• So lustig finde ich diese grenzenlose Inkompetenz allerdings so langsam wirklich nicht mehr. ||

    ist nur eine "Übergangsregelung" :D

    Auftrag: [Zusatzzeichen 1022-10] zusätzlich anbringen

    Ausführung vor Ort:

    - unter dem [Zusatzzeichen 1020-30] kann man das nicht mehr anbringen, Unterkante wäre zu niedrig.

    - muss also darüber angebracht werden. Daher erstmal das [Zeichen 250] demontieren, dann das [Zusatzzeichen 1022-10] anflanschen

    - jetzt feststellen, dass der Verkehrszeichenträger doch 20cm zu kurz ist. [Zeichen 250] passt nicht mehr dran.

    - zurück fahren, Auftrag schreiben, dass der Verkehrszeichenträger 220cm getauscht werden muss gegen 250cm. Dafür braucht man aber Freischneider, Rohrschneider, Verbinder und statt 1 Arbeitsstunde 4 Arbeitsstunden. Daher: vertragt auf irgendwann später mal. :D

  • ... oder man ist ganz optimistisch und vermutet, das 250 ist derzeit beim Dorfkünstler, der es 260ifiziert ...

    ...wobei man dann ja allerdings nicht extra ein [Zusatzzeichen 1022-10] hätte bestellen müssen. Und hoffentlich verrät denen keiner, dass es auch sowas wie das hier [Zusatzzeichen 1020-12] gibt. ;) :rolleyes:

    Im Ernst: Es gibt offenkundig ein gewaltiges Problem mit der Ausbildung von Verwaltungsbeamten. Auch im gehobenen Dienst. Das Studium sollte man vielleicht auf Fachrichtungen aufsplitten, damit nicht irgendeiner "nebenher" noch "Straßenverkehrsbehörde" spielen muss, der ansonsten Asylanträge oder Baugenehmigungen bearbeitet. Ich wurde ja (allerdings im Bereich Finanzen) drei Jahre lang durch den Paragraphen-Fleischwolf gedreht - und stand am Ende mit leeren Händen (und ruinierten Nerven...) da. Und dann kucke ich mir an, was die zahlreichen Behörden in Sachen Straßen- und Straßenverkehrsrecht da permanent zusammenstümpern. Da blutet mir das Herz...! ||

  • In meinem Haushalt gibt es einen Schneidplotter, der SVG-Dateien als Input verwendet. Die Versuchung ist schon recht groß, mal ein paar Bögen Klebefolie zu bestellen und dann gewisse gemeinfreie Vorlagen zu materialisieren...

    Für die Hinweistafel oben würde die Lösung wahrscheinlich sogar komplett auf DIN A4 passen ;)

  • Wer sich auskennt, darf schneller fahren!

    Aber dafür nicht mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen. Pech für die Müllabfuhr: Die müssen dann mit kleineren Fahrzeugen den Müll abholen und mehrmals fahren. Die verlorene Zeit holen sie wieder raus, indem sie dann schneller als 50km/h fahren.

  • Beitrag von Alf (24. Juni 2019 um 13:19)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (24. Juni 2019 um 13:20).
  • Achja, das hier hatte ich hier auch noch nicht gepostet:

    IMG_3290n-1.jpg

    Finde den Fehler...

    Möglicherweise handelt es sich um eine Fahrradveranstaltung, bei der Fahrräder zum Einsatz kommen sollen, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind? Vielleicht ein Hochradrennen? Ich könnte mir vorstellen, dass Hochräder nicht für den normalen Straßenverkehr zugelassen sind. Siehe auch dieses Video von einem Hochradrennen: https://videos.rennrad-news.de/2196/hochradrennen

  • Ich könnte mir vorstellen, dass Hochräder nicht für den normalen Straßenverkehr zugelassen sind.

    Wat'n böser Verbrecher!!!

    Derjenige bewegt es öfters ganz normal im Straßenverkehr ...

    Wenn es der StVZO entspricht (zwei unabhängige Bremsen bspw., zählt zurücktreten wie beim Fixie als 2.? Licht kann ja ansteckbar sein und muss tagsüber nach neuester StVZO tagsüber nicht mehr mitgeführt werden ... Ok, Reflektoren werden kritisch ...)

  • Wat'n böser Verbrecher!!!

    Derjenige bewegt es öfters ganz normal im Straßenverkehr ...

    Wenn es der StVZO entspricht (zwei unabhängige Bremsen bspw., zählt zurücktreten wie beim Fixie als 2.? Licht kann ja ansteckbar sein und muss tagsüber nach neuester StVZO tagsüber nicht mehr mitgeführt werden ... Ok, Reflektoren werden kritisch ...)

    Zählt denn die "Starrachse" beim Fixie als zweite Bremse? Das wusste ich bislang nicht. Und ja - eigentlich hast du Recht, warum sollte ein Hochrad nicht als verkehrstüchtiges Fahrrad zählen? Bei einem Stopp-Schild würde es allerdings nötig sein, abzusteigen. Gibt es da nicht eine Vorschrift, dass ein Fuß am Boden sein muss?

  • zählt zurücktreten wie beim Fixie als 2.?

    In beiden Fällen: Nein. Weder beim Fixie noch sonst. Es ist allerdings durchaus zulässig, daß beide Bremsen auf das selbe Laufrad wirken. Zwei von einander unabhängig bedienbare Felgenbremsen vorn sind erlaubt und genügen der StVZO.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Zählt denn die "Starrachse" beim Fixie als zweite Bremse?

    jein

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Das würde ich als exotische Einzelmeinung eines Amtsrichters betrachten, denn:

    Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.

    Und nun versuche man, mit einem Fixie lediglich über die Pedale das Fahrrad festzustellen. Das schaffen nur geübte Akrobaten.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Möglicherweise handelt es sich um eine Fahrradveranstaltung, bei der Fahrräder zum Einsatz kommen sollen, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind?

    Viel zu kompliziert. Es handelte sich dabei um den "Radelspaß im Sickinger Land"! Also ein autofreier Sonntag.

    Ob die Absperrungen dann auch mit [Zeichen 250] ausgestattet waren, weiß ich nicht. An dem Tag konnte ich leider nicht hinfahren und die Polizei mit meinen Ketzereien nerven... Ich meine mich aber zumindest zu erinnern, dass ich in den Vorjahren, als ich da zufällig vorbeikam, immerhin [Zusatzzeichen 1022-10] gesehen habe. Außerdem hätte mich mal interessiert, ob die Radwegbenutzungspflicht im "Tal der blauen Schilder" per [Zeichen 240] streng genommen dennoch gegolten hätte...!? Eintüten tut man die anlässlich solcher Events sicher nicht.

    Für mich ist diese Informationstafel jedenfalls ein perfektes Sinnbild dafür, dass keiner das [Zeichen 250] von dem [Zeichen 260] unterscheiden kann.

  • Das würde ich als exotische Einzelmeinung eines Amtsrichters betrachten, denn:

    Und nun versuche man, mit einem Fixie lediglich über die Pedale das Fahrrad festzustellen. Das schaffen nur geübte Akrobaten.

    Nun ja. Dass es nicht einfach ist, ist mir bekannt. Deine Aussage war aber eben absolut formuliert, so wie "Alle Schwäne sind weiß." Und ich habe eben einen schwarzen gefunden.

    Etwas Neueres, das besagten Amtsrichter in der Tat recht einsam da stehen lässt: https://diepresse.com/home/recht/rec…n-zweite-Bremse

    Edit: 'Akrobatisch' halte ich für eine übertriebene Einschätzung. Ich für meinen Teil könnte gut auf eine zweite Bremse am Hinterrad verzichten, denn geübte Fahrad- und Motorradfahrer erzeugen zum allergrößten Teil vorn die stärkste Bremsleistung und stehen damit deutlich früher als die Verfechter 'sicherer' Rücktrittbremsen, die die vordere als 'Notfallbremse' betrachten, falls die hintere einmal ausfällt: https://wikipedalia.com/index.php/Bremsen_und_Kurvenfahren

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)