Das hängt auf der in Fahrtrichtung rechten Seite unter dem , um rechts fahrende Radfahrer auf möglichen Gegenverkehr hinzuweisen. Das Bild ist aber in Fahrtrichtung auf der linken Seite aufgenommen. Die Freigabe des linken Radweges erfolgt durch , also kann nicht aufgehoben werden.
Lustige Schilder
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Hallo,
es soll das linke aufgehoben werden.
Nur so könnte sonstwas aufgehoben werden. Egal.
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Die Freigabe des linken Radweges erfolgt durch , also kann nicht aufgehoben werden.
Interessante Sichtweise, nach der die Freigabe für den Linksverkehr bestehen bleibt, man lediglich darüber informiert wird, daß es keinen rechtsseitigen Radverkehr mehr gibt. Lustig. Das muß ich nochmal durchdenken.
Edit:
Hallo,
es soll das linke aufgehoben werden.
Ach das war eine linksseitige Benutzungspflicht? Interessant. Wie hebt man die formal korrekt auf, ohne Einmündung?
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Nochmal: ist keine Freigabe des linksseitigen Radweges, sondern . Wenn man die Freigabe aufheben will, dann muss also aufgehoben werden und nicht . Die Kombination von ergibt also auf der linken Seite keinen Sinn, sondern höchstens .
In diesem Beispiel aus Braunschweig hat man ein verwendet, um die Weiterfahrt auf der linken Seite zu untersagen. Das sieht kurz hinter dem aber auch lustig aus, wobei vermutlich gemeint ist, dass man an der Mittelinsel die Fahrbahnseite wechseln soll.
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Das ist aber korrekt so.
Nach nochmaligem Nachdenken darüber... Ich ziehe diese Aussage zurück.
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Das geht auch immer nicht in meinen Kopf rein. Wer das zusammen anordnet, muss doch Kopfschmerzen kriegen bei der Gefahrenabwägung.
In Halstenbek entlang der Dockenhudener Chaussee steht das auch entlag der Zweirichtungs-Blauschild-Buckelpiste. Einziger Trost, die Fahrbahn ist in genauso einem erbärmlichen Zustand.
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Ich weiß, was diese Leute denken: Hauptsache, die Radfahrer sind von der Fahrbahn runter. Ob sie das aus Dummheit, Bösartigkeit, Unwissenheit oder im festen Glauben tun, dass das der Sicherheit dient, finde ich auch noch heraus.
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Insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften sieht man häufig eine Kombination aus Z240 und dem Warnhinweis auf Radwegschäden.
Das auf dem Foto ist aber kein Z240, das ist ein Z244(alt) (bis 1992)
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Das auf dem Foto ist aber kein Z240, das ist ein Z244(alt) (bis 1992)
War beim alten Z244 nicht das Fahrrad oben? Es sind noch die alten Symbole, aber ich glaube, das hieß dann auch schon Z240.
edit: das hier war das alte Z244
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War beim alten Z244 nicht das Fahrrad oben?
Jein. Es gab beide Versionen, vgl. Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992.
An den verwendeten Piktogrammen ist alt von neu (ab 1992) gut zu unterscheiden. Die neueren haben deutlich klarere Linien und sind weniger verschnörkelt.
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OK, danke. Ich dachte, dass das Z240 (Fußgänger oben, Fahrrad unten) zwischendurch mal ein Update bekommen hat, wo die Darstellung weniger detailreich wurde.
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Karlsruhe kann immer noch keine Baustellen. Der benutzungspflichtige Radweg (VZ 241) wird erst von einem Bauzaun eingetrichtert, dann hinter der Biegung: Überraschung! Alle absteigen und 30 Meter schieben! Umleitung oder Vorankündigung? Fehlanzeige. Kein Wunder, dass sich keiner darum schert, dass hier ein reiner Fußweg beginnt.
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Beitrag von crispy (
6. Juni 2018 um 22:37 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (6. Juni 2018 um 22:55 ). -
Was Karlsruhe aber kann: Beschwerdemanagement. Habe heute Morgen im Meldeformular (KA-Feedback) das Problem geschildert und ZZ 1022-10 vorgeschlagen. Heute auf dem Heimweg konnte ich schon einen Arbeiter beobachten, der das von mir beanstandete VZ 239 feierlich mit einer Mülltüte verhüllte.
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Was Karlsruhe aber kann: Beschwerdemanagement.
Das darf man von der Stadt des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes ja wohl auch erwarten
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Absolut! Ich habe in den letzten Tagen hier die Fahrbahn genutzt, weil der Radweg ja faktisch unbenutzbar ist. Nachteil sind ziemlich ungünstig liegende Straßenbahnschienen (hier)... Da bin ich doch froh, wieder legal abseits der Fahrbahn um die Kurve zu kommen
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Ich muss weinen!
Das niedersächsische Reppenstedt scheint laut einem abfotografierten Plakat tatsächlich die erste Straßenverkehrsbehörde zu beherbergen, die verstanden hat: https://www.facebook.com/photo.php?fbid…&type=3&theater
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*Fahrbahn
Ansonsten
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Ich würd's andersrum formulieren: Radfahrer sollten auf der Fahrbahn fahren (Wegen §2 Abs. 1 StVO). Aber sie dürfen außnahmsweise auch auf dem Fußweg fahren, aber dann nur max. mit Schritttempo.
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