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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • Yeti
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    • 23. Januar 2020 um 09:19
    • #2.061

    Weißen Adler auf weißem Grund findet man hier auch öfter. Vermutlich war es mal ein [Zeichen 250], natürlich ohne [Zusatzzeichen 1022-10], dafür aber mit Fahrradwegweiser. Das ist ein Teil des Elberadweges, jahrelang beliebtester Radwanderweg Deutschlands.

  • Schlau Meier
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    • 23. Januar 2020 um 10:38
    • #2.062

    Das mit oben und unten hatten wir hier schonmal im direkten Vergleich.

    Zitat

    Und zum Abschluss noch eine Frage:

    20180724_Ahrensburg_Mühlenredder.jpg

    Muss ich hier oben oder unten fahren?

  • Schlau Meier
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    • 23. Januar 2020 um 12:17
    • #2.063

    In der Mönckebergstraße hat man nun Radfahren, Taxis und Busse verboten. Hat nur noch niemand gemerkt.

  • KSM
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    • 23. Januar 2020 um 12:21
    • #2.064

    Sollen die nur für die Bürgersteige gelten oder für die Fahrbahn? :/

  • Malte
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    • 6. Februar 2020 um 12:44
    • #2.065

    Das Schild, das die Umleitung um eine Arbeitsstelle im Straßenverkehr ankündigt, steht seit über zwei Monaten in der Gegend herum — und bringt eine Tankstelle in Existenzprobleme: B 404: Ärger über Vollsperrungsschilder

    Es beruhigt mich aber ein bisschen, dass die Straßenverkehrsbehörden nicht nur bezüglich Verkehrsschildern auf Radwegen derart langsam bewegen.

  • Ullie
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    • 9. Februar 2020 um 00:24
    • #2.066

    Ortseingang Wiedensahl im LK Schaumburg:

    Man kommt auf dem linksseitigen Radweg (den es schon auf der Landtraße vor dem Ort gibt) ins Ort hinein gefahren, dort setzt sich zunächst der einseitige gemeinsame Fuß- und Radweg fort.

    Bis zu dem Schild auf Bild 1 ist es also ein gemeinsamer Fuß- und Radweg.

    Nähert man sich jedoch von der anderen Seite, also aus dem Ort herausfahrend, dann handelt es sich um einen Fußweg, der für Radfahrer feigegeben ist. (Bild2)

    Auf beiden Fotos ist der selbe Schildermast zu sehen. Nur von unterschiedlichen Seiten.

    Ist eine solche Ausschilderung überhaupt statthaft?

  • Malte
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    • 16. Februar 2020 um 21:53
    • #2.067
    Zitat von § 39 Abs. 6 StVO

    Verkehrszeichen können an einem Fahrzeug angebracht sein. Sie gelten auch während das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszeichen vor.

  • Ullie
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    • 21. Februar 2020 um 11:23
    • #2.068

    Gesehen in Wittenberg an der Einfahrt in einen Fußgänger und Radfahrer-Tunnel. Siehe googlemaps: https://www.google.de/maps/place/Lut…31!4d12.6279659

    Ob die Wittenberger Schilder-Aufsteller wohl diese selbstfahrenden Fahrräder aus Magdeburg im Sinn hatten?

    https://www.mdr.de/wissen/videos/…fahrrad100.html

  • Ullie
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    • 5. März 2020 um 22:17
    • #2.069

    Krötensackgasse?

    Gesehen in Hannover-Kirchrode:

        

    Fährt man auf der Straße 700 m weiter dann sieht es dort so aus:

    Frösche oder Kröten habe ich keine gesehen!

  • KAcyc
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    • 6. März 2020 um 12:34
    • #2.070

    Zum Mofafahren braucht man ja offensichtlich keinen Führerschein mehr zu machen.

  • Ullie
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    • 7. März 2020 um 17:20
    • #2.071

    Ein Radweg außerhalb geschlossener Ortschaften darf von Mofas benutzt werden. §2, Satz 4 StVO: "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

    Handelt es sich denn um einen Radweg außerhalb einer geschlossenen Ortschaft? Dann würde das bedeuten, dass Mofas den Radweg nicht benutzen dürfen, aber E-Bikes den Radweg benutzen dürfen.

    Wenn es ein Radweg innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist, dann wurde das Schild wohl deshalb aufgehängt, weil es zu viele Mofa-Fahrer gab, denen nicht klar war, dass sie dort nicht fahren dürfen.

  • KAcyc
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    • 7. März 2020 um 17:46
    • #2.072

    Ist eindeutig iGO. Ich habe hier eher den Eindruck, dass Mofas (heute Roller) hier überall gefahren werden, wo es gerade passt. Also meist auf Fuß- und Radwegen, gern auch in die falsche Richtung.

  • Ullie
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    • 8. März 2020 um 00:00
    • #2.073

    Fotografiert in Hannovers Stadtwald Eilenriede:

    Es wird Frühling, die Bäume schlagen aus!

  • KleverRadfahrer
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    • 9. März 2020 um 09:08
    • #2.074
    Zitat von Ullie

    Fotografiert in Hannovers Stadtwald Eilenriede:

    Es wird Frühling, die Bäume schlagen aus!

    Falsches Verkehrszeichen. Es müsste [Zeichen 250]und [Zeichen 259] sein. Leute die keinen deutschen Text lesen können scheinen ja nicht so wichtig zu sein (damit meine ich nicht die Erklärung auf dem Zusatzzeichen, die ist sinnvoll).

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • KAcyc
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    • 16. März 2020 um 15:46
    • #2.075

    Wer weder lesen kann noch VZ250 kennt, ist außen vor.

  • Mueck
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    • 17. März 2020 um 00:23
    • #2.076

    Nur Verkehrszeichen aus der StVO können den Verkehr regeln, also freie Fahrt ...

  • Adsche
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    • 17. März 2020 um 12:31
    • #2.077
    Zitat von Mueck

    Nur Verkehrszeichen aus der StVO können den Verkehr regeln, also freie Fahrt ...

    Wird das VZ250 denn durch den zusätzlich in dessen Mitte aufgebrachten Text ungültig, bzw. ist dann kein Verkehrszeichen aus der StVO mehr?

  • hugo790
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    • 17. März 2020 um 13:04
    • #2.078

    Bei Privatgrundstücken reicht es imho völlig, wenn der Wille des Grundstückinhabers erkennbar ist.

  • Mueck
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    • 17. März 2020 um 13:15
    • #2.079

    Beides richtig.

    Auf einer öff. Straße wäre das Vz unbeachtlich, ist kein 250 mehr, auf Privatgrund s. hugo, muss uns also KACyc erleuchten, welcher der beiden Fälle zutrifft.

  • KAcyc
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    • 19. März 2020 um 08:34
    • #2.080

    Ich könnte jetzt im Liegenschaftsbuch nachschauen, aber ich gehe von Privatgrund aus. Denke auch nicht, dass viel Verkehr hinter die Scheune will.

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