stell dir vor, du hast einen ca. 80m langen verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt ausgewiesen, durch den du bestimmte Buslinien fahren lässt, aber auch MIV. Immerhin hast du es geschafft, den vbB auch wirklich in einen niveaugleichen Ausbauzustand zu überführen. Der tatsächlich intensive Fußverkehr dankt es dir immerhin. Klar könntest du den MIV da rausnehmen, aber das willst du nicht, weil ... (Zufahrt TG zu einem kleinen Hotel-chen). Stattdessen lässt du das Durchfahren zu und legst auch beim tagtäglich praktizierten Falschparken die Hände in den Schoß und guckst zu. Du willst ja nicht unbegründet deinen hinterletzten Platz auf der Liste der abschlepp-durchsetzungs-stärksten Städte aufgeben.
Leider werden die Buslinien regelmäßig durch Falschparker aufgehalten.
Und als Stadtverwaltung kommst du auf welche grandiose Lösung? Na?
ZitatIn verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, kurzes Halten jedoch sei zulässig. Zusätzlich dürfen Fahrzeugführer mit einem blauen EU-Behindertenparkausweis oder mit einem orangefarbenen Behindertenausweis in einem solchen Bereich parken, solange sie den Verkehrsfluss nicht behindern oder gefährden. Dadurch sei die Ahndung von Verstößen in der Praxis oft schwierig, heißt es von der Stadt.
Richtig! du hebst die Anordnung zum vbB kurzerhand auf und verdammst den Fußverkehr ins Nirvana. Auf Grund der fehlenden Gehwege ist also nach StVO fast immer im Gänsemarsch hintereinander zu gehen. Vorsicht, nicht stolpern (die Blumenkästen stehen auf dem Vorsprung schon nicht mehr). und nicht über die Außengasto steigen!
Und natürlich wird sich das Falschparken und Legalparken jetzt ... äh... sofort ändern. ![]()
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Es ist zum Mäusemelken mit dieser Stadt...