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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 12. Dezember 2020 um 16:47
    • #2.261

    Was soll das bedeuten? Müssen Lieferanten, die zu Fuß unterwegs sind da i9n Reih und Glied stehen? ^^

  • Fahrbahnradler
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    • 13. Dezember 2020 um 01:57
    • #2.262

    Nein, sondern die dortige Entbindungsstation versucht, nachts Steißgeburten zu vermeiden. ;)

  • KSM
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    • 7. Januar 2021 um 16:26
    • #2.263

    Warum Verkehrszeichen nehmen, wenn man auch einfach was selbst basteln kann?

  • Malte
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    • 11. Januar 2021 um 01:42
    • #2.264

    Tja, nun:

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  • Adsche
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    • 11. Januar 2021 um 02:02
    • #2.265

    Immerhin stellt dieser komische mit blauem Lolli bedruckte Pfeil wohl kein offizielles Verkehrsschild da, sodass man da zumindest keine Benutzungspflicht hat.

  • Malte
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    • 22. Januar 2021 um 12:40
    • #2.266

    Wenn die Behördensprache plötzlich durchschlägt:

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  • Pepschmier
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    • 22. Januar 2021 um 16:41
    • #2.267
    Zitat von Malte

    Wenn die Behördensprache plötzlich durchschlägt:

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    Find ich durchaus angemessen an einer Drückampel zur Überquerung einer 10-spurigen Autobahn.

    Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte es dagegen ausreichen, die Fahrbahn zu betreten, um den Autoverkehr zum kompletten Stillstand zu bringen. War das nicht mal in einem US-Bundesstaat so?

  • Julius
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    • 23. Januar 2021 um 17:54
    • #2.268

    Ich wüsste ja zu gerne den Hintergrund dieser Sonderanfertigung.

    Wobei ich damals auf meinem Arbeitsweg in Kiel auch so eine tolle Einmündung hatte, wo man zum Überqueren einer Seitenstraße mit zwei beampelten freilaufenden Rechtsabbiegern drei verschiedene Ampelphasen hatte.

  • Mueck
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    • 24. Januar 2021 um 14:48
    • #2.269
    Zitat von Julius

    Ich wüsste ja zu gerne den Hintergrund dieser Sonderanfertigung.

    Evtl. eine Straßenbahnhaltestelle in der Mitte?

    Dann müssen Nichttramfahrgäste gerne 2x drücken für jede Teilfurt ...

  • Yeti
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    • 24. Januar 2021 um 17:59
    • #2.270

    Fahrradstraße. Weil man Autofahrern offenbar nicht zutraut, dass sie wissen, dass man mit einem Kfz nicht in eine Fahrradstraße hineinfahren darf, hat man davor nochmal extra ein temporäres [Zeichen 260] aufgestellt. Vom Verbot für Kraftfahrzeuge sind aber Radfahrer zum Glück ausgenommen. :/

    Schade nur, dass man auch als Radfahrer gar nicht in die Fahrradstraße abbiegen darf, weil die vorgeschriebene Fahrtrichtung = geradeaus ist. Daran ändert auch der kleine grüne Wegweiser-Pfeil nichts.

    Falls die [Zusatzzeichen 1022-10] nicht mehr auf Lager sind, wüsste ich, wo ganz in der Nähe eins übrig ist. :)

  • Pepschmier
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    • 24. Januar 2021 um 19:10
    • #2.271
    Zitat von Yeti

    Fahrradstraße. Weil man Autofahrern offenbar nicht zutraut, dass sie wissen, dass man mit einem Kfz nicht in eine Fahrradstraße hineinfahren darf, hat man davor nochmal extra ein temporäres [Zeichen 260] aufgestellt. Vom Verbot für Kraftfahrzeuge sind aber Radfahrer zum Glück ausgenommen. :/

    Schade nur, dass man auch als Radfahrer gar nicht in die Fahrradstraße abbiegen darf, weil die vorgeschriebene Fahrtrichtung = geradeaus ist. Daran ändert auch der kleine grüne Wegweiser-Pfeil nichts.

    Falls die [Zusatzzeichen 1022-10] nicht mehr auf Lager sind, wüsste ich, wo ganz in der Nähe eins übrig ist. :)

    Strange, das [Zusatzzeichen 1022-10] ist doch eigentlich überflüssig und damit unerlaubt, oder? Und das Gradeaus-Zeichen macht das Ganze zur Komplett-Farce. Was rauchen die eigentlich bei euch in der STV-Behörde? Sollten wir mal den Drogenbeauftragten hinschicken, wenn er nicht grade stoned ist?

  • Fahrbahnradler
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    • 24. Januar 2021 um 19:20
    • #2.272

    Ja eben, des Rätsels Lösung ist doch ganz einfach: das [Zusatzzeichen 1022-10] hätte unter den Geradeauspfeil gemusst, da hat man wohl beim Aufstellen was verwechselt.

    Aber sag mal: Darf da wirklich kein Auto rein, auch kein Anlieger - ist das also eine echte Fahrradstraße?

  • Yeti
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    • 24. Januar 2021 um 23:07
    • #2.273

    Für Anlieger ist es eine Einbahnstraße. Auf der anderen Seite steht [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1020-30] und [Zeichen 220-20] .

  • Fahrbahnradler
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    • 25. Januar 2021 um 11:03
    • #2.274
    Zitat von Yeti

    Für Anlieger ist es eine Einbahnstraße. Auf der anderen Seite steht [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1020-30] und [Zeichen 220-20] .

    Oha! Aber der Radfahrer, der von Deinem Fotostandpunkt aus da reinfährt, bekommt keinen Hinweis darauf, dass er mit entgegenkommenden Kfz rechnen muss!

    Warum stellen die da kein [Zeichen 267]  [Zusatzzeichen 1022-10] auf?

  • maradler
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    • 25. Januar 2021 um 11:31
    • #2.275
    Zitat von Fahrbahnradler

    Oha! Aber der Radfahrer, der von Deinem Fotostandpunkt aus da reinfährt, bekommt keinen Hinweis darauf, dass er mit entgegenkommenden Kfz rechnen muss!

    Logik und Fahrradinfrastruktur - zwei Welten treffen aufeinander

    So einen Hinweis bekommt man ja auch auf vielen Radwegen nicht, dass man dort mit radelndem Gegenverkehr rechnen muss. Selbst wenn der rotgepflasterte "Radweg" gerade einmal so 100 cm breit ist, ist das kein Indiz für Gegenverkehrfreiheit, dort muss dann eben einer bei Begegnung in den Luftraum der Fußgänger von Amts wegen rein.

    Oder in Hamburg Altona steht in der Stresemannstraße seit ca. 2 Jahren ein Hinweisschild so am Radweg, dass man dieses nun illegal umfahren kann, sprich über den Gehweg.

  • Yeti
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    • 25. Januar 2021 um 12:12
    • #2.276
    Zitat von Fahrbahnradler

    Oha! Aber der Radfahrer, der von Deinem Fotostandpunkt aus da reinfährt, bekommt keinen Hinweis darauf, dass er mit entgegenkommenden Kfz rechnen muss!

    Ich habe mich auch gefragt, wie man das korrekt beschildern müsste. Kennt jemand ein Beispiel einer Fahrradstraße, die für den Kfz-Anliegerverkehr eine Einbahnstraße ist? Muss da wirklich [Zeichen 244][Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] hin? Für den Kfz-Verkehr ist doch [Zeichen 244] und [Zeichen 267] gleichbedeutend und auch [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet für Radfahrer nicht zwangsläufig, dass man mit entgegenkommenden Kfz rechnen muss.

    Auf der Gegenseite fehlt unter dem [Zeichen 220-20] auch das [Zusazzeichen 1000-32]. Allerdings ist diese Stelle ohnehin etwas verwirrend. Die restlichen 30m zwischen der Neubourgstraße und der Wallstraße in Richtung Inselstraße sind jedenfalls keine Fahrradstraße mehr, weil sich die beabsichtigte Fahrradroute über den unabhängig geführten Georg-C.-Lichtenberg-Weg fortsetzt (bei Google Maps als Erleninsel bezeichnet). Es gibt aber für Radfahrer auch kein Verbot, von der Neubourgstraße zur Wallstraße zu fahren, so dass Autofahrer auch auf diesem Abschnitt mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen müssen.

    Hier: https://goo.gl/maps/SBXQKgTqU4ax5PsSA

    Die Kreuzung Wallstraße / Inselstraße hat auch eine LSA, allerdings nicht aus Richtung Neubourgstraße. Da hat man wohl nicht daran gedacht, dass aus dieser Richtung jetzt auch Radfahrer kommen können. Aber das ist wohl eher ein Thema für den Stade-Thread.

    Immerhin habe ich gerade von der Verkehrsbehörde Antwort auf meinen Hinweis erhalten, den ich gestern über den Mängelmelder gemeldet habe, dass schon heute die Anbringung der fehlenden [Zusatzzeichen 1022-10] unter den Zeichen 209-30 veranlasst wurde. So schnell ging das hier noch nie. =O

  • Alf
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    • 25. Januar 2021 um 12:44
    • #2.277
    Zitat von Fahrbahnradler

    Warum stellen die da kein [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] auf?

    Wahrscheinlich, weil Radverkehr dann dort nicht mehr die bevorrechtigte Verkehrsmittelart ist und dann nicht mehr die gesamte Fahrbahnbreite uneingeschränkt nutzen darf. Und damit Radfahrer durch Kraftfahrzeuge weder gefährdet noch behindert werden. Denn wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr momentan die Geschwindigkeit weiter verringern. Schließlich ist das Nebeneinanderfahren mehrerer Radfahrer dort ja momentan legal. Die Vorschriften für Fahrradstraßen kann ja nicht nur in einer Fahrtrichtung gelten. Es kann ja keine Fahrradstraße geben, die nur in EINE Richtung eine sind.

  • Autogenix
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    • 25. Januar 2021 um 12:50
    • #2.278

    Kann es gut verstehen mit der Doppelabsicherung [Zeichen 260] & [Zeichen 244]

    Zumindest bei uns würden sonst jeden Tag viele Autofahrer entgegen der Einbahnstraße fahren. Das eine Fahrradstraße nicht mit dem PKW befahren werden dürfte, gibts bei uns nämlich gar nicht, die sind selbstverständliche alle freigegeben. Insofern dürfte das Wissen extrem rar sein.

    Hab mal eine Umfrage gestartet bei Freunden/Bekannten. Nur 25% der Altersgruppe >60 wussten überhaupt, dass es Fahrradstraßen gibt, von nicht benutzen mit dem KFZ keine Rede. Auch bei den jüngeren war da ziemlich schwarzes Loch im Wissen. Nur die, die in den letzten Jahren Führerschein gemacht hatten, waren die Regeln bekannt.

    Ist wie Radler auf dem Gehweg. Nachdem bei uns alle Gehwege per Schild freigeben sind, wenn sich mehr als 50 Autos in der Stunde auf der Fahrbahn tummeln, kommen Radler gar nicht mehr auf die Idee, es sei etwas besonderes.

  • Yeti
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    Stade
    • 25. Januar 2021 um 13:26
    • #2.279

    Das [Zeichen 260] scheint ja nur temporär vorgesehen zu sein. Mit Einrichtung der Fahrradstraße wurde in diesem Abschnitt auch die Einbahnstraßenrichtung geändert, so dass es sicherlich nicht schaden kann, in der Übergangsphase doppelt und dreifach darauf hinzuweisen, dass man mit dem Auto von dieser Seite nun gar nicht mehr in die Straße fahren darf. Nichts ist schließlich schwieriger, als Gewohnheiten zu ändern. Gestern habe ich trotzdem ein Auto gesehen, das entgegen der Fahrtrichtung geparkt hat.

    [Zeichen 260][Zusatzzeichen 1022-10] ist aber trotzdem Quatsch.

  • Fahrbahnradler
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    • 25. Januar 2021 um 16:10
    • #2.280

    Das Problem habe ich ja auch auf "normalen" Gehwegen, für die rechtsseitig [Zusatzzeichen 1022-10] drangehängt ist. Laufe ich linksseitig, sehe ich entweder gar kein Schild oder nur [Zeichen 239]. Woher soll ich also als Fußgänger wissen, dass der Typ, der mir da auf dem Gehweg entgegenradelt, dies legal tut?

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