• Waren das noch Zeiten, als Stoßstangen noch Stoßstangen waren ;)

    Das hier ist ganz in der Nähe, quer zur Fahrtrichtung, und soll aus 100 Meter Entfernung von der anderen Seite einer Unterführung gelten.

    Ansonsten viel Spaß am Baggersee!

  • So etwas sehe ich auch zum ersten Mal. Ob da überhaupt jemand eine halbe Stunde brav wartet, zumal es kein Verbot für Fahrräder gibt? Man kommt übrigens zu Fuß locker mit Abstand aneinander vorbei, ohne das Abstandsgebot zu verletzen.

    Die parallele Landesstraße ist ebenfalls für drei Jahre gesperrt (wenn auch nicht hier), so dass jetzt auf Feldwegen in der Pampa massiv Verkehr herrscht.

  • Achso, da ist derzeit auf etwa 100 Meter eine Baustelle mit Rohre verlegen und so. Wenn gerade ein Lkw da steht, ist es wohl eng, trotzdem kommt man als Fußgänger normalerweise mit so etwas zurecht.

  • Die Ampel ist nicht an den Radverkehr adressiert.

    Man hat aber versucht, den Radverkehr zu Fußverkehr umzudefinieren, das verschweigt er uns! ;)

    Da ich eh in der Nähe rumradeln wollte, mal eine Durchfahrung Weingartens in die Tour eingebaut:

    Eine Baustellenampel nur mit Fußgängerstreuscheibe ... Hmmm .... :/

    Aber das Schild steht zuvor:

    Warnung vor einer Ampel mit "Radfahrer absteigen", dann ist natürlich klar, dass eine reine Fußgängerbaustellenampel reicht ... :/

    ... wenn diese Schilderkombi irgendeinen Regelungsgehalt hätte ... :whistling:

    (Ich erkenne da keine Regelung ...)

    In Gegenrichtung ähnlich ...

    ... nur dass man das Absteigen aus der Querstr. nicht sieht ... :whistling:

    Die ganze romantische Ortsdurchfahrt Weingarten ist auch als Video hochgeladen, Am Weganfang verdeckt das Sackgassenschild "Fußg. und Radfahrer können weiter" die normale Beschilderung:

    Hmmm ... Motorrad- und Autofahrende Anlieger dürfen immer noch weiter, müssen aber nicht absteigen im späteren Verlauf ...

    Ok, durch die Baustelle passen Autos nicht ... Aber Moppeds ...

    Der Weg ist übrigens eigentlich Privatgrund, wohl nicht erst dort wo das Schild steht, sondern wohl auch davor und danach ...

  • Ich wundere mich jedes Mal wieder, was das hier eigentlich aussagen soll:

    Nach rechts, leider auf dem Foto nicht so sehen, ist nur ein kleiner Geh- und Radweg bis zur nächsten Straße. Dort soll mutmaßlich ohnehin nicht geparkt werden.

  • Wiesbaden Wellritzstraße, hinter der Querung Hellmundstraße steht dieses Schild mit deutsch-türkischer Beschriftung:

    Durch die Schranke soll eine Fußgängerzone geschützt werden vor "Autobefall".

    Als ich dort mit dem Fahrrad durchfuhr, stand die Schranke allerdings offen. Nach dem Durchfahren bin ich der Aufforderung nachgekommen, die Schranke zu schließen.

    Hier ist eine Satellitenbild von der Stelle. Das Satellitenbild ist wohl älteren Datums und deshalb noch keine Schranke in Sicht.

    https://www.google.com/maps/@50.08266…t/data=!3m1!1e3

  • Man sollte viel häufiger die Bedeutung der Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen erklären!

    Unbedingt ;)

    Fotografiert im Kurpark Wiesbaden, wo man ein solches Schild als witzigen Kurparkbesucherschutz interpretieren kann, oder eben als ein weiteres Indiz für den wenig Fahradfahrer*innen-freundlichen Charakter der Stadt.

  • Der Main-Radweg ist zwischen der Mündung in den Rhein und Hattersheim an vielen Stellen mit [Zeichen 240] ausgeschildert.

    In §42 steht als Erläuterung zu diesem Verkehrszeichen:

    "3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen

    Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt,

    muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht

    nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Ge-

    schwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."

    Da steht nicht, dass der Radverkehr sich an die Geschwindigkeit des Fußgängerverkehrs anpassen muss."

    Die Stadt Flörsheim am unteren Main hat dieses Zusatzschild anbringen lassen:

  • Auch wenn so ein geübter Gehwegradler wie Sie da problemlos mit 25km/h laut klingelnd durchzischen könnte, kommen Sie genau auf den Punkt ;)

    Es ist völlig egal, ob das ein gemeinsamer Geh-Radweg ist oder ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg. Wenn es eng ist und langsamere und/oder "Schwächere" Verkehrsteilnehmer auf der Verkehrsfläche sind, hat man Rücksicht zu nehmen. Gleich der erste § der StVO.

    Egal, ob da theoretisch 75km/h mit dem Fahrrad erreichbar und erlaubt wären, weil man entsprechend starke Beine hat.

    Und nachdem viele Radler sich genauso daneben benehmen können wie KFZ-Lenker, brauchts in so einer Parkanlage, die wahrscheinlich an schönen Tagen gut frequentiert ist, da so Schilder.

    Und genau deswegen, weil ich nicht mit dem Radl mit 10km/h durch den Ort krebsen will, mag ich keine gemeinsamen [Zeichen 240], und schon gar keine [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Das ist nämlich genau so als ob man innerorts nur Spielstraßen hat. Da wären die KFZ-lenker auch begeistert.

  • Auch wenn so ein geübter Gehwegradler wie Sie da problemlos mit 25km/h laut klingelnd durchzischen könnte, kommen Sie genau auf den Punkt ;)

    Es ist völlig egal, ob das ein gemeinsamer Geh-Radweg ist oder ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg. Wenn es eng ist und langsamere und/oder "Schwächere" Verkehrsteilnehmer auf der Verkehrsfläche sind, hat man Rücksicht zu nehmen. Gleich der erste § der StVO.

    Wenn es eng wird, dann ist die Erwartung der StVO an den Stärkeren, dass der Rücksicht nimmt auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Deshalb sind ja auch viele Autofahrer so "angepisst" davon, dass sie Radfahrer nur noch mit 1,50 m Seitenabstand überholen dürfen, was an vielen Stellen bedeutet, dass sie erstmal hinter den Radfahrern herfahren müssen.

    Übrigens denke ich gar nicht so schlecht über Autofahrer, denn dass Sie mich hier als "Gehwegradler" bezeichnen trifft in keiner Weise zu. Allerdings kommte es hin und wieder vor, dass ich einen Gehweg benutze, der für den Radverkehr freigegeben ist. Zum Beispiel diese Fußgängerzone, die für den ÖPNV und für den Radverkehr freigegeben ist.

    Ich kann daran auch nichts Schlimmes erkennen und bin dabei natürlich sehr vorsichtig unterwegs.

    Genau so wie ich das ja auch von den Autofahrer*innen erwarte, wenn ich auf der Fahrbahn fahre, dürfen Fußgänger*innen ja wohl erwarten, dass ich äußerst defensiv mit dem Rad fahre in einer Fußgängerzone, die für den Radverkehr freigegeben ist.

    Deswegen bin ich jedoch noch lange kein "Gehwegradler". Da treffen Sie eine falsche Zuschreibung! Und vermutlich käme ich nur mit einem Pedelec über eine längere Strecke auf 25 km/h. Ich fahr aber kein Pedelec, wenn ich Rad fahre. Und erst recht kein S-Pedelec. Mit dem dürfte man aber auch nicht einmal den Radweg benutzen, geschweige denn einen Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.