Jetzt muss ich hier mal dumm fragen, ob ich etwas verpasst habe. Ist das tatsächlich so? Zumindest für kann ich mir das kaum vorstellen, da das ja immer noch die Regel ist. Ich dachte bisher nur, es ginge alleinig um die reinen Fußgängerampeln.
Damit nimmt die Stadt seit 1. Januar 2017 auch in Kauf, dass sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Seither sind Ampeln verboten, die für Radler und Fußgänger zugleich gelten.