Benutzung Schutzstreifen durch Autos

  • Bleibt noch die Frage, wofür der Begriff "Schutz-"Streifen dann steht. Welcher Art soll denn der Schutz sein,

    Schutz des KFZ-Verkehrs vor Radfahrern, die ausreichend Abstand zum Rinnstein halten?

    Da steht aber nur "Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden"

    Eben. Daher fahre ich links von den Dingern, ich darf den Radverkehr (also mich) nicht durch die Benutzung eines markierten "dooring-Streifens" gefährden.

    Gruß
    Christoph

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Heute auf haz.de entdeckt:
    Da muss man sich nicht wundern, dass Autofahrer meinen, der Radstreifen gehört ihnen genau so wie der Rest der Fahrbahn.

  • Heute auf haz.de entdeckt: http://haz.de/Videos?bcpid=1896788706…94694&bctid=5286678925001
    Da muss man sich nicht wundern, dass Autofahrer meinen, der Radstreifen gehört ihnen genau so wie der Rest der Fahrbahn.

    Im Endeffekt ist es aber (leider) richtig. Inzwischen habe ich meine Radfahrerbrille bei dem Thema mal abgesetzt:
    Das Wort "Bedarf" ist ja auch tatsächlich sehr niederschwellig. Eigentlich gibt ein Schutzstreifen also nur vor, dass ein Autofahrer normalerweise etwas weiter links fahren sollte als ohne. Mehr ist so ein Schutzstreifen leider nicht. Auch hat es der Gesetzgeber verpasst, einen schärferen Schutz von Radfahrern vorzuschreiben. Denn dass ein Radfahrer nicht gefährdet werden darf, gilt natürlich auch abseits von Schutzstreifen. Man hätte hier "darf nicht behindert werden" oder gar "muss Gefährdung ausschließen" schreiben können. Wurde aber nicht gemacht. Also sind Schutzstreifen ein ganz lustiges psychologisches Spielzeug ohne nennenswerte juristische Funktion.
    Die beste Auswirkung ist vielleicht noch das Parkverbot.

  • Der Artikel fängt ja schon mit völligem Schwachsinn an. Wieso haben blinde Menschen denn bitte einen Nachteil durch einen Schutzstreifen? Einen baulichen Radweg, der nur durch anders farbiges Pflaster abgesetzt ist, dass ist sicher ein Problem ja. Aber ein Schutz steifen liegt nicht auf dem Hochbord und ist damit durch die Kante sehr leicht zu erkennen. Dazu kommt, auch ohne Schutzsteifen würden Radfahrer dort unterwegs sein können.
    Der Satz passt so gar nicht zu dem Foto. Vermutlich ging es um farblich abgesetzte oder aufgemalte Radwege auf dem Bürgersteig. Das ganze so aus dem Zusammenhang zu reißen ist schon mal sehr schlechte Arbeit des Journalisten.

    Bei Bushaltestellen die Streifen zu unterbrechen ändert auch gar nichts an der Situation. Ohne Streifen müsste man genauso hinter dem Bus warten. Mit Streifen kann man genauso wenn genug Platz ist vorbei fahren. Aber alles ist besser als den Radverkehr dort vorbei zu führen wo Fahrgäste ein/aus-steigen.

    Das die Pflegedienste Zeitdruck haben liegt daran, dass die Leute dort viel zu wenig Zeit pro Person bekommen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Das die Pflegedienste Zeitdruck haben liegt daran, dass die Leute dort viel zu wenig Zeit pro Person bekommen.

    Und deswegen parken und fahren die (a)sozialen Dienste so bescheuert. Damit möglichst viele Leute verletzt und zu Pflegefällen werden, um anschliessend noch weniger Zeit zu haben. Ein Teufelskreis. (Ja, ich weiß, die wenigsten Pflegebedürftigen wurden im Straßenverkehr durch Pflegedienste verursacht.)

  • Ich korrigiere das mal eben, damit es nicht so stehen bleibt. @Ullie hat es noch nicht so drauf mit den Vokabeln.

    Vielen Dank für die Nachhilfe. Wobei mir auffällt: Den von mir verwendeten Begriff "Radstreifen", gibt es anscheinend gar nicht.
    Vielmehr gibt es den Radfahrstreifen, der ist mit einer durchgezogenen breiten Linie markiert.
    Es gibt den Radweg. Damit ist wohl meistens ein Hochbordradweg gemeint. Muss aber nicht. Deshalb würde ich den Radweg gleichsetzen mit dem Radfahrstreifen, ihn aber Radweg nennen. Denn ob der Radweg z. B. mit einem Hochbord von der Fahrbahn abgetrennt ist oder durch eine durchgezogene Linie macht doch letztlich keinen Unterschied. Ist das zutreffend?
    Und es gibt den Schutzstreifen. Oder heißt der Radschutzstreifen oder Fahrradschutzstreifen? Nur Schutzstreifen ist doch eigentlich ein bisschen magerer Begriff, das könnte dan ja auch ein Schutzstreifen für Fußgänger sein.

    Anscheinend gibt es jedoch nicht den von mir verwendeten Begriff "Radstreifen".

    Ist das nicht eine Chance? Ein Schutzstreifen leidet ja darunter, dass der Autofahrer ihn nicht so recht ernst nimmt. Vielleicht ist eine Aufwertung mit dem Begriff "Radstreifen" gegeben, so dass Autofahrer diesen Teil der Fahrbahn als vorrangiges Refugium für Radler sehen, wie es ja beim Radfahrstreifen gegeben ist? Nomen est omen!

    Die Schutzfunktion für den Radler ist übrigens nur ein Aspekt beim Anlegen eines Schutzstreifens. Entscheidender ist m. E. dass Schutzstreifen im Vergleich zu Radfahrstreifen eine geringere Fahrbahngesamtbreite ermöglichen, weil diese Schutzstreifen ja vom Autofahrer überfahren werden dürfen. Eine geringere Straßengesamtbreite aber wirkt Tempo-reduzierend. Und das ist ja auch im Sinne des Radverkehrs angenehm.

    Will heißen: Lege ich Radfahrstreifen an, dann nehme ich eine breitere Fahrbahngesamtbreite in Kauf als bei Schutzstreifen. Wäre zum Beispiel dann blöd, wenn dann im Seitenraum keine Bäume gepflanzt werden könnten.

  • Und du glaubst wirklich, solche "Schutzstreifen" nützen Radfahrern ? Das sind einfach Radfahrstreifen zweiter Klasse. Da gibt gibt es nicht so hohe Hürden so was anzulegen und kaum Chancen, sich juristisch gegen schlechte "Schutzstreifen" zu wehren.
    Und von wegen "Autofahren nehmen solche Streifen nicht ernst" und "keine Benutzungspflicht": Versuch mal links von so einem Streifen zu fahren. Da wirst wirst du sehen, wie ernst Autofahrer solche Streifen nehmen. Und sie werden dabei auch noch von autofahrenden Rechtsverdrehern unterstützt, die das als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auslegen, egal wie schmal der Streifen ist.

  • Der Artikel fängt ja schon mit völligem Schwachsinn an. Wieso haben blinde Menschen denn bitte einen Nachteil durch einen Schutzstreifen? Einen baulichen Radweg, der nur durch anders farbiges Pflaster abgesetzt ist, dass ist sicher ein Problem ja. Aber ein Schutz steifen liegt nicht auf dem Hochbord und ist damit durch die Kante sehr leicht zu erkennen.

    Der werte Herr Marx ist der Behindertenbeauftragte in Würzburg und für ihn scheint sich alles nur um Menschen mit Sehbehinderung zu drehen. Überall müssen Absätze/Kanten für die Sehbehinderten hin ohne Rücksicht auf Rolli- oder Radfahrer.

    Dazu kommt, auch ohne Schutzsteifen würden Radfahrer dort unterwegs sein können.
    Der Satz passt so gar nicht zu dem Foto. Vermutlich ging es um farblich abgesetzte oder aufgemalte Radwege auf dem Bürgersteig. Das ganze so aus dem Zusammenhang zu reißen ist schon mal sehr schlechte Arbeit des Journalisten.

    Ja das ist wirklich äußerst schlechte Arbeit des Journalisten, manch einer würde sagen: gewohnter Qualitätsjournalismus.
    Es geht tatsächlich ausschließlich um die Schutzstreifen in der genannten Franz-Ludwig-Straße, die dort im Rahmen der Radverkehrsachse 1 aufgebracht wurden.

  • Und deswegen parken und fahren die (a)sozialen Dienste so bescheuert. Damit möglichst viele Leute verletzt und zu Pflegefällen werden, um anschliessend noch weniger Zeit zu haben. Ein Teufelskreis. (Ja, ich weiß, die wenigsten Pflegebedürftigen wurden im Straßenverkehr durch Pflegedienste verursacht.)

    Autofahrer, die illegal Verkehrsflächen blockieren, sind ärgerlich. Nicht selten sind es Mitarbeiter mobiler Pflegedienste bei ihrer Berufsausübung. Deswegen den ganzen Berufsstand als "asozial" und "bescheuert" zu diffamieren geht nicht und ich widerspreche deutlich.

  • Und du glaubst wirklich, solche "Schutzstreifen" nützen Radfahrern ? Das sind einfach Radfahrstreifen zweiter Klasse. Da gibt gibt es nicht so hohe Hürden so was anzulegen und kaum Chancen, sich juristisch gegen schlechte "Schutzstreifen" zu wehren.
    Und von wegen "Autofahren nehmen solche Streifen nicht ernst" und "keine Benutzungspflicht": Versuch mal links von so einem Streifen zu fahren. Da wirst wirst du sehen, wie ernst Autofahrer solche Streifen nehmen. Und sie werden dabei auch noch von autofahrenden Rechtsverdrehern unterstützt, die das als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auslegen, egal wie schmal der Streifen ist.

    Du unterscheidest ja selbst zwischen schlecht angelegten und gut angelegten Schutzstreifen. Gut angelegte Schutzstreifen nützen Radfahrern. Das glaub ich schon.
    Es kommt natürlich immer sehr auf die konkrete Verkehrssituation an. Und es ist vermutlich schwierig, dazu pauschale Aussagen zu machen.

    Aber einen Aspekt hast du ja schon ganz richtig angesprochen: Wenn ein Schutzstreifen dazu führt, dass Radfahrer noch stärker als viele Radfahrer das ohnehin leider schon tun, in der "dooring-Zone" fahren, dann ist das kein guter Schutzstreifen, und er schadet eher, als dass er nützt.
    Umgekehrt kann ein ausreichend breiter Schutzstreifen Radfahrer dazu veranlassen, mit einem größeren Anstand zu Autotüren zu fahren, die bekanntlich manchmal sehr unaufmerksam geöffnet werden. Zusätzliche Pluspunkte sammelt in meinen Augen ein genügend breiter Schutzstreifen dadurch, dass er zusätzlich zu den Strichlinien farblich abgesetzt wird vom Rest der Fahrbahn und mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn ausgestattet ist. Er unterscheidet sich dann auch optisch kaum noch von einem Radfahrstreifen. Die haben zwar breitere Linien, aber die sind in Bereichen, in denen Autos parken i. d. R. auch nur Strichlinien, wenn auch mit kleineren Lücken.

    Letztlich stellt sich doch die Frage, warum dann nicht lieber gleich einen Radfahrstreifen anlegen, anstatt einen Schutzstreifen. Beim Schutzstreifen ist m. E. der Vorteil, dass die Fahrbahnbreite insgesamt kleiner ausfallen kann. Die Gesamtbreite von Schutzstreifen+Auto-Fahrspur+Auto-Fahrspur des Gegenverkehrs+Schutzstreifen des Fahrradgegenverkehrs kann insgesamt geringer ausfallen als bei Radfahrstreifen. Und trotzdem kann ein ausreichender Abstand zu den Autotüren eingehalten werden.

    Ein Schutzstreifen kann beliebig breit angelegt werden. Geht in der Praxis aber nicht, weil es ja Vorschriften für die Breite der Autofahrspuren gibt. Ein Radfahrstreifen sollte 1,85 m breit sein. Wenn die 1,85 m breiten Radfahrstreifen dazu führen, dass der Abstand zwischen den Radfahrstreifen größer ausfällt als bei 1,85 m breiten Schutzstreifen, dann sind mir die Schutzstreifen lieber, auch wenn im Falle von Gegenverkehr ein Autofahrer in den Schutzstreifen hineinfahren darf. (Was er übrigens vermutlich auch trotz durchgezogener Linien bei einem Radfahrstreifen machen würde.)

    Ein geringere Straßengesamtbreite begünstigt langsames Fahren. Vor allem dann, wenn am Straßenrand nicht nur Autos sondern auch noch Bäume stehen.

    Ein Radfahrstreifen sollte zwar 1,85 m breit sein, die Mindestbreite beträgt jedoch 1,50 m. Ist damit ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Autotüren gegeben? Ist das damit auch ein ausreichendes Maß für Schutzstreifen? Vermutlich gerade eben so vielleicht?

    Oder mal noch eine andere Überlegung: Was ist besser? Ein Radfahrstreifen von 1,50 m Breite oder ein Schutzstreifen von 1,85 m Breite. Solche Alternativen können sich bei Straßengestaltungen tatsächlich ergeben. Wie würdest du denn entscheiden?

  • Die haben zwar breitere Linien, aber die sind in Bereichen, in denen Autos parken i. d. R. auch nur Strichlinien, wenn auch mit kleineren Lücken.

    Da könnte sich eine Nachfrage bei der Stadt lohnen.
    Vor ein paar Jahren hatte ich mich in meiner Umgebung gewundert, dass so viel "Streifen" sowohl mit blauem Schild als auch mit praktisch durchgehend gestrichelter Linie ausgeführt sind (da parkten auch Autos rechts davon). Also habe ich mal bei der Stadt nachgefragt.
    Ergebnis: An allen mir bekannten Strecken mit gestrichelter Trennlinie wurden die Blauschilder entfernt.

  • Autofahrer, die illegal Verkehrsflächen blockieren, sind ärgerlich. Nicht selten sind es Mitarbeiter mobiler Pflegedienste bei ihrer Berufsausübung. Deswegen den ganzen Berufsstand als "asozial" und "bescheuert" zu diffamieren geht nicht und ich widerspreche deutlich.

    Nur zur Klarstellung:
    Mit ging es mitnichten darum den ganzen Berufsstand zu diffamieren. Asozial im Sinne von "gesellschaftsschädlich". Das sind zweifelsohne nur die, die so parken, dass es der Gesellschaft schadet und nicht der ganze Berufsstand!


  • Ein Schutzstreifen kann beliebig breit angelegt werden. Geht in der Praxis aber nicht, weil es ja Vorschriften für die Breite der Autofahrspuren gibt. Ein Radfahrstreifen sollte 1,85 m breit sein. Wenn die 1,85 m breiten Radfahrstreifen dazu führen, dass der Abstand zwischen den Radfahrstreifen größer ausfällt als bei 1,85 m breiten Schutzstreifen, dann sind mir die Schutzstreifen lieber, auch wenn im Falle von Gegenverkehr ein Autofahrer in den Schutzstreifen hineinfahren darf. (Was er übrigens vermutlich auch trotz durchgezogener Linien bei einem Radfahrstreifen machen würde.)

    Wie kommst du auf 1,85 m für Schutzstreifen ? Das Regelmaß laut ERA für Schutzstreifen ist 1,5 m, das Mindestmaß ist nur 1,25 m und wird auch regelmäßig bei Anlagen von Schutzstreifen ausgenutzt. Dazu kommt noch, das das Regelmaß für den Sicherheitraum zu rechts parkenden Auto nur 0,5, das Mindestmaß sogar nur 0,25 beträgt ( bei Radfahrstreifen 0,75m/0,5m ). D.h bei einem regelkonform nach ERA Mindestmaßen ausgeführtem Schutzstreifen ist die linke Begrenzung nur 1,5 m von der Begrenzung des Parkplatzes rechts davon entfernt und ein Radfahrer muß so einen "Schutzstreifen" verlassen um nicht im Aufklappbereich von Autotüren fahren zu müssen. Und Schutzstreifen mit Mindestmaß sind keine Ausnahme.
    Dazu kommt noch, daß laut Theorie zwar Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers auf dem Schutzstreifen die gleichen Sicherheitsabstände einhalten müssen wie ohne Schutzstreifen. In der Praxis wird aber oft beim Überholen des Radfahrers hart rechts an der Begrenzung des Schutzstreifens gefahren. Inbesondere dann, wenn Gegenverkehr vorhanden ist.
    Beim ADFC NRW gibt es die Maße der ERA übersichtlich dargestellt. Dazu vielleicht noch eine Übungsaufgabe ;) : Ergänze die dort dargestellten Strassenquerschnitte um ein Bild, wo ein die Fahrbahn benutzender Radfahrer von einem Autofahrer unter Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände überholt wird. Fällt dir was auf ?