Mist ...
Das Befahren von Schmutzstreifen ist für Radfahrer künftig nicht mehr verboten ...
Zitat12. In der Anlage 3 wird die laufende Nummer 22 Spalte 3 wie folgt geändert: a) Nummer 2 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Der Rad- und Elektrokleinstfahrzeugverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.“
Satz 1 = "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen."
Auch Radler führen ja ein Fahrzeug ...
Außerdem soll an wichtiger Stelle Satz 3 gestrichen werden ... Damit kann man nicht mehr sagen "Guck rein, galt nur bis 31.12.2016!!!1!"