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  1. Radverkehrsforum
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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • TheK
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    • 2. Januar 2024 um 14:26
    • #3.041

    Und der Acker hat Vorfahrt? Ist das MV oder bringen das auch andere?

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    • 2. Januar 2024 um 14:33
    • #3.042
    Zitat von Silence

    Auch absurd. Radweg mit kreuzender Zufahrt zu einem Acker.

    Wow, das übertrifft glaube ich sogar den bei uns in der Nähe befindlichen Ruwertal-Bahntrassenradweg, wo man gefühlt jeder Hofzufahrt und sogar Parkplatzzufahrten Vorfahrt gewähren muss :D:D

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    • 2. Januar 2024 um 14:56
    • #3.043

    Bei einem fahrbahnbegleitenden Rad-/Fußweg dürften sämtliche VZ205 rechtswidrig sein. Und dümmer hätte man diese Schilder ja nun auch in diesem Fall auch nicht mehr aufstellen können oder?

  • Peter Viehrig
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    • 2. Januar 2024 um 15:11
    • #3.044

    Mal abgesehen vom verkehrsgefährdendem Standort der Schilder: Das ist die Frage, die - nach meinem Kenntnisstand - noch immer rechtlich ungeklärt ist. Ist das unzulässig oder zulässig und der Radweg folglich weder fahrbahn- noch straßenbegleitend? Ich neige zu letzterem.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
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    • 2. Januar 2024 um 15:38
    • #3.045

    Hier steht leider ein Urteil noch aus. Wobei es ja unstrittig sein dürfte, dass der Weg in Schongau Teil der Straße ist und damit hinsichtlich Vorrang/Vorfahrt genauso behandelt werden muss wie die danebenliegende Fahrbahn. Alles andere gibt ganz schnell ganz großes Durcheinander.

    Weiteres Beispiel, das mir gerade in die FB-Timeline gespült wurde: L283 / Bad Saulgau. Wobei hier sogar die VZ205 der einmündenden Straße verkehrt platziert sind, denn die müsste ja weiter vorne direkt an der Landesstraße stehen.

  • Silence
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    • 2. Januar 2024 um 15:48
    • #3.046

    Bei dem Abta

    Zitat von Peter Viehrig

    Ist das unzulässig oder zulässig und der Radweg folglich weder fahrbahn- noch straßenbegleitend? Ich neige zu letzterem.

    Bei dem Abstand zur Fahrbahn könnte er generell als nicht fahrbahnbegleitend angesehen werden. Ich kenne den restlichen Verlauf momentan nicht.

  • TheK
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    • 2. Januar 2024 um 16:03
    • #3.047
    Zitat von mgka

    Weiteres Beispiel, das mir gerade in die FB-Timeline gespült wurde: L283 / Bad Saulgau. Wobei hier sogar die VZ205 der einmündenden Straße verkehrt platziert sind, denn die müsste ja weiter vorne direkt an der Landesstraße stehen.

    Goil, da kann man bestimmt mit 150 abbiegen! 8o

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    • 2. Januar 2024 um 16:16
    • #3.048
    Zitat

    Wobei hier sogar die VZ205 der einmündenden Straße verkehrt platziert sind, denn die müsste ja weiter vorne direkt an der Landesstraße stehen.

    Da stehen doch auch welche:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Also Radweg hat 205, Querstraße hat 205 ...

  • Silence
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    • 2. Januar 2024 um 16:18
    • #3.049

    Der Gedanke war, denke ich, dass diese erst nach dem Radweg stehen müssten, sonst wären ja beide wartepflichtig, was hier ja offenkundig nicht gemeint ist.

    Was bedeutet das eigentlich für die Vorfahrtregelung zwischen geradeausfahrenden Radfahrern und von der Landstaße einbiegendem Verkehr?

  • TheK
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    • 2. Januar 2024 um 16:26
    • #3.050

    Das spannende ist ja noch, dass das Vorfahrtschild mit Zusatz [Zusazzeichen 1000-32] ja eigentlich ausdrücklich auf einen bevorrechtigten Radweg hinweist…

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    • 2. Januar 2024 um 16:33
    • #3.051

    Eben!

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    • 2. Januar 2024 um 16:47
    • #3.052

    Jo, an dieser Stelle hat es die Straßenverkehrsbehörde komplett vermurkst. Habe demjenigen, der es bei Facebook gepostet hat, dringend einen Widerspruch nahegelegt (den gibt's in BaWü noch).

  • Online
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    • 2. Januar 2024 um 16:53
    • #3.053

    Ich würde ja behaupten, dass da der Bauer an den Schildern gedreht hat, wäre das VZ205 nicht in kleiner Ausführung.

    Bei uns gibts an einer Konfliktstelle vor Gröbenzell so etwas ähnliches, da haben sie dem Landwirt ein (großes) [Zeichen 205]

    vor die Nase gesetzt.

    Hoffe der Link ist richtig

    Seine Reaktion war schon durchaus auch mal ein verdrehen Schild, außerdem stellt er, wenn er dort arbeitet, immer zwei [Zeichen 101] auf den Gehweg. Auf die St2345 hat er die komischerweise noch nie gestellt.

  • TheK
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    • 2. Januar 2024 um 17:19
    • #3.054

    Da man auch das VZ 240 wiederholt, wird das ganze wohl als echte Straße angesehen – fehlen allerdings Furtmarkierungen und der [Zusazzeichen 1000-32]…

    So sieht sowas übrigens hier aus (das ist eine Anliegerstraße!):

    Mapillary cookie policy use

    …aber das mehr an Radverkehr im Norden liegt bestimmt nur am flachen Land…

  • Silence
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    • 2. Januar 2024 um 19:56
    • #3.055

    Lustiger wird es noch, wenn man weiß, dass am anderen Ende auch eins in Gegenrichtung steht.


    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    maps.app.goo.gl
  • TheK
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    • 2. Januar 2024 um 21:56
    • #3.056

    Mal von der rekordverdächtigen Radweg-Breite abgesehen, ist die Vorfahrt da aber "im Zweifel darf keiner"… Stoppschild rechts davor, links dahinter. Die beiden VZ 205 gucken nach irgendwo (gerade das am Schotterweg kann man kaum diesem zuordnen…)

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    littlet
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    • 3. Januar 2024 um 21:20
    • #3.057

    Bei jedem Achtung Glättegefahr auch das Autofahrer bitte aussteigen ergänzen 🙂



    Alle Fußgänger durchzulassen wäre übertrieben 🤷🏻‍♂️

  • Ullie
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    • 3. Januar 2024 um 21:43
    • #3.058

    Zufällig entdeckt: Ein sehr altes Verkehrsschild: Gemeinsamer Rad- und Fußweg. Joh, das waren noch Zeiten! Zuerst kommt der Radverkehr, dann erst der Fußverkehr!;)

  • Mueck
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    • 4. Januar 2024 um 12:07
    • #3.059
    Zitat von littlet

    Alle Fußgänger durchzulassen wäre übertrieben 🤷🏻‍♂️

    Wie lange kriegen denn die armem Bewohner jetzt keine Post mehr?:/

  • Ullie
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    • 4. Januar 2024 um 22:02
    • #3.060

    Kein lustiges Schild, aber ein lustiger Zebrastreifen, fotografiert in Wiesbaden:

    Im Hintergrund: Die größte Kuckucksuhr der Welt, ein Wiesbadener Wahrzeichen und Reklame-Gag eines Uhrengeschäftes.

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