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  1. Radverkehrsforum
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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • Yeti
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    • 30. Mai 2018 um 11:28
    • #1.221

    Das [Zusatzzeichen 1000-31] hängt auf der in Fahrtrichtung rechten Seite unter dem [Zeichen 237], um rechts fahrende Radfahrer auf möglichen Gegenverkehr hinzuweisen. Das Bild ist aber in Fahrtrichtung auf der linken Seite aufgenommen. Die Freigabe des linken Radweges erfolgt durch [Zusatzzeichen 1022-10], also kann nicht [Zusatzzeichen 1000-31] aufgehoben werden.

  • Schlau Meier
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    • 30. Mai 2018 um 11:35
    • #1.222

    Hallo,

    es soll das linke [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-31] aufgehoben werden.

    Nur so könnte sonstwas aufgehoben werden. Egal.

  • Peter Viehrig
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    • 30. Mai 2018 um 11:36
    • #1.223
    Zitat von Yeti

    Die Freigabe des linken Radweges erfolgt durch [Zusatzzeichen 1022-10] , also kann nicht [Zusatzzeichen 1000-31] aufgehoben werden.

    Interessante Sichtweise, nach der die Freigabe für den Linksverkehr bestehen bleibt, man lediglich darüber informiert wird, daß es keinen rechtsseitigen Radverkehr mehr gibt. Lustig. :) Das muß ich nochmal durchdenken.

    Edit:

    Zitat von Schlau Meier

    Hallo,

    es soll das linke [Zeichen 237] [Zusatzzeichen 1000-31] aufgehoben werden.

    Ach das war eine linksseitige Benutzungspflicht? Interessant. Wie hebt man die formal korrekt auf, ohne Einmündung?

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Yeti
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    • 30. Mai 2018 um 13:12
    • #1.224

    Nochmal: [Zusatzzeichen 1000-31] ist keine Freigabe des linksseitigen Radweges, sondern [Zusatzzeichen 1022-10]. Wenn man die Freigabe aufheben will, dann muss also [Zusatzzeichen 1022-10] aufgehoben werden und nicht [Zusatzzeichen 1000-31]. Die Kombination von [Zusatzzeichen 1000-31][Zusatzzeichen 1012-31] ergibt also auf der linken Seite keinen Sinn, sondern höchstens [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31].

    In diesem Beispiel aus Braunschweig hat man ein [Zeichen 254] verwendet, um die Weiterfahrt auf der linken Seite zu untersagen. Das sieht kurz hinter dem [Zusatzzeichen 1022-10] aber auch lustig aus, wobei vermutlich gemeint ist, dass man an der Mittelinsel die Fahrbahnseite wechseln soll.

  • Peter Viehrig
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    • 30. Mai 2018 um 13:54
    • #1.225
    Zitat von Peter Viehrig

    Das ist aber korrekt so.

    Nach nochmaligem Nachdenken darüber... Ich ziehe diese Aussage zurück.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

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  • Yeti
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    • 4. Juni 2018 um 11:23
    • #1.226

    Insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften sieht man häufig eine Kombination aus Z240 und dem Warnhinweis auf Radwegschäden.

    Das geht auch einfacher mit diesen neuen Schildern!

  • Julius
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    • 4. Juni 2018 um 13:12
    • #1.227

    Das geht auch immer nicht in meinen Kopf rein. Wer das zusammen anordnet, muss doch Kopfschmerzen kriegen bei der Gefahrenabwägung.

    In Halstenbek entlang der Dockenhudener Chaussee steht das auch entlag der Zweirichtungs-Blauschild-Buckelpiste. Einziger Trost, die Fahrbahn ist in genauso einem erbärmlichen Zustand.

  • Yeti
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    • 4. Juni 2018 um 13:20
    • #1.228

    Ich weiß, was diese Leute denken: Hauptsache, die Radfahrer sind von der Fahrbahn runter. Ob sie das aus Dummheit, Bösartigkeit, Unwissenheit oder im festen Glauben tun, dass das der Sicherheit dient, finde ich auch noch heraus.

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    • 4. Juni 2018 um 22:00
    • #1.229
    Zitat von Yeti

    Insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften sieht man häufig eine Kombination aus Z240 und dem Warnhinweis auf Radwegschäden.

    Das auf dem Foto ist aber kein Z240, das ist ein Z244(alt) (bis 1992)

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Yeti
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    • 5. Juni 2018 um 08:39
    • #1.230
    Zitat von Schaumburger

    Das auf dem Foto ist aber kein Z240, das ist ein Z244(alt) (bis 1992)

    War beim alten Z244 nicht das Fahrrad oben? Es sind noch die alten Symbole, aber ich glaube, das hieß dann auch schon Z240.

    edit: das hier war das alte Z244

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    • 5. Juni 2018 um 09:49
    • #1.231
    Zitat von Yeti

    War beim alten Z244 nicht das Fahrrad oben?

    Jein. Es gab beide Versionen, vgl. Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992.

    An den verwendeten Piktogrammen ist alt von neu (ab 1992) gut zu unterscheiden. Die neueren haben deutlich klarere Linien und sind weniger verschnörkelt.

  • Yeti
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    • 5. Juni 2018 um 10:41
    • #1.232

    OK, danke. Ich dachte, dass das Z240 (Fußgänger oben, Fahrrad unten) zwischendurch mal ein Update bekommen hat, wo die Darstellung weniger detailreich wurde.

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    • 6. Juni 2018 um 17:39
    • #1.233

    Karlsruhe kann immer noch keine Baustellen. Der benutzungspflichtige Radweg (VZ 241) wird erst von einem Bauzaun eingetrichtert, dann hinter der Biegung: Überraschung! Alle absteigen und 30 Meter schieben! Umleitung oder Vorankündigung? Fehlanzeige. Kein Wunder, dass sich keiner darum schert, dass hier ein reiner Fußweg beginnt.

  • Beitrag von crispy (6. Juni 2018 um 22:37)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (6. Juni 2018 um 22:55).
  • KAcyc
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    • 7. Juni 2018 um 16:51
    • #1.235

    Was Karlsruhe aber kann: Beschwerdemanagement. Habe heute Morgen im Meldeformular (KA-Feedback) das Problem geschildert und ZZ 1022-10 vorgeschlagen. Heute auf dem Heimweg konnte ich schon einen Arbeiter beobachten, der das von mir beanstandete VZ 239 feierlich mit einer Mülltüte verhüllte.

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    • 7. Juni 2018 um 18:10
    • #1.236
    Zitat von KAcyc

    Was Karlsruhe aber kann: Beschwerdemanagement.

    Das darf man von der Stadt des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes ja wohl auch erwarten ;)

  • KAcyc
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    • 7. Juni 2018 um 18:17
    • #1.237

    Absolut! Ich habe in den letzten Tagen hier die Fahrbahn genutzt, weil der Radweg ja faktisch unbenutzbar ist. Nachteil sind ziemlich ungünstig liegende Straßenbahnschienen (hier)... Da bin ich doch froh, wieder legal abseits der Fahrbahn um die Kurve zu kommen ;)

  • Malte
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    • 12. Juni 2018 um 19:54
    • #1.238

    Ich muss weinen!

    Das niedersächsische Reppenstedt scheint laut einem abfotografierten Plakat tatsächlich die erste Straßenverkehrsbehörde zu beherbergen, die [Zusatzzeichen 1022-10] verstanden hat: https://www.facebook.com/photo.php?fbid…&type=3&theater

  • Julius
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    • 12. Juni 2018 um 20:14
    • #1.239

    *Fahrbahn

    Ansonsten :thumbup:

  • Gerhart
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    • 12. Juni 2018 um 20:32
    • #1.240

    Ich würd's andersrum formulieren: Radfahrer sollten auf der Fahrbahn fahren (Wegen §2 Abs. 1 StVO). Aber sie dürfen außnahmsweise auch auf dem Fußweg fahren, aber dann nur max. mit Schritttempo.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

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