Woche 31 vom 28. Juli bis 3. August 2025

  • Zitat

    in private ... Hinterhöfe verlagert werden

    ... was aber mit Entsiegelung und Begrünung zur Klimaanpassung in Konflikt käme ...

    Was wäre denn das Bußgeld für Gehen auf dem Radweg?

    Oder Ignorieren von VZ 259?

    Die genaue aktuelle Beschilderung kennen wir nicht. Gegen das Schild Fahrradstr., was bisher (und immer noch zusätzlch?) stand, kann ein Fußgänger nicht verstoßen, da das inkludierte Verbot nur Fahrzeuge abseits Rad/Roller betrifft. Beim Radweg könnte man Nr. 140 annehmen, gegen 259 finde ich nix. Ob dann automagisch die 5,- nach § 2 (4) als Regelsatz greifen, dies auch bei den 15,- ff. der Nr. 140?

    BKatV - Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

  • Das gilt auch für Fahrräder ohne E:

    Irreführende Pedelec-Werbung: Wenn die StVZO auf der Strecke bleibt
    In der aktuellen Landschaft der Fahrradbranche häufen sich Berichte und Beobachtungen, die auf einen besorgniserregenden Missstand hinweisen: die Präsentation…
    www.velototal.de

    Aber da auf irgendeine Einsicht der Verkäufer zu hoffen, wenn es bereits die Käufer nicht kümmert, ist wohl aussichtslos.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Da ist mindestens ein Fehler drin, an Fahrrädern müssen keine Rückleuchten und Scheinwerfer fest verbaut sein.

    Warum sollen Verkäufer, die ein Sportgeräte wie Rennrad oder Mountainbike bewerben, deren Zweck der Wettkampfeinsatz ist, die StVZO §67 beachten und daran Speichenreflektoren basteln?

    Ich bin schon gespannt auf die Deutschland Tour, wenn dann alle Profis mit Z-Reflektor, Pedal- und Speichenreflektoren unterwegs sind. Gibt dem ganzen sicher einen besondern, deutschen Touch.

  • Es geht darum, dass der Begriff "Vollausstattung" irreführend ist, wenn ein Fahrrad, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, dafür aber offenkundig nicht voll ausgestattet ist.

  • Es geht darum, dass der Begriff "Vollausstattung" irreführend ist, wenn ein Fahrrad, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, dafür aber offenkundig nicht voll ausgestattet ist.

    ... auf den Werbebildern. Ob sie dann auch im Lieferzustand diese Sachen vermissen lassen, geht da irgendwie nicht draus hervor ...

  • Nun ja ... Für mich wäre es irreführende Werbung, wenn sie Vollausstattung versprechen, aber nicht liefern, weniger ob der abnehmbare Scheinwerfer mit auf'm Bild ist .... Die Angabe "mit abnehmbaren Schweinwerfern" würde ich aber in der Produktbeschreibung erwarten und evtl. dann vom Kauf Abstand nehmen, weil mir zu kompliziert, ständig an die Teile zu denken bzw. weg wenn nicht mitgenommen etc.pp. Wr kauft schon ein Rad rein nach Bild ...

  • An Stelle des Wirtes würde ich mir ja lieber mal überlegen, mit welchem Angebot ich die vielen Rennradfahrer in den Biergarten locken kann. Das scheint ja nach dem Artikel inzwischen die Hauptzielgruppe zu sein, aus der er neue Gäste akquirieren kann.

    Sehr schön ist auch der Erdwall gegen Starkregen auf Seite 3. Als Küstenbewohner und Beitragszahler an den hiesigen Deichverband kann ich aber auf den ersten Blick erkennen, dass dieses Gebilde in der Form unnütz ist. :)

  • Das gilt auch für Fahrräder ohne E:

    https://www.velototal.de/2025/07/30/irr…strecke-bleibt/

    Aber da auf irgendeine Einsicht der Verkäufer zu hoffen, wenn es bereits die Käufer nicht kümmert, ist wohl aussichtslos.

    War es nicht mal früher so geregelt, dass ein Fahrrad grundsätzlich nur so verkauft werden durfte, dass es alle vorgeschriebenen Beleuchtungselemente und sonstige Sicherheitsausstattung hatte? Wurden damals Fahrräder entsprechend in Werbeanzeigen präsentiert?

    Fahrradstraßenrennen waren allerdings schon immer ein Hingucker, auch in Zeiten weit vor der Erfindung von Internet und Co. Und Fahrradstraßenrennen waren immer auch schon eine Werbeveranstaltung für Fahrräder ohne Scheinwerfer, Rücklichter, Reflektoren usw.

    Und nicht wenige haben sich damals schon dazu verleiten lassen, nicht nur die Schutzbleche, sondern auch die Beleuchtung usw. von ihren Fahrrädern abzuschrauben. Man wollte ja so cool sein wie Eddie Merckx usw. So gesehen müsste man heute entsprechend die Übertragung von Fahrrad-Rennsportveranstaltungen verbieten.

    Trotzdem, bei der konkreten Werbung für ein Fahrrad muss auch darauf hingewiesen, ob es über die für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgeschriebene Ausstattung verfügt. Darauf sollte sich die Branche bereits im Eigeninteresse darauf verständigen. Das schließt ja nicht aus, dass man z.B. Rennräder bewirbt und verkauft, die müssen dann aber auch in einem entsprechenden Kontext beworben werden.

    Und ich halte auch nichts von den ganzen Spielereien wie ansteckbare Lampen usw. Die Technik bietet die Möglichkeit, elegante, leichte und robuste straßenverkehrstaugliche Dauerausstattungen zu verbauen. Leider sind die diesbezüglichen Vorschriften sehr lax.

  • Warum sollen Verkäufer, die ein Sportgeräte wie Rennrad oder Mountainbike bewerben, deren Zweck der Wettkampfeinsatz ist, die StVZO §67 beachten und daran Speichenreflektoren basteln?

    Man könnte den Verkauf von Wettkampf-Fahrrädern so regeln, dass die nur über Radrennsport-Vereine bezogen werden können. Das würde dazu beitragen, dass die Informationsarbeit über die Straßenverkehrstauglichkeit-regelkonforme Ausstattung nicht alleine dem Händler überlassen wird.

  • auch diese Echokammer, wo sich alle gegenseitig bestätigen, dass es furchtbar gefährlich dort ist. Also ist das so ein Bermudadreieck des Straßenverkehrs. Es verschwinden zwar keine Personen, aber magischerweise hat dort täglich hunderte gefährliche Situationen, von denen sich keiner zu einem Unfall auswächst. wow. beeindruckend.

    Vielleicht mal drüber nachdenken, einen Pilgerort draus zu machen. "Das Wunder von Dingharting"... X/

    Und klar kann ich den Frust verstehen, wenn da eine Geschwindigkeitsbegrenzung T20 hängt, sich aber fast keiner dran hält. Was dann aber "vorsicht Katzen" als selbst gebastelter Blödsinn da soll? Wer also das T20 ignoriert, der wird dann auf sowas reagieren? oh man...

  • Es geht darum, dass der Begriff "Vollausstattung" irreführend ist, wenn ein Fahrrad, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, dafür aber offenkundig nicht voll ausgestattet ist.

    Ich habe mir zuletzt vor ca. 10 Jahren ein neues Rad gekauft, ein MTB von Canyon. Da bekam ich eine Tüte mit Rückstrahlern, Speichenreflektoren etc. mit. Pedale hatte das Rad nicht, irgendwo war noch der Hinweis wegen Licht und Klingel, dass die extra besorgt werden müssen.

    Klar, in der Werbung, auf der Webseite und beim Probefahren war alles ohne diese "Extras".

    Fast jede Werbung ist irreführend. Bei den PKWs sind es die leeren Straßen. Teilweise mit Hinweis, dass die extra abgesperrt wurde und Rennfahrer am Steuer sitzen.

  • Fast jede Werbung ist irreführend. Bei den PKWs sind es die leeren Straßen. Teilweise mit Hinweis, dass die extra abgesperrt wurde und Rennfahrer am Steuer sitzen.

    Und bei Fahrrädern wird mit idyllischen Fahrradwegen geworben und nicht der Alltagsfrust gezeigt, eingequetscht zwischen schwarzen PKW-Kampfpanzern. Trotzdem kann man ja Fahrräder mit Beleuchtung in der Werbung zeigen.

    Selbst bei der Autowerbung gibt es Beispiele dafür, wie ausdrücklich auf das Vorhandensein von Scheinwerfern am Fahrzeug hingewiesen wird:

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    ;)

    Komisch: Warum ist das Nichtvorhandensein von Scheinwerfern, bzw. bei den Auto-Beispielen aus den Youtube-Filmen das scheinbare Nichtvorhandensein von Scheinwerfern anscheinend ein so beliebtes Werbemittel? Sollte man Fahrräder mit Klappscheinwerfern bauen?

    Immerhin dieses E-Motorrad hat einen Klappscheinwerfer:

    https://img.netzwelt.de/dw1600_dh900_sw1520_sh855_sx0_sy175_sr16x9_nu0/picture/original/2024/01/selbst-weniger-auffaelliger-lackierung-noch-hingucker-392886.jpeg

  • Artikel zu MILES und deren "Sondergebühren".

    https://archive.ph/TBPAq

    geht auch um verbaute Sensoren, die Bewegungsdaten erkennen. Eigentlich ganz intessanter Artikel, bei dem ich mich dann natürlich wieder frage, wieso das eigentlich nur in Mietwagen verbaut wird, und nicht serienmäßig .. X/ .. ach, schon gut.

  • Könnte man das?

    Warum sollte man das nicht so regeln können, dass bestimmte Fahrräder nur über Vereine erworben werden können, bzw. die Vereinsmitgliedschaft und die Genehmigung durch den Verein Voraussetzung ist? Ist es nicht zum Beispiel beim Kauf von bestimmten Sport-Waffen ähnlich geregelt?

    Wie ist das eigentlich bei PKW geregelt? Kann ich zum Beispiel einen Formel1-Rennwagen ganz normal als Privatmensch kaufen? Ich habe es noch nie versucht.