• Mainzelmännchen-Ampel in Mainz

    Das gäbe in Bayern gehörigen Ärger:

    Fünf Jahre lang gab es in Sonthofen die Ampelfrau, aufgestellt zum Weltfrauentag. Doch jetzt sagt die Regierung von Schwaben: Die Ampelfrau muss weg, sie ist ein Sicherheitsrisiko. Selbiges droht Neu-Ulm mit dem Ampelmännchen. Doch die Orte verweisen auf den Einigungsvertrag.

  • Das gäbe in Bayern gehörigen Ärger:

    Habe mir den von dir verlinkten Filmbeitrag angesehen. Die Haltung des Bürgermeisters, aber auch viele Kommentare der Passanten finde ich gut. Vielleicht ticken die Uhren in Rheinland-Pfalz anders als in Bayern?

    Hier das Mainzel-Gehmännchen:

    Aber dein Beitrag wirft natürlich die Frage nach der Gleichberechtigung in Mainz auf. Keine Frage: Eine Mainzel-Frau muss her. Ob die wohl auch historisch oder literarisch verbürgt ist? Egal, ich bin hier schon mal vorgeprescht. Und wer weiß vielleicht liest ja die Mainzer Frauenbeauftragte mit und kann sich für diesen Entwurf stark machen:

    Links das Original, die Mainzel-Frau rechts daneben ist von mir am Bildschirm entworfen worden.

  • In Hannover-Kleefeld ist diese in die Jahre gekommene Beschilderung eines kombinierten Rad- und Fußweges zu sehen. Das Schild Mopeds verboten ist doch eigentlich überflüssig. Oder kann man den kombinierten Rad- und Fußweg als einen außerhalb geschlossener Ortschaften betrachten, wo ja das Mopedfahren erlaubt ist, auch wenn kein Moped-frei-Schild angebracht ist? Tatsächlich liegt der Fußweg entlang einer Bahntrasse zwischen zwei Stadtteilen.

    Hier noch ein Link zu einer älteren google-street-view-Aufnahme. Da fehlt allerdings noch der Hinweis auf die Hundefreilauf-Fläche. Die halte ich übrigens für keine gute Idee. https://www.google.com/maps/@52.37458…6thumbfov%3D100

  • Für Gespanne hat man ja grade erst das eigene Vz 257-52 erlassen. Keine Ahnung, ob das allgemeine Reitverbot dann die "Steigerung" eines Gespannverbots darstellt. Aber da hier landwirtschaftlicher Verkehr frei ist, sollte das kein Problem sein.

    An der Stelle hatte man wohl einfach wie üblich ein Z 250 aufstellen wollen, die waren aber wohl grade ausverkauft.

    Ich vermute aber auch evtl. einen Scheinverwaltungsakt, weil dieses keinen wirklichen Sinn ergebende Vz gar nicht angeordnet wurde. Ich hatte vor einer Weile eine Unterhaltung mit der oberen Forstbehörde wegen der Sperrung zahlreicher Waldwege mit Z 250 (was eigentlich gem. LWaldG RLP unrechtmäßig ist). Dabei wurde u. a. erwähnt, dass jene Vz unter Umständen auch von den Eigentümern aufgestellt worden sein könnten...

  • Gibt es hier Heizöl-Lieferanten?

    Oben Z269 "Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung": Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung nicht benutzen. Darunter Z250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (also auch für Fahrzeuge mit mehr als 20l wassergefährdender Ladung)

    Und dann ein Zusatzzeichen mit viel Text: "Landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer frei 150m"

    Quizfrage: Wie kommt das Heizöl zu den Anliegern 100m von hier entfernt? Zusatzzeichen beziehen sich auf das direkt darüber angeordnete Verkehrszeichen, also auf das Z250. Dann gilt das Z269 ab sofort. Alle brauchen dort eine Gasheizung und jede Heizölanlieferung ist illegal.

    Oder gilt das Zusatzzeichen auch für das obere Z269? Dann dürfte man mit dem Heizöl-LKW noch 150m weit in die Straße einfahren. Weiter darf man mit dem Heizöl-Laster wegen Z250 aber ohnehin nicht fahren, denn die Öllieferung ist ja kein landwirtschaftlicher Verkehr.

    Und dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge nach 150m noch mit mehr als 20l wassergefährdender Ladung weiter fahren? Darf ich auf dem Lastenrad 25l wassergefährdender Ladung transportieren? :/

    Ich muss doch glatt nochmal nachschauen, welche Schilder 150m weiter stehen.

  • Weiter darf man mit dem Heizöl-Laster wegen Z250 aber ohnehin nicht fahren, denn die Öllieferung ist ja kein landwirtschaftlicher Verkehr.

    Das bekäme man als Landwirt aber verargumentiert, denn viele Landwirte haben eine kleine Tankanlage für den Betrieb ihres landwirtschaftlichen Fuhrparks auf dem Hof. Die Lieferung zur Befüllung derselben ist dann landwirtschaftlicher Verkehr. Aber es ist schon richtig, die Freigabe bezieht sich auf das Zeichen 250 [Zeichen 250], womit der Tanklaster dort eigentlich nicht einfahren darf.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Interessant!

    Zitat

    Quizfrage: Wie kommt das Heizöl zu den Anliegern 100m von hier entfernt?

    Durch einen seeeeeehr langen Schlauch? :/ Kann sein, dass die örtlichen Heizöllieferanten eine Ausnahmegenehmigung von der örtlichen StVB haben. Oder es interessiert im Einzelfall einfach keinen.

    Das Zz gilt ja wie du ja auch schreibst eigentlich nur für das Z 250. Andererseits wäre es irgendwie dämlich, gleich 2x das gleiche Zz unter zwei Verkehrsverbotszeichen zu setzen...!? In dem Fall würde ich es so deuten, dass das Zz dann für beide gilt.

  • Andererseits wäre es irgendwie dämlich, gleich 2x das gleiche Zz unter zwei Verkehrsverbotszeichen zu setzen...!?

    Man kann nicht nur Zusatzzeichen nebeneinander anbringen, sondern auch die Verkehrszeichen, auf die sie sich beziehen sollen. Ein einzelnes Zz kann sich auch mal auf mehrere Vz beziehen. Das ist zwar selten, aber wie man sieht, im Einzelfall möglich. Wahrscheinlich hat da jemand nur unzureichend nachgedacht, oder es war gerade kein passender Vz-Träger zur Hand. Es gilt mal wieder: Msdwgi. :)

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • T-förmig? Oben drei oder vier runde Vz nebeneinander und dann ein "gemeinsames" Zz drunter? Das kann dann aber auch sehr schnell ins Lichtraumprofil ragen. Außerdem könnte man dann immer noch (bei mittiger Anbringung) argumentieren, dass das Zz immer noch nur für das Z direkt darüber gilt. Ich wäre sehr an einem Beweisfoto interessiert! ;)

    Ich würde hier mit der Anbringung am gleichen, gemeinsamen Pfosten argumentieren. Oder man schmeißt den Haufen überflüssigen Altmetall am besten auf den Schrottplatz...

  • Die Kombi macht nur Sinn, wenn tatsächlich ab Standort des Schildes kein wassergefährdender Verkehr mehr zugelassen ist. Und da ist es wahrscheinlich, dass die Anlieger dahinter auch keine Ölheizung betreiben dürfen. Es gibt Alternativen genug.

    Und Landwirte müssen in dem Bereich eventuell auf umweltfreundliche Treibstoffe umstellen, die ebenfalls nicht wassergefährdend sind.

    Wo ist das Problem?

    Besser wäre es gewesen, dort kein Z250 anzubringen, sondern ein Sackgassenschild in der Sonderform, dass Fußgänger und Radfahrer durch können. Und auf das zZ darunter dann ein "150 m LoF frei". Das 150 m ist optional, in vielen Sackgassen steht nicht an, wie lange sie sind.

    Nach diesen 150 m dann ein Z260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" mit nochmal dem zZ "LoF frei". Das Radfahrer frei kann man sich so generell sparen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Ist das dann halt 'ne Fahrradstraße...!? ;)

    Augenscheinlich eine Einbahnstraße mit breitem, nicht benutzungspflichtigem Radweg.

    Man darf also sowohl rechts als auch links der Linie fahren8o

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Nach dem ersten Bild (Absolutes Halteverbot auf dem Seitenstreifen) dürfte man wohl schon parken - es gibt ja keinen Seitenstreifen. Nach dem zweiten Bild, das nur ausrufezeichenbewerte Aufforderungen, aber keine offiziellen Verbotsschilder zeigt, wohl auch. Aaaber: Diese Interpretation wird gar niemand nachvollziehen können, MSJWGMI. Und §1 natürlich.

    Ein Fahrrad würde ich auf der rotgepflasterten Fläche (Bild 1) abstellen.

  • Parkplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es ringsum eigentlich genug. Ich glaube, dass die Leute einfach genervt waren, dass ständig ihre Ausfahrt blockiert war, denn das sieht ja auch nicht nach einer offiziellen Beschilderung aus.

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.62932…m/data=!3m1!1e3

    Die Straße Stadersand-Brunshausen ist auch von der Stader Elbstraße her kurz hinter der Deichdurchfahrt mit [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] bezeichnet, was wohl so viel bedeuten soll wie [Zeichen 260][Zusatzzeichen 1020-30] und nicht, dass Anlieger auf der Fahrbahn fahren dürfen ;)