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  1. Radverkehrsforum
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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 19. Februar 2018 um 22:52
    • #1.121

    Hier biegen bitte alle nach links ab - direkt in den Gegenverkehr hinein. Denn für den normalen Fahrer gibt es ja keinen schnuckeligen Mittelstreifen, auf dem er fahren kann.

    Als einzige Ausnahme darf die Straßenbahn nach rechts abbiegen. Keine Ahnung, wie sie das machen sollte. Aber es ist bestimmt schön, die Möglichkeit zu haben...

    Für den Effekt des Fotos ignoriere ich mal einfach das "Durchfahrt verboten" im Hintergrund :)

    Einmal editiert, zuletzt von Epaminaidos (20. Februar 2018 um 00:32)

  • fuechschen
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    • 20. Februar 2018 um 10:09
    • #1.122
    Zitat von Epaminaidos

    schön, die Möglichkeit zu haben...

    Sie eröffnen mit den richtigen Anordnungen ganz neue, ungeahnte Möglickeiten.

  • Malte
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    • 3. März 2018 um 23:58
    • #1.123

    Ich find’s toll, wenn man in Hamburg regelmäßig daran erinnert wird, wie ernst die Sache mit der Fahrradstadt genommen wird:

    Bezüglich der Argumentation, da könne man ja auch mal kurz absteigen und schieben: Natürlich kann man dort auch kurz absteigen und schieben. Aber wenn man dort durch den Fußgängertunnel schiebt, wird’s mit der Breite von Fahrrad plus schiebendem Radfahrer schon ziemlich eng angesichts des Gegenverkehrs, der dort die Bushaltestelle frequentiert. Auf die Fahrbahn ausweichen? Ja, kann man machen, wenn man sich dort mit dem Kraftverkehr anlegen möchte.

    Und ja, natürlich bestand die Behinderung an dieser Stelle insgesamt nur drei Tage. Aber ich fahre auf meinem Weg zur Arbeit nicht nur an dieser Stelle vorbei, sondern an ungefähr einem Dutzend solcher Stellen, die immer nur für ein paar Tage nerven, aber dennoch eben nerven.

  • Explosiv
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    • 4. März 2018 um 09:12
    • #1.124

    In dem Fall hätte ich die zuständige BG angeschrieben, ob das mit der Aufstellung dieses Gerüstes so in Ordnung geht. Ich glaube nicht.

    bye
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  • Alf
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    • 9. März 2018 um 07:41
    • #1.125

    So, liebe Freunde: Ich brauche dringend Euren Rat in Sachen Beschilderung.

    Auf meinem Weg in die Arbeit nach München durchfahre ich regelmäßig Germering. Dort stellt die Landsberger Straße die Magistrale für den Verkehr aus Richtung Westen in die Landeshauptstadt dar. Ausweichrouten empfehlen sich so gut wie nicht, da diese Strecke nahezu schnurgerade verläuft und jeder andere Weg erheblich mehr Zeit und Aufwand kostet.

    Nun wird seit einiger Zeit ein neues Haus neben der Landsberger Straße gebaut. Da hierfür der Platz auf dem Flurstück anscheinend nicht ausreicht, wurde mal eben der gemeinsame Geh- und Radweg komplett gesperrt und mit den VZ 254 (Verbot für Radfahrer) und VZ 259 (Verbot für Fußgänger) versehen.

    Hier noch besser zu sehen:

    (Wundert Euch nicht über den Text in den Bildern. Ich habe diese Angelegenheit bereits bei radar-online.net mit diesen Bildern eingestellt und mir leider nicht die unbeschrifteten Originalbilder zurückbehalten.)

    Fußgänger werden übrigens bereits einige Meter vorher auf das dortige Wechseln der Straßenseite aufmerksam gemacht:


    Ein linksseitiger Radweg ist übrigens nicht vorhanden. Es fehlt ein entsprechendes Blauschild auf der linken Straßenseite. Auch das alleinige Zusatzschild "Radfahrer frei" existiert links nicht.

    Jetzt meine Preisfrage: Wie verhalte ich mich als Radfahrer richtig?

    1. Ich fahre einfach auf der Fahrbahn weiter, da das VZ 254 nur für den bereits vollständig gesperrten gemeinsamen Geh- und Radweg gilt.

    2. Ich verwandle mich in einen Fußgänger, der ein Fahrrad mit sich schiebt und gehe den Weg bis zur vorherigen Kreuzung/Einmündung zu Fuß zurück, um einen alternativen Weg Richtung München zu suchen, denn das VZ 254 gilt für den gesamten Straßenquerschnitt, wenn es nicht direkt über den Fahrstreifen angebracht sind, für welchen es gelten sollen. Auch wären die beiden Schilder 259 und 254 bei einem bereits vollständig gesperrtem gemeinsamen Geh- und Radweg ohnehin überflüssig, wenn sie denn tatsächlich nur für den gesperrten gemeinsamen Geh- und Radweg gelten sollen. Gesperrt ist gesperrt.

    Nur dürften dann ja die Fußgänger selbst auf der linken Straßenseite dann nicht weitergehen, wenn die VZ für die gesamte Straße gelten.

    Die beste Lösung in meinen Augen wäre - wie man ja der Bilderbeschriftung schon entnehmen kann - die Einrichtung eines temporären Radfahrstreifens. Die Landsberger Straße ist breit genug. Man müsste nur die Sperrfläche und die folgende Linksabbiegespur entwidmen. Idealerweise solle der Radfahrstreifen durch Längsabsperrung (z. B. Baken, Betonelemente) vom Kraftfahrverkehr getrennt bleiben, damit kein Kraftfahrer auf dumme Gedanken kommt.

    Ich bin nun auf der Fahrbahn weitergefahren. Habe ich mich richtig verhalten?

    Einmal editiert, zuletzt von Alf (12. März 2018 um 13:57)

  • Explosiv
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    • 9. März 2018 um 08:15
    • #1.126

    Hier kann man davon ausgehen, dass der Baustellenbetreiber entweder keine VRA (Verkehrsrechtliche Anordnung) von der zuständigen Behörde eingeholt hat oder diese falsch umgesetzt hat. Es ist nicht ersichtlich, warum hier sowohl der Rad- als auch Fußgängerverkehr für die gesamte Straße verboten werden soll. Denn auch das Verbot für Fußgänger gilt für die ganze Straße, nicht nur das für Radfahrer. Es nutzt dem Fußgänger also auch nichts, dass er übrigens unwirksam auf die andere Straßenseite umgeleitet wurde. Da hätte man wenigstens das blaue Fußgängerzeichen zuhängen müssen im letzten Bild.

    Ich würde sofort die zuständige Behörde per Email informieren, dass hier Blödsinn ausgeschildert wurde und nachfragen, ob überhaupt eine Sondernutzungsgenehmigung für diese Baustelle beantragt und erteilt wurde und ob die VRA wirklich in der ausgeführten Art erteilt wurde.

    Bis zur Auflösung würde ich die Beschilderung als offensichtlich fehlerhaft und damit nichtig ansehen und auf der Fahrbahn fahren.

    bye
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  • Julius
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    • 9. März 2018 um 10:52
    • #1.127
    Zitat von Alf

    Jetzt meine Preisfrage: Wie verhalte ich mich als Radfahrer richtig?

    3. Ich wechsle an der Fußgängerampel auf die Fahrbahn, denn ab dort ist der Weg eindeutig als reiner Gehweg ausgeschildert.

    Deshalb ist das [Zeichen 254] schon mal völlig überflüssig, wenn man nur den Weg an der Seite sperren möchte. Und mit einer ordentlichen Ankündigung für die Fußlinge an der Ampel könnte man sich dann auch gleich das [Zeichen 259] sparen. Da diese Art Schilder an Baustellen so gut wie nie korrekt eingesetzt werden, würde ich sie auf der Fahrbahn auch einfach ignorieren. Ggf. melden. Falls ihr eine Straßenverkehrsbehörde habt, die sowas interessiert.

  • Alf
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    • 9. März 2018 um 10:54
    • #1.128
    Zitat von Explosiv

    Bis zur Auflösung würde ich die Beschilderung als offensichtlich fehlerhaft und damit nichtig ansehen und auf der Fahrbahn fahren.

    Aber selbst, wenn die Beschilderung wohlmöglich fehlerhaft wäre, bleibt sie dann nicht dennoch gültig? Ansonsten wäre es ja reine Willkür eines jeden einzelnen, ob die Beschilderungen für jeden einzelnen als verbindlich anzusehen ist oder nicht, nur weil sich demjenigen der Sinn und Zweck nicht erschließt.

  • Explosiv
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    • 9. März 2018 um 11:10
    • #1.129

    Wenn sie offensichtlich grob fehlerhaft ist, ist sie nichtig. Und nichtige Anordnungen müssen nicht befolgt werden.

    Eine unnötige Sperrung der kompletten Straße für zwei Verkehrsarten, für die es offensichtlich sichere Alternativen gibt, ist so grob fehlerhaft, das sie als nichtig angesehen werden kann. Ein Richter könnte anders entscheiden, aber das Risiko hat man immer. Ich glaube aber nicht, dass überhaupt eine so ausgestaltete VRA vorliegt, falls überhaupt eine existiert. Seit die Nichteinholung der VRA keine Punkte mehr in Flensburg für den Verantwortlichen bringt, sondern nur eine imho zweistellige Owi darstellt, die aus der Portokasse bezahlt wird, ist das wieder häufiger geworden. Um nicht zu sagen die Regel bei vermeintlich einfachen Sachverhalten. Und das Anbringen von VZ ohne VRA ist widerrechtlich und privat, und private Anordnungen auf öffentlichem Grund sind ebenfalls nichtig.

    bye
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  • Schaumburger
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    • 9. März 2018 um 12:21
    • #1.130

    Für mich steht das [Zeichen 254] zwar am Rand*, jedoch noch auf dem Radweg. Es ist also über diesem angebracht und daher nur für den gültig. Wenn das Schild freilich auf dem Grünstreifen stände, sähe das anders aus. Und das [Zeichen 259] sperrt nur den Radweg für Fußgänger, da die da aber eh nichts zu suchen haben ist es natürlich überflüssig.

    *Meistens stehen solche Sperrungen tatsächlich deutlich mittiger auf dem Weg, was meine Interpretation nachvollziehbarer machen würde.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Alf
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    • 9. März 2018 um 14:30
    • #1.131

    Was soll ich denn nun der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Fahrradbeauftragten im Rathaus dort mitteilen?

    Der Fahrradbeauftragter hat in der Vergangenheit bei anderen Mitteilungen schon nicht verstanden, was ich will, obwohl in der Lokalpresse vor einiger Zeit sogar extra ein Artikel aufgrund meines Anstoßes bezüglich anderer Feststellungen in Germering erschienen ist. Er windet sich heraus und gibt einfach nur widersprüchliche Äußerungen von sich. Dabei dachte ich immer, ein Fahrradbeauftragter sei auf der Seite des Radverkehrs.

  • Yeti
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    • 9. März 2018 um 15:05
    • #1.132
    Zitat von Alf

    Dabei dachte ich immer, ein Fahrradbeauftragter sei auf der Seite des Radverkehrs.

    Der war gut :love:

    Kennst du diese Seite? http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    Hier hat man an einer Arbeitsstelle die völlig sinnfreie Kombination [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] aufgestellt und 4m dahinter hängt noch das [Zeichen 241-30]. Also alles ignorieren und ab auf die Fahrbahn. Leider fahren hier 99% der Radfahrer anschließend auf dem linksseitigen Gehweg weiter, weil unsere Verkehrsbehörde den Radfahrern seit 20 Jahren eintrichtert, dass es eigentlich völlig egal ist, wo sie fahren, solange sie sich von der Fahrbahn fern halten.

  • Explosiv
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    • 9. März 2018 um 16:49
    • #1.133
    Zitat von Schaumburger

    Für mich steht das [Zeichen 254] zwar am Rand*, jedoch noch auf dem Radweg. Es ist also über diesem angebracht und daher nur für den gültig. Wenn das Schild freilich auf dem Grünstreifen stände, sähe das anders aus. Und das [Zeichen 259] sperrt nur den Radweg für Fußgänger, da die da aber eh nichts zu suchen haben ist es natürlich überflüssig.

    *Meistens stehen solche Sperrungen tatsächlich deutlich mittiger auf dem Weg, was meine Interpretation nachvollziehbarer machen würde.

    Das seh ich völlig anders. In §39 Abs. 2 ist von Fahrstreifen die Rede, für die über ihnen angebrachte VZ eigene Regelungen bewirken können. Dort steht nichts zu anderen Straßenteilen, für die eigene Regelungen erwirkt werden könnten.

    Daher behalten die Z 254 und 259 ihre Wirksamkeit für die gesamte Straße.

    bye
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  • simon
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    • 11. März 2018 um 18:18
    • #1.134

    Ein schönes Beispiel aus unserer MIV-Hauptstadt München an der Hefner-Alteneck-Straße. Die Straße ist eine Fahrradstraße (!) und der Durchgang an der Unterführung ist vergittert.

    Bilder

    • IMG_4153_pix.geaendert.JPG
      • 435,47 kB
      • 756 × 1.008
      • 431

    Einmal editiert, zuletzt von simon (11. März 2018 um 20:36)

  • Alf
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    • 12. März 2018 um 12:48
    • #1.135

    Huch, heute Vormittag sind beide VZ plötzlich an den rechten Rand gerückt.

    Die VZ gelten wohl aber dennoch weiterhin für den gesamten Straßenquerschnitt, ooooder???

    Was würde denn wohl die Bußgeldstelle dazu sagen, wenn ich mich nun selbst anzeige, weil ich dieses Verbot nicht beachtet habe? Schließlich bin ich dort heute auf der Fahrbahn weitergefahren. 15 EUR wäre mir der Spaß aufgrund Tatbestand 141.4 auf jeden Fall einmal wert.

  • timovic
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    • 12. März 2018 um 13:57
    • #1.136

    Diesen Nebenfahrbahnen finde ich immer schwer zu beurteilen. In München gibt es z.B. sowas hier. Die Hauptfahrbahn ist als Kraftfahrstraße beschildert, die Nebenfahrbahn soll jedoch für alle frei sein.

  • Alf
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    • 12. März 2018 um 15:12
    • #1.137
    Zitat von timovic

    Diesen Nebenfahrbahnen finde ich immer schwer zu beurteilen. In München gibt es z.B. sowas hier. Die Hauptfahrbahn ist als Kraftfahrstraße beschildert, die Nebenfahrbahn soll jedoch für alle frei sein.

    Ja, kenne ich nur zu gut, die Landsberger Straße in München.

    Der Nebenweg in Germering ist an der Stelle jedoch gar nicht für Kraftfahrzeuge freigegeben. Hier wurde bis zur Einrichtung der Baustelle nur der Rad- und Fußgängerverkehr abgewickelt. An dieser Stelle kann man also nicht unbedingt von einer Nebenfahrbahn reden. Obgleich natürlich die Landsberger Straße in Germering weitläufig mit beidseitigen Nebenfahrbahnen ausgestattet ist. Nur halt gerade nicht dort.

    Lustig fand ich im letzten Jahr die mit [Zeichen 250] komplett gesperrte Nebenfahrbahn zwischen Friedenheimer Brücke und Laim an der Landsberger Straße in München, wo sich der Radverkerhr wohl in Luft auflösen sollte. Der Radverkehr wird vom Hochbord auf die dort beginnende Nebenfahrbahn geleitet:

    Als Radfahrer durfte man die Nebenfahrbahn nach ca. einem Kilometer plötzlich nicht mehr weiter benutzen, weil ein Fahrrad bekanntermaßen ja ein Fahrzeug ist. Der Gehweg blieb Gehweg. Aber auch mit Blauschild wäre es immer noch ein Konflikt mit VZ Nr. 250.

    Auf die Hauptfahrbahn durfte man wegen ausgewiesener Kraftfahrstraße auch nicht.

    Und einfach umdrehen und zurückfahren ging wegen [Zeichen 220-20] auch nicht.

    Heute ist die Nebenfahrbahn dort schön saniert. Aber es ist sooo typisch irgendwie. Und das alles auf der selben Magistrale, welche in der Verlängerung später dann auf die besagte Stelle in Germering trifft. Mir fehlen einfach nur noch die Worte. Und vor lauter Kopfschütteln ist mir nun auch noch schwindelig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf (12. März 2018 um 15:46)

  • timovic
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    • 12. März 2018 um 17:22
    • #1.138

    Aber aktuell ist dieser Weg doch für Kfz gar nicht gesperrt. Für mich sieht der nämlich nicht aus wie ein Gehweg oder Radweg. Der ist ja niveaugleich. (Ich meine jetzt die Stelle in Germering)

  • Alf
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    • 13. März 2018 um 07:26
    • #1.139
    Zitat von timovic

    Aber aktuell ist dieser Weg doch für Kfz gar nicht gesperrt. Für mich sieht der nämlich nicht aus wie ein Gehweg oder Radweg. Der ist ja niveaugleich. (Ich meine jetzt die Stelle in Germering)

    Das ist korrekt, der Weg in Germering war niemals für Kraftfahrzeuge gesperrt und ist es auch während der Baumaßnahme nicht. Er mündet einige Meter weiter auf dem Hochbord, weshalb er somit auch keine Fahrbahn darstellt. Ich glaube auch nicht, dass jemals ein Kraftfahrer auf die Idee gekommen ist, diesen Weg zu befahren. Schließlich hat die an der nächsten Kreuzung befindliche Fußgängerampel ja gar kein Auto-Symbol in der Streuscheibe... :D

  • timovic
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    • 13. März 2018 um 09:18
    • #1.140

    Google zeigt mir aber, dass von dort damals dieses Eckgrundstück erschlossen wurde. Oder bin ich an der falschen Kreuzung?

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