Unsitte Ampel an schnellem Rechtsabbieger

  • Weiß jemand ob es ein Mittel gibt folgendes Problem zu unterbinden:

    Hier in der Gegend gibt es oft schnelle Rechtsabbieger für PKW. Dazu Radwege mit Benutzungspflicht. Will man mit dem Rad gerade aus so muss man die Fahrbahn für Rechtsabbieger queren und gelangt auf eine Insel, wo es dann normal über die Ampel gerade aus weiter geht.

    Nur entstehen hier an immer mehr Stellen zusätzliche Signalgeber, die für PKW das rechts abbiegen und für Radfahrer das gerade aus auf die Insel fahren regeln. Wie diese geschaltet sind kann sich sicher jeder denken, hat gerade aus grün, so hat die Fahrbahn rechts ab auch grün (sonst können bei viel Verkehr PKW ja ihr gerade aus grün nicht erreichen weil es sich auf der Abbiegespur staut und sobald die voll ist ist gerade aus auch zu.

    Als Radfahrer muss man nun immer an jeder dieser Ampeln anhalten. Das die eigene Fahrtrichtung gerade grün hat und man durch fährt (man passt ja sonst sein Tempo an damit es möglichst genau so auskommt) ist ausgeschlossen. Zu allem Überfluss sind da auch noch Bettelknöpfe dran und die Signalgeber sind für Rad und Fußverkehr gemeinsam (unnötig früh Rot für Radfahrer durch längere Räumzeit für Fußgänger) :cursing:

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ui, ein dickes Brett!
    Vorgehen kann man am ehesten gegen die Benutzungspflicht eines Radwegs, aber bei der hier diskutierten Straßenkategorie sehe ich da generell schlechte Chancen.
    Wenn außer der neuen Ampel auch sonst Umgestaltungen an der Kreuzung vorgenommen wurden/werden, sollte in jedem zukünftigen Einzelfall geprüft werden, ob man nicht den Radverkehr als eigene Geradeausspur links der Rechtsabbieger mit über die Kreuzung nehmen kann. Das wird aber wegen der eben baulich bereits vorhandenen Inseln tendenziell sehr schwierig sein.
    Ob ein eigener Rechtsabbieger zusammen mit der Ampel noch groß Sinn ergibt, ist eine andere Frage. Ich meine mich gerade ganz vage zu erinnern, dass die freien Rechtsabbieger insgesamt wegen Unfallhäufungen nicht mehr in der bisherigen Form angeordnet werden sollen. War da nicht was?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Als Radfahrer muss man nun immer an jeder dieser Ampeln anhalten. Das die eigene Fahrtrichtung gerade grün hat und man durch fährt (man passt ja sonst sein Tempo an damit es möglichst genau so auskommt) ist ausgeschlossen. Zu allem Überfluss sind da auch noch Bettelknöpfe dran und die Signalgeber sind für Rad und Fußverkehr gemeinsam (unnötig früh Rot für Radfahrer durch längere Räumzeit für Fußgänger) :cursing

    Das ist nun mal der Sinn der meisten Radverkehrsanlagen: Beschleunigung des MIV. Wir müssen da auch mal bereit sein ein paar kleine Opfer zu bringen, und nicht immer nur als strong and fearless den Autoverkehr behindern.
    Und wir müssen jetzt endlich auch mal an die Kinder denken und die Alten. Da kann man doch wohl mal ein paar Minuten warten, um ganz 'protected' über die gefährliche Autofahrbahn geleitet zu werden. Erfahrungsgemäss lassen sich die Fahrbahnauf- und abfahrten, sowie die Mitteleinseln eh nicht schnell befahren, da stets verkehrsberuhigende harte Kanten mit in Planung und Bauausführung berücksichtigt werden. Da ist die Radverkehrsförderung sehr konsequent. Motto. 'klare Kante zeigen'.

    Ich warte noch drauf, dass die allgemeine Benutzungspflicht wieder eingeführt wird. Strizzi und andere 'Radwegaktivisten' fordern das ja vehement seit Jahren.
    Zur Zeit siehts wohl danach aus, dass §45, 9 über Bord geworfen wird?

    Eigentlich war mal eine Modifizierung wegen verbesserter Möglichkeit T30 (Atemluft, ...) anordnen zu können vorüberlegt, und jetzt gleich ganz gestrichen ...

    Den Autoverkehr mit steigendem Kurzstreckenradverkehr zu verflüssigen klappt halt nur, wenn die Radfahrenden überall da, wo relevanter Autoverkehr stattfindet runterkommen von der Fahrbahn.
    Die Vorbilder NL und DK haben ja nicht nur steigende MIV-Verkehrsleistungen, sondern auch konsequente Radweg Benutzungspflicht, um die steigenden Autoverkehre mittels separiertem Radverkehr stauarm und kostegünstig abwickeln zu können. Für den Planeten eine schlechte Nachricht, aber die 'Wirtschaft' freuts.
    Dass verflüssigter Autoverkehr NIE zu Zeitersparnis führt, sondern IMMER zu höheren gefahrenen Streckenlängen (Gesetz der Reisezeitkonstanz) und zu stärkerer Zersiedelung?
    Egal.
    Hauptsache benutzungsflichtige Separation. Natürlich wegen der Kinder.
    Überlegt eigentlich niemand was steigende Verkehrsleistung des MIV mit den Kinderlungen anstellt? Und mit den Kindern auf den bald überfluteten Küstenregionen, und den wohl bald 500 Mio verzweifelten Klimaflüchtligen?

    Egal. Zu weit weg. Hauptsache separierter Radverkehr für die KINDER, ad infinitum ...

  • Zur Zeit siehts wohl danach aus, dass §45, 9 über Bord geworfen wird?

    Eigentlich war mal eine Modifizierung wegen verbesserter Möglichkeit T30 (Atemluft, ...) anordnen zu können vorüberlegt, und jetzt gleich ganz gestrichen ...

    Die Begründung dazu:

    § 45 Absatz 9 StVO hat durch die Benennung einer Vielzahl von Ausnahmenzu Auslegungsproblemen geführt. In der Praxis wird von der Anordnung weite-
    rer Verkehrsbeschränkungen kaum noch Gebrauch gemacht. Die Streichung
    des § 45 Absatz 9 StVO würde eine Abwägung "auf Augenhöhe" zwischen den
    Belangen des (motorisierten) fließenden Verkehrs und anderen Verkehrsfor-
    men ermöglichen.

  • Ich frage mich schon, ob irgendwer konkrete Auslegungsprobleme mit den in § 45 (9) genannten Ausnahmen hatte. Ich halte das Argument für einen vorgeschobenen Grund bei dem (durchsichtigen) Versuch, den lästigen §45(9) wegzubekommen, mit dem immer wieder erfolgreich gegen Verkehrszeichen geklagt wurde.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab