• Ah, ja, danke, dann wird das klarer. Damit die Brücke nicht zusammenkracht, soll die Belastung in kg/cm2 dadurch verringert werden, dass ich absteige. Ist logisch. Habe ich 1995 im Nationalpark auf Rügen gelernt, als uns der Tourguide erklärt hat, warum bestimmte Bereiche zwar betreten, aber nicht beradelt werden dürfen.

    (Okay, vielleicht wäre es mit den Ballonreifen der Monsterbikes etwas anders.)

    ^^

    (Ja, ich habe die Erklärung mit der Höhe des Geländers gelesen. Schade, die ist sooo banal ...)

    Kann man die Gemeinde mal fragen, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, ob schon mal Radfahrer, weil sie versucht haben, bei voller Fahrt das Kleingedruckte zu lesen, in die Büsche oder das Geländer geknallt sind? Oder mit welcher Verzögerung Radfahrer bremsen müssen, damit sie noch vor dem Brückenbereich (wo fängt der an?) zum Stillstand kommen? Oder warum die nicht hinschreiben »Wir haben kein Geld / keinen Bock, das Brückengeländer zu erhöhen, Weiterfahrt auf eigene Gefahr«?

  • Ich hoffe es wurde noch nicht gesendet. Ich finde es super, dass wir eine neue Fahrradstrasse in Stuttgart haben,

    aber dennoch ist die Kennzeichnung etwas verwirrend --- oder was soll ich genau davon halten?

    PS: ein paar schöne Trouvaillen aus Stuttgart folgen sobald es wieder etwas wärmer ist.

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  • Ich hoffe es wurde noch nicht gesendet. Ich finde es super, dass wir eine neue Fahrradstrasse in Stuttgart haben,

    aber dennoch ist die Kennzeichnung etwas verwirrend --- oder was soll ich genau davon halten?

    PS: ein paar schöne Trouvaillen aus Stuttgart folgen sobald es wieder etwas wärmer ist.


    Die im Foto gezeigte Straßenmarkierung mit dem sehr groß dargestellten Radwegeschild aus Stuttgart ist besser als die in Hannover. Hier werden diese Straßenbahnmarkierungen mit Radwegeschildern immer nur halb so groß dargestellt. Hier ein Foto von der Kleestraße. Leider hab' ich grad kein besseres an der Hand, aber die Straßenmarkierung ist wohl trotzdem zu erkennen. Es sind je Fahrtrichtung jeweils ein Radwegeschild auf die Straße aufgebracht worden.

    Die sehr große Markierung aus Stuttgart gefällt mir besser und ist wohl auch besser geeignet die Radfahrstraße anzuzeigen.

  • Solange ich da massenhaft KFZ und vor allem Parkmöglichkeiten für KFZ sehe, die zu Park- und Suchverkehr führen, ist so eine Straße als Fahrradstraße ausgeschildert nur ein Placebo. Der KFZ-Verkehr wird einen großen Anteil am Verkehrsgeschehen haben und ob seiner Masse das Geschehen dominieren. Also genau das, was in einer Fahrradstraße nicht sein sollte.

    Placebo halt.

    bye
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  • Es ist eine Notlösung, weil sich die Verkehre nicht kreuzungsfrei regeln lassen - man kann halt nicht die Fahrradtrasse ans Ufer und unter der von-Essen-Straße hindurch führen (im Gegensatz zu anderen Ecken Hamburgs, wo das so gehandhabt wird; gemeinsam mit Fußwegen).

    Könnte man dort nicht eine Bettelampel für Autofahrer fordern? ;)

    Oder wenigstens: Rot mit Kontaktschleife?

  • Das ist keine Fahrradstraße, sondern ein Placebo.

    Das ist doch kein Widerspruch, sondern im Gegenteil Programm. Bei der üblichen Freigabe mindestens für PKW und Krafträder gibt es (außer dem ggf. resultierenden LKW-Verbot) keinen einzigen Unterschied zur T30-Zone. Die grundsätzliche Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren ist wg. Limit 30 bereits implizite Folge der Standardregel in § 2 Abs. 4 Satz 1.

  • Solange ich da massenhaft KFZ und vor allem Parkmöglichkeiten für KFZ sehe, die zu Park- und Suchverkehr führen, ist so eine Straße als Fahrradstraße ausgeschildert nur ein Placebo. Der KFZ-Verkehr wird einen großen Anteil am Verkehrsgeschehen haben und ob seiner Masse das Geschehen dominieren. Also genau das, was in einer Fahrradstraße nicht sein sollte.

    Placebo halt.

    Wenn ich immer darauf wartete, dass eine Straße vom Autoverkehr aufgegeben wird und sich daraufhin viele, viele Radfahrer ganz von selbst einfinden, dann gäbe es wohl deutlich weniger Fahrradstraßen.

    Deshalb kann es durchaus richtig sein, eine Fahrradstraße auch dann einzurichten, wenn aktuell der Autoverkehrsanteil sehr hoch ist.

    Eine Begleitmaßnahme kann sein, die Straße so umzugestalten, dass sie für den Autoverkehr wenig attraktiv ist. Zum Beispiel die Parkmöglichkeiten reduzieren, wie du es vorschlägst.

    Das wiederum ist politisch oft kaum durchsetzbar, obwohl gerade die Reduzierung von Parkmöglichkeiten eine effektive Möglichkeit darstellt, den Autoverkehr einzudämmen.

    Wie weit die Ermessensspielräume der Entscheidungsträger bemessen sind, weiß ich nicht und es ist vermutlich von Fall zu Fall letztlich eine politische Entscheidung, ob eine Fahrradstraße eingerichtet wird oder nicht. Dem Satz, "Der KFZ-Verkehr wird einen großen Anteil am Verkehrsgeschehen haben und ob seiner Masse das Geschehen dominieren.", kann ich nicht zustimmen. Denn "ob seiner Masse das Geschehen dominieren" macht der KFZ-Verkehr auch dann, wenn ich ein 2-Tonnen-Dickschiff (SUV) mit 20 Radlern (je 100 kg) verrechnete.

    Dazu kommen die üblichen Probleme, wie im Sommer ist der Radverkehrsanteil höher etc.

    Eine Fahrradstraße ist eine Fahrradstraße und wird nicht dadurch zum Placebo, dass dort Autos fahren. Sonst müsstest du auch einen Radweg als Placebo bezeichnen, auf dem häufiger Autos parken. So was gibt es leider, wie es hier im Forum ja auch aus anderen Beiträgen hervorgeht.

  • In der StVO die T30-Zone um die Regelungen der Fahrradstraße ergänzen. Fahrradstraßenschilder allesamt abschrauben. Schilderwald gelichtet, Situation übersichtlicher gemacht und an die Realitäten angepasst. Straßen und Wege, auf denen dann wirklich nur Fußgänger und Radfahrer unterwegs sein sollen, werden mit den schon bekannten Lollies gekennzeichnet.

    So wie z.B. hier hinter dem Wendehammer. Lustigerweise ist der Wendehammer seit einigen Jahren Teil einer Fahrradstraße. Ansonsten hat sich da baulich und an der Nutzung der Straße nichts geändert. Welche der beiden Straßenhälften ist jetzt mehr "Fahrradstraße" (die Fortführung hinter dem Wendehammer unter durch die Unterführung trägt den gleichen Straßennamen)?

  • In der StVO die T30-Zone um die Regelungen der Fahrradstraße ergänzen. Fahrradstraßenschilder allesamt abschrauben. Schilderwald gelichtet, Situation übersichtlicher gemacht und an die Realitäten angepasst. Straßen und Wege, auf denen dann wirklich nur Fußgänger und Radfahrer unterwegs sein sollen, werden mit den schon bekannten Lollies gekennzeichnet.

    So wie z.B. hier hinter dem Wendehammer. Lustigerweise ist der Wendehammer seit einigen Jahren Teil einer Fahrradstraße. Ansonsten hat sich da baulich und an der Nutzung der Straße nichts geändert. Welche der beiden Straßenhälften ist jetzt mehr "Fahrradstraße" (die Fortführung hinter dem Wendehammer unter durch die Unterführung trägt den gleichen Straßennamen)?

    Einen Vorteil der Fahrradstraße sehe ich darin, dass sie vorfahrtsberechtigt gestaltet werden kann, so dass zum Beispiel die Radfahrer eines Wohngebiets sich vorzugsweise auf Fahrradstraßen, die durch Wohngebiete führen sammeln. Ist diese Fahrradstraße dann vorfahrtberechtigt ausgeschildert, dann komme ich dort zügig voran.

  • Ja, führt dann aber zu einem absonderlichen Schilderwald, da man Fahrradstraßen ja meist innerhalb von T30-Zonen einrichtet. Um dann die Fahrradstraße mit Vorfahrt versehen zu können, muss man diese aus derr T30-Zone rausnehmen.