Aber wie und auf welcher Rechtsgrundlage kann dort Autofahrern verwehrt werden, von der Autobahn abzufahren, auch wenn sie dort nicht direkt ihren Zielort haben? Das ist Österreich und da mag es vielleicht eine solche Regelung geben, die das irgendwie ermöglicht. In der StVO sehe ich eine solche Möglichkeit aber gar nicht.

Woche 31 vom 28. Juli bis 3. August 2025
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Sieht schon bissl anders aus wie bei uns, schätze §43 ermöglicht einiges:
RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.08.2025
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Aber wie und auf welcher Rechtsgrundlage kann dort Autofahrern verwehrt werden, von der Autobahn abzufahren, auch wenn sie dort nicht direkt ihren Zielort haben? Das ist Österreich und da mag es vielleicht eine solche Regelung geben, die das irgendwie ermöglicht. In der StVO sehe ich eine solche Möglichkeit aber gar nicht.
Ich denke schon, dass das grundsätzlich über Anlieger frei lösbar wäre.
In meiner alten Heimat sind viele Leute durch den Ort gefahren, es wurde eine Umgehungsstraße gebaut. Dann gab es auf der häufiger Stau und die Leute sind wieder durch den Ort gefahren. Danach wurde ein Durchfahrtsverbot mit Anlieger frei hingestellt, dauerhaft. Rein formal muss man nun auf der Umgehungsstraße bleiben, auch wenn dort Stau ist.
Klar haben sich dann die Einzelhändler beschwert. Aber irgendwas ist ja immer. -
Ohne Rechtsänderung wird man in Deutschland die temporären (Durch-)Fahrtsverbote wie sooft an § 45 Abs. 9 S. 3 StVO messen müssen - und die erfordern eine tatbestandliche Voraussetzung.
Ohnehin wird das mit einer konsistenten Beschilderung sowieso nicht funktionieren - das klappt ja heutzutage an so ziemlich keiner Baustelle. Und widersprüchlich aufgestellte Verkehrszeichen gehen zu Lasten der Straßenverkehrsbehörde. Ich denke auch: viel heiße Luft...
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Durchfahrtsverbot mit Anlieger frei hingestellt, [...] Klar haben sich dann die Einzelhändler beschwert.
Eine Fahrt zum Einzelhändler wäre aber ein Anlieger ...
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Wenn man abfährt, um zum Einzelhändler zu fahren, dann ja. Wie sich das darstellt, wenn man zur Stauvermeidung abfährt, bei der Gelegenheit aber beim Einzelhändler stoppt, mag sich der geneigte Schwarzkittel bitte selber ausmalen.
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Eine Fahrt zum Einzelhändler wäre aber ein Anlieger ...
Ja und nein. Wenn man den Einzelhändler kennt und explizit zu dem fährt ja. Aber die Laufkundschaft fehlt.
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Und wenn man von der Autobahn abfährt, um eine Tankstelle oder Einkaufsmarkt zu suchen? Auch mit Smartphone muss man ja erstmal abfahren und einen geeigneten Ort finden, an dem man anhalten kann, um das Telefon zu nutzen.
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Laufkundschaft
... ist vom 250 eh nicht betroffen ... *duck&renn*
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... ist vom 250 eh nicht betroffen ... *duck&renn*
Ich habe lange über das Wort nachgedacht und kam nach einer Google-Suche zu dem Schluß, dass es hier auch passt. Nicht wortwörtlich, aber sinngemäß.
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Artikel zu MILES und deren "Sondergebühren".
geht auch um verbaute Sensoren, die Bewegungsdaten erkennen. Eigentlich ganz intessanter Artikel, bei dem ich mich dann natürlich wieder frage, wieso das eigentlich nur in Mietwagen verbaut wird, und nicht serienmäßig ..
.. ach, schon gut.
Ich habe beim Spiegel ein Feedback hinterlassen. Ich habe in Carsharing-Autos mehrfach erlebt, dass das Navi spinnt und die zeitlichen Einschränkungen der 30er Schilder nicht erkennt. Da ist nachts wegen Lärmschutz 30, ich fahre tagsüber 50 und das Navi gellt "30! 30!! 30!!!"
Oder die "werktags"-Nummer und man fährt an einem Wochenfeiertag ...
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Naturschutzgebiet gerettet? EU sagt Nein zu Ausbau der A643Der sechsspurige Ausbau der A643 bei Mainz scheint vorerst vom Tisch zu sein. Die EU-Kommission stimmt dem Ausbau nicht zu. Wie es in der Sache nun weitergeht,…www.swr.de
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Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist Herausgeber des Mobilitätsmagazins. Die neueste Ausgabe ist vom 6. August 2025 (nächste Woche), aber schon heute digital erreichbar. Interessant finde ich die Gegenüberstellung der verschiedenen Verkehrsmittel-Antriebsarten auf Seite 5. Ich habe die Übersicht kurz überflogen und konnte bislang keine Fehler finden.
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Heute im Internetz gefunden:
Bin mir nicht ganz sicher ob das original ist, der NHS ist immerhin das Pedant zum Bundesgesundheitsministerium.
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(S+) Fahrlehrer mit 86 Jahren: »Fahrschüler von heute haben viel weniger Vorkenntnisse als früher«Fahrlehrer Heino Höfert geht auf die 90 zu und gibt acht Fahrstunden am Tag. Entscheidend sei am Steuer schließlich nicht das Alter, sondern das Können. Große…www.spiegel.de
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Alter Mann mit altem Auto?
"Das klingt alles nach, Pardon: Alter Mann [mit altem Auto?] beschwert sich über die Jugend von heute."
Habe den von Fahrbahnradler verlinkten Artikel aus dem Spiegel auf archive.today nachgeschlagen ...
... und gelesen. Das Zitat aus dem Artikel habe ich mit der Bemerkung in der eckigen Klammer ergänzt.
An einer Stelle sagt der Interviewer: "Das klingt alles nach, Pardon: Alter Mann beschwert sich über die Jugend von heute."
Und diese Bemerkung des Interviewers trifft meines Erachtens mitten ins Schwarze.
Auf jeden Fall fehlt komplett ein Hinweis darauf, dass ein Auto heute sehr viele Assistenzsysteme haben kann und oft auch hat:
Welche Fahrerassistenzsysteme gibt es? – Eine Übersicht
Adaptive Abstands- und Geschwindigkeitsregelung (ACC)
Adaptive Lenkung (Aktivlenkung)
Adaptives Fahrwerk
Adaptives Fernlicht (Blendfreies Fernlicht)
Adaptives Kurvenlicht
Anhänger-Rückfahr-Assistent / Trailer Assist
Antiblockiersystem (ABS)
Ausparkassistent
Ausstiegsassistent
Automatische Unfallmeldung (eCall)
Baustellenassistent (Construction Zone Assist)
Berganfahrassistent (Hill Holder)
Bremsassistent (Notbremsassistent)
Dynamic Steering Response (DSTC)
ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm)
Fahrzeugerkennung
Fußgängererkennung
Geschwindigkeitslimit-Assistent (Verkehrszeichenerkennung)
Heck-Pre-Crash-Assistent
Intelligent Brake Assistent (IBA)
Kreuzungsassistent (Cross Traffic Alert)
Kurvenbremsassistent
Lichtquellenerkennung
Linksabbiegeassistent
Manövrierbremsassistent
Müdigkeitserkennung
Nachtsichtassistent
Park- und Garagenassistent (Ein-/Ausparkassistent)
Sprachsteuerung
Spurhalteassistent / Spurverlassenswarnung
Stauassistent
Tempomat
Totwinkelassistent (Spurwechselassistent)
Traktionskontrolle ( Quelle: https://auto-eder.de/gruppe/fahrzeu…sistenzsysteme/ )Ob die Fahrerin nun jung oder alt ist, ich vermute, dass die wenigstens Fahrer*innen sonderlich viel über die Assistenzsysteme der Fahrzeuge Bescheid wissen, mit denen sie jeden Tag unterwegs sind. Bei Fahrzeugen ab 2024 sind diese neuen Assistenzsysteme Pflicht:
Notbremsassistent
Spurhalteassistent
intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Adaptives Bremslicht
Black-Box (= Unfalldatenspeicher)
Müdigkeitserkennung
Rückfahrassistent
Reifendruckkontrollsystem und
Alkoholempfindliche Wegfahrsperre ( Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde…sistenzsysteme/ )Viele Assistenzsystem arbeiten im Hintergrund und sie arbeiten hochwirksam, sodass man wohl befürchten muss, dass ein Fahrer, der zum Beispiel Spurhalteassistent und Antiblockiersystem (ABS ist schon länger Pflicht) gewohnt ist, leicht "ins Schleudern kommen" könnte, wenn er plötzlich am Steuer eines Oldtimers wie der Auto-Union Wagen aus den 60er Jahren säße.
Nicht alle die genannten verpflichtenden Assistenzsysteme sind unbedingt von Belang. Bei der "Alkoholempflindlichen Wegfahrsperre geht es nur darum, dass das Fahrzeug so beschaffen sein muss, dass eine solche Alkoholempfindliche Wegfahrsperre unproblematisch angeschlossen werden können muss. Andere Assistenzsysteme dagegen sind jedoch akut sicherheitsrelevant und könnten aktiviert werden, es wird aber darauf verzichtet sie zu benutzen. Zum Beispiel der Ausstiegsassistent. Ist zwar keine Vorschrift, aber häufiger vorhanden, als er denn auch aktiviert wird vom Fahrer. Warum nicht? Aus Unkenntnis? Möglicherweise besonders bei älteren Fahrerinnen und Fahrern? Mein altes Fahrzeug hatte so was auch nicht?
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Denk doch eine Nummer kleiner:
Ein E-Scooter mit 25 oder 30 km/h. Den kannst du auch einfach so kaufen und damit auf Privatgrundstücken rumheizen.Auf Privatgelände rumheizen ist das eine, aber am Verkehr teilnehmen darf ich mit dem Elektrotretroller nur, wenn er eine allgemeine Betriebserlaubnis hat. Und die beinhaltet zum Beispiel eine fest eingebaute Beleuchtung. Ich bin mir bei deinem Beitrag nicht ganz sicher, ob du dir wünschst, dass diese Regelungen für Elektro-Tretroller (Teilnahme nur für Modelle mit Allgemeiner Betriebserlaubnis) auf das Fahrrad übertragen wird? Beim Elektro-Tretroller ist übrigens eine fest eingebaute Beleuchtung vorgeschrieben. Blinker allerdings erst ab 2027: "Ab 2027 müssen alle neu zugelassenen E-Scootern mit Blinkern ausgestattet sein, ..." Die Notwendigkeit für Blinker sehe ich beim Fahrrad nicht.
Für Fahrräder gilt diese Hürde (allgemeine Betriebserlaubnis) nicht und das ist auch gut so. Was spricht jedoch dagegen, den Fahrradverkauf so zu regeln, dass Händler nur solche Fahrräder verkaufen dürfen, die bestimmte Kriterien erfüllen? Zum Beispiel Ausstattung mit einer StVO konformen Beleuchtung?
Dafür spricht, dass der Kunde sicher sein kann, dass alle für die Teilnahme am Straßenverkehr notwendigen Vorrichtungen vorhanden sind. Bei der Werbung für Fahrräder wird solche irreführende Werbung erschwert:
Irreführende Pedelec-Werbung: Wenn die StVZO auf der Strecke bleibtIn der aktuellen Landschaft der Fahrradbranche häufen sich Berichte und Beobachtungen, die auf einen besorgniserregenden Missstand hinweisen: die Präsentation…www.velototal.deEs würde außerdem ein deutliches Zeichen dafür gesetzt, dass die Teilnahme am Verkehr ein verkehrssicheres Fahrrad voraussetzt.
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Bissl ulkig ist es manchmal schon in diesem Forum.
Helmpflicht, -> wo sind die Mistgabeln
Zwangsreflektoren am Radl -> Abgabe für StVZO-Räder nur über die Apotheke mit Rezeptpflicht, ähh Händler mit 6-Monatiger Schulung und Beleuchtung mit Halbrund-Sicherungsschrauben befestigt.
Gibts eigentlich Studien über die Wirksamkeit von Speichenreflektoren?
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Ich bin mir bei deinem Beitrag nicht ganz sicher, ob du dir wünschst, dass diese Regelungen für Elektro-Tretroller (Teilnahme nur für Modelle mit Allgemeiner Betriebserlaubnis) auf das Fahrrad übertragen wird?
Mein Beitrag diente nur dazu den etwas theoretischen Fall "Darf ich ein Formel-1-Auto ohne Straßenzulassung einfach so kaufen" in den praxisnahen Fall "Darf ich einen E-Scooter ohne Straßenzulassung einfach so kaufen" umzuwandeln. Die Antwort lautet in beiden Fällen aktuell "ja" und das ist denke ich auch in Ordnung so.
Unabhängig davon wünsche ich mir keine Allgemeine Betriebserlaubnis-Pflicht fürs Fahrrad. -