Woche 45 vom 03. bis 09. November

  • "Gemessen an den tatsächlich gefahrenen Kilometern ist das Auto 20-mal beliebter als das Rad." Heißt es in dem Text.

    Und im Vorspann heißt es, Fahrräder seien oft "zweite Wahl".

    Nimmt man aber nicht die gefahrenen Kilometer, sondern die Zeit als Bemessungsgrundlage, sieht das anders aus. Es liegt ja sozusagen "in der Natur der Sache", dass man mit einem Auto im selben Zeitraum größere Strecken zurücklegt als mit dem Rad. Nimmt man den Faktor 5 an, dann bedeutet das:

    Autofahren ist immer noch "beliebter" als Fahrradfahren, aber nur rund viermal beliebter.

    Und was heißt hier "beliebt"? Sagen nicht die meisten Autofahrer, sie würden eigentlich viel lieber Bus und Bahn fahren, oder das Fahrrad benutzen, aber es stünde ihnen dafür kein Angebot zur Verfügung?

  • Wenns um wiete Strecken und Autobahn geht, ist der Unterschied natürlich groß. Aber im Alltagsverkehr ist selbst hier auf dem Land der Faktor Zeitbedarf meist bei ~2 fürs Rad. Innerorts ist der Unterschied viel geringer.

  • Wenns um wiete Strecken und Autobahn geht, ist der Unterschied natürlich groß. Aber im Alltagsverkehr ist selbst hier auf dem Land der Faktor Zeitbedarf meist bei ~2 fürs Rad. Innerorts ist der Unterschied viel geringer.

    Da stimme ich dir zu. Um so weniger zutreffend ist die Aussage aus dem von Gerhart verlinkten Artikel, gemessen an den tatsächlich gefahrenen Kilometern sei das Auto 20-mal beliebter als das Rad.

    Faktor 2 ist jedoch je nach den Verkehrszeiten nicht zutreffend.

    Das Auto ist in der Stadt deutlich schneller als das Fahrrad in den verkehrsschwachen Zeiten. Leider sehen viele Autofahrende das als den Normalfall. Und an den Staus sind angeblich nur die unfähigen Politiker und besonders die Grünen schuld, weil die ja den Straßenausbau blockieren.

  • Man könnte Beliebtheit auch daran messen, wie lange man auf/im Verkehrsmittel verbringt.

    Stau? Parkplatzsuche? Ist doch toll, kann man doch mehr Zeit im Auto verbringen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Testbetrieb gestartet: In dieser Stadt nimmt ein Scan-Auto Falschparker ins Visier
    Im Kampf gegen Parksünder ist seit Donnerstag ein Scan-Auto in Mannheim unterwegs. Das Fahrzeug ist mit speziellen Kameras ausgerüstet. Damit sollen parkende…
    www.swr.de

    Wenn man das tatsächlich umsetzen wollen würde (sollte mal einen Konjuktiv 3 oder so erfinden), könnte man fast einen Biontech Einnahmen Boom a la Mainz erwarten an Einnahmen ^^

  • WAS genau fordert der ADFC nach einem tödlichen Dooring-Unfall auf Radfahrstreifen aus verbotswidrig links davon haltenden PKW in Hamburg?

    richtig. PBL und breiteren Radfahrstreifen wegen Überholabstand.

    Nach Tod von Wanda Perdelwitz: Radfahrer demonstrieren an Unfallstelle in Hamburg
    Fahrradfahrer fühlen sich nach tödlichem Unfall von Wanda Perdelwitz an der stark befahrenen Straße in Hamburg gefährdet. ADFC installiert temporäre…
    www.abendblatt.de

    https://archive.ph/pNqhg

  • KRankenfahrstuhlwege! jetzt! X/

    Tödlicher Auffahrunfall auf L13 bei Karstädt: 83-Jähriger wird aus Krankenfahrstuhl geschleudert
    Ein schwerer Auffahrunfall auf der L13 bei Kärstädt forderte ein Menschenleben. Ein Transporter erfasste einen Senioren (83) in einem Krankenfahrstuhl.…
    www.maz-online.de

    ok, nicht ganz passend...

    an der Stelle gibt es halt "nichts". Was aber eigentlich auch kein Problem darstellt, weil das "nichts" super korrelliert mit der Verkehrsstärke: nichts.

    Schnurgerade Landstraße L13.

    von hinten erfasst. X/

  • Zur Landstraße: Sehr gut, Ermittelt wird der Sonnenstand, er war der einzige nicht offensichtliche Tatbestand.

    Zum OLG: Sehr gut, konnte mir schon niemand einen Vorteil von weg.li nennen, haben wir nun einen wesentlichen Nachteil.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Sehr gut, Ermittelt wird der Sonnenstand, er war der einzige nicht offensichtliche Tatbestand.

    Die Sonne stand exakt in der Sichtlinie direkt am Horizont. Das ist tatsächlich ein offensichtlicher Tatbestand.

    Sonnenverlauf Sonnenposition- und Sonnenphasen Rechner
    Anwendung zum Ermitteln des Sonnenverlaufs zu einer gewünschten Zeit und Ort.
    www.sonnenverlauf.de

    Die Ermittlung und offizielle Feststellung im Unfallprotokoll ist aber keine Suche der Polizei nach Entlastung des Auffahrers. Sie dient weniger der Beantwortung der Frage „Wer war‘s?“, sondern der Aufklärung des „warum gerade dann gerade da?“. Eine Verletzung des Sichtfahrgebots muss man eben genausogut gerichtsfest nachweisen wie eine illegale Handynutzung.

  • Gewiß gewiß. Warum also wird das Offensichtliche wie der Sonnenstand (als einziges) zu Ermittelnde genannt, nicht jedoch Handy, Bremsweg, wat weiß ich? Sowas erweckt immer wieder den Eindruck der Ausredensucherei.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Weil wir das hier bereits als Thema hatten, diesmal ein Fall, bei dem die ohne Einverständnis erfolgende Ablichtung des Beifahrers eines Falschparkers kostet.

    hm. Die Begründung des OLG klingt jedenfalls schlüssig.

    Aber wann beginnt die Datenverarbeitung nach DSGVO?

    Zitat

    Denn schon das Hochladen über die App "weg.li" stelle eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 und 2 DSGVO dar, erklärte der Senat.

    bevor ich ein Bild hochlade, muss ich es anfertigen. Wenn hier "schon das Hochladen" steht, umfasst das also eben nicht das Anfertigen und auf dem Smartphone bis nach Hause tragen?

    Wenn daheim das Bild vom Smartphone in die Bildbearbeitungssoftware geschoben wird, der Beifahrer dort unkenntlich gemacht, das Original gelöscht und die bearbeitete Datei hochgeladen wird: kein Verstoß?

    :/

  • So etwa wie das OLG habe ich das auch verstanden.

    Imho darfst Du das Bild machen und auch besitzen, aber halt nicht anderen, zur Verfügung stellen, zumindest nicht über einen gewissen Rahmen. Es wurde ja schon der Familienkreis genannt. Aber dritten, wie Behörden-Mitarbeitern, auf Internetseiten etc. nein.

    Insofern müsste man zum Beispiel 98% der Instagramm und Facebook-Nutzer einsperren.

    Wobei es da offensichtlich schon Unterschiede gibt:

    Du machst ein Foto um 12:00 in München vom Marienplatz und der Menge, die dem Glockenspiel zuschaut:

    - Ins Urlaubsalbum kleben, bei einer Diashow,..., im kleinen Kreis herzeigen: erlaubt

    - Auf einer gesicherten Familienseite im Internet hochladen: erlaubt

    - Auf zugänglichen Familienseite, bei Facebook, ....., hochladen: nicht erlaubt

    - BR & MDR macht einen Fernsehbericht darüber: erlaubt


    Du machst ein Foto von einer Demo:

    - scheint die Verwendung journalistisch & allgemein kein Problem, weil die Leute wissentlich dort waren und Ihre Meinung sowieso öffentlich bekundet haben.


    Interessant finde ich zum Beispiel den Fall Verkehrszählung. War bei uns optisch, es wurden also von den Geräten von Fahrradfahrenden, KFz und Fußgängern Fotos gemacht. Die wurden wohl maximal halbautomatisch ausgewertet, auf jeden Fall danach von der Verwaltung angesehen, kontrolliert und gezählt/korrigiert. Was ist da mit Datenschutz? Warum ist dies anders als dem Ordnungsamt ein Falschparker-Foto mit Person drauf in die Hand zu drücken?