Zitatin private ... Hinterhöfe verlagert werden
... was aber mit Entsiegelung und Begrünung zur Klimaanpassung in Konflikt käme ...
Was wäre denn das Bußgeld für Gehen auf dem Radweg?
Oder Ignorieren von VZ 259?
Die genaue aktuelle Beschilderung kennen wir nicht. Gegen das Schild Fahrradstr., was bisher (und immer noch zusätzlch?) stand, kann ein Fußgänger nicht verstoßen, da das inkludierte Verbot nur Fahrzeuge abseits Rad/Roller betrifft. Beim Radweg könnte man Nr. 140 annehmen, gegen 259 finde ich nix. Ob dann automagisch die 5,- nach § 2 (4) als Regelsatz greifen, dies auch bei den 15,- ff. der Nr. 140?