Bleibt noch die Frage, wofür der Begriff "Schutz-"Streifen dann steht. Welcher Art soll denn der Schutz sein,
Schutz des KFZ-Verkehrs vor Radfahrern, die ausreichend Abstand zum Rinnstein halten?
Da steht aber nur "Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden"
Eben. Daher fahre ich links von den Dingern, ich darf den Radverkehr (also mich) nicht durch die Benutzung eines markierten "dooring-Streifens" gefährden.
Gruß
Christoph