selten wird unter den gegenwärtigen Arbeitsmarktbedingungen dann 2x Mitteldistanz oder 1x relativ kurz plus 1x sehr lang gewählt.

    Mit 'Teufelskreis' meine ich, dass durch beschleunigte Wegebeziehungen die Entfernungen zw. Wohnen / Arbeit /Freizeit immer weiter ansteigen (Knoflacher u.a. sind da sehr lesenswert). Es ist halt NICHT so, dass die Zeiten sich verkürzen.
    Der Wohnungsmarkt ist ein weiterer Faktor, der zu weiteren Wegebeziehungen führt: zentrale Lagen sind oft so teuer, dass sich Pendeln 'lohnt', bzw. Nicht-Pendeln nicht bezahlbar ist.
    Z.B. Großraum München, etc. . Da hast Du Metropolisierung mit immer weiteren Pendlerbeziehungen.
    Ich kann also Deinem Optimismus nicht folgen.

    Zur Elektromobilisierung:
    lies mal
    Auch da überwiegt der Reboundeffekt. Von der fortbestehenden Blechkistenvermüllung nal ganz abgesehen.
    Es gibt halt Technologien (Atomkraftwerke, Kohleverbrennung, Automobilität), die sind nicht reformierbar, sondern gehören weitestgehend abgeschafft.
    Kluge Mobilitätskonzepte, die ohne Auto auskommen können sich allerdings nicht entwickeln, solange das Auto derart dominiert. Zusätzlicher tauglicher ÖPNV ist dann in zu hohem Maße defizitär.
    Das mag sich evtl. mit Fahrerlosen IT-basierten ÖPNV-Systemen bald etwas verbessern. Pilotprojekte gibts ja schon.
    Zu alldem brauchts aber politischen Willen mit ökologischer Ausrichtung.

    Der kapitalistische Markt mit seiner "unsichtbaren Hand" wirds eben NICHT richten. Der ist für Profite zuständig, und dafür, dass die Politik diese Profite ermöglicht, womit wir wieder bei der Entmachtung der Politik durch die Autolobby wären,womit wir wieder bei der Einführung der allgemeinen Benutzungspflicht und der verbesserten Reisezeit für MIV wären ...
    Ein Teufelskreis halt.

  • @'Fahrbahnradler
    ich bin grad zu faul, aber schau mal wg. 254 in die VwV-StVO. Da sollte was zu finden sein - auch bzgl. Wegweisung. Evtl. bei Z.421 oder Z.442 nachschaun?
    Ich hatte mich mal damit beschäftigt, und war nach Nachfrage bei befreundetem Juristen zur Meinung gelangt, dass eine Wegweisung zwingend erforderlich sei. Ist aber zu lange her, und ich bin halt auch kein Jurist. Sowas ist ja oft zieml. speziell.

  • Dafür gibt es Karten. Ich wüsste von keiner Verpflichtung, Alternativen anzubieten oder auszuschildern.

    Das steht im berokratischen Teil der StVO:

    Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

    Hervorhebung durch mich.