Woche 40 vom 28. September bis 4. Oktober 2026

  • mkossmann 28. September 2026 um 14:42

    Hat den Titel des Themas von „Woche 40 vom 28. September bis 4. OKtober 2026“ zu „Woche 40 vom 28. September bis 4. Oktober 2026“ geändert.
  • Autoarmes Quartier - und der "Nahversorger" jammert, dass er keine 6 Kundenparkplätze vor der Tür hat.

    Also: Autoparkplätze. Von Lastenrad steht da nix.

    Sechs Parkplätze sollen diesen Supermarkt retten
    Im autoarmen Quartier Jenfelder Au kämpft ein Nahkauf ums Überleben. Warum der Betreiber jetzt auf eine Petition setzt.
    www.mopo.de

    (Was im Artikel nicht steht: an der Ecke des Quartiers ist ein Aldi.)

  • Autoarmes Quartier - und der "Nahversorger" jammert, dass er keine 6 Kundenparkplätze vor der Tür hat.

    Keine Ahnung, warum das Quartier als "Autoarm" bezeichnet wird. Es ist so reich an Parkplätzen, dass dort sogar Wohnwagen-Anhänger dauerhaft abgestellt werden, anscheinend ohne dass die Anwohner daran irgendwie Anstoß nehmen:

    Dieser Wohnwagen-Anhänger steht nur 100 m entfernt von dem Supermarkt, der angeblich so dringend auf zusätzliche Auto-Parkplätze angewiesen ist.

    Und nochmal rund 100 m weiter stehen diese beiden Wohnmobile und ein weiterer Wohnwagen-Anhänger:

    Mein Eindruck: Es handelt sich nicht um ein autoarmes Wohngebiet sondern einen Campingplatz!8)

  • glaubt man den vielen Artikeln der Zeitungen quer durch Deutschland, ist mittlerweile jede Stadt irgendwie zu einem halben Campingplatz verkommen. Überall stehen Wohnmobile und Wohnwagen und nehmen den Anwohnern die Parkplätze weg... :whistling:

  • Der gar nicht mal so kleine Laden hat keine Parkplätze, aber auch keine Fahrradabstellanlage.

    Die recht neue Siedliung war noch vor 15 jahren eine Kaserne. Da hatte kein Anwohner was zu suchen. Der Neubau fing vor 15 Jahren an. Lange waren die STraßen Baustraßen mit dementsprechender Qualität. An einer Einfahrt habe ich das Schild"Privatstraße", also werden Nachbarn das Gebiet weiterhin meiden.

    Die autoarme Siedung ist eh noch nicht fertig. Parkplätze sind aber vorhanden. Meiner Meinung nach zuviele für eine Siedlung, die sich autoarm schimpft.

  • Mit der durchgezogenen Linie darf man da eigentlich gar nicht überholen.

    Es gibt drei Arten von rückseitig auflaufenden KFZ-Führern:

    1. aktive Überholer
    2. Sadisten (Straßen ohne Radweg) und Maßregler (Straßen mit Radweg), IMO ist das der selbe Personenkreis
    3. „Scheinüberholer“

    Der Bulk der von hinten komenden schnellen KFZ fällt unter Rubrik 1. Diese Menge wäre die einzige, die man mit Abstandsforderungen oder -kontrollen nach links treiben könnte, aber sie baut jetzt schon keine Überholunfälle. Der Gruppe 2 sind Verkehrsregeln sowieso komplett egal. Unfälle bauen allein Mitglieder der letzten Kohorte, aber die fahren den Radfahrer aus den Socken, weil sie ihn überhaupt nicht wahrgenommen hatten. Wer aber gar nicht überholt, kann auch keine größeren Abstände einhalten.

    Heute morgen sucht die Polizei in einem Nachtrag Zeugen zum Unfall. Die Spurenlage scheint nicht so eindeutig zu sein, wie man aus der Erstmeldung schließen konnte.

  • Ich wollte eigentlich gar keinen Zusammenhang zwischen dem Schild, der durchgezogenen Linie und dem Unfall herstellen. Aber wo du mich zitierst:

    Sind dir Fälle bekannt, wo aus aktiven Überholern "Scheinüberholer" wurden? Wie würdest du es einordnen, wenn ein aktiver Überholvorgang z.B. wegen spät erkanntem Gegenverkehr abgebrochen wird, indem wieder nach rechts eingeschert und dabei der Radfahrer gerammt wurde?

    Und was wäre für dich ein bewusster aber falsch eingeschätzter Überholvorgang, für den von vornherein nicht genügend Platz war, um überhaupt einen positiven Abstand einzuhalten, bzw. der Überholabstand so gering war, dass es durch einen kleinen Schlenker des Radfahrers zum Zusammenstoß kam? Also Überholen trotz Gegenverkehr, oder Überholen, ohne eine durchgezogene Linie zu überfahren.

    Oder zu sehen, dass vor einem ein Radfahrer fährt und nicht zu schnallen, dass man jetzt mal bremsen und dahinter bleiben muss. Das wäre kein Sadismus und auch keine bewusste Maßregelung, sondern eine Fehlentscheidung. Ich bin bei Überholabständen nicht so empfindlich, aber wenn ich doch mal jemanden anspreche, der mich richtig eng überholt hat, habe ich oft den Eindruck, dass die Option, mal für 5 Sekunden hinter mir zu bleiben, gar nicht erst in Erwägung gezogen wurde.

  • glaubt man den vielen Artikeln der Zeitungen quer durch Deutschland, ist mittlerweile jede Stadt irgendwie zu einem halben Campingplatz verkommen. Überall stehen Wohnmobile und Wohnwagen und nehmen den Anwohnern die Parkplätze weg... :whistling:

    Die Artikel, die du gelesen hast, sind zutreffend.

    Warum stört sich nur (fast) niemand dran?

    Spreche ich Leute drauf an, bekomme ich als erstes zu hören: "Die wollen nur einpacken, um in den Urlaub zu fahren."

    Macht man drauf aufmerksam, dass so ein Wohnwagen oder Wohnmobil ganzjährig im Wohngebiet steht, dann heißt es:

    "Naja ist nicht schön, aber ist ja erlaubt."

    Bei einem Wohnwagen ist das nicht unbegrenzt der Fall, da gilt die 14-Tage-Frist. Aber viele finden das nicht weiter schlimm, wenn wer dauerhaft seinen Wohnwagen am Fahrbahnrand abstellt.

    Sollen aber Bäume gepflanzt werden, und dafür Parkplätze zurückgebaut werden, dann hagelt es Proteste.

  • Sind dir Fälle bekannt, wo aus aktiven Überholern "Scheinüberholer" wurden?

    Das geht logischerweise gar nicht, weil Scheinüberholen Resultat von Nichtwahrnehmen ist.

    Wie würdest du es einordnen, wenn ein aktiver Überholvorgang z.B. wegen spät erkanntem Gegenverkehr abgebrochen wird, indem wieder nach rechts eingeschert und dabei der Radfahrer gerammt wurde?

    Wird sehr selten mal so beschrieben. Das wäre dann jedenfalls unabhängig vom ggf. zuvor gehaltenen Seitenabstand bzw. paradoxerweise weniger gefährlich, wenn der Reflex nicht so heftig ausfallen muss, weil der Wagen nicht (so weit) in die Gegenfahrbahn ragt. Kollisionen im Längsverkehr durch Timing-Fehler beim Ein- und Ausscheren sind jedenfalls vollkommen unabhängig von der Frage, wie viel Abstand bei der Passage vom Überholer vorgesehen war.

    Und was wäre für dich ein bewusster aber falsch eingeschätzter Überholvorgang, für den von vornherein nicht genügend Platz war, um überhaupt einen positiven Abstand einzuhalten, bzw. der Überholabstand so gering war, dass es durch einen kleinen Schlenker des Radfahrers zum Zusammenstoß kam? Also Überholen trotz Gegenverkehr, oder Überholen, ohne eine durchgezogene Linie zu überfahren.

    Kommt offensichtlich so praktisch nicht vor. Schwere Längsverkehrsunfälle passieren bei Verkehrsstille.

    Oder zu sehen, dass vor einem ein Radfahrer fährt und nicht zu schnallen, dass man jetzt mal bremsen und dahinter bleiben muss. Das wäre kein Sadismus und auch keine bewusste Maßregelung, sondern eine Fehlentscheidung.

    Das fällt für mich unter aktives Überholen mit einem Abstand an der inneren Flanke der Normalverteileilung, der aber immer noch weit genug weg vom Radfahrer ist, um es zu keiner Kollision kommen zu lassen. So ein Ereignis darf man aber definitiv nicht mehr hinterher im Geiste zusätzlich mit einer Riesen-Standardabweichung beaufschlagen. Solche Ereignisse *sind* quasi ja bereits die Standardabweichung aller Überholabstände.

  • Wird sehr selten mal so beschrieben.

    Die einzigen beiden Überholsituationen, die ich selbst erlebt und als gefährlich bezeichnen würde, waren genau solche Fälle. Beide Male war das überholende Kfz neben mir und ist dann wieder nach rechts gefahren. Vermutlich haben der Fahrer und die Fahrerin in beiden Fällen meine Geschwindigkeit unterschätzt. Beim ersten Mal war es ein LKW neben mir, der nach rechts eingeschert ist, weil er den Überholvorgang vor einer Mittelinsel nicht abgeschlossen hatte. In einem zweiten Fall hat mich eine Autofahrerin vor einer nicht einsehbaren Kurve überholt und ist dann nach rechts gezogen, als Gegenverkehr kam.

    In beiden Fällen konnte ich einen Zusammenstoß verhindern. Einmal durch eine Vollbremsung und im zweiten Fall durch Ausweichen nach rechts auf eine Sperrfläche. Es wundert mich, dass solche Fälle im tatsächlichen Unfallgeschehen unauffällig sind.

  • vielleicht genau wegen der Gründe die du beschreibst:

    geschwindigkeit unterschätzt / falsch eingeschätzt. Das ist tendenziell eher bei igO der Fall, wo es tatsächlich einen Unterschied macht, ob der Radfahrer nun 15, 25, 35 vs. 50/55kmh fährt.

    agO macht das viel weniger Unterschied, ob der Radfahrer da mit 15, 25, 35 kmh fährt, wenn Kfz mit 60/70/90 unterwegs ist. Auch ist dann die Zeit, in der nach rechts rübergezogen werden kann, während der Radfahrer unmittelbar daneben ist, deutlich kürzer.

    Hast du aber igO die geringen Geschwindigkeitsunterschiede, ist auch ein Touchieren beim Pkw eher unschädlich. im schlimmsten Fall stürzt man, wird aber nicht überrollt. Beim LKW hingegen besteht die Sturz- und Überrollgefahr noch eher, andererseits ist die Überholzeit länger und - aus eigener Erfahrung - man sieht irgendwie eher, dass der LKW jetzt rechts rüberzieht, da bleibt noch Zeit zum Bremsen. Und im Gegensatz zu der oft kolportierten Behauptung, besteht doch kein Radfahrer auf irgendwelche "Rechte" und bremst nicht / weicht nicht nach rechts aus...

    hm.

  • Was mir schon häufiger (>5 mal) passiert ist:
    KFZ überholt teilweise und fährt dann rüber, bis zur Berührung. Ich bin dabei nie gestürzt, aber ich kann mir gut vorstellen, dass so viele Unfälle passieren. Insbesondere wenn das KFZ ein LKW oder Bus ist.
    Sadisten-Überholer, wie sie hier genannt werden, hatte ich auch schon zwei mit Berührung. Offiziell ist das dann ein Unfall (ggf. mit Fahrerflucht), da Schmerzen am Ellbogen. Nur Fahrer konnten jeweils nicht ermittelt werden.

    Aber hier noch eine Theorie von mir:
    Der vorgeschriebene Seitenabstand könnte Unfälle verhindern, bei denen nicht der eigentliche Überholer, sondern erst das nachfolgende Fahrzeug den Radfahrer trifft.

    Extrembeispiel: Ein Sprinter überholt auf der Landstraße einen Radfahrer mit 20 cm Abstand, ohne zu blinken und ohne nennenswert nach links auszuscheren. Ein dicht dahinter fahrendes Auto sieht den Radfahrer wegen des Sprinters zunächst überhaupt nicht. Erst nachdem der Sprinter vorbei ist, taucht der Radfahrer plötzlich vor ihm auf.

    Überholt der Sprinter dagegen mit Blinker und deutlichem Spurwechsel auf die Gegenfahrbahn, ist für den Hintermann schon vorher offensichtlich: Da ist etwas, dem der Sprinter ausweicht. Außerdem bekommt er durch das Ausscheren tendenziell früher Sicht auf den Radfahrer.

    Im ungünstigsten Fall kommt beim engen Überholen noch Gegenverkehr dazu, der Hintermann fährt nach rechts und sieht den Radfahrer erst dann, wenn es zu spät ist.

  • Aber hier noch eine Theorie von mir:
    Der vorgeschriebene Seitenabstand könnte Unfälle verhindern, bei denen nicht der eigentliche Überholer, sondern erst das nachfolgende Fahrzeug den Radfahrer trifft.

    Ausmalen kann man sich Vieles. Es mangelt jedoch vollkommen an Berichten, wonach sowas tatsächlich mal zu Problemen geführt hätte. Wie schon geschrieben: der typische Auffahr-/Überholunfall passiert auf Strecken, wo aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung bzw. wegen der verkehrsschwachen Uhrzeit außer den beiden Kontrahenten niemand sonst zugegen ist.

    Disclaimer: ich kann natürlich nicht garantieren, dass Unfälle mit dem vorgeschlagenen Szenario noch niemals vorgekommen sind oder dass dies in der Zukunft ein für allemal kategorisch ausgeschlossen werden kann. Es ist aber definitiv so selten, dass man es wegen der großen Unwahrscheinlichkeit als Restrisiko ignorieren kann. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass jedes Eingreifen ja auch wieder neue Risiken birgt, die gegen das mit der Maßnahme behandelte Risiko abzuwägen sind. Wenn wegen des vermeintlichen Überholrisikos extra ein Radweg gebaut wird, kommt insbesondere das neue Szenario "Unfall wegen Fehler beim Ein- oder Abfahren zum/vom Radweg" in Frage. Wenn andererseits kein Radweg gebaut wird, wird das weiter-nach-links-Schieben der Überholer-Fahrlinie unvermeidlich die Konflikte mit dem Gegenverkehr verschärfen. Auch das muss wiederum keineswegs dramatische Ausmaße annehmen, um es insgesamt unvorteilhaft werden zu lassen - wir waren ja eh gerade beim minimalen Restrisiko.