Wenn Hamburg nicht bald etwas gegen Radfahrer unternimmt, kann es seine neue Infrastruktur wieder in die Tonne kloppen

  • Nein, ich freue mich eher über viele Leute auf dem FAhrrad - schon wegen safety in numbers und so. In Einzelfällen bin ich sicherlich genervt, wenn wir auf dem "Radweg" mal wieder haufenweise Geisterfahrer entgegenkommen, oder Leute mit ihren sackschweren Pedelecs bei kleinen Kurvenradien heillos überfordert sind. Aber auch diese Leute sorgen vielleicht dafür, dass der eine oder andere Autofahrer die Tür mit der rechten Hand aufmacht oder beim Abbiegen einen Schulterblick riskiert.

  • Ich muss ja zugeben, dass mich diese Stelle so langsam echt auf die Nerven geht. Hier fahren jedes Mal Radfahrer bei rotem Licht weiter, mitunter auch in einer unangemessenen Geschwindigkeit, mitunter auch mal mit mangelhafter Aufmerksamkeit, so dass mir tatsächlich schon mal jemand beinahe ins Faltrad reingesaust wäre.

    Wenn ich dann noch beim Queren der Fahrbahn von Rotlichtradlern angeklingelt oder -quakt werde, muss ich mich so langsam schon ein bisschen zusammenreißen, um nichts patziges zu antworten.

    Andererseits ist das eben auch eine total blöde Sache: Bei grünem Licht kommt man nur schlecht rüber auf den mittleren Streifen in die Schanzenstraße, wenn man nicht dem Kraftverkehr ins Gehege kommen möchte, da kann ich schon nachvollziehen, dass so mancher lieber bei rotem Licht die freie Bahn nutzt. Die Aufstellfläche ist auch eher für die Katz, entweder steht dort ein Kraftfahrzeug drauf oder man riskiert plötzlich vor der Motorhaube zu liegen, wenn die Ampel just in diesem Moment auf grünes Licht umschaltet.

  • Moin,

    darf man hier nicht rechts VOR der Haltelinie auf den Radweg wechseln um dann dessen Führung (bei Grün an der Radwegquerung) nach links zu folgen? Der Pfeil suggeriert das für mich so.

    Dann wäre mit dem Rad links abbiegen bei Fahrbahn-rot und Radweg-grün ja hier "nur" eine Abkürzung dessen.

    Wo ist das?

    Stefan

  • darf man hier nicht rechts VOR der Haltelinie auf den Radweg wechseln um dann dessen Führung (bei Grün an der Radwegquerung) nach links zu folgen?

    Nein. Der querende Radweg ist hier der feindliche Verkehr in dessen Schutzbereich man einfährt. Man begeht also einen Rotlichtverstoß, auch, wenn man um die Haltelinie herum fährt. In dieser Konstellation müsste man auf grün warten auf den Radweg abbiegen und dort erneut auf grün warten.

  • Allerdings ist Google Maps 9 Jahre alt.

    Auf dem Luftbild lässt sich das Ding in voller Pracht betrachten: https://goo.gl/maps/uBeVXBix3WC2

    darf man hier nicht rechts VOR der Haltelinie auf den Radweg wechseln um dann dessen Führung (bei Grün an der Radwegquerung) nach links zu folgen? Der Pfeil suggeriert das für mich so.

    Weiß man halt nicht.

    Bei der Straßenverkehrsbehörde muss man gar nicht erst nachfragen, obwohl PK 16 quasi aus dem Fenster draufgucken kann, bekommt man dort auch verschiedene Antworten, je nachdem, wen man spricht. Da das Lichtzeichen der Querungsfurt als geschützter Bereich zugeordnet ist, begeht man als Radfahrer auf jeden Fall einen Rotlichtverstoß, unabhängig davon, ob man direkt über die Haltlinie fährt oder sich mit dem komischen Pfeil rechts neben der Haltlinie vorbeimogelt. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht solche Konstruktionen schlichtweg nicht vor.

  • In dieser Konstellation müsste man auf grün warten auf den Radweg abbiegen und dort erneut auf grün warten.

    Warum muss man erneut auf grün warten?

    Wenn die eigene Ampel grün ist, darf man mMn auf den querenden Radweg vorfahren und dann unter Beachtung des Verkehrs links abbiegen.

    Begründung: Die neue Ampel gilt in dem Fall nicht.

    Wenn sie nur eine Fußgänger-Streuscheibe hat, gilt sie sowieso nicht.

    Wenn sie eine eine Radfahrer-Streuscheibe hat, gilt sie für Abbieger auch nicht. Denn der Abbieger ist bereits über eine grüne Ampel in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren. Ist er einmal drin, darf er ihn ohne Beachtung weiterer Ampeln auch wieder verlassen. Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn es eine Abbiegerampel für Radfahrer gibt.

  • Nebenf

    Warum muss man erneut auf grün warten?

    Wenn die eigene Ampel grün ist, darf man mMn auf den querenden Radweg vorfahren und dann unter Beachtung des Verkehrs links abbiegen.

    Begründung: Die neue Ampel gilt in dem Fall nicht.

    Wenn sie nur eine Fußgänger-Streuscheibe hat, gilt sie sowieso nicht.

    Wenn sie eine eine Radfahrer-Streuscheibe hat, gilt sie für Abbieger auch nicht. Denn der Abbieger ist bereits über eine grüne Ampel in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren. Ist er einmal drin, darf er ihn ohne Beachtung weiterer Ampeln auch wieder verlassen. Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn es eine Abbiegerampel für Radfahrer gibt.

    Krass, auf die Idee bin ich noch nie gekommen.
    Wenn sich die Fahrradpolizei mal wieder im Gebüsch versteckt und Rotradler abzettelt, werde ich denen mal ein bisschen Arbeit machen :D

  • Das gilt auch beim indirekten Linksabbiegen:

    (2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht solche Konstruktionen schlichtweg nicht vor.

    Zitat von StVO

    Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Das lässt eine halbwegs praktikable Ampelauswahl zu. Beim Klassiker von Radweg auf Radweg sind auf einmal ja auch 2 Ampeln gültig, weil es eben weder ein direktes noch indirektes Abbiegen ist. Genauso sehe ich es hier:

    Der Schutzbeeich ist die Furt. In die fährt man bezüglich der ersten Ampel nicht ein, wenn man vor ihr die Fahrbahn verläßt. Beim anschießenden Queren der Fahrban dann schon, was die zweite Ampel, wenn sie die passende Streuscheibe hat, in Spiel bringt. Ist sie unpassend, gilt wohl keine, weil die Ampel, um vom Neuen Pferdemarkt in die Strese abzubiegen, eine volle Scheibe hat.

    Wobei man doch auf der Fahrbahn, auf der man im Neuen Pferdemarkt ja schon fährt, gleich in die Stresemannstraße abbiegen kann.

  • Hier ist man aber nicht hinter der Kreuzung, sondern mitten drauf. So, als würde man bei einer reinen Fahrbahnkreuzung in die Querstraße bis hinter die Ampel reinfahren und anschließend wieder heraus.

    Der Knackpunkt ist in meinen Augen der Satz 3 des §9 (2):

    Zitat

    Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Von da der Sprung zurück zu Satz 1 und pingelig werden:

    Zitat

    Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll.

    (Hervorhebung von mir)

    Man "plant" vom hinter der Kreuzung gelegenen rechten Fahrbahnrand aus indirekt abzubiegen, begibt sich hierzu auf die Radverkehrsanlage und ist nun auf ihr "verhaftet", denn nun muß man ihr folgen, bis man den Abbiegevorgang abgeschlossen hat, das verlangt die VO. Und die RVA "macht", was sie eben "macht": Mal hierhin, mal dorthin verschwenken, häufig sinnfrei irgendwo langführen. Daraus resultiert noch keine Wartepflicht an der Ampel rechts, außer, sie wendet sich auch direkt an genau jene indirekten Linksabbieger.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Man "plant" vom hinter der Kreuzung gelegenen rechten Fahrbahnrand aus indirekt abzubiegen, begibt sich hierzu auf die Radverkehrsanlage und ....

    Nein, indirekt würde man abiiegen, wenn man am rechten Fahrbahnrand (mit der gültigen vollen Scheibe) auf die Furt führe, dort wartete, bis frei ist, und dann, ungeachtet irgendwelcher Ampeln, abböge.

    Wenn man sich auf die Radverkehrtführung befiebt, biegt man nicht indirekt (im Sinne der StVO) ab.

  • Wenn man in diesem konkreten Fall dem Pfeil bis hinter den Bordstein folgt, hat man die Kreuzung aber bereits verlassen und fährt erneut ein.

    Das wird dann aber kompliziert.

    Zuerst wäre also der Status des Stückchens Radweg rechts neben der Fahrbahn zu klären, auf dem der Pfeil ist.

    Wenn es noch zum geschützten Kreuzungsbereich gehört, ist die Sache einfach: Man wartet an der ersten Ampel und darf dann ohne Beachtung der zweiten abbiegen. Ich tendiere zu dieser Auslegung, da man an der Stelle dem Querverkehr bereits im Weg steht.

    Wenn es aber nicht mehr zum geschützten Kreuzungsbereich gehört, stellt sich die Frage, ob die erste Ampel überhaupt gilt. Denn der Radfahrer fährt ja bereits vor der Haltelinie auf den Radweg. Er befährt dann also den geschützten Kreuzungsbereich vor dem eigentlichen Abbiegen gar nicht.

    Hier müsste dann ein Richter auf irgendwelche Ersatzkonstrukte zurückgreifen, dass man eine Ampel nicht künstlich umfahren darf. Keine Ahnung, wie das tatsächlich ausgehen würde.