1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Mitgliedersuche
  3. Forum
    1. Unerledigte Themen
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  1. Radverkehrsforum
  2. Forum
  3. Radverkehr
  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • 1
  • 69
  • 70
  • 71
  • 181
  • foobar
    Reaktionen
    478
    Punkte
    3.228
    Beiträge
    532
    • 16. Oktober 2018 um 15:25
    • #1.381
    Zitat von Ullie

    Mainzelmännchen-Ampel in Mainz

    Das gäbe in Bayern gehörigen Ärger:

    Zitat von Darf es Ampelfrauen geben? : Verbot für Ost-Ampelfrauen in Sonthofen

    Fünf Jahre lang gab es in Sonthofen die Ampelfrau, aufgestellt zum Weltfrauentag. Doch jetzt sagt die Regierung von Schwaben: Die Ampelfrau muss weg, sie ist ein Sicherheitsrisiko. Selbiges droht Neu-Ulm mit dem Ampelmännchen. Doch die Orte verweisen auf den Einigungsvertrag.

  • Online
    Ullie
    Reaktionen
    1.035
    Punkte
    41.045
    Beiträge
    7.798
    Wohnort
    Hannover
    • 16. Oktober 2018 um 21:55
    • #1.382
    Zitat von foobar

    Das gäbe in Bayern gehörigen Ärger:

    Habe mir den von dir verlinkten Filmbeitrag angesehen. Die Haltung des Bürgermeisters, aber auch viele Kommentare der Passanten finde ich gut. Vielleicht ticken die Uhren in Rheinland-Pfalz anders als in Bayern?

    Hier das Mainzel-Gehmännchen:

    Aber dein Beitrag wirft natürlich die Frage nach der Gleichberechtigung in Mainz auf. Keine Frage: Eine Mainzel-Frau muss her. Ob die wohl auch historisch oder literarisch verbürgt ist? Egal, ich bin hier schon mal vorgeprescht. Und wer weiß vielleicht liest ja die Mainzer Frauenbeauftragte mit und kann sich für diesen Entwurf stark machen:

    Links das Original, die Mainzel-Frau rechts daneben ist von mir am Bildschirm entworfen worden.

  • Online
    Ullie
    Reaktionen
    1.035
    Punkte
    41.045
    Beiträge
    7.798
    Wohnort
    Hannover
    • 18. Oktober 2018 um 10:02
    • #1.383

    In Hannover-Kleefeld ist diese in die Jahre gekommene Beschilderung eines kombinierten Rad- und Fußweges zu sehen. Das Schild Mopeds verboten ist doch eigentlich überflüssig. Oder kann man den kombinierten Rad- und Fußweg als einen außerhalb geschlossener Ortschaften betrachten, wo ja das Mopedfahren erlaubt ist, auch wenn kein Moped-frei-Schild angebracht ist? Tatsächlich liegt der Fußweg entlang einer Bahntrasse zwischen zwei Stadtteilen.

    Hier noch ein Link zu einer älteren google-street-view-Aufnahme. Da fehlt allerdings noch der Hinweis auf die Hundefreilauf-Fläche. Die halte ich übrigens für keine gute Idee. https://www.google.com/maps/@52.37458…6thumbfov%3D100

  • timovic
    Reaktionen
    898
    Punkte
    9.648
    Beiträge
    1.739
    Wohnort
    München
    • 18. Oktober 2018 um 13:38
    • #1.384

    So eine ähnliche Kombi sah ich kürzlich am Kloster Schäftlarn am Weg nach Schäftlarn hoch. [Zeichen 239]+[Zeichen 260] (letzteres jedoch in einer sehr sehr alten Version).

  • Gelöschtes Mitglied
    Reaktionen
    560
    Punkte
    5.990
    Beiträge
    1.077
    • 18. Oktober 2018 um 20:49
    • #1.385

    Zwar nix Radverkehrsspezifisches - aber ich find's einfach so süß:

    EOS_18-0966.jpg

    Weil landwirtschaftlicher Reitverkehr ausdrücklich freigegeben ist! ;)

  • Online
    Ullie
    Reaktionen
    1.035
    Punkte
    41.045
    Beiträge
    7.798
    Wohnort
    Hannover
    • 18. Oktober 2018 um 23:42
    • #1.386
    Zitat von Pirminator

    Zwar nix Radverkehrsspezifisches - aber ich find's einfach so süß:

    EOS_18-0966.jpg

    Weil landwirtschaftlicher Reitverkehr ausdrücklich freigegeben ist! ;)

    Gilt das Reiter-Verbotsschild eigentlich auch für Pferdegespanne? Oder fallen die dann unter "Landwirtschftlicher Verkehr"? Zum Beispiel so was:

    https://www.fotocommunity.de/photo/heuernte…eas-es/39270587

  • Gelöschtes Mitglied
    Reaktionen
    560
    Punkte
    5.990
    Beiträge
    1.077
    • 19. Oktober 2018 um 08:11
    • #1.387

    Für Gespanne hat man ja grade erst das eigene Vz 257-52 erlassen. Keine Ahnung, ob das allgemeine Reitverbot dann die "Steigerung" eines Gespannverbots darstellt. Aber da hier landwirtschaftlicher Verkehr frei ist, sollte das kein Problem sein.

    An der Stelle hatte man wohl einfach wie üblich ein Z 250 aufstellen wollen, die waren aber wohl grade ausverkauft.

    Ich vermute aber auch evtl. einen Scheinverwaltungsakt, weil dieses keinen wirklichen Sinn ergebende Vz gar nicht angeordnet wurde. Ich hatte vor einer Weile eine Unterhaltung mit der oberen Forstbehörde wegen der Sperrung zahlreicher Waldwege mit Z 250 (was eigentlich gem. LWaldG RLP unrechtmäßig ist). Dabei wurde u. a. erwähnt, dass jene Vz unter Umständen auch von den Eigentümern aufgestellt worden sein könnten...

  • Yeti
    Reaktionen
    5.247
    Punkte
    33.187
    Beiträge
    5.480
    Wohnort
    Stade
    • 19. Oktober 2018 um 10:03
    • #1.388

    Gibt es hier Heizöl-Lieferanten?

    Oben Z269 "Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung": Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung nicht benutzen. Darunter Z250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (also auch für Fahrzeuge mit mehr als 20l wassergefährdender Ladung)

    Und dann ein Zusatzzeichen mit viel Text: "Landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer frei 150m"

    Quizfrage: Wie kommt das Heizöl zu den Anliegern 100m von hier entfernt? Zusatzzeichen beziehen sich auf das direkt darüber angeordnete Verkehrszeichen, also auf das Z250. Dann gilt das Z269 ab sofort. Alle brauchen dort eine Gasheizung und jede Heizölanlieferung ist illegal.

    Oder gilt das Zusatzzeichen auch für das obere Z269? Dann dürfte man mit dem Heizöl-LKW noch 150m weit in die Straße einfahren. Weiter darf man mit dem Heizöl-Laster wegen Z250 aber ohnehin nicht fahren, denn die Öllieferung ist ja kein landwirtschaftlicher Verkehr.

    Und dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge nach 150m noch mit mehr als 20l wassergefährdender Ladung weiter fahren? Darf ich auf dem Lastenrad 25l wassergefährdender Ladung transportieren? :/

    Ich muss doch glatt nochmal nachschauen, welche Schilder 150m weiter stehen.

  • Peter Viehrig
    Reaktionen
    1.475
    Punkte
    11.195
    Beiträge
    1.907
    • 19. Oktober 2018 um 10:22
    • #1.389
    Zitat von Yeti

    Weiter darf man mit dem Heizöl-Laster wegen Z250 aber ohnehin nicht fahren, denn die Öllieferung ist ja kein landwirtschaftlicher Verkehr.

    Das bekäme man als Landwirt aber verargumentiert, denn viele Landwirte haben eine kleine Tankanlage für den Betrieb ihres landwirtschaftlichen Fuhrparks auf dem Hof. Die Lieferung zur Befüllung derselben ist dann landwirtschaftlicher Verkehr. Aber es ist schon richtig, die Freigabe bezieht sich auf das Zeichen 250 [Zeichen 250], womit der Tanklaster dort eigentlich nicht einfahren darf.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Yeti
    Reaktionen
    5.247
    Punkte
    33.187
    Beiträge
    5.480
    Wohnort
    Stade
    • 19. Oktober 2018 um 10:25
    • #1.390

    Scheinbar soll die gesamte Anordnung nur eine Ankündigung für die Regelung 150m weiter sein, aber das Z269 gilt ab der Stelle sofort

  • Gelöschtes Mitglied
    Reaktionen
    560
    Punkte
    5.990
    Beiträge
    1.077
    • 19. Oktober 2018 um 10:33
    • #1.391

    Interessant!

    Zitat

    Quizfrage: Wie kommt das Heizöl zu den Anliegern 100m von hier entfernt?

    Durch einen seeeeeehr langen Schlauch? :/ Kann sein, dass die örtlichen Heizöllieferanten eine Ausnahmegenehmigung von der örtlichen StVB haben. Oder es interessiert im Einzelfall einfach keinen.

    Das Zz gilt ja wie du ja auch schreibst eigentlich nur für das Z 250. Andererseits wäre es irgendwie dämlich, gleich 2x das gleiche Zz unter zwei Verkehrsverbotszeichen zu setzen...!? In dem Fall würde ich es so deuten, dass das Zz dann für beide gilt.

  • Peter Viehrig
    Reaktionen
    1.475
    Punkte
    11.195
    Beiträge
    1.907
    • 19. Oktober 2018 um 10:47
    • #1.392
    Zitat von Pirminator

    Andererseits wäre es irgendwie dämlich, gleich 2x das gleiche Zz unter zwei Verkehrsverbotszeichen zu setzen...!?

    Man kann nicht nur Zusatzzeichen nebeneinander anbringen, sondern auch die Verkehrszeichen, auf die sie sich beziehen sollen. Ein einzelnes Zz kann sich auch mal auf mehrere Vz beziehen. Das ist zwar selten, aber wie man sieht, im Einzelfall möglich. Wahrscheinlich hat da jemand nur unzureichend nachgedacht, oder es war gerade kein passender Vz-Träger zur Hand. Es gilt mal wieder: Msdwgi. :)

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Gelöschtes Mitglied
    Reaktionen
    560
    Punkte
    5.990
    Beiträge
    1.077
    • 19. Oktober 2018 um 10:52
    • #1.393

    T-förmig? Oben drei oder vier runde Vz nebeneinander und dann ein "gemeinsames" Zz drunter? Das kann dann aber auch sehr schnell ins Lichtraumprofil ragen. Außerdem könnte man dann immer noch (bei mittiger Anbringung) argumentieren, dass das Zz immer noch nur für das Z direkt darüber gilt. Ich wäre sehr an einem Beweisfoto interessiert! ;)

    Ich würde hier mit der Anbringung am gleichen, gemeinsamen Pfosten argumentieren. Oder man schmeißt den Haufen überflüssigen Altmetall am besten auf den Schrottplatz...

  • Explosiv
    Reaktionen
    1.247
    Punkte
    9.012
    Beiträge
    1.551
    • 19. Oktober 2018 um 11:23
    • #1.394

    Die Kombi macht nur Sinn, wenn tatsächlich ab Standort des Schildes kein wassergefährdender Verkehr mehr zugelassen ist. Und da ist es wahrscheinlich, dass die Anlieger dahinter auch keine Ölheizung betreiben dürfen. Es gibt Alternativen genug.

    Und Landwirte müssen in dem Bereich eventuell auf umweltfreundliche Treibstoffe umstellen, die ebenfalls nicht wassergefährdend sind.

    Wo ist das Problem?

    Besser wäre es gewesen, dort kein Z250 anzubringen, sondern ein Sackgassenschild in der Sonderform, dass Fußgänger und Radfahrer durch können. Und auf das zZ darunter dann ein "150 m LoF frei". Das 150 m ist optional, in vielen Sackgassen steht nicht an, wie lange sie sind.

    Nach diesen 150 m dann ein Z260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" mit nochmal dem zZ "LoF frei". Das Radfahrer frei kann man sich so generell sparen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Gelöschtes Mitglied
    Reaktionen
    560
    Punkte
    5.990
    Beiträge
    1.077
    • 24. Oktober 2018 um 20:51
    • #1.395

    Mal was aus Frankreich:

    EOS_18-0934.jpg

    Ist das dann halt 'ne Fahrradstraße...!? ;)

  • Christoph S
    Reaktionen
    185
    Punkte
    1.355
    Beiträge
    233
    • 6. November 2018 um 18:11
    • #1.396
    Zitat von Pirminator

    Ist das dann halt 'ne Fahrradstraße...!? ;)

    Augenscheinlich eine Einbahnstraße mit breitem, nicht benutzungspflichtigem Radweg.

    Man darf also sowohl rechts als auch links der Linie fahren8o

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Yeti
    Reaktionen
    5.247
    Punkte
    33.187
    Beiträge
    5.480
    Wohnort
    Stade
    • 7. November 2018 um 14:54
    • #1.397

    Darf man hier eigentlich parken oder Fahrräder abstellen?

  • arvoituksellinen
    Reaktionen
    323
    Punkte
    2.743
    Beiträge
    461
    Wohnort
    Kaiserslautern
    • 7. November 2018 um 16:09
    • #1.398

    Nach dem ersten Bild (Absolutes Halteverbot auf dem Seitenstreifen) dürfte man wohl schon parken - es gibt ja keinen Seitenstreifen. Nach dem zweiten Bild, das nur ausrufezeichenbewerte Aufforderungen, aber keine offiziellen Verbotsschilder zeigt, wohl auch. Aaaber: Diese Interpretation wird gar niemand nachvollziehen können, MSJWGMI. Und §1 natürlich.

    Ein Fahrrad würde ich auf der rotgepflasterten Fläche (Bild 1) abstellen.

  • Yeti
    Reaktionen
    5.247
    Punkte
    33.187
    Beiträge
    5.480
    Wohnort
    Stade
    • 7. November 2018 um 16:56
    • #1.399

    Parkplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es ringsum eigentlich genug. Ich glaube, dass die Leute einfach genervt waren, dass ständig ihre Ausfahrt blockiert war, denn das sieht ja auch nicht nach einer offiziellen Beschilderung aus.

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.62932…m/data=!3m1!1e3

    Die Straße Stadersand-Brunshausen ist auch von der Stader Elbstraße her kurz hinter der Deichdurchfahrt mit [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] bezeichnet, was wohl so viel bedeuten soll wie [Zeichen 260][Zusatzzeichen 1020-30] und nicht, dass Anlieger auf der Fahrbahn fahren dürfen ;)

  • Pankowitz
    Reaktionen
    315
    Punkte
    2.020
    Beiträge
    334
    Wohnort
    Berlin
    • 7. November 2018 um 16:59
    • #1.400
    Zitat von Ullie

    Eine Mainzel-Frau muss her

    Gibt es schon, von Loriot

    Mainzelfrau

    • 1
    • 69
    • 70
    • 71
    • 181

Ähnliche Themen

  • Hamburg: Todesfalle an der Kieler Straße

    • Malte
    • 28. September 2017 um 23:52
    • Hamburg
  • 110 bei zugeparkten Radwegen

    • Malte
    • 22. Mai 2017 um 12:40
    • Radverkehrspolitische Diskussion
  • Hamburg: PK 25 mischt den Holstenkamp auf

    • Malte
    • 16. Oktober 2017 um 11:14
    • Hamburg
  • Planungen für Alsterufer und Caffamacherreihe

    • bettercycling
    • 19. Mai 2017 um 20:08
    • Hamburg

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.0.20
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Seiten
  • Erweiterte Suche