• Ich musste heute mal wieder an Hane denken :)

    Eigentlich ist es sogar die Steigerung: das ist eine T-Kreuzung und der rechte Geradeaus-Pfeil folgt der abknickenden Vorfahrt nach links. Der rechte Pfeil müsste also sogar ein Links-Pfeil sein.

  • Ich musste heute mal wieder an Hane denken :)

    Eigentlich ist es sogar die Steigerung: das ist eine T-Kreuzung und der rechte Geradeaus-Pfeil folgt der abknickenden Vorfahrt nach links. Der rechte Pfeil müsste also sogar ein Links-Pfeil sein.

    Ich kann ja noch halbwegs nachvollziehen, warum man potentiell wartepflichtige Linksabbieger nach Rechts rauslockt, da dort Platz zum Nichtimwegsein ist. Aber das hier ... Die Realität ist machmal besser als Sarkasmus, Satire & Co..

  • Aaaaaaahhhh - sehe ich da ZWEI Fahrradampeln? Eine für die Rechtsabbieger und eine für die halblinksgeradeaus Fahrenden?

    Also: Rechtsab hat Grün, während halblinksgeradeaus Rot hat? Rechts stehen, links fahren?

    Aber was passiert, wenn halblinksgeradeaus Grün bekommt?

    Und warum sind die Fahrspuren so schmal?

  • Ups, da fahre ich auch regelmäßig und es ist mir noch nicht aufgefallen.

    Aber beim Betrachten dieser Kreuzung fällt mir ein möglicher Grund ein: Abstand zu Rechtsabbiegern.

    Hier sind die Pfeile umgekehrt. Und wenn ich dort auf der Fahrrad-Geradeaus-Spur warte, fahren unmittelbar links von mir die rechts abbiegenden LKWs. Ich finde das immer recht unangenehm.

    Die vertauschten Pfeile sorgen für etwas mehr Abstand.

  • Aber beim Betrachten dieser Kreuzung fällt mir ein möglicher Grund ein: Abstand zu Rechtsabbiegern.

    Das dürfte vermutlich der Grund sein, warum man das gemacht hat. Murks gebaut und versucht, durch noch größeren Murks das Problem zu lösen. Dit is Balin!

    Alternativ hätte man auch alle Haltelinien 3-4m zurückverlegen können. Dann wären wartende Radfahrer, die geradeaus wollen, auch aus der Schleppkurve raus. Aber dann würde ein halbes Auto weniger auf die Abbiegespur passen und die "Leistungsfähigkeit" wäre nicht mehr gegeben. Dann doch lieber eine Rechtsabbiegespur links neben die Geradeausspur. Das ist ja auch für Radfahrer nichts Ungewöhnliches und das Prinzip Radweg konsequent zu Ende gedacht.

  • Wo wir gerade an der Ecke sind: Was soll das hier sein? Ein benutzungspflichtiger Schutzstreifen, der versehentlich mit Breitstrich markiert wurde?

    Mapillary

    Radfahrstreifen -> Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzung, Begrenzung von Fahrbahnen und Sonderwegen) als Breitstrich 25cm+ Zeichen 237 (Radweg)

    Schutzstreifen -> Zeichen 340 (Leitlinie) Schmalstrich 12,5cm, kein Schild.

    Ist man da vor dem Rechtsabbiegen schon auf die Fahrbahn eingefahren oder gilt direkt beim Abbiegen §10? Der was-auch-immer-Streifen fängt ja erst danach wieder an und direkt im Kreuzungsbereich fährt man auf der Fahrbahn.

    Mapillary

    Wenn dieser Unfug tatsächlich dazu dienen soll, dass geradeaus fahrende Radfahrer bei rot nicht in der Schleppkurve der Rechtsabbieger stehen: Wie soll das denn beim Rechtsabbiegen funktionieren? Da fährt man doch auch voll durch die Schleppkurve.

  • Wie siehts mit Katzen aus?

    Wäre mir zu riskant ...

    Wenn nich mich nicht irre, habe ich das Bild schon mal gesehen und soll im Zusammenhang mit einem Weihnachsmarkt sein.

    Da wäre mir die Gefahr zu groß, dass die Katze entwischt und ich sie teilweise am Würstchenstand und teilweise am Rheumadeckenstand wiederfinde, obwohl doch inzwischen jeder wissen sollte, dass Katzenfell nur dann gegen Rheuma hilft, wenn die wärmende Katze noch im Fell drin ist ...

  • Fahrradfreundliches Stade (Symbolbild)

    An einem Gehweg. Mit Radwegfurten.

    Wenn es ein Gehweg "Radfahrer frei" ist, sind die Furtmarkierungen mittlerweile üblich und m.E. auch berechtigt.

    Dass eine Furtmarkierung nach Ende der Radfahrer-Freigabe (wie auf dem Foto) ist, gefährdet Radfahrer und auch Fußgänger, die sich möglicherweise gegenüber abbiegenden Fahrzeugen vorfahrtsberechtigt wähnen, und sollte beim zuständigen Baulastträger beanstandet werden.

    P.S.: Von [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] halte ich gar nichts. Würde ich sofort abschaffen.

  • Wenn es davor ein "Gehweg, Schleichradler frei" war, stellt sich die Frage, was dann weiter führt, wenn es, so wie ich mal aus dem Bild schätze, eine schildnahe Abfahrmöglichkeit fehlt. Eigentlich müsste man dann davon ausgehen, auch angesichts der nahen Furten, dass dann ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" ohne B-pflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 3 sein, da ja nirgends verpflichtend geklärt ist, wie man den erkennt ... (Das seit kurzem in der VwV-StVO genannte Piktogramm wird dort nicht als verpflichtend beschrieben, somit dürften Furten ein weiterhin zulässiges Indiz sein, das dort Radverkehr gewollt ist ...) Also ab dort kräftiger als Schritt in die Pedale treten ... :saint: