Fundstücke der Woche

  • Lichtzeichen mit Fußgängersymbolen drauf gelten grundsätzlich nicht mehr für den Radverkehr, auch wenn sie im Zuge von Baumaßnahmen an Ersatzlichtzeichenanlagen leuchten.

    Leider haben sich Polizei und Justiz auch in diesem Fall von SchwaBicyclist um eine eindeutige Aussage gedrückt:

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  • Trotzdem Versagen von allen Beteiligten seitens des Staats.

    Nun ja, spätestens beim Amtsrichter halte ich das für kein Versagen mehr, sondern für Rechtsbeugung - Vorsatz. Die StVO läßt an der Stelle keinen Interpretationsspielraum mehr, den man hätte irgendwie noch zu einer Beachtungspflicht der Fußverkehrssymbole umbiegen können. Das Urteil ist einfach nur das exakte Gegenteil der Rechtslage.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Danke für den Link. Der Knaller ist ja die Einlassung, dass es zwar keine Lichtzeichen für den Radverkehr gegeben hat, aber die vorhandenen Signale für den Fußverkehr zweifelsfrei auch für den Radverkehr gültig wären. So sehr lässt sich der Fallback-Paragraph § 1 StVO ja gar nicht verbiegen: Der Betreiber der Lichtzeichenanlage hat die falschen Signalgeber aufgestellt, die Straßenverkehrsbehörde hat das so abgenommen (oder nicht abgenommen), die Polizei mutmaßlich im Zuge einer Verkehrsschau kontrolliert (oder nicht kontrolliert), aber wenn man dann als mit der StVO unter dem Kopfkissen schlafender Radfahrer dort vorfährt, ist man plötzlich der Doofe.

    Nun kann ich bei Signalgebern, die im Zuge von Baumaßnahmen aufgestellt werden, sicherlich mutmaßen, dass das vielleicht nicht so gemeint ist wie es scheint, etwa hier und da. Das ändert aber nichts daran, dass rote Fußgänger-Piktogramme den Radverkehr nichts angehen.

    Andererseits ziehen sich Straßenverkehrsbehörden gerne darauf zurück, dass Fußgänger-Signalgeber auch für den Radverkehr einschlägig wären. Man will wohl gerne die Kosten für die Umrüstung sparen. Aber es gibt dann doch so einige Stellen, an denen es mir nicht so richtig klar ist, was nun die angedachte Regelung war. Hier in Kiel ginge ich eigentlich davon aus, dass man dem Radverkehr eine längere Grünphase anrechnen wollte und die Vollscheibe für den Fahrbahnverkehr gelten soll. Nach meiner Kenntnis sieht die Straßenverkehrsbehörde das aber anders, hat aber dennoch bei der Modernisierung der Anlage vor einigen Monaten davon abgesehen, kombinierte Signalgeber einzusetzen.

    Hier in Kappeln oder Eckernförde hingegen ist mir klar, dass das auch für den Radverkehr gelten soll und im Interesse meiner Gesundheit würde ich dort wohl auch lieber stehenbleiben.

  • Und es ist eindeutig ein Fußgängerfurt -> dünne Striche, Fußgänger-Streuscheibe, als verantwortlicher Radler muss man, falls man nicht auf der anderen Seite fährt, selbstverständlich frühzeitig vor der Kreuzung auf die Straße um kein Fußvolk zu gefährden.

  • Die Ampel kann eigentlich nicht für Radfahrer gelten, weil man auf dieser Straßenseite gar nicht fahren darf ;)

    So ist es. Es gibt einen benutzungspflichtigen Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite in beide Richtungen.

    Kenne die Stelle als geb. Eckernförder sehr gut und bin sie fast zwei Jahrzehnte gefahren. Nicht dass ich die Verkehrsführung in der Umgebung toll fände, aber es ist dennoch entspannter als auf der anderen Reeperbahn in der Hansestadt.

    Edit und OT: 

    Dass man mit der "Preußerstraße" immer noch den Unteroffizier feiert, der den bösen Dänen 1849 so richtig auf die Mütze gab, wird wohl auch noch die nächsten 100 Jahre so sein (Preußer-Kaserne, Preußer-Denkmal gibt's auch noch) - Gleiches gilt für die "Jungmann"-Schule, meine ehemalige, die nach dem kommandierenden Hauptmann benannt worden ist.

    Edit 2: Ich lassen den ersten Absatz jetzt so stehen, aber nach nochmaligem Lesen ist es wirklich nicht eindeutig möglich, ihn als Ironie zu erkennen. Ich dachte meine Verweis auf die Reeperbahn in Hamburg, wo die Radsituation ähnlich "toll" geregelt ist, hätte das deutlich gemacht. Mea culpa!

    2 Mal editiert, zuletzt von cubernaut (2. Dezember 2020 um 15:58)

  • Verkehrszeichen müssen in etwa im rechten Winkel zur Fahrbahn rechts aufgestellt sein

    Exakt! Und Fußgängerampeln gelten seit fast vier Jahren nicht mehr für Radfahrer. Viel Spaß bei der Diskussion mit der Polizei über den Aufstellwinkel des Verkehrszeichens. :)

  • Viel Spaß bei der Diskussion mit der Polizei über den Aufstellwinkel des Verkehrszeichens. :)

    Da muss ich die Polizei oder besser einige Polizisten in Schutz nehmen. Das Ereignis war das Finale auf meinem Weg, den Rechtsstaat einen Rechtsstaat sein zu lassen und mich selber um Sicherheit zu kümmern.

    Chronologie:

    Tag X: Das übliche, Autofahrer hupt, drängelt, nötigt, beleidigt. Polizei kommt, Anzeige, Gegenanzeige. Der Polizist bestätigt mein Recht aufs Fahrbahnfahren.

    Tag X+5: Erhalte Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft über Einstellung des Verfahrens gegen den Autofahrer.

    Tag X+89: Erhalte Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft über Einstellung des straftrechtlichen Verfahrens gegen mich und über Weiterleitung an Bußgeldstelle.

    Tag X+90: Erhalte Verwarngeldangebot wegen Missachtung der Benutzungspflicht.

    Tag X+95: Erhalte Bußgeldbescheid. Hatte Brief schon vorbereitet, übeleg aber, ob ich das Verwarngeld fristgerecht bezahlen soll (Wäre mir der Spaß Wert gewesen). Schicke Brief aber doch ab.

    Tag X+1xx): Erhalte vom Amtgericht Benachrichtigung über Einstellung.

    Jetzt zum Brief. Die Hauptaussage war, dass an dieser Stelle das Radvonderfahrbahnwegschild in etwa einem rechten Winkel beim Stadtteilschild (über dem Mülleimer) hängen müsste, vielleicht auch einen Mast weiter.

  • So sollte es sein. Der SchwaBicyclist hat wohl schlechtere Erfahrungen gemacht. Ich war zwar noch nie mit dem Fahrrad in Eckernförde, würde aber grundsätzlich erst einmal befürchten, dass die Ordnungshüter und Verwaltungs-Heinis dort ähnlich ticken wie ihre Kollegen in Stade, wo

    - man mehrfach behauptet hat, die VwV-StVO würde nur dann gelten, wenn das der Stadtrat vorher beschlossen hat.

    - die Verkehrsbehörde die Meinung vertritt, dass bei einer Verkehrsbelastung von mehr als 1000 Kfz/Std benutzungspflichtige Radwege vorgeschrieben seien, egal in welchem Zustand die sich befinden, egal wie die Sichtbeziehungen an Kreuzungen sind, egal wie viele Fußgänger kombinierte Geh-und Radwege nutzen, ...

    - der Bürgermeister auf eine Einwohnerfrage zum Geisterradeln geantwortet hat, dass linksseitige Benutzungspflichten "einer Notwendigkeit folgen, auch wenn dies mit unerwünschten Nebeneffekten verbunden sei".

    - die Polizei in einer Pressemeldung zu einem tödlichen Unfall schreibt, der Fußgänger sei vom rückwärts über den Gehweg rangierenden LKW überfahren worden, weil er sich nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hat und nicht, weil der LKW-Fahrer sich offenbar nicht hat einweisen lassen.

    - der für die Erstellung der Unfallstatistik zuständige Polizeibeamte eine Anfrage zum Anteil auf der falschen Straßenseite fahrender Radfahrer bei Unfällen vom Typ 3 nicht beantwortet, weil ihm das zu viel Aufwand ist.

    - der Verkehrssicherheitsberater der Polizei Reflektorkragen verteilt, aber von unzulässigen und gefährlichen Anordnungen der Verkehrsbehörde nichts hören will, weil er sich dafür nicht zuständig fühlt.

    - ein Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 bis heute nicht ansatzweise umgesetzt wurde, obwohl das damals wegen der StVO-Novelle von 1997 beauftragt wurde.

    - Radfahrer sich beklagen, dass sie jetzt in einer Tempo 30 Zone auf der Straße (sic.) fahren müssen anstatt auf dem linksseitigen Gehweg.

    - in Wohngebieten mit Kopfsteinpflaster 90% der Radfahrer auf dem Gehweg fahren.

    - an Hauptstraßen 50% der Radfahrer auf der falschen Straßenseite fahren.

    - ...

    Ampeln ohne gültiges Lichtsignal für den Radverkehr gibt es hier natürlich auch immer noch, und Fahrbahnampeln mit Kontaktschleifen, die nicht auf Fahrräder reagieren, sowie Bettelknöpfe, an die man vom Fahrrad aus gar nicht heran kommt und die keinen anderen Einfluss auf die Schaltung haben, als dass das Licht für Fußgänger und Radfahrer einfach rot bleibt, wenn niemand rechtzeitig gedrückt hat.

    Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass es die Polizei hier noch nie interessiert hat, wenn ich mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren bin, auch wenn dort ein blaues Schild im richtigen Winkel aufgehängt war. Wenn es z.B. wegen "Überholzwang" zu einem Unfall kommt, dürfte sich das Verständnis der Polizei allerdings in Grenzen halten.

  • So ist es. Es gibt einen benutzungspflichtigen Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite in beide Richtungen.

    Kenne die Stelle als geb. Eckernförder sehr gut und bin sie fast zwei Jahrzehnte gefahren. Nicht dass ich die Verkehrsführung in der Umgebung toll fände, aber es ist dennoch entspannter als auf der anderen Reeperbahn in der Hansestadt.

    Die Stelle, von der ich das Foto geschossen habe, ist allerdings auch ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg: RE: Tolle Radwege in Schleswig-Holstein :P

  • Du hast Yetis Smiley anders gedeutet als ich :)

    Ich wüsste nicht, was da anderes benutzungspflichtig sein sollte als die Fahrbahn.

    Ich hätte meine Aussage auch als Ironie kennzeichnen sollen, mein Smiley fehlte ganz. Ich hatte gedacht, der sarkastische Stil meines gesamten Beitrags (inkl. militaria) hätte dies genug verdeutlicht.

    Wie Malte schon, schrieb und Yeti sekundierte, ist die ganze Beschilderung dort nach dem "Man-weiß-doch-wie-es-gemeint-ist-Motto" und scheint sich in den letzten 20 Jahren nicht geändert zu haben. Ich habe mich seinerzeit (bis 25 J.) auch wenig um Beschilderung geschert und bin gefahren, wie ich es gerade für praktisch befand. Danach habe ich meinen Heimatort verlassen.

  • Die Stelle, von der ich das Foto geschossen habe, ist allerdings auch ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg: RE: Tolle Radwege in Schleswig-Holstein :P

    Malte, ich habe meinen Beitrag oben nochmals erläutert. Da ich Yeti ironisch sekundieren wollte, hatte ich die Ironie in meiner Replik nicht (genug) verdeutlicht.

    Das passiert mir im Moment andauernd in der Schule, weil selbst SchülerInnen, die mich seit Jahren kennen, meinen trockenen Sarkasmus durch die FFP2-Maske nicht mehr erkennen können. Selbst meine 8-Jährige mahnt seit einiger Zeit an, ich solle doch eimal weniger ironisch sein. ^^

    Dass bei der schriftlichen Kommunikation natürlich der überwiegende Anteil flöten geht, sollte ich eigentlich wissen und besser berücksichtigen.

    Einmal editiert, zuletzt von cubernaut (2. Dezember 2020 um 16:18)

  • Problem: KFZ parken den Gehweg dicht.

    Bürger beschwert sich

    Lösung: Stadt will ein Verkehrszeichen "eingeschränktes Haltverbot" aufstellen.

    ||

    Ernsthaft. Kopf->Tisch

    und ja, mal wieder der Mängelmelder als Quelle:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/4963-2021

    ich fand in Hamburg das Portal super, in dem die Tagesordnungspunkte der Regionalausschüsse inkl. Protokolle eingestellt wurden. Das ist hier in Jena leider nur rudimentär vorhanden. Aber als Ersatz hält der Mängelmelder her. :S

  • Geht mir auch so, insbesondere Verkehrsdinge sind oft sehr unterhaltsam. Ich hab mal wieder in meiner vorigen Heimat gestöbert. Die Diskussion um die autofreie Kiellinie ist Gold. Hier mal die Top 3 der Wortmeldungen gegen eine Verkehrsberuhigung:

    3. Für die Stadtführer sei es wichtig, dass der Autoverkehr gestattet bleibt, da sie die Strecke für ihre Bustouren nutzen würden.

    2. Es wird vorgeschlagen, den Gehweg aufs Wasser zu verlagern, um mehr Platz für alle zu schaffen.

    1. Für alte oder körperlich eingeschränkte Menschen sei der Blick aufs Wasser aus dem Auto ein Erlebnis, das sie nicht mehr hätten, wenn die Kielline für den Autoverkehr gesperrt werden würde.

    Quelle: Infosystem Kommunalpolitik

    :D:D:D