Jetzt muss ich hier mal dumm fragen, ob ich etwas verpasst habe. Ist das tatsächlich so? Zumindest für  ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
![Zusatzzeichen 1022-10 [Zusatzzeichen 1022-10]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1022-10.png) kann ich mir das kaum vorstellen, da das ja immer noch die Regel ist. Ich dachte bisher nur, es ginge alleinig um die reinen Fußgängerampeln.
 kann ich mir das kaum vorstellen, da das ja immer noch die Regel ist. Ich dachte bisher nur, es ginge alleinig um die reinen Fußgängerampeln.
Damit nimmt die Stadt seit 1. Januar 2017 auch in Kauf, dass sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Seither sind Ampeln verboten, die für Radler und Fußgänger zugleich gelten.
 
		 
		
		
	 
															
		
![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png) , was absolut widersprüchlich ist. Eine Erklärung der Behörde, weshalb der Radweg bis zu dieser Ableitung zwingend benutzungspflichtig bleiben muss, bleibt sie schuldig. Wer sich mit vergleichbaren Fällen auskennt, weiß, dass es ausschließlich um die Räumzeiten auf dem Siemersplatz gehen kann. Schließlich wurde (nach einer Klage) die RWBP in der Osterfeldstraße auch aufgehoben.
 , was absolut widersprüchlich ist. Eine Erklärung der Behörde, weshalb der Radweg bis zu dieser Ableitung zwingend benutzungspflichtig bleiben muss, bleibt sie schuldig. Wer sich mit vergleichbaren Fällen auskennt, weiß, dass es ausschließlich um die Räumzeiten auf dem Siemersplatz gehen kann. Schließlich wurde (nach einer Klage) die RWBP in der Osterfeldstraße auch aufgehoben.


