Woche 6 vom 8. Februar bis 14. Februar

  • Hätt'ste mal lieber das mit der Parkbucht als Stellfläche weggelassen.

    Warum? Sie machen sowieso, was sie wollen. Dem "ruhenden Autoverkehr" auch nur einen Millimeter Platz wegnehmen, gehört ganz sicher nicht dazu - zumal in einer Gegend, in der dicke Protzkisten dominieren. Diese werden schließlich von partiell zurückgebliebenen Umweltignoranten Leistungsträgern gefahren...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Für alle, die den "Radweg" in der Eppendorfer Landstraße nicht kennen:

    Zumindest zeigt das, dass Radfahrer keinen Deut besser sind als Autofahrer :)

    Andererseits: Es ist schon denkbar bescheuert, Fahrradständer so aufzustellen.

    Auf meinem Arbeitsweg stand mal ein paar Tage lang ein einzelnes Rad genauso bekloppt (allerdings an einem "Fußgängerleitgitter" angeschossen). Irgendwann habe ich es kurzerhand drübergehoben und auf die andere Seite gestellt. Ich konnte es mir gerade so verkneifen, es einfach drüber zu werfen. Seit dem stand es immer auf der richtigen Seite.
    Das geht bei solchen Massen natürlich nicht.

  • Andererseits: Es ist schon denkbar bescheuert, Fahrradständer so aufzustellen.

    Der Polizei und Straßenverkehrsbehörde ist vollkommen klar und bewusst, dass diese "Radwege" nicht benutzbar sind. Die Bügel werden jedoch nur dann entfernt, wenn in den jeweiligen Dienststellen halbwegs vernünftige Personale arbeiten. Manchensmal werden dann auf Beschwerden hin Bügel oder Gitter gegen Poller ersetzt. Damit gehen illegale "Parkräume" für Radfahrer verloren.

    Eine Beschwerde an PK17 wegen unbenutzbarer benutzungspflichtiger "Radwege" in der Fruchtallee zwischen Vereinsstraße und Bellealliancestraße ist seitens PK17 unbeantwortet und unbearbeitet.

  • 50 Jahre Radfahren und noch nie eine gefährliche Situation! Lies das mal ganz genau, Malte! 8) Du musst nur einfach mal verzichten und natürlich jedweden anderen Verkehrsteilnehmern demütig aus dem Weg fahren.

  • Woha - man sehe sich mal an *wo* der LKW steht. Wenn der auch vorher so eng am Bordstein war frage ich mich wo da noch die Radfahrerin hätte fahren sollen.
    Aber irgendwas stimmt mit den Bilder nicht: auf dem oberen - kleinen - Bild steht der LKW halb in einer Einmündung, im mittleren Bild *steht* ein Fahrrad *neben* einer grünen Minna vor dem LKW (und der steht nicht in einer Einmündung), im unteren Bild *liegt* ein Fahrrad *vor* einer grünen Minna.

  • Das Frage ich mich allerdings auch. Wenn die wirklich auf der Fahrbahn unterwegs war, ist das aber schon mehr als fahrlässige Tötung.

    Der LKW steht auf allen Bildern gleich. Ich vermute, die Polizei hat umgeparkt, damit die Tram endlich weiterfahren konnte. Das Rad ist schlicht umgefallen.

  • Wenn die wirklich auf der Fahrbahn unterwegs war, ist das aber schon mehr als fahrlässige Tötung.

    Dafür sehe ich erstmal keinen Anhaltspunkt. Fast gleichzeitig kam ja auch die Meldung rein, dass ein älterer Fahrer gleich einen ganzen LKW übersehen hat und nicht nur ein Fahrrad. Das kann durchaus fahrlässig gewesen sein. Die Wahrheit erfährt man in solchen Fällen sowieso niemals. Und wenn der Radfahrer keine Zeugenaussage mehr machen kann erst recht nicht.

  • Jedenfalls ist die Fahrspur durch eine Sperrfläche eingeengt. Überholen eines Radfahrers regelkonform nicht möglich.
    Fraglich ist halt, was die Radlerin gemacht hat. Fuhr sie auf der Fahrbahn und der LKW hat sie geplättet, hat der Fahrer sie wahrscheinlich wirklich übersehen. Mutwillig fährt fast niemand einen Radler einfach so um.
    Es sind aber auch andere Konstellationen möglich.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • "Wir waren auf dem Weg ins Trainingslager, ich war wütend, weil der Radfahrer so wuchtig auf das Auto geschlagen hat"


    Und MOPO:
    „Es tut mir leid. Ich wollte Sie nicht treffen, ich habe auf den Radfahrer gezielt.“ Na, dann...


    X(

  • Falls sich jemand die Gegebenheiten etwas genauer angucken will: (von 2008)

    So gesehen muss die Frau ja auf der Fahrbahn gewesen sein. Da gibt es ja gar keinen Radweg und spätestens bei den Parkbuchten wird dieser gepflasterte Streifen zu eng zum fahren.

  • Zu einem bloßen Übersehen passt aber irgendwie nicht, dass die Radfahrerin durch das unter-den-LKW-stürzen zu Tode kam. Dann wäre sie von hinten gerammt worden.
    Hier wurde eher mit massiver Abstandsunterschreitung überholt (wenn die Radlerin nicht doch von woanders kam). Dabei wurde dann ein Unfall billigend in Kauf genommen.
    Ein Berufskraftfahrer weiß um die besondere Gefahr seines Fahrzeuges und dass ein solches Verhalten für andere tödlich enden kann.
    Wenn er also wirklich mit dem abgebildeten Abstand überholt hat, dann ist für mich die Grenze zur Fahrlässigkeit Überschritten. In der Theorie natürlich. Beweis- und Nachweisbarkeit sind dann wieder etwas anderes.

    Wenn ich einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke schmeiße, habe ich auch keine Tötungsabsicht. Dennoch wird sogar wegen Mordes ermittelt.

    Zum Mandarinenwerfer:
    Warum wurde eigentlich nicht wegen Unfallflucht bzw. Beihilfe dazu ermittelt?

  • Ich kenne diese Stelle sehr gut, da ich sie regelmäßig langfahre.
    Das Problem beginnt an der Ampel davor, dort befindet sich auf der Fahrbahn ein Radweg. Aus dem Platz für MIV und Rad wird nach der Kreuzung aber nur noch eine Fahrspur und man muss sich sozusagen reissverschlußmäßig einordnen.

    Denkbar ist mMn. dass die Radfahrerin tatsächlich im toten Winkel neben dem LKW gefahren ist, davon ausgehend dass dieser Sie sieht und überholt oder sich hinter ihr einordnet. Der LKWfahrer hat Sie aber vielleicht nicht gesehen und ist einfach "gerade aus" gefahren bis der Platz rechts nunmal immer enger wurde. Vielleicht hat er Sie aber auch tatsächlich mit zu geringem Abstand überholt, wer weiß.

    Interessant ist übrigens dass der ADFC exakt diese Stelle schon vor über einem Jahr als große Gefahrenstelle benannt und sich auch an die Stadt gewandt hatte:

    PS: Hallo Ihr! ist mein erster Beitrag aber ich lese schon eine ganze Weile mit..