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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 14. August 2019 um 09:43
    • #1.901

    Laut Beschilderung darf doch dort auch gar kein Kfz rein.

  • Epaminaidos
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    • 14. August 2019 um 09:52
    • #1.902
    Zitat von Ullie

    Die Vorinstanz hatte dagegen argumentiert, dass angesichts der „konkreten örtlichen Verhältnisse“ auch eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h erlaubt gewesen wären.

    Zitat von STVO Anlage 2 lfd-nr 23, Ziffer 2
    Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

    Weiß jemand wie der Richter auf die Idee kam, dass dieser Teil aufgrund der "konkreten örtlichen Verhältnisse" nicht gilt?

    Zitat von Ullie

    Vielleicht hat sich die Verkehrsbehörde gedacht, es könne ja nichts schaden, da noch mal extra drauf hinzuweisen

    Genau das sollen Verkehrsbehörden eben NICHT machen: Es sollen keine Verkehrszeichen aufgestellt werden, die bereits in anderen Verkehrsregeln "enthalten" sind. Das verwirrt nur, wenn das zusätzliche (überflüssige) Zeichen mal nicht da ist.

    Wenn die Verkehrsbehörde Sorge hat, dass die Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln nicht kennen, können sie eine erklärende Tafel daneben hängen.

    Die Beschilderung mit der dem Kindergarten ist sowieso illegal. Man kann ja nicht "30 von 6-22 Uhr" in einem Bereich aufstellen, in dem immer "30" gilt.

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    • 14. August 2019 um 10:27
    • #1.903
    Zitat von Epaminaidos

    Weiß jemand wie der Richter auf die Idee kam, dass dieser Teil aufgrund der "konkreten örtlichen Verhältnisse" nicht gilt?

    Die konkrete Vorschrift mit den 30km/h kam erst 2009 in die StVO.

    Vorher hieß es nur:

    Zitat

    2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.

    Und das war der StVO-Stand zum Zeitpunkt des Rechtsstreits.

    Insofern ist es auch möglich, dass die Tempo 30-Schilder in Kombination mit der Fahrradstraße aus einer Zeit stammen, in dem die 30km/h eben noch nicht allein durch das Fahrradstraßenschild bereits angeordnet waren.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • KAcyc
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    • 14. August 2019 um 10:51
    • #1.904

    Ich habe eigentlich nichts gegen zusätzliche Tempo 30-Schilder. Es weiß ja praktisch niemand, dass in Fahrradstraßen 30 gilt, und alle Hinweise darauf hat man (zumindest hier in Karlsruhe) so gut es ging unkenntlich gemacht.

  • bOamiii
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    • 14. August 2019 um 10:56
    • #1.905
    Zitat von Epaminaidos

    Genau das sollen Verkehrsbehörden eben NICHT machen: Es sollen keine Verkehrszeichen aufgestellt werden, die bereits in anderen Verkehrsregeln "enthalten" sind.

    Mir hat "meine" Verkehrsbehörde sogar eine Markierung eines Radweges mit Radsymbol und Richtungspfeil auf dem Asphalt mit diesem Argument versagt. Ich hatte halt die Hoffnung,der ein oder andere Geisterradler würde stutzig werden, wenn er Pfeile auf sich zeigen sieht...

  • Epaminaidos
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    • 14. August 2019 um 10:57
    • #1.906
    Zitat von Schaumburger

    Und das war der StVO-Stand zum Zeitpunkt des Rechtsstreits.

    Danke!

    Jetzt macht der Artikel auch plötzlich Sinn. Gut, dass das Gesetzt korrigiert wurde. Und peinlich für die erste Instanz, dass sie die Vorschrift "mit mäßiger Geschwindigkeit" auslegt als "im Einzelfall keine Einschränkung".

  • Epaminaidos
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    • 14. August 2019 um 11:03
    • #1.907
    Zitat von bOamiii

    Mir hat "meine" Verkehrsbehörde sogar eine Markierung eines Radweges mit Radsymbol und Richtungspfeil auf dem Asphalt mit diesem Argument versagt. Ich hatte halt die Hoffnung,der ein oder andere Geisterradler würde stutzig werden, wenn er Pfeile auf sich zeigen sieht...

    Das Problem ist, wo man mit diesen Zusatzschildern aufhört:

    - Soll man HVs künftig bis an die Kreuzung beschildern und nicht nur bis zum 5m-Bereich?

    - Soll man an Bushaltestellen Parkverbote aufstellen? Und an allen Schutzstreifen?

    - Und in allen VBBs? Und an Engstellen?

    - Und muss man jetzt überall Schilder aufstellen, die das halb aufgeschulterte Parken explizit verbieten?

    Das sorgt alles für Verwirrung, wenn dieses Schild mal fehlt.

  • Ullie
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    • 14. August 2019 um 11:55
    • #1.908
    Zitat von bOamiii

    Laut Beschilderung darf doch dort auch gar kein Kfz rein.

    Wenn man vom Schwarzen Bär aus in die Fahrradstraße reinfährt, dann geschieht das über einen ca. 20 m langen Fahrradweg, der für Autos nicht freigegeben ist und der außerdem abgepollert ist. Hier der googlestreetview-Link (als sich am Ende dieses kurzen Stücks Radweg noch nicht die Fahrradstraße anschloss.)

    https://www.google.de/maps/@52.36855…!7i13312!8i6656

    Vermutlich deshalb hat die Verwaltung an der Stelle darauf verzichtet das Zusatzschild Freigabe für KFZ anzubringen, denn von der Seite aus kann ja kein KFZ in die Fahrradstraße reinfahren.

    Ob wohl die Radfahrer*innen ein Recht darauf haben, über ein Zusatzschild zu erfahren, dass sie in eine Fahrradstraße reinfahren, die für KFZ freigegeben ist? Weiß ich nicht.

    Da in Hannover fast alle Fahrradstraßen für den KFZ-Verkehr freigegeben sind, ist jedoch auch so den Radfahrer*innen klar, dass sie auch in der Fahrradstraße Adolfstraße mit KFZ's rechnen müssen.

  • Yeti
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    • 14. August 2019 um 15:06
    • #1.909

    Zum Thema "unsere Verkehrsbehörde erklärt uns durch unnötige ( = unzulässige) Verkehrszeichen die Verkehrsregeln"

    Gut wäre noch ein Zusatzzeichen, das erklärt, dass man nicht schneller als 30km/h fahren darf.

  • Ullie
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    • 14. August 2019 um 17:42
    • #1.910

    Zur Ehrenrettung der hannoverschen Verkehrsbehörden muss hier mal gesagt werden:

    An anderen Stellen wird in Hannover nicht das Fahrradstraßenschild zusammen mit einem Tempo-30-Schild aufgehängt. Auch in der Adolfstraße nicht. Hier die Einfahrt in die Adolfstraße von der Lavesallee aus:

    Das Tempo-30-Zone Schild hat seine Berechtigung, denn wer die Adolfstraße verlässt, der weiß, dass er dann immer noch max. Tempo 30 fahren darf, auch wenn er die Fahrradstraße verlassen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (15. August 2019 um 17:28) aus folgendem Grund: Bildteile verpixelt

  • Ullie
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    • 14. August 2019 um 17:44
    • #1.911
    Zitat von Yeti

    Zum Thema "unsere Verkehrsbehörde erklärt uns durch unnötige ( = unzulässige) Verkehrszeichen die Verkehrsregeln"

    Gut wäre noch ein Zusatzzeichen, das erklärt, dass man nicht schneller als 30km/h fahren darf.

    Unter bestimmten Umständen kann auch ein solches Schild seine Berechtigung haben. Wenn nämlich vorher auf der Straße es eine Vorrangregelung für den Verkehr gab: [Zeichen 301] oder [Zeichen 306]

  • David Scott
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    • 15. August 2019 um 08:25
    • #1.912

    Aber doch kein solches Erklärschild :/, dafür gibt es doch VZ102 [Zeichen 102]

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    • 15. August 2019 um 08:31
    • #1.913

    Das gilt doch aber nur für eine einzelne Kreuzung. ;)

    Ich hab übrigens letztens in einem Dorf wieder eine [Zeichen 274.1] entdeckt, in der noch mehrere [Zeichen 306] und [Zeichen 205] ihr Dasein fristen. Das hier gezeigte RvL-Zeichen könnte man ja nach der Demontage zur Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben schicken, die können es sich dann als Gedächtnisstütze ins Büro stellen... :rolleyes:

  • David Scott
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    • 15. August 2019 um 08:46
    • #1.914
    Zitat von Pirminator

    Das gilt doch aber nur für eine einzelne Kreuzung. ;)

    Ja, aber es beendet doch die Vorfahrtsstraße, dann gilt doch bei allen weiteren auch rvl. Oder täusche ich mich da gerade :/?

  • Gelöschtes Mitglied
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    • 15. August 2019 um 08:52
    • #1.915

    Nicht unbedingt; dahinter kann ja (warum auch immer) wieder eine andere Vorfahrtregelung gelten.

  • KSM
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    • 16. August 2019 um 14:49
    • #1.916
    Zitat von Ullie

    Wie ist das denn bei dir in der Gegend KSM oder bei anderen, die hier mitlesen? Hängt dort an Fahrradstraßen nur das Schild Fahrradstraße und alle wissen Bescheid, ab hier gilt nur noch maximal Tempo 30? Oder wird zusätzlich zu den Fahrradstraßen-Schildern [Zeichen 244] ein Schild max. Tempo 30 aufgestellt oder ein Schild Tempo-30-Zone [Zeichen 274.1]?

    BILD

    So, oder mit KFZ frei, sind hier in Hamburg alle Fahrradstraße beschildert...

  • KSM
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    • 16. August 2019 um 14:54
    • #1.917
    Zitat von Pirminator

    [...] Ich hab übrigens letztens in einem Dorf wieder eine [Zeichen 274.1] entdeckt, in der noch mehrere [Zeichen 306] und [Zeichen 205] ihr Dasein fristen. [...]

    Bei uns sind in einigen [Zeichen 274.1] die wenn es Gehwegüberfahrtensind diese mit [Zeichen 205] beschildert.

    EDIT: Ist wohl nach § 10 Satz 3 StVO rechtens, trotzdem kurios...

    Einmal editiert, zuletzt von KSM (16. August 2019 um 15:21)

  • Mueck
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    • 16. August 2019 um 15:18
    • #1.918

    Das soll dann wohl eine Klarstellung sein, dass § 10 gilt, ist zulässig, wenn auch zweifelhaft hier, weil der Bordstein dauerniedrig statt abgesenkt laut § 10 aussieht ...:rolleyes:

  • timovic
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    • 16. August 2019 um 19:05
    • #1.919
    Zitat von Pirminator

    Das gilt doch aber nur für eine einzelne Kreuzung. ;)

    Ich hab übrigens letztens in einem Dorf wieder eine [Zeichen 274.1] entdeckt, in der noch mehrere [Zeichen 306] und [Zeichen 205] ihr Dasein fristen. Das hier gezeigte RvL-Zeichen könnte man ja nach der Demontage zur Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben schicken, die können es sich dann als Gedächtnisstütze ins Büro stellen... :rolleyes:

    Bei mir in der T30-Zone gibts sogar noch eine ampelgeregelte Kreuzung. Gab da wohl eine Übergangsvorschrift...

  • Malte
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    • 17. August 2019 um 11:33
    • #1.920

    Gesehen vor dem Bundesverkehrsministerium, das sich heute auf seinen Tag der offenen Tür vorbereitet: Radverkehr ist zwar irgendwie willkommen, steckt aber traditionell in einer Sackgasse:

    Es gibt auch ganz brauchbare Fahrradständer — stünden sie nicht in diesem Flaschenhals aus Zelten, der Kante und dem Container davor:

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