Und der Acker hat Vorfahrt? Ist das MV oder bringen das auch andere?
Lustige Schilder
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Wow, das übertrifft glaube ich sogar den bei uns in der Nähe befindlichen Ruwertal-Bahntrassenradweg, wo man gefühlt jeder Hofzufahrt und sogar Parkplatzzufahrten Vorfahrt gewähren muss
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Bei einem fahrbahnbegleitenden Rad-/Fußweg dürften sämtliche VZ205 rechtswidrig sein. Und dümmer hätte man diese Schilder ja nun auch in diesem Fall auch nicht mehr aufstellen können oder?
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Mal abgesehen vom verkehrsgefährdendem Standort der Schilder: Das ist die Frage, die - nach meinem Kenntnisstand - noch immer rechtlich ungeklärt ist. Ist das unzulässig oder zulässig und der Radweg folglich weder fahrbahn- noch straßenbegleitend? Ich neige zu letzterem.
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Hier steht leider ein Urteil noch aus. Wobei es ja unstrittig sein dürfte, dass der Weg in Schongau Teil der Straße ist und damit hinsichtlich Vorrang/Vorfahrt genauso behandelt werden muss wie die danebenliegende Fahrbahn. Alles andere gibt ganz schnell ganz großes Durcheinander.
Weiteres Beispiel, das mir gerade in die FB-Timeline gespült wurde: L283 / Bad Saulgau. Wobei hier sogar die VZ205 der einmündenden Straße verkehrt platziert sind, denn die müsste ja weiter vorne direkt an der Landesstraße stehen.
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Bei dem Abta
Ist das unzulässig oder zulässig und der Radweg folglich weder fahrbahn- noch straßenbegleitend? Ich neige zu letzterem.
Bei dem Abstand zur Fahrbahn könnte er generell als nicht fahrbahnbegleitend angesehen werden. Ich kenne den restlichen Verlauf momentan nicht.
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Weiteres Beispiel, das mir gerade in die FB-Timeline gespült wurde: L283 / Bad Saulgau. Wobei hier sogar die VZ205 der einmündenden Straße verkehrt platziert sind, denn die müsste ja weiter vorne direkt an der Landesstraße stehen.
Goil, da kann man bestimmt mit 150 abbiegen!
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Zitat
Wobei hier sogar die VZ205 der einmündenden Straße verkehrt platziert sind, denn die müsste ja weiter vorne direkt an der Landesstraße stehen.
Da stehen doch auch welche:
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.www.google.comAlso Radweg hat 205, Querstraße hat 205 ...
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Der Gedanke war, denke ich, dass diese erst nach dem Radweg stehen müssten, sonst wären ja beide wartepflichtig, was hier ja offenkundig nicht gemeint ist.
Was bedeutet das eigentlich für die Vorfahrtregelung zwischen geradeausfahrenden Radfahrern und von der Landstaße einbiegendem Verkehr?
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Das spannende ist ja noch, dass das Vorfahrtschild mit Zusatz ja eigentlich ausdrücklich auf einen bevorrechtigten Radweg hinweist…
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Jo, an dieser Stelle hat es die Straßenverkehrsbehörde komplett vermurkst. Habe demjenigen, der es bei Facebook gepostet hat, dringend einen Widerspruch nahegelegt (den gibt's in BaWü noch).
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Ich würde ja behaupten, dass da der Bauer an den Schildern gedreht hat, wäre das VZ205 nicht in kleiner Ausführung.
Bei uns gibts an einer Konfliktstelle vor Gröbenzell so etwas ähnliches, da haben sie dem Landwirt ein (großes)
vor die Nase gesetzt.
Seine Reaktion war schon durchaus auch mal ein verdrehen Schild, außerdem stellt er, wenn er dort arbeitet, immer zwei auf den Gehweg. Auf die St2345 hat er die komischerweise noch nie gestellt.
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Da man auch das VZ 240 wiederholt, wird das ganze wohl als echte Straße angesehen – fehlen allerdings Furtmarkierungen und der …
So sieht sowas übrigens hier aus (das ist eine Anliegerstraße!):
…aber das mehr an Radverkehr im Norden liegt bestimmt nur am flachen Land…
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Lustiger wird es noch, wenn man weiß, dass am anderen Ende auch eins in Gegenrichtung steht.
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.maps.app.goo.gl -
Mal von der rekordverdächtigen Radweg-Breite abgesehen, ist die Vorfahrt da aber "im Zweifel darf keiner"… Stoppschild rechts davor, links dahinter. Die beiden VZ 205 gucken nach irgendwo (gerade das am Schotterweg kann man kaum diesem zuordnen…)
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Alle Fußgänger durchzulassen wäre übertrieben 🤷🏻♂️
Wie lange kriegen denn die armem Bewohner jetzt keine Post mehr?
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