Änderungen an der StVO

  • Das ist auch heute schon so. Dafür braucht man keine Änderung der StVO.

    Ich weiß, nur steht das nur sehr allgemein in:

    Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

    In §25 (3) werden nun aber (neuerdings) die Situationen aufgezählt, wann Fußgänger bei Queren von Fahrbahnen an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang haben. Da gehört das der Vollständigkeit halber (auch) rein.
    Dass allerdings tatsächlich Vorrang vor Fahrzeugen auf der Vorfahrtsstraße beim Überqueren der Vorfahrtsstraße gemeint sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.

  • Wie verhält es sich eigentlich bei einer abbiegenden Vorfahrtstraße, wenn das Fahrzeug dieser folgt (z.B. Z. 1002-10)?

    Nach heutiger Rechtslage ist es genau so wie an allen anderen Kreuzungen auch:
    Fußgänger, die vor der Richtungsänderung des Fahrzeugs die Fahrbahn queren, müssen warten.
    Fußgänger, die unmittelbar nach der Richtungsänderung des Fahrzeugs die Fahrbahn queren, haben Vorrang.

    Edit:
    Ich frage mich so langsam, welcher Praktikant die Regelungen in den 332-1-16 geschrieben hat. Denn eigentlich stehen die wesentlichen Regelungen zum Vorrang ja in §9. §25 regelt bisher nur, wo sich Fußgänger zu bewegen haben.
    In der Vorschlagsversion würde ich §25 ergänzend zu §9 sehen, da in beiden §§ Situationen beschrieben werden, in denen Autos warten müssen. Auch zukünftig wären Autos also in der von Dir beschriebenen Situation wartepflichtig.

  • mal sehen was passiert.

    Ich schätze mal bei einer Bundestagsabgeordneten bist Du eher falsch. Die StVO ist eine Verordnung, kein (Bundes-)Gesetz. Verordnungen werden von der Regierung erlassen. Bei der Straßenverkehrsordnung muss der Bundesrat zustimmen. Besser Du wendest Dich an Deine Landesregierung (Verkehrsministerium) oder Deinen Landtagsabgeordneten.
    Aber ein bißchen Druch auf die Regierung kann natürlich auch eine Bundestagsabgeordnete ausüben.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Ich habe auch mal einen Abgeordneten gefragt:

    Anfragen sind m.E. durchaus hilfreich.
    Kleine Ergänzung bzw.. Frage aber dazu. Sowie ich das verstanden habe ist das gar nicht genuin vom Verkehrsausschuss gekommen? Da steht ja auf S.3 vor "3." ein 'U', und kein 'VK'. Insofern vermutlich eher von Umweltausschuß, bzw. Umwelt Reaktor und ...-Ausschuß?
    Die Zuständigkeiten zw. den Bundes- und Bundesrats-ausschüssen zu durchblicken überfordert mich ein wenig. Kam das jetzt ursprünglich von B. Höhn und Co. (Bund), oder Wenzel u.Co. Bundesrat-Aussch., wo auch Geisel (Berlin) drinsitzt und die BW-Grünen, die ja als 'Die Grünen waren schon immer eine Autofahrerpartei' eher für 'Radfahrer runter von der Strasse' sind, ebenso wie die CSU'ler?

  • Wer Diskussion mit Zahlen und Fakten von anderen fordert, sollte auch selber sachlich bleiben können.

    Da stimme ich Dir nicht ganz zu. Korrekter Umgang mit Zahlen und Fakten ist m.E. völlig unabdingbar für eine demokratische Meinungsbildung. Wer da Schindluder betreibt, oder - wie leider oft zu beobachten - ein unredliches 'Spinning' reinbringt, indem er Falschfakten bringt, (wissentliche) Quellenfehler begeht oder rabulistische Entstellung mit Suggestionen betreibt ist nicht an Erkenntnisgewinn interessiert, sondern will im Sinne der 'post-truth-policy' eine Agenda durchdrücken.
    Das ist m.E. Redlichkeit im Interesse aller wirklich unabdingbar. Auch Korrektur und Richtigstllung vo Falschfakten dient ja dem rationalen Diskurs und einem esseren Fundament für die (ggf. je unterschiedliche) meinungsbildung.

    Die dann (hoffentlich auf Basis von Fakten/Tatbeständen) getroffenen Meinungen und Handlungsentscheidungen hingegen müssen ja nicht unbedingt das Label von 'Sachlichkeit' tragen, um relevant oder interessant zu sein.
    Das wäre der Tod von Polemik, Glosse, Satire und allem Artverwandten.

    Im Übrigen: Zu meiner etwas überspitzten These, dass die 'Fahrrad braucht separierte Zwangsradwege-Szene' der 'Strizzis' wohl bereits jubilieren würde, liefert Google die traurige Erkenntnis, dass die Realität jede unsachliche Überspitzung immer schneller einholt:
    " Der §45/9 ist ebenso die Hürde gg inklusive Radinfrastruktur. Deshalb gut, wenn die fallen sollte."

  • Letztlich war es nur eine Frage der Zeit, wann man Beblauung wieder vereinfachen würde. Man hat das Motiv, die Gelegenheit, keine Gegner und auf der Straße nahezu ausschließlich Freunde.

    Sollte der 45(9) wirklich weg fallen was wäre dann die Alternative unnötige Benutzungspflichten weg zu bekommen?

    Im Grunde beruft man sich auf das Grundgesetz, und dazwischen gibt es weiteres.

  • Doch nicht 'Glück gehabt' ?

    Die Streichung von 45.9 (Empfehlung 3 BR-Umweltausschuss) wurde zwar abgelehnt, aber Empfehlung 4 (aus 332/1/16, Seite 5, BR-Verkehrsausschuss) scheint wohl angenommen worden zu sein.
    Damit sollte es wohl endgültig flächendeckend und gerichtsfest möglich sein den lästigen Radverkehr von all jenen Fahrbahnen (Ausserorts und Hauptstrassen) fernzuhalten, die für gute Reisezeiten des Autoverkehrs von Relevanz sind.
    Radverkehr (NAH-mobilität 2.0 !) wird immer mehr eingedampft auf reine Kurzstreckenfahrten, die dann die Selbstbehinderungen des Autoverkehrs reduzieren sollen.
    Kurzstrecke aufs Rad, Innenstädte für die Besserverdiener nach 'green economy' autoarm gentrifizieren, und die Verkehrsleistung des MIV durch verbesserte MIV-Reisezeiten auf mittleren und langen Distanzen weiter nach oben treiben ist das Motto.

    Passt gut zu neuem Verkehrswegeplan. Da ist ja auch Trend den Radverkehr zur Stauentlastung des MIV zu instrumentalisieren (Lets go dutch). Wo die Reisezeiten des MIV in die Knie gehen ist es halt billiger ein paar Kurzstrecken MIV-Nutzer auf separierten RSW zu lotsen, als noch mehr Fahrbahn-Spuren in dicht besiedeltem Gebiet aus den Rippen zu schneiden.
    Dass Radverkehr auf allen Autorelevanten Strecken runter muss von den Fahrbahnen ist dann sehr logisch, weil selbst eine recht geringe Anzahl von "strong and fearless" Fahrrad-Fahrbahn-Nutzern den Autoverkehr signifikant in seiner Reisezeit verschlechtert.
    2012 ist das per Simulation und Messung der realen Verkehre in USA untersucht worden. Seitdem rollt ja eine neue Welle "Fahrrad braucht Radweg". Natürlich nicht wegen der daraus reslutierenden Verbesserungen für den Autoverkehr, sondern wegen der KINDER !

    Na gut, ist nicht neu, wussten die Planer des deutschen Kraftfahrerwesens schon in den 30gern.

    p.s: Wie kommt es nur, dass ich mich nicht mehr wundere, dass die Presseorgane nur über die Autorennen-Strafverschärfungs-Geschichte berichten, aber die Gesetzesverschärfungen gegen den Radverkehr unter dem Radar bleiben?

  • p.s: Wie kommt es nur, dass ich mich nicht mehr wundere, dass die Presseorgane nur über die Autorennen-Strafverschärfungs-Geschichte berichten, aber die Gesetzesverschärfungen gegen den Radverkehr unter dem Radar bleiben?

    Weil Journalisten als "(auto)rasende Reporter" sich Vorteile davon versprechen ?

  • Die Streichung von 45.9 (Empfehlung 3 BR-Umweltausschuss) wurde zwar abgelehnt, aber Empfehlung 4 (aus 332/1/16, Seite 5, BR-Verkehrsausschuss) scheint wohl angenommen worden zu sein.

    Das bedeutet doch nur zwei Dinge:
    - Außerorts darf B-Pflicht auch ohne nachgewiesene Gefährdung angeordnet werden.
    - Innerorts muss für einen Radfahrstreifen keine Gefährdung nachgewiesen werden (genauso wie bisher für Schutzstreifen).

    Finde ich jetzt beides nicht so dramatisch.

  • Finde ich jetzt beides nicht so dramatisch.

    Lies mal die 'Begründung' bei 332/1/16, S.5 zu Empfl. Ziffer 4.

    Ich bin kein Jurist, aber ich vermute, dass damit jegliche Klagemöglichkeit gegen Fahrrad-Fahrbahnverbot auf nahezu allen Auto-relevanten Strecken entfällt. für den Autverkehr in den Innenstädten ist das nicht überall so relevant, da sich da die Autos eh gegenseitig behindern, aber gerade ausserorts ist für die "ERREICHBARKEIT" zwingend zu gewährleisten, dass die gewünschten MIV-Erreichbarkeitsradien innerhalb des gegebenen Reizeitbudgets realisiert werden können.
    Die alten und neu-auferstandenen Konzepte von Suburbanisierung, Zersiedelung, Einzugsbereichsvergrößerung für 'marktgerecht' spezialisierte Arbeitskräfte (Umschulungs- Einarbeitungskosten entfallen, etc.) funktionieren nicht, wenn der Autoverkehr in seiner Reisegeschwindigkeit verlangsamt wird, oder auch (Wachstumsregionen) nur nicht beschleunigt wird.

    Da sind die Autozentrierten IHK's immer noch eine recht schlagkräftige Lobby. Zudem: es ist längst klar, dass die hohen modal-split-Werte für dem MIV im Kurzstreckenverkehr keine Zukunft mehr haben. Der Abgasskandal hat das nur noch mal zusätzlich beschleunigt.
    Umso entscheidender ist die Vorrangstellung des MIV auf den längeren Distanzen. Da ist schneller Radverkehr und gute ÖPNV/Rad/Fuß-Verknüpfung Gift für den Autoabsatz.
    Dementsprechend läuft ja auch eine Doppelstrategie: verbal wird postuliert, dass alles umweltgerecht wird, mehr Rad/Fuß/Bahn, Springer macht die 'Rad-Bild' etc.
    Faktisch aber wird exakt das Gegenteil gemacht. Die Bahn wird weiter zerschlagen, die Abwärtsspirale des ÖPNV (vor allem auf dem Land und in Suburbia) wird verschärft, ÖPNV wird in Relation zum Autoverkehr rasant teurer, Radverkehr wird de facto (Holperwege, immer mehr Zwang zum indirekten Abbiegen, mehr Vorfahrtsentzug, etc.) verlangsamt und vor allem wird emsig dafür gesorgt, dass Radvekehr nicht 24/7/365 funktioniert.
    Der Job des Radverkehrs ist eingehegt auf die autogerechte Funktion "Reduktion von Autostau".

    Die Mittel sind einfach: auf interregionalen Strecken Führung einseitig auf Zwangsradweg z.B. führt dazu, dass die Generation Ü40 den Weg nicht mehr sicher und zügig (Blendung urch Abblendlicht der pkw) im Dunkeln befahren kann. Allerorten: Entzug der Vorfahrt an Kreuzungen und bei Kreisverkehren, Oberflächenqualität ist in den meisten Regionen unterirdisch (im wahrsten Sinne des Wortes) durch völllig unzureichenden Oberbau der RVA (ist aber RiLi konform), Frauen wird man auf mittleren Distanzen auch leicht los, indem man den Zwangsradweg einfach mal kurz hinter die Büsche verschwenkt, etc, etc,

    Die Befahrung der Fahrbahn eröffnet bekanntlich die Möglichkeit diese Verlangsamungen und Behinderungen zu umgehen und führt bei der Mehrzahl der Strecken zu einer deutlichen Verbesserung der Reisezeiten und zu einer zuverlässigen 24/7/365 Befahrbarkeit, die dann dringend notwendig ist, wenn auf das vorhalten eines Auto verzichtet werden soll.
    Mit einer dualen Lösung (Fahrbahn immer möglich, Radweg muss wo sinnvoll/nötig in ausreichender Breite, guter Qualität und bei gutem Unterhalt angelegt werden) wäre da im Grunde doch all den unterschiedlichen Gruppen von Radfahrenden gedient.
    Soll aber nicht. Sondern soll jetzt (in Rückabwickung der 97er Reform) mit Vehemenz verhindert werden.
    Ich bleibe dabei: das ist ein weiterer gut geplanter strategischer Baustein für das Projekt von 'green economy' gentrifiziertern Innenstdten für Besserverdiener gepaart mit gleichzeitiger Ausweitung der MIV Verkehrsleistung mit all den damit verbundenen Nachteilen.
    Die Steigerungen der MIV Verkehrsleistung werden bei uns wohl weiter im Bereich von 1% im jahr liegen.
    Die als neues Vorbild von der "Radwege-Pegida" gepriesenen 'protected bikelane' USA sind uns da bereits einen Schritt voraus: die haben 2015 schon satte 3,5% Wachstum des Autoverkehrs hingelegt.

  • Separierung außerorts wo 80 oder gar 100 km/h gefahren werden darf finde ich gut. Und es funktioniert auch zumindest bisher, weil es außerorts nur wenig Radverkehr gibt. Ich fahre dort sogar (regelwidrig) auf linken Radwegen wo jemand das Schild vergessen hat.
    Die ganzen guten Argumente die man gegen Radwege und RWBP anführen kann, ziehen dort nicht. Außerorts wird fast nie zugeparkt, es gibt wenig Grundstückseinfahrten und Einmündungen. Es gibt kaum Fußgänger und andere Radfahrer. Man kann einfach mal paar Kilometer am Stück fahren ohne sich Gedanken über andere Verkehrsteilnehmer machen zu müssen.

    Innerorts sieht die Sache natürlich anders aus. Gegenüber Hochbord haben Radfahrstreifen paar Vorteile:
    - Sie sind stets rechts der Fahrbahn
    - Man kann problemlos auf die Fahrbahn und zurück wechseln, z. B. zum Überholen oder wenn zugeparkt ist
    - Es gibt viel weniger Fußgänger
    - Ist per Definition nicht hinter Müllcontainer o.ä. verschwenkt.
    - Wird als vermeintlicher Teil der Fahrbahn eher von aus Ausfahrten kommenden KFZ freigehalten.

    Die Nachteile gegenüber Mischverkehr sind eher gering. Größte Problem ist hier die Sicherheit bei rechtsabbiegenden KFZ und gerade LKW. Im Mischverkehr kann man quasi nicht übersehen werden, bei Radfahrstreifen (und Hochbord) aber durchaus. Da kann man den Gesetzgeber und die Straßenplaner nur dazu aufrufen, geradeausfahrenden Radfahrer mit rechtsabbiegenden KFZ zu mischen (Funktioniert in Kopenhagen ganz gut) oder einen Rechtsabbieger zu bauen, der rechts von der durchgehenden Radspur verläuft (z. B. Siemersplatz in Hamburg).

    Wenn Radfahrstreifen in der Dooring Zone verlaufen, dann ist nicht der Radfahrstreifen das Problem, sondern die Parkstände rechts daneben. Und man kann+darf natürlich links vom Radfahrstreifen fahren, wenn er zu dicht an parkenden Autos verläuft.

    Ich bin mit den Änderungen soweit zufrieden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich bin kein Jurist, aber ich vermute, dass damit jegliche Klagemöglichkeit gegen Fahrrad-Fahrbahnverbot auf nahezu allen Auto-relevanten Strecken entfällt.

    Außerorts ja, außer du kannst nachweisen, dass der Radweg massive Sicherheitsdefizite hat. Innerorts müssen erst einmal Radfahrstreifen dafür gebaut werden.

    Und dein ganzen andere Gerede... Es gibt gute Gründe für die Benutzung von KFZ. Würde ich in einem Dorf wohnen und 20km weiter in einem anderen Dorf arbeiten, wie soll ich dort hinkommen? Mich morgens und abends je eine Stunde auf mein 25km/h-Pedelec setzen? Den Bus nehmen der 2x am Tag fährt? Oder doch MIV und bequem innerhalb von 20 Minuten auf der Arbeit sein?
    Und nun komm mir nicht mit Eisenbahn; die rentiert sich nur bei hoher Nutzung, also in Ballungsgebieten oder im Fernverkehr.
    Oder soll ich Haus+Gründstück verkaufen, jedesmal wenn ich einen neuen Job annehme? Und vielleicht auch eine neue Frau suchen, die im gleichen Dorf wie ich arbeitet?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Viele wenn nicht die meisten schweren Unfälle agO finden beim Queren der Fahrbahn statt, wenn von einer Seite auf die andere gewechselt werden muss. Und bei den in der Tat wenigen, aber oft gefährlichen Einmündungen, Kreuzungen und Einfahrten.

    Trotzdem finde ich Radwege agO für nützlich, wenn sie ordentlich ausgeführt sind. Es gibt aber Gegenden, z.B. in der Eifel kenn ich welche, die sind noch mit Betonplatten mit derben Stoßfugen ausgeführt. Das ist mit Federgabel schon grenzwertig, für Rennradler unzumutbar. Also wenn Verpflichtung der Radler zur Nutzung der Radwege dann auch Verpflichtung der Baulastträger zu ordentlicher Ausführung. Und letzteres ist Wunschdenken.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Außerorts wird fast nie zugeparkt, es gibt wenig Grundstückseinfahrten und Einmündungen. Es gibt kaum Fußgänger und andere Radfahrer. Man kann einfach mal paar Kilometer am Stück fahren ohne sich Gedanken über andere Verkehrsteilnehmer machen zu müssen.

    Siehst Du, so unterscheiden sich die Gegebenheiten: Hier bei mir liegen die Ortschaften max. 2 km auseinander. Da darf dann auch gerne zwischendrin noch eine Einmündung zu einem neuen Gewerbegebiet oder zu einer Straße sein. Für mich stellt sich der tägliche Weg also so dar:
    - Innerorts durch Dachau: keine Ben-Pfl. mehr, dafür die üblichen "hoppla da komm ich"-Fahrer bis Kante Fahrbahn aus den Nebenstraßen.
    - Dachau - Günding: keine Ben.-Pflicht mehr, in Günding dann "Radfahrer frei" linksseitig.
    - Mitte Günding dann der beliebte Radwegsprung von der einen auf die andere Seite: auf der einen Seite eine Kurve, auf der anderen Seite die Hauptkreuzung, da dürftest Du Dich dann rüberbeamen. Besonders angenehm mit Kindern (ach ja, eine Ampel wird dort vor einigen Jahren "mangels Bedarf" abgelehnt).
    - Gündig - Bergkirchen: keine Ben.-Pflicht mehr (Schilder stehen noch, aber das ist andere Baustelle) -> keine Einmündung zum Gewerbegebiet mehr zu kreuzen, Entfall mehrerer Vollbremsungen pro Jahr (plus das beliebte "bremst-er?"Fragespielchen die restlichen Tage).
    - Bergkirchen - GADA: keine Ben.-Pflicht. -> kein Slalomfahren mehr an der Einmündung dazwischen, kein Fragespielchen.
    - GADA: keine Ben.-Pflicht mehr -> Kreisel kann in einem Zug durchfahren werden (rate wie die Vorfahrt dort geregelt war), keine Fragespielchen mehr bei ALDI und Gokartbahn.
    - Geiselbullach: da oute ich mich doch tatsächlich für 200 m als illegaler Fahrbahnradler - ich habe einfach die Schn**tze voll von "den habe ich nicht gesehen"-Fahrern aus der Nebenstraße auf die Haube genommen zu werden.

    Ich plädiere für häufigere Kontrollen. Dann würde ich mir wohl auch endlich mal die Lollies in Geiselbullach vornehmen. Aber so Trulla Trulla wie das jetzt läuft wird das nix - das gilt nicht nur für VW (und AUDI und xxx) beim Abgasskandal, das gilt überall: was nicht kontrolliert wird kann man auch gleich sein lassen, das ist das Papier nicht wert auf dem es steht.

  • @Gerhard
    Diene Argumentation hat die ganz grundlegende Schwäche, dass sie überhaupt nicht berücksichtigt, dass es nicht darum geht OB agO Radwege gebaut werden, sondern ausschliesslich darum, dass bei vorliegen irgendeines Radweges ab Inkrafttreten automatisch ein Fahrbahnverbot verhängt ist.
    Dein Einschätzung zu Sinn und Zweck von agO Radwegen teile ich nur sehr bedingt.
    Dass Radwege dort unter ggebenen Umst#nden (z.B. T100) Sinn machen (können) ist nicht Gegenstand der Äanderung !!!
    Es folgt keine Verpflichtung agO wegen der Sicherheit von Radfahrenden bei T100 automatich anlegen zu müssen !!!
    Radwege sind von der Regelung allenfalls insoweit betroffen, als e jetzt nicht mehr möglich ist bei übelsten Wegen weit unterhalb der Richtlinien wenigstens die Aufhebung des Fahrbahnverbotes gerichtlich zu erwirken, wie es doch ziemlich vielfach geschehen ist.

    Also:
    kein Radwege-Gesetz, sondern ein reines FAHRBAHNVERBOTS-Gesetz.

    Ferner gehen gerade auch ausserhalb - neben etwaigen Sicherheitsvorteilen - von Radwegen zum Teil ganz erhebliche Gefahren aus. Gerade die Gruppe der schutzbedürftigen Alten und Kinder ist besonders von zusätzlich herbeigebauten Gefahren betroffen. querungen bei T100 sind für Kinder PRINZIPIELL nicht möglich, weil die Geschwindigkeitseinschätzungsfähigkeit entwicklungsmäßig noch nicht entwickelt ist.
    Für ältere Menschen gilt das wegen häufig anzutreffener Seh-einschränkungen und nachlassendem ZNS-Tempo ebenfalls oft.
    Ausserorts dominiert ja nicht etwa der Längsverkehrsunfall, sondern die Radfahrenden sterben vor allem durch die alle paar Kilometer notwendig werdenden Querungen über die Raserstrecken.
    Wenn T100 eine zu höhe Gefährdung darstellt, und wenn es tatsächlich gewünscht ist (wäre) den Autoverkehr einzudämmen, dann halt max. T70 ausserorts. T30 in Städten T70 ausserorts und T100 auf Autobahnen ist eh längst überfällig.
    Mit der neufassung werden ja - wieder mal - die umweltschädlichen Gefährder verstärkt bevorzugt und die umweltschonenden Gefährdeten mit einem Verkehrsverbot belegt.
    Ferner: durch die regelmässig einseitige Anlage von schmalen Zweirichtungswegen sind Ältere wegen systematischer Blendung (StVZO) durch das asymmetrisch normierte Abblendlicht im Dunkeln vom Verkehr ausgeschlossen, es sei denn sie seien bereit einen Hochrisikofahrt zu unternehmen. Verschärft wird das noch, wenn Radwegeausserorts tiefer als die Fahrbahn angelegt werden (Fahrbahn erhält mind. 65 cam Oberbau, Radweg nur untaugliche 30cm oder bei Bürgerradwegen adurde 20cm.
    Ferner: Die Oberflächen von Radwegen sind in den allermeisten Fällen von erheblich schlechterer Qualität als die begleitende Fahrbahn. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Erreichbarkeitsradien. Bei schlechter Oberfläche fällt schnell mal dieHälfte der 'eigentlichÄ erreichbaren Fläche aus dem Reisezeitbudget der Radfahrenden raus.

    etc. etc. etc.

    Du verkennst m.E. grundlegend worum es bei der Neuregelung überhaupt im Kern geht:
    Beschleunigung des Verkehrsfusses von MIV, Etablierung der Wiedereinführung allgemeiner Radwegebenutzungspflicht infolge ausufernden Radfahrens, das jetzt autogerecht so zugerichtet werden soll, dass die weiteren Steigerungn der MIV-Verkehrsleistung mit bestehendem Strassennetz bei guten Reisezeiten für den Autoverkehr bewältigt werden können.

    Denk doch mal logisch einen Moment drüber nach wer verbietet dir die Benutzung der vorhandenen Radwege wenn kein Fahrbahnverbot vorliegt?
    Was ist der Unterschied bei der neuen Regelung: wem nutzt/wem schadet Das (MIV oder Radverkehr)?

  • Wieso brauchen Radwege agO eine Benutzungspflicht ? Wer sich als Radfahrer Vorteile von ihnen erwartet , kann und wird sie auch ohne Benutzungspflicht benutzen.
    Und wer meint, Fahrbahnen agO seien zu gefährlich für Radfahrer, den muss man fragen, warum er nichts für die Sicherheit von Motorradfahrern macht, die ein noch viel höheres Unfallrisiko haben als Fahrradfahrer. Z.B. benutzungspflichtige Motorradwege anlegen.
    Ausserdem fehlt bisher jeglicher Nachweis, das solche Radwege überhaupt einen Sicherheitsgewinn für Radfahrer gegenüber der Fahrbahn bringen.