• Wenn es ein Gehweg "Radfahrer frei" ist, sind die Furtmarkierungen mittlerweile üblich und m.E. auch berechtigt.

    Nein, kein [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10], sondern auf der gegenüberliegenden Straßenseite angeordnetes Geisterradeln [Zeichen 240]

    Diese toll einsehbare Kreuzung liegt kurz davor, das "ENDE" auf der anderen Seite kurz hinter der Haltestelle, wo das Auto gerade fährt.

    Mapillary (da sieht man auch das [Zeichen 239] rechts), hier das ENDE: Mapillary

    Der Gehweg, auf den die Radwegfurt hinführt, endet kurz hinter der Kreuzung: Mapillary

  • Nein, kein [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10], sondern auf der gegenüberliegenden Straßenseite angeordnetes Geisterradeln [Zeichen 240]

    Diese toll einsehbare Kreuzung liegt kurz davor, das "ENDE" auf der anderen Seite kurz hinter der Haltestelle, wo das Auto gerade fährt.

    Mapillary (da sieht man auch das [Zeichen 239] rechts), hier das ENDE: Mapillary

    Der Gehweg, auf den die Radwegfurt hinführt, endet kurz hinter der Kreuzung: Mapillary

    Okay, dann müssen die Markierungen der Gehwegfurt definitiv weggefräst werden. Das Schild "Radfahrer Ende" in Form eines Zusatzzeichens hat keine eindeutige Bedeutung und ist somit rechtswidrig. Darüberhinaus führt der rechtsseitige Radweg (Foto) auf eine Kraftfahrstraße nach Rechts und ist somit nicht mehr straßenbegleitend und daher komplett nicht benutzungspflichtig, da keine Zufahrt zur Fahrbahn möglich. Also würde ich auf der Fahrbahn fahren. Ob man die Querungsstelle auf den linksseitigen Radweg als sicher ansieht ist, kann man diskutieren. Ich denke links einordnen und dann auf den Radweg wechseln, wenn es außerorts ist. Innerorts würde ich anfragen, welche besondere Gefahrenlage vorliegt, die eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht rechtfertigt.

    So wäre meine Sichtweise.

  • ab dort Fahrbahnradeln, weil linksseitig sieht man wohl kein Radwegschild aus dem Dubbenweg kommend ...

    Das hier steht genau gegenüber der Einmündung des Dubbenweges.

    Aber ich stimme dir natürlich zu, dass das alles Unfug ist, der in dieser Form nicht angeordnet werden dürfte und dass man wegen der Umsetzung vermutlich nicht einmal belangt werden könnte, wenn man dort auf der Fahrbahn fährt. Bis vor wenigen Jahren stand das Ortseingangs-/ende Schild kurz hinter dem Dubbenweg, etwa auf Höhe des letzten Hauses, wo der rechtsseitige Gehweg endet. Nachdem weiter südlich ein komplett neuer Stadtteil entstanden ist, hat man auch den Ortseingang 2km nach Süden verlegt. Der "Radweg" entspricht also noch dem typischen Außerorts-Standard mit 2m lichter Breite (wenn überhaupt) als gemeinsamer Geh- und Zweirichtungsradweg. Im Herbst wird mit dem ersten Bauabschnitt begonnen und die gesamte Harsefelder Straße umgebaut. Wegen erforderlichen Grunderwerbes dauert es an dieser Stelle allerdings noch länger, bis auch dort beidseitige Anlagen geschaffen werden. Die vollständige Fertigstellung ist erst im Jahr 2029 geplant.

    Da es sich um eine der am stärksten befahrenen Straßen der gesamten Stadt handelt, hält sich die Zahl derer, die dort auf der Fahrbahn fahren, in sehr überschaubaren Grenzen und das liegt vermutlich nicht nur daran, dass die blauen Schilder das so vorschreiben. Ich weiß nicht, ob dort außer mir überhaupt jemals jemand mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren ist.

    Das Schild "Radfahrer Ende" in Form eines Zusatzzeichens hat keine eindeutige Bedeutung und ist somit rechtswidrig.

    ...oder einfach nur Quatsch, daher in diesem Strang und nicht bei "Stade " :)

  • Im Baumarkt meines Vertrauens gibt es jetzt sogar Hinweis-Sticker, die Kraftfahrer an ihre Pflichten erinnern sollen.

    Kommt so ein Sticker nun an die Innenseite der Windschutzscheibe oder lieber an die Rückseite meines Fahrrads? Oder beides?

    Auf jeden Fall ist die Nachfrage wohl nicht so besonders. Oder es wurde gerade erst wieder aufgefüllt...

  • Ja, sicher. Das ist schon klar. Nur bleibt bei Wohnmobilen o.ä. trotz Aufkleber das Abstandhalten immer noch eine freiwillige Sache. Obwohl...: Ich glaube, beim Radfahrer überholen scheint das ebenfalls nur eine freiwillige Angelegenheit zu sein.

  • Da konnte ich einfach nicht dran vorbeifahren, ohne ein Foto davon zu machen. Das Schild ist an einem Zaun angebracht, der am Rand eines gemeinsamen Fuß- und Radweges steht, der durch eine Grünfläche führt: