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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 16. September 2015 um 14:47
    • #541

    Was steht da? "Lieferverkehr Post frei"?
    Umpf. Jetzt muss man zu all der Sicherheitsausstattung am Rad auch noch immer ein Paket herumfahren...

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • fuechschen
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    • 16. September 2015 um 16:01
    • #542

    Hinter dem Baum beginnt dann der Fussweg, gelegentlich steht dann auch im weiteren Verlauf wieder ein Baum im Fusswegteil.....

  • Fahrbahnradler
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    • 16. September 2015 um 16:07
    • #543

    Deswegen ja auch der doppelte Richtungspfeil. Wenn man den Baum auf der Vorderseite hochgeklettert ist, darf man hinten wieder runter.

  • Fahrbahnradler
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    • 16. September 2015 um 16:09
    • #544
    Zitat von Spkr

    Was steht da? "Lieferverkehr Post frei"?
    Umpf. Jetzt muss man zu all der Sicherheitsausstattung am Rad auch noch immer ein Paket herumfahren...

    Das Schnuckelige ist: die Post befindet sich rechts außerhalb des Bildes, sozusagen am Ende der "Fußgängerzone" (nicht als solche beschildert, aber MSDWGI). Solche Flächen sind für Fahrräder eigentlich tabu. Aber mit Paket geht alles. Muss ich mal für Langenhorn-Markt vorschlagen.

  • Malte
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    • 17. September 2015 um 20:12
    • #545

    Ich bin gestern und vorgestern ein bisschen zu Fuß gegangen. In der Hoheluftchaussee in Hamburg sind die Radwege seit der Klage eines renitenten Radfahrers nicht mehr blau beschildert. Wenn’s dann aber ganz besonders eng wird, denkt man sich noch mal was neues aus:

    Durch diese hohle Gasse muss er kommen:

    Und danach wieder mit Schrittgeschwindigkeit durch den Tunnel:

    Da muss man sich halt mal was überlegen. Den Radverkehr auf die Fahrbahn zu verlegen klappt wohl nicht, dann radeln die meisten eh durch die Arbeitsstelle — hat man ja in Hamburg jahrzehntelang so gelernt, dass es total gefährlich auf der Fahrbahn ist. Irgendwelche Notwege sind nur mit größerem Aufwand realisierbar, den man für eine relativ kurzzeitige Aufgrabung wohl nicht betreiben will; außerdem kann man ja nicht mehr am rechten Fahrbahnrand parken, hätte man einen Notweg eingerichtet.

    Also stellt man diesen Blödsinn auf und ärgert sich anschließend über diese #ScheißRadfahrer, die sich eh nie an die Regeln halten.

    Wie toll übrigens, dass nach jeglichen Baumaßnahmen in der Hoheluftchaussee der Radweg nicht wiederhergestellt wird, sondern diese schwarze Oberfläche raufgegossen wird. Genaugenommen bleibt nach solchen Maßnahmen dann nur noch ein Gehweg übrig, denn ein Radweg ist dort ja nunmal beim besten Willen nicht zu erkennen.

    P.S.: Die an dem einen Mast angebrachte Reklame für das Puppentheater habe ich vorsichtshalber mal beiseite gedreht. Vorher war die Situation noch eindrucksvoller, davon habe ich aber leider kein Foto. Das fanden die Insassen des Fahrzeuges, die gerade ihre Mittagspause machten, aber nicht so ganz toll, weil dann die Beifahrertür nicht mehr aufgeht. Ach, die Beifahrertür… da bin ich ja auch mal gespannt, ob sich da noch ein Radling vom Sattel hauen lässt.

  • Kampfradler
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    • 17. September 2015 um 21:30
    • #546

    Dank des "renitenten Radfahrers" braucht sich kein Radler diese "Radwege" mehr antun. Es radelt sich prima auf der Fahrbahn! Die Leute brauchen also "nur" noch aus ihrem devoten Tiefschlaf erwachen... :S

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 18. September 2015 um 11:35
    • #547

    Skandalös, wie im Zuge einer Baumaßnahme plötzlich eine Benutzungspflicht für Wege geschaffen wird, die schon ohne Baumaßnahme eine Zumutung waren. :!:
    Es reicht mir schon, wenn bei Baustelleneinrichtungen um jeden Preis an der vorher bestehenden Benutzungspflicht festgehalten wird (auch für den Baustellen-Notweg), obwohl zum Beispiel gerade durch die Baumaßnahme die Gefährdung auf der Fahrbahn auf ein Minimum zurückgeht (baustellenbedingt Einbahnstraße mit 30er-Limit). Da macht sich keine Behörde die Mühe, die Grundlagen für eine RWBP mal zu prüfen. Es wird stur übernommen. Und blöderweise taucht das in den RSA-Regelplänen auch so auf. X(

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Gerhart
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    • 18. September 2015 um 12:56
    • #548

    Diese RWBP die im Zuge von Baustellen erst eingeführt werden, werden in der Regel von den Baustellenfirmen eigenmächtig aufgestellt.
    Darauf steht laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 70€. Also Anzeige bei Bußgeldstelle oder Polizei einreichen. Oder den vor Ort verantwortlichen ansprechen und verlangen, dass der Mist unverzüglich abgebaut wird. Und bei Bedarf die Straßenverkehrsbehörde anrufen. Dann sind die Schilder innerhalb von Minuten bis Stunden wieder weg :)

    Nebenbei sind diese Anordnungen nichtig.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Gerhart
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    • 19. September 2015 um 08:07
    • #549

    Dieselbe Kombi auch in der Gegenrichtung, dann also rechts.
    Dieser Weg war mal mit einseitigen Zweirichtungs- [Zeichen 240] beschildert. Vor ca. nem halben Jahr hat die Behörde von sich aus die blauen Schilder abmontiert, da war also gar nichts mehr beschildert, implizit also ein reiner Gehweg.
    Oder ist dies vielleicht doch ein Radweg bzw. gemeinsamer Geh/Radweg, wo Radfahrer gnädigerweise schieben dürfen?

    Bilder

    • 101_RWS_1012-32.jpeg
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    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Explosiv
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    • 19. September 2015 um 08:39
    • #550

    Ein nicht benutzbarer Radweg kann nicht benutzungspflichtig sein. Somit kann man problemlos auf der Fahrbahn fahren, wo man sowieso hingehört.
    Linksseitig innerorts soll auch nicht angeordnet werden, da ist die argumentationslast für die zuständige Behörde besonders hoch, wie sie das begründen will.
    So kommt das einem Verkehrsverbot gleich. Und das ist mit einiger Sicherheit nicht angeordnet.

    bye
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    • 23. September 2015 um 20:39
    • #551

    Der Amerikaner würde das glaube ich Catch 22 nennen...

  • Gerhart
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    • 26. September 2015 um 19:17
    • #552

    Ich werde mal darum beten, entweder das [Zusatzzeichen 1022-10] an das [Zeichen 250] umzuhängen oder beide entfernen zu lassen.

    Bilder

    • 250,260+1022-10.jpeg
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    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • DanielDD
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    • 27. September 2015 um 11:04
    • #553
    Zitat von Gerhart

    Ich werde mal darum beten, entweder das [Zusatzzeichen 1022-10] an das [Zeichen 250] umzuhängen oder beide entfernen zu lassen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass Radfahrer im Bereich der Schranke absteigen sollen. Im Gegensatz zum Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen" wäre das immerhin verbindlich.

  • Explosiv
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    • 28. September 2015 um 06:27
    • #554

    Und wie kommt der LoF-Verkehr durch die Schranke? Es besteht bis zum Z260 immerhin ein Verbot für jeglichen Fahrverkehr.

    Scotti, beam me up?

    bye
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  • DMHH
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    • 28. September 2015 um 09:11
    • #555

    Interpretationsvorschläge?


    ok, der Weg endet hier. warum das Schild? Wo ist der Fußweg?!


    Ähnliches Schauspiel dann hier.
    Was für ein Schilderwust!
    reicht VZ.239 da nicht aus?!

    Ich hab vergessen zu schauen, ob der in die andere Richtung freigegeben ist.

  • DanielDD
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    • 28. September 2015 um 09:36
    • #556
    Zitat von DMHH

    Ähnliches Schauspiel dann hier.
    Was für ein Schilderwust!
    reicht VZ.239 da nicht aus?!


    Wer sagt denn, dass sich das "Ende" auf die Zusatzzeichen bezieht? Ich würde eher davon ausgehen, dass der Gehweg da endet und Fußgänger die Fahrbahn benutzen dürfen. Nur VZ 239 + Ende könnte hingegen die Radfahrer verunsichern, die bis dahin den freigegebenen Gehweg benutzt haben ("oops, Gehweg Ende, ich dachte hier wäre noch Fahrrad frei") und ist deshalb möglicherweise nicht zulässig.

  • Peter Viehrig
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    • 28. September 2015 um 11:43
    • #557
    Zitat von DMHH

    Interpretationsvorschläge?

    Ich finde die Schilderkombination nicht falsch, es fehlt mir aber die Kenntnis über die Gegebenheiten vor Ort, um beurteilen zu können, ob es unsinnig ist. Jedes Zusatzschild bezieht sich auf das nächste darüberliegende VZ und alle bis dahin darüberliegenden Zusatzschilder.
    Es endet also ein Fußweg mit Fahrradfreigabe im Zweirichtungsverkehr. Das kann durchaus Sinn ergeben.

    Dasselbe gilt dann hier:
    [quote='DMHH','https://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/4…13732#post13732']

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • DMHH
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    • 28. September 2015 um 13:01
    • #558

    im obigen Falle endet der freigegebene Fußweg im Gebüsch. er wird auf der gegenüberliegenden, in Blickrichtung rechten Seite fortgesetzt. Nur ohne Freigabe für Radfahrer. Auch nicht im Gegenverkehr.

    im zweiten Bild (Beerbuschredder) wird also hinter der Einmündung des Beerbuschredders in die Rodenbeker Straße nochmal "klargestellt", dass hier der Gehweg mit 2-Richtungsradfahrerfrei beendet ist.
    Das ist doch total überflüssig, oder nicht?

    Die Freigabe muss doch ohnehin nach jeder Einmündung angeordnet werden, bzw hätte ein einfaches VZ.239 es doch auch getan.
    und der schmale Trampelpfad dort im Bild ist tatsächlich als "Gehweg, Radfahrer frei" beschildert. Wow.

    StreetView

  • Peter Viehrig
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    • 28. September 2015 um 13:20
    • #559
    Zitat von DMHH

    im obigen Falle endet der freigegebene Fußweg im Gebüsch. er wird auf der gegenüberliegenden, in Blickrichtung rechten Seite fortgesetzt. Nur ohne Freigabe für Radfahrer. Auch nicht im Gegenverkehr.

    Na dann ist die Schilder-Kombi i.O. Für Radfahrer geht es nur auf der Fahrbahn weiter.

    Zitat von DMHH

    im zweiten Bild (Beerbuschredder) wird also hinter der Einmündung des Beerbuschredders in die Rodenbeker Straße nochmal "klargestellt", dass hier der Gehweg mit 2-Richtungsradfahrerfrei beendet ist.Das ist doch total überflüssig, oder nicht?

    Ich finde es nicht falsch. Überflüssig möglicherweise. Andererseits wird es nochmal klargestellt. Das kann man machen. Und es spricht dafür, daß sich dunnemals jemand Gedanken darüber machte. Das ist meiner Meinung nach eher positiv zu bewerten. Die Anordnung der Radfahrerfreigabe zuvor ist eher bedenklich, wenn ich mir das auf Streetview ansehe. Die stammt aber vemutlich aus einer Zeit, bei der man nachträglich eher den Hut davor ziehen sollte, daß keine RWBP angeordnet wurde. Und gegen die Freigabe sollte man vielleicht auch vorgehen.

    Die Schilderkombination selbst ist rein verkehrsrechtlich überflüssig, ja. Aber trotzdem auch sinnvoll, finde ich.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
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  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 28. September 2015 um 14:35
    • #560
    Zitat von Peter Viehrig

    Und gegen die Freigabe sollte man vielleicht auch vorgehen.

    Was allerdings ungleich schwieriger ist als bei einer RWBP, da mit der Freigabe noch keine Beschwernis einhergeht. Sie verpflichtet ja zu nichts.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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