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  1. Radverkehrsforum
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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 3. März 2019 um 19:43
    • #1.521

    Mal wieder "Kunst am Bau":

    IMG_3021n.jpg

    Also gilt das[Zeichen 250] (wie bei mit Gefahrzeichen kombinierten Geschwindigkeitsbeschränkungen) hinter der Arbeitsstelle dann etwa nicht mehr...!? ;)

    Das [Zeichen 260] ist übrigens erst vor kurzem installiert worden und meinem Gemecker zu verdanken. Fast 5 Jahre lang durften Radfahrer den "Dynamikum-Radweg" nämlich gar nicht legal befahren.

  • Mueck
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    • 3. März 2019 um 22:33
    • #1.522
    Zitat von Pirminator

    Das [Zeichen 260] ...

    ... führt senkrecht den Hang hoch in den Wald?=O

    ... so von wegen regelmäßig rechts stehend ... :/

  • Gelöschtes Mitglied
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    • 3. März 2019 um 22:39
    • #1.523

    Da geht sogar ein paar Meter vorher links eine Treppe die Felswand hoch zu einer kleinen Mariengrotte. ;)

    Zitat von Mueck

    so von wegen regelmäßig rechts stehend

    Ja, gut - aber als Radfahrer ist man doch eh nix anderes gewöhnt, dass vor allem blaue Schilder mal links, mal rechts, mal in der Mitte stehen...! Wenn an so einem Waldweg rechts nix konkurrierendes steht, hab ich da kein Problem mit.

  • Mueck
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    • 3. März 2019 um 22:57
    • #1.524
    Zitat von Pirminator

    Da geht sogar ein paar Meter vorher links eine Treppe die Felswand hoch zu einer kleinen Mariengrotte. ;)

    Ach, wie praktisch, da kann man dann ja gleich ein Gebet für bessere Schilder sprechen ... ;)

  • Yeti
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    • 4. März 2019 um 10:06
    • #1.525
    Zitat von Pirminator

    als Radfahrer ist man doch eh nix anderes gewöhnt, dass vor allem blaue Schilder mal links, mal rechts, mal in der Mitte stehen

    genau! :)

  • Schlau Meier
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    • 4. März 2019 um 10:37
    • #1.526

    Hm, also beim unteren Bild würde ich sagen, da fährt ein Auto als Geisterfahrer auf dem Radweg. Oder nicht?

    Also bei der Eisenbahn gibt es dafür die Ne2-Tafel oder auch "Schachbretttafel" genannt.

  • Mueck
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    • 4. März 2019 um 11:27
    • #1.527
    Zitat von Schlau Meier

    Geisterfahrer

    Also wirklich! Links der Mittellinie ist doch der Radweg der Gegenrichtung!;)

  • Malte
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    • 6. März 2019 um 17:37
    • #1.528

    Tja, wie heißt es doch so schön auf RSA-95.de, wo sich auch ein paar meiner Fotos finden: „Was Kindergartenkinder wissen, ist Fachleuten oft ein Rätsel“

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    • 7. März 2019 um 15:55
    • #1.529

    Könnte auch in der Rubrik Baustellenausschilderung stehen. Aber das mit Klebeband "geixte" Fahrrad sieht auch sehr "putzig" aus. Gesehen in Hannover, in der Marienstraße Richtung Aegi, kurz vor der Einmündung zum Aegidientorplatz auf der linken Straßenseite. Hier darf der Radverkehr die Radwege nur in Fahrtrichtung benutzen. War wohl gerade nicht das passende Schild zur Hand?

    Bilder

    • lustige Schilder Baustellenausschilderung Marienstraße.jpg
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    • 10. März 2019 um 09:29
    • #1.530

    IMG_3036n.jpg

    Da gibt es ausnahmsweise mal eine "gelbe" StVO-Umleitung - und dann kann man jene gar nicht legal erreichen! Man braucht für die Umleitungsstrecke aber eh mind. ein Mountainbike. :rolleyes:

    IMG_3044n.jpg

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    • 10. März 2019 um 09:34
    • #1.531
    Zitat von Mueck

    ... so von wegen regelmäßig rechts stehend ... :/

    Da hätte ich auch noch was aus Landau:

    horstbr-ost-1.jpg

    In einem Zeitungsartikel argumentierte ein pensionierter, Pedelecfahrender Kriminalbeamter, dass man hier eh nicht absteigen müsse! 8)

  • Malte
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    • 11. März 2019 um 10:15
    • #1.532

    Immer eine gute Idee.

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    • 11. März 2019 um 15:09
    • #1.533
    Zitat von Malte

    Immer eine gute Idee.

    *Vor den Kopf klatsch *

    Jetzt weiß ich endlich, warum an den anderen fünfzehn Millionen Kreuzungen und Einmündungen Fußgänger (und Radfahrer) untergemangelt werden: Da fehlt einfach dieses Zusatzzeichen! Und wo das nicht hängt, braucht man nicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten - das ist doch die Botschaft, oder?

  • foobar
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    • 11. März 2019 um 17:16
    • #1.534

    Fast. Zusatzzeichen gelten doch stets für das über ihnen montierte Vz. In diesem Fall entfaltet das Zz also nur dann Wirkung, wenn die LSA ausfallen sollte. Wenn sie in Betrieb ist, muss man also gerade nicht „beim Abbiegen auf Fußgänger achten“. Wäre ja noch schöner, wenn da einfach so das Recht des Stärkeren außer Kraft gesetzt würde …

  • simon
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    • 11. März 2019 um 19:17
    • #1.535

    Noch wichtiger: Zusatzzeichen können – außer für die VZ 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 – nur Beschränkungen der Ver- oder Gebote enthalten, aber selbst keine neue Ver- oder Gebote bestimmen (§ 41 Abs. 2 S. 3f.).

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    • 12. März 2019 um 08:39
    • #1.536
    Zitat von Malte

    Immer eine gute Idee.

    Gibt es das auch auf googlemaps oder streetview zu sehen?

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    • 12. März 2019 um 08:42
    • #1.537
    Zitat von Pirminator

    Da hätte ich auch noch was aus Landau:

    horstbr-ost-1.jpg

    In einem Zeitungsartikel argumentierte ein pensionierter, Pedelecfahrender Kriminalbeamter, dass man hier eh nicht absteigen müsse! 8)

    Was für ein "Vollhorst" hat das denn "verbockt"?

  • Malte
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    • 12. März 2019 um 08:49
    • #1.538
    Zitat von Ullie

    Gibt es das auch auf googlemaps oder streetview zu sehen?

    Das ist an der Bahnhofsstraße in Bönningstedt.

    Eigentlich eine recht norale Kreuzung, außer dass es keine für den Radverkehr gültigen Signalgeber gibt und man dort gerne ein bisschen schneller unterwegs ist.

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    • 12. März 2019 um 10:17
    • #1.539
    Zitat von Malte

    Das ist an der Bahnhofsstraße in Bönningstedt.

    Eigentlich eine recht norale Kreuzung, außer dass es keine für den Radverkehr gültigen Signalgeber gibt und man dort gerne ein bisschen schneller unterwegs ist.

    Vermutlich Ecke Kieler Straße. Da existiert ein Rundum-Foto auf streetview: https://www.google.com/maps/@53.66394…!7i10240!8i5120

    Da das Schild auf dem von mir verlinkten Bild nur von der Rückseite aus zu sehen ist, kann ich nur vermuten, dass es das von dir fotografierte ist. Es ist an der linksseitigen Ampel befestigt, dort wo die Ellerbekerstraße zur Bahnhofsstraße wird. An der rechtsseitig stehenden Ampel gibt es das Schild nicht. Anscheinend geht die zuständige Straßenverkehrbehörde also davon aus, dass Fahrzeugführer, die rechts abbiegen, wissen, dass sie auf Fußgänger zu achten haben. Fahrzeugführer die links abbiegen, müssen auf die Fußgänger extra hingewiesen werden und das macht man nicht an der rechts stehenden Ampel sondern an der auf der linken Seite.

    Hoffentlich kommt kein Autofahrer auf die Idee, dass das mit dem "Beim Abbiegen auf Fußgänger achten" nur für den Fall gilt, dass die Ampel ausgefallen ist. Denn das Schild hängt ja unter dem "Vorfahrt achten"-Schild und bezieht sich damit auch auf dieses und nicht auf die Ampel.

  • arvoituksellinen
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    • 12. März 2019 um 10:33
    • #1.540

    EIne dumme Frage, allerdings nicht nach "lustigen" Schildern, sondern:

    In unserem Sprachkurs haben wir gestern Abend den Bereich Verkehr/Verkehrsschilder behandelt. Und waren uns nicht sicher, ob es in Deutschland ein Schild "rechts abbiegen verboten" gibt, so wie es in vielen anderen Ländern vorhanden ist, etwa so 120px-CH-Vorschriftssignal-Abbiegen_nach_rechts_verboten.svg.png (Beispiel aus der Schweiz). Ich meinte, bei uns gebe es nur die Gebots- (z.B. Vz. 209 oder 214-10), aber keine Verbotsschilder. Aber wir waren uns nicht sicher. Bei einer kurzen Internet-Suche habe ich nichts gefunden. Wer kann helfen?

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