Woche 41 vom 10. bis 16. Oktober 2016

  • Erheblich sinnvoller wäre es, einmal zu erforschen, weshalb es überhaupt so viele Junkies, Dealer und Nutten gibt.

    *Versuch der Ironie*
    Na wegen der Zustände auf den Straßen.

    Und ohne Ironie: Ja, guter Hinweis, denn Auswüchse dieser Art zeigen eben auch an und auf, daß eine Gesellschaft nicht gesund, also krank ist und "krankes Verhalten" produziert nunmal wieder neue und weitere/andere Auswüchse und das eben auch im Straßenverkehr. Hier gab es dieses oder letztes Jahr eine allg. Verkehrskontrolle, da wurden mehr Fälle von Drogen denn Alkohol hinterm Steuer festgestellt.

    Wir leben aber auch in einem Zeitalter der "letzten Ekzesse", da unser wunderbares allg. Wirtschaftssystem faktisch kurz vor dem (finalen?) Kollabieren steht, worüber aber nicht offen und ehrlich gesprochen werden darf, wie schon 2007/2008 als Leuten mit Hirn klar war, daß bald eine sehr große Blase platzen würde und die Weltwirtschaft den Bach runter geht. Nachher heißt es immer: Das konnte ja niemand ahnen. Aber wenn man ehrlich hinschaut und analysiert, dann lautet die Wahrheit wohl eher: Wir wollen es nicht hören oder wissen, denn sonst können wir die letzten Tage des sich gut Fühlens nicht mehr richtig genießen.

    Zu sehr aufgebauscht? Ich denke nicht. Alles hängt zusammen und Eines bedingt das Andere. Und die inzwischen schon sehr verbreitete allgemeine Politik des Wegschauens tritt jeden Tag unverhüllter ans Licht, wir müssen nur hinschauen (wollen) und das kleine 1x1 bemühen (und keine Äpp).

  • Es gibt immer und überall Propheten, die irgendwelche Katastrophen vorgersagen. Und fast immer liegen sie falsch und man hört nie wieder von ihnen. Und wenn mal einer einen Zufallstreffer landet, kommt er ganz groß raus.
    Es hat sogar jemand das 7-1 gegen Brasilien vorhergesagt. Das Prinzip ist das gleiche.
    Es gab schon immer Junkies, Obdachlose und sonstige Spinner. Heute sogar eher weniger als früher. Das ist kein Indiz für irgendwas.
    Es wird also in absehbarer Zukunft keinen finalen Endknall oder ähnliches geben. Nur den üblichen Zyklus aus irgendeiner Krise alle paar Jahre. Das ist schon lange so und wird wohl noch lange bleiben. Nur die Taktung ist durch die moderne Vernetzung etwas enger geworden. Das ist alles.

  • Ich habe nicht von Propheten gesprochen und auch nicht von Spinnern oder Artverwandten und vom finalen Endknall weiß ich nicht was du damit meinst.
    Ich meinte vielmehr ehrliche Menschen mit Sach- und Fachverstand, die ihre Sach- und Fachkompetenz bereits vielfach unter Beweis gestellt haben und wissen wovon sie sprechen.

    Dumm zerreden kann man natürlich einfach alles. Das überlasse ich aber anderen.

  • Es gibt diese Leute einfach immer. Zu jedem Zeitpunkt und mit so ziemlich jeder Vorhersage. Nachher ist es immer einfach, zu sagen, dass man es schon immer gewusst hat. Und die Paper werden dann im Nachhinein ch plötzlich weltbekannt. Natürlich war auch die Finanzkrise in Nachhinein nur logisch. Aber eben im Nachhinein. So lange man es aber nicht schafft, die Fachwelt vorher von der eigenen Meinung zu überzeugen, dann war es eben anscheinend doch alles vorher nicht so klar.

  • Ich komme immer noch nicht über diesen dümmlichen Aufkleber hinweg.Das muss man sich mal klar machen:
    Da beschriften die Wirtschaftsbetriebe Duisburg ihre Fahrzeuge tatsächlich mit einem Satz, der sinngemäß heißt:
    Halt an oder ich überfahre Dich! Und ich weiß sogar, dass ich Dich nicht sehe, fahre aber trotzdem!

    Kann man die eigentlich dafür anzeigen?

    Ich lese gerade, dass das NRW-Hamm andere Wege geht. Die wollen Bruce Willis dafür sorgen lassen, dass man den Müllfahrzeugen Platz macht. Genauer: Seine deutsche Synchronstimme soll aus einem Lautsprecher erschallen, wenn der rechte Blinker gesetzt wird.


    Mit der Stimme des Actionhelden sollen Fußgänger und Radfahrer vor den Müllfahrzeugen geschützt werden. Hat der Fahrer ein Manöver vor, warnt Bruce Willis alle Verkehrsteilnehmer, die sich in der Nähe befinden. „Vorsicht, das Fahrzeug biegt rechts ab. Bitte Abstand halten“, soll er etwa verkünden, sobald der Blinker gesetzt wird. Dazu blinke die sprechende Box an der Seite des Fahrzeugs als zusätzliche Warnung auf. Andere Verkehrsteilnehmer sind von den Fahrern in ihren unübersichtlichen Fahrzeugen nur schwer zu sehen, weshalb es immer wieder zu Unfällen kommt, die im schlimmsten Fall sogar tödlich ausgehen.

    Das ist ein guter Anfang, aber noch ausbaufähig. Wenn der Müllwagenkutscher erfolgreich einen Radfahrer oder Fußgänger plattgewalzt hat, böte sich Schwarzeneggers Stimme an: "Hasta la vista, Baby".

    Ich würde denen ja etwas anderes vorschlagen: Wenn der Blinker gesetzt wird, bremst die Kiste automatisch auf 30 km/h runter. Sobald die Vorderräder rechts eingeschlagen werden, bremst er auf Null. Dann muss der Fahrer in sämtliche Außenspiegel und auf den Radweg gucken, was von der Ansage (im Fahrerhaus!) "Ich schau Dir in die Augen, Kleines" begleitet wird. Und wenn alles okay ist, rollt der Wagen mit maximal 6 km/h um die Ecke, bis die Vorderräder wieder gerade stehen.

    Und, bescheidene Frage: Darf ich mir an mein Fahrrad auch so eine Boombox montieren, die mit, sagen wir, 120 Dezibel nach links ein Filmzitat ausstrahlt? Irgendwas in der Güteklasse von "Bleib stehen, du A..." wird es doch wohl in der Filmgeschichte gegeben haben. Und was passiert, wenn "Halt oder ich schieße" erklingt?

  • Hier noch das Video dazu:

    Vielleicht sollte ich mir auch so ein Raab-Nippelboard ans Rad montieren. Fest installierte Sprüche:
    - "Das ist ein Radweg"
    - "Das waren keine 1,5 m"
    - "Gucken hilft!"
    - "Geisterradler!"
    - "Es gibt seit 20 Jahren keine allgemeine Benutzungspflicht mehr"
    - "Vorsicht, Radfahrer nimmt Vorfahrt wahr!"

    Mal im Ernst:
    Ist es wirklich zulässig, solche Lautsprecher zu betreiben?

  • Nö, aber das sind Rückwärtsfahr-Piepser im öffentlichen Verkehrsraum auch nicht. Haben Müllautos und Baustellenlaster auch seit einem Jahrzehnt.

    Ausgerechnet Müllautos. Die haben hier eine gläserne Fahrerkabine wie ein Bus. Kameras hinten. Und meistens zwei Beifahrer irgendwo um das Fahrzeug herum. Zusätzlich zu den Spiegeln natürlich. Was genau "können" die Fahrer nicht wahrnehmen?

    Mein Tipp an die Stadtwerke da: In eurem Fahrzeug sind geprüfte Schallgeber bereits ab Werk installiert. Wenn ihr meint, euer Vorhaben wäre zulässig, nutzt doch einfach die und spart die Müllgebühren für wichtigeres.

  • Das "Vorsicht, das Fahrzeug biegt rechts ab. Bitte Abstand halten" mit Bruce Willis's Synchronstimme ist noch 'ne Nummer schlimmer als piepende Rückfahrscheinwerfer, die den Einweiser ersetzen.clear.png
    Was soll einem dazu noch einfallen? Ein Lautsprecher für's Rad, der mit der Stimme von Martin Semmelrogge "Vorsicht, mein Fahrzeug fährt gerade aus. Du biegst gefälligst nicht ab, du Spacko" brüllt?

    Gruß

    Christoph

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ding eine Zulassung hat...

    ... oder doch?

    Ich habe jetzt ein wenig über diese Rückwärtspiepser gelesen.
    Ich habe nichts handfestes gefunden, was dagegen spricht. Eher ein paar Indizien, dass es doch zulässig sein könnte:
    - Schallzeichen zur Warnung vor Gefahr (§16 StVO)
    - Betrieb von Lautsprechern ist nur verboten, "wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können." (§33 StVO)

    Mit etwas gutem Willen kann man beides zu Gunsten dieser Piepser auslegen.
    Ähnlich dürfte es leider bei diesem Lautsprecher sein :(

  • Ich habe jetzt ein wenig über diese Rückwärtspiepser gelesen.Ich habe nichts handfestes gefunden, was dagegen spricht. Eher ein paar Indizien, dass es doch zulässig sein könnte:
    - Schallzeichen zur Warnung vor Gefahr (§16 StVO)
    - Betrieb von Lautsprechern ist nur verboten, "wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können." (§33 StVO)

    Mit etwas gutem Willen kann man beides zu Gunsten dieser Piepser auslegen.
    Ähnlich dürfte es leider bei diesem Lautsprecher sein :(

    Und Radfahrer dürfen zur Warnung nur helltönende Glöckchen benutzen . . . :huh:

  • Und Radfahrer dürfen zur Warnung nur helltönende Glöckchen benutzen . . . :huh:

    Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen [=Fahrräder und Schlitten] nicht angebracht sein.


    Fahrzeuge != Radfahrer

    Daraus folgt: Radfahrer dürfen sie auch benutzen, solange sie nicht am Fahrrad angebracht sind. Vielleicht am Gürtel, mit Fernsteuerung am Finger? Oder dürfte die Fernsteuerung am Fahrrad angebracht sein?

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • § 55 Einrichtungen für Schallzeichen

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
    (2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
    (2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann.
    (3a) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3a mit Anhaltesignal und mit Signalgebern für rote Lichtschrift ausgerüstet sind, dürfen neben der in Absatz 3 vorgeschriebenen Warneinrichtung, dem Einsatzhorn, mit einer zusätzlichen Warneinrichtung, dem Anhaltehorn, ausgerüstet sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltehorn nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden kann. Es darf nicht möglich sein, die Warneinrichtungen gemeinsam zu betreiben.
    (4) Ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen nach Absatz 3a Satz 1, angebracht sein. Nur die in Satz 1 der Absätze 3 und 3a genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn oder zusätzlich mit dem Anhaltehorn ausgerüstet sein.
    (5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
    (6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.

    Also:
    (1) besagt, dass technisch sichergestellt sein muss, dass nicht gleichzeitig die Hupe und Bruce Willis ertönen können.
    (2) besagt, dass nur Hupen und Hörner zulässig sind, keine Lautsprecher.
    Ausnahmen in den folgenden Absätzen: Die Polizei darf die Umgebung mit freundlichen Bitten beschallen.

    Sorry, aber die Müllabfuhr bekomme ich da nicht unter, selbst wenn ich unterstelle, dass eine solche Stimme links vom überholten Radfahrer oder Fußgänger nicht erschreckend wirkt.