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  1. Radverkehrsforum
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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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  • Malte
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    • 14. Oktober 2015 um 11:42
    • #581

    Es ist ja nicht so, dass ich gar keine Ahnung hätte, was die Behörde hier versucht hat: Man will verhindern, dass unaufmerksame Kraftfahrer, von denen es in Pinneberg offenbar eine ganze Menge gibt, hier Radfahrer oder Fußgänger totfahren.

    Witzigerweise kann es eigentlich gar keine Konflikte geben, weil nach meiner Beobachtung das Rechtsabbiegen so geschickt signalisiert wird, dass die Fußgängerampel immer rotes Licht zeigt, wenn der Fahrbahnverkehr rechts abbiegen dürfte. Teilweise wird sogar mit einem grünen Pfeil das konfliktfreie Abbiegen signalisiert.

    … und dann wäre da noch die Frage, warum eigentlich „Rechtsabbieger Fußgängerampel beachten“ eine vollkommen andere Bedeutung hat als etwa „Radfahrer Fußgängerampel beachten“. Niemand käme hier auf die Idee, bei grüner Fußgänger-, aber roter Fahrbahnampel zu fahren. Komisch, oder?

    … und dann wäre die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, anstatt der Fußgängerampel den Fußgänger- und Radfahrer-Verkehr zu beachten. Kann ja sein, dass gerade noch ein Radfahrer durchgeflitzt kommt, der in Ermangelung einer Gelb-Phase nicht direkt bremsen konnte.

    … und überhaupt: Schön, dass dieses Schild wenigstens im direkten Sichtfeld der wartenden Kraftfahrer montiert wurde. Aber ob das wirklich Berücksichtigung findet?

  • Nbgradler
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    • 14. Oktober 2015 um 13:15
    • #582

    Das könnte dann einen Sinn ergeben, wenn der grüne Rechtsabbiegerpfeil noch einen gelben Pfeil drüber hätte. Dann gäbe es kein Rechtsabbiegerrot (außer dem allgemeinen rot) und es könnte bei allgemeinem Grün auch einen Rechtsabbieger geben, der dann nicht mehr "abbiegegrün" hat, sondern halt gefälligst auf Fußgänger und Radler achten muss.

    Hui... das ließt sich nicht schön. Aber ich weiß zumindest was ich sagen wollte... Hilft das?

  • APF
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    • 14. Oktober 2015 um 13:26
    • #583

    „Rechtsabbieger Fußgängerampel beachten“ - da wäre ich erstmal völlig perplex: heißt das das ich als rechtsabbiegender Autofahrer nur dann fahren darf wenn die Fußgänger grün haben?

    Das wäre dann ja analog zu so Schildern wie "Rechtsabbieger Andreaskreuz beachten".

    Auf die Idee das das eine hirnrissige Analogie für "Rechtsabbieger auf Fußgänger achten" sein soll käme ich erstmal gar nicht.

    Und was hieße das dann für andere Kreuzungen *ohne* Schild? "Volle Kanne 'draufhalten"? Dann hatte der Busfahrer wohl Recht der sich vor kurzem bei Malte beschwerte warum der vor dem Zebrastreifen bremste...

  • Verkehr(t)
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    • 14. Oktober 2015 um 17:59
    • #584
    Zitat von Malte

    Witzigerweise kann es eigentlich gar keine Konflikte geben, weil nach meiner Beobachtung das Rechtsabbiegen so geschickt signalisiert wird, dass die Fußgängerampel immer rotes Licht zeigt, wenn der Fahrbahnverkehr rechts abbiegen dürfte. Teilweise wird sogar mit einem grünen Pfeil das konfliktfreie Abbiegen signalisiert.

    Das Zusatzzeichen bezieht sich doch auf das Vorfahrtsschild: Wenn die Ampel also vielleicht nachts ausgeschaltet ist oder mal ausfällt (dann MÜSSTE sie ja eigentlich für alle ausfallen, ich hatte aber mal den Fall in HH dass das nicht so war, die Fußgänger-/Radfahrampel funktionierte, der Rest nicht [1]), so hat man zwar Vorfahrt, muss aber als Rechtsabbieger trotzdem (eigentlich selbstverständlich) die Fußgänger beachten.

    [1] Da aber die Polizei den Verkehr regelte war das auch nicht dramatisch. Lustigerweise war die LSA auch noch direkt bei der Hauptverwaltung des Unternehmens das hier in HH die LSAen betreut.

  • DanielDD
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    • 16. Oktober 2015 um 10:16
    • #585
    Zitat von Verkehr(t)

    aber als Rechtsabbieger trotzdem (eigentlich selbstverständlich) die Fußgänger beachten

    Eben. Abbieger müssen Fußgänger sowieso immer durchlassen. Viel wichtiger wäre so ein Schild hingegen in der Querstraße (gibt es da eins?), denn Fahrzeuge die von da kommen, haben Vorrang vor Fußgängern, die entlang der Vorfahrtstraße laufen.

  • zud_ritt
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    • 18. Oktober 2015 um 16:08
    • #586

    Wo wir schon in Pinneberg sind: Thesdorf. Was ist hier alles komisch? Im Spoiler stehen die mir aufgefallenen Aspekte.

    Spoiler anzeigen


    linksseitige Benutzungspflicht
    aus anderer Richtung kommend keine Benutzungspflicht
    Benutzungspflicht falschrum
    In einer 30-Zone
    in einer Art Sackgasse
    Nutzungspflich ( und -möglichkeit) hört hinten bei der von links kommenden Straße auf
    Keine Aufleitung

    Bilder

    • thesdorf.jpg
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    • 18. Oktober 2015 um 16:25
    • #587
    Zitat von zud_ritt

    Wo wir schon in Pinneberg sind: Thesdorf. Was ist hier alles komisch? Im Spoiler stehen die mir aufgefallenen Aspekte.

    Also wieder mal ein typisches Beispiel, wo eine StVB ihre Kompetenz für die Ausweisung von Benutzungspflichten dokumentiert.

  • KleverRadfahrer
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    • 19. Oktober 2015 um 14:27
    • #588

    Das Schild auf dem Bild von diesem Artikel ist lustig:

    Da wird sich im Artikel beschwert, Radfahrer würden zu schnell fahren. Aber das Schild "Schrittgeschwindigkeit" steht über dem "Radfahrer frei". In dieser Reihenfolge müsste es doch eigentlich bedeuten, dass Radfahrer von dem Gebot der Schrittgeschwindigkeit ausgenommen sind.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Epaminaidos
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    • 19. Oktober 2015 um 14:36
    • #589
    Zitat von gruni1984

    Aber das Schild "Schrittgeschwindigkeit" steht über dem "Radfahrer frei". In dieser Reihenfolge müsste es doch eigentlich bedeuten, dass Radfahrer von dem Gebot der Schrittgeschwindigkeit ausgenommen sind.

    Man kann Schilder auch bewusst missverstehen. Das führt zu nichts.

  • Peter Viehrig
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    • 19. Oktober 2015 um 19:57
    • #590
    Zitat von Epaminaidos

    Man kann Schilder auch bewusst missverstehen. Das führt zu nichts.

    Was nichts daran ändert, daß formalrechtlich Radfahrer von der Anordnung der Schrittgeschwindigkeit entbunden wurden. 8)

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    • 19. Oktober 2015 um 20:15
    • #591
    Zitat von Peter Viehrig

    Was nichts daran ändert, daß formalrechtlich Radfahrer von der Anordnung der Schrittgeschwindigkeit entbunden wurden.

    Wenn sie nur von der Schrittgeschwindigkeit entbunden wurden, dürfen sie jedoch nicht in der Fußgängerzone radeln. Die Freigabe bezieht sich nicht auf Fußgängerzone, sondern auf Schrittgeschwindigkeit.

  • Peter Viehrig
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    • 19. Oktober 2015 um 20:36
    • #592
    Zitat von Forumteilnehmer

    Wenn sie nur von der Schrittgeschwindigkeit entbunden wurden, dürfen sie jedoch nicht in der Fußgängerzone radeln. Die Freigabe bezieht sich nicht auf Fußgängerzone, sondern auf Schrittgeschwindigkeit.

    Ich zitiere mich ausnahmsweise selbst:

    Zitat von Peter Viehrig

    Jedes Zusatzschild bezieht sich auf das nächste darüberliegende VZ und alle bis dahin darüberliegenden Zusatzschilder.

    Das Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10] bezieht sich auf beides. Es müßte sich über der Anordnung der Schrittgeschwindigkeit befinden, damit diese auch für Radfahrer gilt.

    Edit: Mißverständlich formuliert, die Fußgängerzone schreibt natürlich trotzdem Schrittgeschwindigkeit vor. Das bleibt natürlich insoweit gültig, das ist richtig.

    Aber @Epaminaidos liegt schon richtig, mutmaßlich jeder Richter würde einem vorhalten, daß doch klar sei, wie es gemeint ist.

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    • 20. Oktober 2015 um 00:44
    • #593

    Oh, da habe ich ja auch noch was:

    So sieht das ingesamt aus:

    Das ist die hanseatisch-knappe Lösung — und wer hier dem Stummel-Radweg folgt, fährt ordnungswidrig.

  • Peter Viehrig
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    • 20. Oktober 2015 um 01:26
    • #594

    Das ist doch eindeutig: [Zusatzzeichen 1022-10] ist hier gleichbedeutend mit [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben]

    Da war lediglich das Blech für Schilder knapp... Dem Steuerzahlerbund tät 's gefallen, Steuermittel effizienter eingesetzt. ;)

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    • 20. Oktober 2015 um 08:18
    • #595
    Zitat von Malte

    Das ist die hanseatisch-knappe Lösung — und wer hier dem Stummel-Radweg folgt, fährt ordnungswidrig.

    oh, Holzmühlenstraße Richtung Norden.
    Seit wann ist da denn "Radfahrer frei" angeordnet?!
    Die gesamte Holzmühlenstraße ist irgendwie diesbezüglich Flickenteppich. Ich meine, dass auf der gegenüberliegenden Seite schon nicht mehr "Radfahrer frei" dranhängt.
    Aber ach, die ganze Gegend da ist für'n Arsch.

    in einem der Tempo30-Bereiche der Walddörfer Straße sind auch plötzlich die zeitlichen Einschränkungen (werktags, 6-22Uhr) verschwunden. In dem anderen T30-Bereich weiterhin angebracht.. oh man

  • Malte
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    • 20. Oktober 2015 um 10:54
    • #596
    Zitat von DMHH

    oh, Holzmühlenstraße Richtung Norden.Seit wann ist da denn "Radfahrer frei" angeordnet?!

    Das habe ich im letzten Frühjahr fotografiert, als Thomas Knackknack an meinem Bike herumgeschraubt hat.

  • Malte
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    • 23. Oktober 2015 um 00:57
    • #597

    Gesehen in Kiel:

    Mal wieder eine prima Gelegenheit, sich als #ScheißRadfahrer nicht an die Regeln zu halten.

  • Peter Viehrig
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    • 23. Oktober 2015 um 01:11
    • #598

    Hier in Berlin hängen bei diesen Busspuren fast überall die [Zusatzzeichen 1022-10] Und das sind dann faktisch Radstreifen, die auch ich ganz gern befahre (etwa auf der Grenze zwischen dem ersten und zweiten Drittel von rechts). Die Taxifahrer, die diese hier mitbenutzen dürfen, sind zwar oft genervt, aber es hupt fast nie einer.

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    Peter Viehrig

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  • timovic
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    • 25. Oktober 2015 um 22:46
    • #599

    Heute war ich mal wieder nach langer Zeit mit dem Auto unterwegs. Aber auch dann beobachte ich die mich umgebende Fahrradinfrastruktur, denn gerade "auf dem Land" wird da ja gerne spaßiges geboten. In FFB am Bahnhof auf der Oskar von Miller Straße bin ich dann auch fündig geworden, ein Foto konnte ich als Fahrer leider nicht machen. Also: innerörtliche Verbindungsstraße, relativ breite Fahrbahn, keine baulichen Radwege aber unstetige Benutzungspflicht mittels [Zeichen 240] . So klar, so schlecht. In Fahrtrichtung Ost steht ca. auf Höhe des Sparkassenwegs ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] am rechten Gehweg und keine 10m weiter dann ein [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-33] , welches später sogar nochmal für von links einbiegenden Radverkehr längs zum Gehweg stehend wiederholt wird (dann natürlich so [Zeichen 240][Zusazzeichen 1000-32] ). Ich persönlich halte die dortige Gehwegfreigabe ja schon für eine Frechheit den Fußgängern gegenüber, einen Grund für die Benutzungspflicht sehe ich auch nicht, aber warum zum Henker schafft man es nicht, zumindest mal durchgehende Beschilderung aufzustellen? Die Straße dort sieht für 2km immer gleich aus.

  • Christian F
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    • 25. Oktober 2015 um 23:31
    • #600

    Ich kenne die Stelle. Vor ein paar Jahren (2011?) hat dort, an der Parkplatzausfahrt, ein LKW-Fahrer ein radfahrendes Schulmädchen getötet. Es ist auch immer noch eine kleine improvisierte Gedenkstätte mit Blumen dort.

    Bericht

    Jedes Mal wenn ich dort mit dem Rad vorbeikomme ärgere ich mich auch über die Beschilderung. Vielleicht ist damit gemeint, dass Radfahrer hier für ein Stück nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Vielleicht ist es auch nur bescheuert.

    Mein ziviler (Un)gehorsam erschöpft sich aber bisher darin, dass ich für die 10m auf die Fahrbahn wechsle.

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