Jetzt amtlich: Auto ist ein "gemeingefährliches Mittel"
Sehr offen spricht die Staatsanwaltschaft Hannover in einem Fall von illegalen Autorennen mit Todesfolge davon, dass es sich beim Auto um ein "gemeingefährliches Mittel" handelt:
""Wir halten das Mordmerkmal Angriff mit gefährlichen Mitteln für erfüllt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft." (Quelle: HAZ-Printausgabe vom 17.9.2022: "Illegales Autorennen? Fahrerin wegen Mord angeklagt".)
Eigentlich müsste man von einem Auto als "Mordwerkzeug" sprechen.
Die Bildzeitung wiederum vermeidet solche Begrifflichkeiten für das Auto. Der entsprechende Bildzeitungsbericht vom 16.9.22 ist überschrieben mit:
"Totraserin (40) wegen Mordes an zwei Kindern angeklagt"
Auch interessant: Im Link der Bildzeitung wird der Begriff "Totraserin" nicht benutzt. Hier ist die "Totraserin" "nur" eine "Raserin".
Das Auto, ein Verkehrsmittel, das solche "Unfälle" oder besser Mordfälle aufgrund seiner Beschaffenheit geradezu provoziert, wird von der Bildzeitung geschont. Stattdessen wird der Vorgang, den die Staatsanwaltschaft als "Mord" einstuft, als ein Einzelversagen der Fahrerin dargestellt.
Hier der Unfallbericht in der Kreiszeitung vom 1.3.22:
Der Unfall ereignete sich vor rund einem halben Jahr.