Benutzung Schutzstreifen durch Autos

  • Wer von anderen Straßenteilen auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

    Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.

    Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

    Zeichen 340 gewinnt.

  • Alleine die Tatsache, dass man darüber diskutieren muss, welche Rechte und Pflichten die Verkehrsteilnehmer an diesem roten Fleck haben, zeigt, dass das Murks ist.

    Zitat von VwV StVO zu §§ 39 - 43

    Bei der Straßenbaubehörde ist gegebenenfalls eine Prüfung anzuregen, ob an Stelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vorrangig durch verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.

    ...

    Beim Einsatz moderner Mittel zur Regelung und Lenkung des Verkehrs ist auf die Sicherheit besonders Bedacht zu nehmen.

    Verkehrszeichen, Markierungen, Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und so den Verkehr sicher führen.

    Hier hat man offenbar durch eine bauliche Maßnahme eine Verschlechterung der Situation erreicht, die niemand versteht und die damit zu Missverständnissen führt.

    Ich fürchte, dass erschreckend viele Verkehrsteilnehmer nicht einmal den Unterschied zwischen einem RAAAADWEEEEG!!!, einem Radfahrstreifen, einem Schutzstreifen, Seitenstreifen und einem Parkstreifen kennen und dann erfindet man dazu noch etwas Neues wie einen "Einfädelstreifen", der weder in der StVO noch in den technischen Standards (RASt, ERA) beschrieben ist und der die einen dazu verleitet, sich blind einzufädeln und den anderen das Gefühl vermittelt, dass dafür aber bitteschön 45cm auszureichen haben.

  • Der Radler darf erst in die Fahrbahn einfahren, wenn frei ist.

    Der Autler darf erst auf den Schmutzstreifen auffahren, wenn frei ist. Und nun?

    Aber ich muss noch etwas klarstellen. Die Linie geht nicht immer dem § 10 vor. Der Regelungsgehalt muss sich schon widersprechen. Wenn die Leitlinie Fahrstreifen markiert, soll sie den Fahrbahnverkehr ordnen. Dann trifft sie keine Regelung bezüglich des Einfahrens. Hier ist sie jedoch extra dazu markiert, dass Radfahrer sich einfädeln können. Sie trifft also eine Regelung entgegen des § 10.

  • Der Autler darf erst auf den Schmutzstreifen auffahren, wenn frei ist. Und nun?

    Aber ich muss noch etwas klarstellen. Die Linie geht nicht immer dem § 10 vor. Der Regelungsgehalt muss sich schon widersprechen. Wenn die Leitlinie Fahrstreifen markiert, soll sie den Fahrbahnverkehr ordnen. Dann trifft sie keine Regelung bezüglich des Einfahrens. Hier ist sie jedoch extra dazu markiert, dass Radfahrer sich einfädeln können. Sie trifft also eine Regelung entgegen des § 10.

    Wie beurteilst du denn dass mit der roten Farbe, mit der der Schutzstreifen markiert ist und zwar deutlich ein längeres Stück als das Stück, das mit roter Farbe und weißer Strichlinie markiert ist. Meines Wissens sind ausschlaggebend die weißen Markierungen. Während die zusätzliche farbige Markierung eigentlich rechtlich irrelevant ist. In manchen Städten wird ja auch grün statt rot dafür benutzt.

    Wäre es nicht das einfachste, ab dort wo die weiße Strichlinie endet, die rote Markierung einfach deutlich zu verbreitern. So dass sie ca. 1/3 der Fahrspur ausfüllt?

    Oder auf die weiße Strichlinie ganz verzichten und stattdessen einfach nur ein deutlich breiteren rot markierten Streifen anlegen? Oder sogar diesen breiteren Bereich einfach so pflastern, wie der Hochbordradweg gepflastert ist? Der ist grau gepflastert mit einem breiten roten Rand.

    Oder erhöht das die Gefahr, dass der Respekt vor einer rot markierten Straßen-Teilfläche als Verkehrsfläche für den Radverkehr noch weiter abnimmt bei den Autlern?

    @ allen anderen: Vielen Dank für die vielen Beiträge!

  • Die rote Farbe ist rechtlich irrelevant. Man sollte sie meiner Meinung nach nur dort einsetzen, wo sie geeignet und erforderlich ist, etwas besonders hervorzuheben.

    Rote Farbe verstehen viele so, dass Radfahrer dort besonders geschützt werden, aber halt auch nur dort. Die interviewte Radfahrerin kam ja zum Beispiel auch gar nicht auf die Idee, den roten Bereich zu verlassen und mindestens jeder 2. Autofahrer (ausgenommen Fahrer schwarzer BMW, da sind es alle) wird darauf bestehen, dass Radfahrer gefälligst ihren roten RAAADWEEEG!!!! zu benutzen haben.

    Ein gesichertes Radwegende nach ERA 2010 wäre problemlos 30m weiter zu realisieren, aber das wäre auch unbefriedigend für Radfahrer, die nach links in die Lutherstraße wollen. Für mich sieht das alles so aus, als hätte man Radfahrer dort in der Planung komplett vergessen und dann anschließend versucht, mit irgendeinem Murks das zu korrigieren.

    Ich verstehe auch nicht, wozu diese breite Mittelinsel da ist. Den Platz hätte man nutzen können, Radfahrer auf die Fahrbahn zu führen, aber die Einfädelung genau neben die Mittelinsel zu legen, ist Blödsinn.

    In ERA 2010 steht sogar, dass Schutzstreifen unterbrochen werden sollen, wenn die Fahrbahnbreite z.B. an einer Mittelinsel geringer als 3,75m ist und somit bei einem 1,50m breiten Schutzstreifen die Restfahrbahn schmaler als 2,25m ist.

  • Der ist gut. Schutzstreifen von 1,5m Breite.:D

    Aber hier sollte man sich auch nicht an den 45 cm festbeißen. Das ist nur der Teil, der errötet ist. Der nutzbare Bereich ist deutlich breiter.

    Nichtsdestotrotz würd ich als Radler ziemlich genau auf der Leitlinie oder leicht links daneben fahren, um im Bedarfsfall nach rechts noch Platz zu haben. Wenn dann der Platz für die KFZ zum sicheren Überholen nicht mehr reicht, können die ja einen Antrag stellen, die Mittelinsel schmäler zu machen oder entfallen zu lassen. Dann wäre vielleicht sogar Platz für einen ausgewachsenen Radfahrstreifen.

    In Rheinbach hat es einen ähnlich schmalen Schutzstreifen, allerdings ohne Rötung. Dafür aber mit Parkständen press daneben. Kamikaze leben sicherer.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Die rote Farbe ist rechtlich irrelevant. Man sollte sie meiner Meinung nach nur dort einsetzen, wo sie geeignet und erforderlich ist, etwas besonders hervorzuheben.

    Rote Farbe verstehen viele so, dass Radfahrer dort besonders geschützt werden, aber halt auch nur dort. Die interviewte Radfahrerin kam ja zum Beispiel auch gar nicht auf die Idee, den roten Bereich zu verlassen und mindestens jeder 2. Autofahrer (ausgenommen Fahrer schwarzer BMW, da sind es alle) wird darauf bestehen, dass Radfahrer gefälligst ihren roten RAAADWEEEG!!!! zu benutzen haben.

    Ein gesichertes Radwegende nach ERA 2010 wäre problemlos 30m weiter zu realisieren, aber das wäre auch unbefriedigend für Radfahrer, die nach links in die Lutherstraße wollen. Für mich sieht das alles so aus, als hätte man Radfahrer dort in der Planung komplett vergessen und dann anschließend versucht, mit irgendeinem Murks das zu korrigieren.

    Ich verstehe auch nicht, wozu diese breite Mittelinsel da ist. Den Platz hätte man nutzen können, Radfahrer auf die Fahrbahn zu führen, aber die Einfädelung genau neben die Mittelinsel zu legen, ist Blödsinn.

    In ERA 2010 steht sogar, dass Schutzstreifen unterbrochen werden sollen, wenn die Fahrbahnbreite z.B. an einer Mittelinsel geringer als 3,75m ist und somit bei einem 1,50m breiten Schutzstreifen die Restfahrbahn schmaler als 2,25m ist.

    Gut gebrüllt, Schneemonster!

    Es war ein Fehler an dieser Stelle in den roten Farbtopf zu greifen. Nach der bisherigen Diskussion hier komme ich zu dem selben Ergebnis.

    Hier noch mal das googlemaps Satellitenbild, diesmal mehr aus der Perspektive aus der Schlägerstraße kommend. Auf dem Bild sind die roten Streifen noch nicht aufgebracht. Kein fieser HAZ-Schreiberling hätte das zum Anlass genommen sich über den schmalsten "Radstreifen Hannovers" lustig zu machen.

    https://www.google.de/maps/@52.36500…t/data=!3m1!1e3

    Auf dem Bild sieht man übrigens auch deutlich, dass die weiße Schutzstreifen-Strichlinie exakt an der Mittelinsel endet.

    Die breite Mittelinsel halte ich für gerechtfertigt. Wenn schon Mittelinsel, dann breite Mittelinsel! Und die Mittelinsel begrenzt die Linksabbiegespur auf die Marienstraße nach hinten. Muss ja nicht sein, dass die Schlägerstraße in voller Länge zweispurig als Aufstellfläche für Autler herhält, die auf die Hildesheimer-Straße-Rennpiste einbiegen wollen.

    Warum aber hat die Verwaltung dann dort zum Farbtopf gegriffen? Ich kann es mir nur so erklären, dass man damit versucht, die Radler vom Hochbordradweg auf die Straße zu lenken, damit der folgende weitere Bürgersteigbereich Radfahrer-frei bleibt. Ob diese Bemühungen erfolgreich waren, weiß ich leider nicht. Dazu komme ich zu selten dort vorbei.

    Der Kollateralschaden, eine frotzelige HAZ-Berichterstattung ist leider damit angerichtet. Aber so lange sich diejenigen Hannoveraner, die sich Radfahrer am liebsten auf den Mond wünschten, sich daran ergötzen, dass hier der schmalste Schutzstreifen Hannovers markiert wurde, soll's mir Recht sein. Einer genaueren Betrachtung hält diese Frotzelei nämlich nicht stand. Und wenn es der schmalste Radstreifen Hannovers sein sollte, er ist vermutlich auch der kürzeste dieser Art. Die weiße Strichlinie jedenfalls, also die eigentliche Schutzstreifenmarkierung ist gerade mal rund 8 m lang. Und die schmale Rotmarkierung ist nur wenig länger.

  • Hier nochmal zum Vergleich die alte Situation angeschaut aus Richtung Lutherstraße kommend auf einem der alten Streetview-Bilder:

    https://www.google.de/maps/@52.36533…!7i13312!8i6656

    Und im Vergleich dazu dieselbe Blickrichtung nur von ein bisschen weiter oben, nämlich mit den neueren googlemaps-Satellitenaufnahmen:

    https://www.google.de/maps/@52.36551…t/data=!3m1!1e3

    Früher war eine Verkehrsinsel am Ende der Lutherstraße. Dort sind jetzt die Bürgersteige deutlich verbreitert gegenüber der Situation, die das ältere Bild zeigt.

    Ich finde das gut.


    Aber das die Verwaltung in Hannover mal was gut macht, lässt die HAZ nicht gern gelten, zumindest dann nicht, wenn dabei Autoverkehrsflächen verschmalert werden. Dann wird anscheinend gleich nach dem Haar in der Suppe gesucht.

  • Öhm, ist das Halten an der im Bild zu sehenden Stelle eigentlich verboten? Welche TBNR kommt da in Betracht?

    Der Schutzstreifen bedeutet jedenfalls kein Haltverbot. *Parken* wäre darauf aber nicht erlaubt. Ansonsten könnte -unabhängig von der Leitlinie- noch das hier in Frage kommen:

    §12 Halten und Parken

    quad.gif (1) Das Halten ist unzulässig

    • 1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • Parken auf Schutzstreifen: 142272 bis 142275.

    Fraglich ist aber, ob das ein Schutzstreifen ist.

    Parken auf Gehweg: 112402 bis 112405

    Evt. 101060 und 102000 bis 102003 oder 102100 bis 102103.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Einige Beiträge weiter oben hatte ich ja bereits auf den HAZ-Artikel zum schmalsten Fahrrad-Schutzstreifen Hannovers hingewiesen. Hier nochmal die Überschrift plus Fettgedrucktes darunter:

    "Hier haben Radfahrer nur 45 Zentimeter Platz Auf der Schlägerstraße in der Südstadt ist der vielleicht schmalste Radfahrer-Schutzstreifen Hannovers aufgepinselt: 45 Zentimeter rot. Radfahrer ärgern sich – denn Platz genug wäre vorhanden."

    Und hier nochmal der Link zum Artikel: http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…entimeter-Platz

    Und hier noch mal der Link zur dazugehörenden Bildergalerie: http://www.haz.de/Mehr/Bilder/Ga…se#n27768626-p1

    Ist das übertrieben, den Artikel und vor allem die Bilder als "Fake-News" zu bezeichnen? Zum Vergleich habe ich inzwischen selbst ein paar Aufnahmen vor Ort gemacht. Die zeigen, dass es dort durchaus nicht so brenzlig zugeht, wie in dem Artikel beschrieben. Vor allem aber erwecken die Bilder aus der HAZ-Bildergalerie den Eindruck als ginge es um einen sehr langen Fahrrad-Schutzstreifen, der aber in Wirklchkeit nur eine sehr kurze Einfädelspur ist, um den Fahrradverkehr vom Hochbordradweg auf die Wohngebietsstraße mit Tempo 30 zu leiten.

    Hier meine Bildergalerie:

    Die ersten beide Bilder sind aus der Radfahrerperspektive in Fahrtrichtung gemacht.

    Das dritte Bild ist von dem Baustellengitter gemacht, das auf den ersten beiden Bildern jeweils im Hintergrund zu sehen ist.

    Besonders das mittlere Bild zeigt deutlich, dass es sich wirklich nur um einen sehr kurzen "Schutzstreifen" bzw. Einfädelspur handelt.

     

  • Es ist schon spannend zu beobachten, wie das für heute oder die nächsten Tage anstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zu Diesel-Fahrverboten die Politik beflügelt, alle möglichen "Heiligen Schwüre" abzulegen, nur um ein Dieselfahrverbot drum rum zu kommen. Der Gipfel der Absurditäten ist freilich, dass die Bundesregierung den kostenlosen ÖPNV einführen will, und dieser Gipfel ist vermutlich erst mal nicht zu toppen.

    Aber auch im Klein-Klein tut sich was: "Eine grundlegende Änderung im Radwegekonzept gibt es: Auch Rot-Grün favorisiert jetzt eher separate Radwege als Radspuren auf der Straße. Das gab Spott von der CDU, die das schon lange fordert." HAZ vom 22.2.2018, Radverkehr in Hannover soll sicherer werden, http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…cherheit-sorgen

    Wie schon im vorangegangenen Beispiel mit dem angeblich nur 45cm breiten Schutzstreifen, der eigentlich eine Einfädelungshilfe darstellt und deshalb auch nur gerade mal rund 12m lang ist, versuchen hier die Autoverkehrs-Schergen von der CDU mit billiger Polemik "Witzpunkte" zu sammeln. Leider gelingt ihnen das nicht zuletzt deshalb, weil das Thema Schutzstreifen auch unter Radfahrenden kontrovers diskutiert wird. Trotzdem Schutzstreifen zweifelsfrei ihre gravierenden Schwächen haben, von denen in diesem Themenstrang bereits zahlreiche genannt wurden, halte ich es für richtig, immer wieder deutlich zu machen, dass ausreichend breit angelegte Schutzstreifen mit einem ausreichenden Abstand zu am Straßenrand parkenden Autos eine gute oder zumindest relativ gute Radverkehrsanlage darstellen. Voraussetzungen sind, dass ein Hochbordradweg nicht in Frage kommt, weil er Fußgängerverkehrsflächen und damit den autofreien Verkehr "kannibalisiert". Oder weil der Hochbordradweg dazu führen würde, dass Radfahrer hinter am Straßenrand parkenden Autos aus dem Blickfeld verschwinden, so dass Radfahrer zu Opfern von Abbiegeunfällen werden.

    Dieser Hochbordradweg zum Beipiel kann eigentlich nur dann sinnvoll verbreitert werden, wenn die Stellflächen reduziert werden. Zumindest im oberen Teil könnte statt Querparken Längsparken angeordnet werden. Würde dann noch die Litfasssäule aus dem Weg geräumt werden. Aber was würden dann CDU und FDP wohl für einen Affentanz machen? (Nicht wegen der Litfasssäule, aber wegen der Parkplätze, die wegfallen.)

    Häufig ist auch ein Radfahrstreifen, am besten mit zusätzlichen baulichen Abgrenzungen zur Fahrbahn nicht möglich ist, weil die Fahrbahn zu schmal ist und/oder die Aufgabe von Stellplatzflächen (um Platz zu schaffen) zeitnah politisch nicht durchsetzbar ist. Dann kann ein gut angelegter Schutzstreifen sinnvoll sein. Problematisch ist es außerdem immer wieder, wenn vorhandene Hochbordradwege, die eigentlich viel zu schmal sind und auch nicht verbreitert werden können, weil dann der ebenfalls zu schmale Fußweg noch schmaler würden, wegfallen sollen. Fehlt noch was?

    Ja, ich weiß, diese ganzen Details sind in einer hitzigen Diskussion schwer zu vermitteln, aber ich halte es für falsch, wenn Schutzstreifen einfach nur "verteufelt" werden, ohne dass bessere Alternativen auch nur ansatzweise eine Chance hätten, umgesetzt zu werden. Und ja es ist besser auf Schutzstreifen zu verzichten. als solche anzulegen, die die Gefahr zum Beispiel von dooring-Unfällen noch steigern. Ich halte es aber vor allem deshalb für falsch, an dieser Stelle zu sehr in Polemik zu verfallen, weil sich die "Schergen der Autofahrer-Parteien" dann die Hände reiben und ihren politischen Profit damit machen, ohne dass der Radverkehr davon profitiert. Vielmehr wird das Zerrbild einer heillos zerstrittenen Radfahrerschaft gezeichnet, die niemand fürchten muss, wenn man ihr auf den Füßen rumtrampelt.

    Gibt es zu Schutzstreifen eigentlich klare Aussagen oder Empfehlungen von Verbänden, z. B. ADFC oder VCD?

    Schutzstreifenbreite laut ADFC auf seiner Internetseite "Verkehr und Recht": "Schutzstreifen sollen 1,60 m breit markiert werden (Mindestmaß 1,25 m)..."

    https://www.adfc.de/verkehr--recht…-schutzstreifen Da steht aber leider nichts davon, dass bei am Straßenrand parkenden Autos es besser ist, den Schutzstreifen auch nach rechts mit einer Markierung abzugrenzen. Und zwischen Parkplatzmarkierung und Schutzstreifenmarkierung einen ausreichend breiten Abstand einzuhalten, ich würde mal von 50 bis 80 cm ausgehen. Oder dass am Fahrbahnrand am besten gar keine Autos parken.

    Unklar bleibt auch, ob es Sinn macht, einen Schutzstreifen zu markieren, wenn absehbar ist, dass der vom Lieferverkehr oft zum Halten benutzt wird. (Was ja ein Autofahrer auf einem Schutzstreifen darf.) Und dann ist wohl wieder im Einzelfall zu prüfen, ob ein solches Halten des Lieferverkehrs zeitlich eingeschränkt werden kann, so dass der Schutzstreifen dann doch seine Berechtigung hat und sich positiv für den Radverkehr auswirkt.

    Und zur farbigen Markierung, die ja abstrakt rechtlich betrachtet irrelevant ist, wird leider auch keine klare Aussage getroffen auf der angegebenen ADFC-Seite. In dem bereits weiter oben zitierten HAZ-Artikel heißt es zum Beispiel: "Rote Radspuren sollen künftig immer komplett über Straßenkreuzungen geführt werden,..." http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…cherheit-sorgen

    Wie das mit den rotmarkierten Radspuren aussehen könnte, habe ich mal am Beispiel Radwegeführung am Friederikenplatz in Hannover in ein Foto montiert. Dort exisitiert ein Zwei-Richtungen-Radweg Hochbord vor und hinter der gezeigten Radwege-Furt, die über die hier von rechts einmündende Straße Leibnizufer führt:

             

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (22. Februar 2018 um 09:42) aus folgendem Grund: Fotos einfügen