Man muss dann also zum regelkonformen Überholen auf den gegenüberliegenden Schutzstreifen fahren, denn wenn man mit einem 2m breiten PKW auf der 2,2m breiten Restfahrbahn fährt, hält man ja auch keine 1,5m zu einem Radfahrer auf dem rechten Schutzstreifen ein.
Den vorgeschriebenen Abstand gibt's in NL ja nicht. Stattdessen funktioniert das eben wie bei einem Radfahrstreifen: Jeder bleibt auf seiner Seite der Linie.
Dagegen sind die Linien bei uns eben so, dass das passt, was gar nicht pass(ier)en darf: Radfahrer|Auto Auto|Radfahrer
Rübker Straße, das ist auch eine geile Stelle
…und in die 30-Zone rein geht eine linksseitige Benutzungspflicht. Die haben da echt eine ganze Menge Blödsinn – ortsaufwärts dann übrigens nicht nur ohne Rad- sondern sogar ohne Gehweg. Da der nachher dann wieder links ist (um gleich rechts abzubiegen) lässt aber vermuten, dass man irgendwann™ links weiter bauen will.
Für den Unfall relevanter ist die "Aufpflasterung", die leider nur Optik, aber nicht "rums, da war ein Kantstein" ist.