Woche 39 vom 23. bis 29. September 2024

  • Da diese Vorschrift existiert, ist übrigens in Straßen mit Streifen auch die 1,5m-Regel sachlich obsolet

    Den Abstand braucht's bei Schutzstreifen deswegen trotzdem, weil diese regelmäßig grotesk schmal sind. Selbst die 1,25 "Mindestbreite" werden ja bei beidseitigen seltenst eingehalten. Besser wäre, die gleiche Breite wie bei einem Radfahrstreifen explizit (also einklagbar!) festzuschreiben und dann eben bei Begegnung zweier Autos das Ausweichen über den Schutzstreifen als Normal vorzusehen. Aber dann kann man natürlich keine Schutzstreifen auf Belastungsniveau 2 und Tempo 50 werfen…

  • Stimmt. Ein "Schutzstreifen" ist ja nix anderes als ein Zeichen 340 i. S. d. lfd. Nr. 22 der Anlage 3 zur StVO.

    Dennoch Widerspruch: Was es wirklich braucht, ist die vollständige Abschaffung dieser Orwell-Streifen.

    Vermutlich hätte man mir heute bei einer Kollision auch aus diesem Grund eine Mitschuld attestiert, weil mein linkes Lenkerende in dieses Gestrichel hinein- bzw. gar darüber hinausragte. Und das ist bei mir dort auch der Regelfall. Gänzlich links davon zu fahren bringt übrigens auch nicht wirklich etwas.

  • Gänzlich links davon zu fahren bringt übrigens auch nicht wirklich etwas.

    Fahre ich links vom Schutzstreifen oder hart am linken Rand des Schutzstreifens, dann ist es mir schon mehrfach passiert, dass ich rechts von Fahrradfahrer*innen überholt wurde. Ich weise da mal an dieser Stelle darauf hin, um daran zu erinnern, dass die Mehrzahl der Menschen mit dem Fahrrad nicht so schnell unterwegs ist wie eine gut trainierte Minderheit unter den radfahrenden Menschen. Und auch von den regelmäßig radfahrenden Menschen sind viele nicht schneller als 15 - 20 km/h.

  • Du kannst nicht wissen, wie viele Fahrradfahrer*innen ich ganz regulär links überholt habe.

    Was wir jedenfalls wissen: Radfahrer brauchen tatsächlich keine 3m Pendelreserve (3m = 2x 1,5m; seitliche Ausschläge von der Fahrlinie sind schließlich aus physikalischen Gründen symmetrisch).

  • Den Abstand braucht's bei Schutzstreifen deswegen trotzdem, weil diese regelmäßig grotesk schmal sind. Selbst die 1,25 "Mindestbreite" werden ja bei beidseitigen seltenst eingehalten. Besser wäre, die gleiche Breite wie bei einem Radfahrstreifen explizit (also einklagbar!) festzuschreiben und dann eben bei Begegnung zweier Autos das Ausweichen über den Schutzstreifen als Normal vorzusehen. Aber dann kann man natürlich keine Schutzstreifen auf Belastungsniveau 2 und Tempo 50 werfen…

    Eine bestimmte Breite bei Radschutzstreifen ist wohl nicht einklagbar, da Radfahrer von Radfahrstreifen nicht eingeschränkt werden. Da gibt es sogar ein Urteil. Wer weiß es, wer weiß es...?

    Und Radfahrstreifen dürfen auch nur dort aufgemalt werden, wo sich auf der verbleibenden Fahrbahnfläche zwei PKW gefahrlos begegen können, ohne die gestrichelten Linie zu überfahren.

  • komisch. anderes Bild im Nutzerprofil als ich bei so einer Antwort üblicherweise erwartet hätte.

    Auch an dem Baum in meinem Symbolbild fahren täglich Dutzende Radfahrer unfallfrei im Zentimeterabstand vorbei, weil sie eben keine +/-1,5m-Pendelamplitude haben. Dass das Konstrukt weder zulässig noch abstrakt sicherer wäre als die Alternative "kein Fahrradfirlefanz" ist davon unberührt.

  • Und Radfahrstreifen dürfen auch nur dort aufgemalt werden, wo sich auf der verbleibenden Fahrbahnfläche zwei PKW gefahrlos begegen können, ohne die gestrichelten Linie zu überfahren.

    Du meinst Schutzstreifen – bei Radfahrstreifen ist ein Befahren "zum Ausweichen" generell nicht zulässig. Aber genau diese Mindestbreite von 4,5 Meter ist das Problem: Der Autoverkehr fährt (selbst ohne Gegenverkehr) _unmittelbar_ hinter der Linie (wobei der Spiegel bereits über die Linie hängt), während der Schutzstreifen teilweise unter 1 Meter _inklusive_ Rinnstein breit ist. Viele Autofahrer verstehen die Linien dadurch so, dass ein Überholen bei Gegenverkehr in beiden Richtungen zugleich _vorgesehen_ ist und regen sich dann auf, wenn Radfahrer nicht "in ihrer Spur bleiben" (=am äußersten rechten Rand fahren).

    In den Niederlanden funktioniert die Regel inzwischen (im Bestand gibt's da auch enges) andersherum: Dort sind 1,7 Meter + Linie für sowohl Schutzstreifen wie auch Radfahrstreifen fix und die Autos bekommen "was übrig ist". Das darf im Extremfall bis 2,2 Meter für beide Richtungen _zusammen_ runter. Breiten zwischen 3,8 und 4,8 Meter sind zudem zu vermeiden, um eben nicht zu dem "Durchquetschen" zu animieren – würde die Straßenbreite einen solchen Wert ergeben, wird der Schutzstreifen breiter.

  • Dort sind 1,7 Meter + Linie für sowohl Schutzstreifen wie auch Radfahrstreifen fix und die Autos bekommen "was übrig ist". Das darf im Extremfall bis 2,2 Meter für beide Richtungen _zusammen_ runter.

    Man muss dann also zum regelkonformen Überholen auf den gegenüberliegenden Schutzstreifen fahren, denn wenn man mit einem 2m breiten PKW auf der 2,2m breiten Restfahrbahn fährt, hält man ja auch keine 1,5m zu einem Radfahrer auf dem rechten Schutzstreifen ein.

    Frage: Kann man das dann nicht einfach alles weglassen und den Radfahrern lieber beibringen, dass sie mittig im rechten Fahrstreifen fahren sollen? Überholen geht dann nur ohne Gegenverkehr komplett auf der Gegenfahrspur.

    Wenn sich Pepschmiers leere Beifahrersitze überholen, klappt das doch auch. :)

  • Ohne Sinn und Verstand ... und natürlich "übersehen".


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  • Rübker Straße, das ist auch eine geile Stelle: Radfahrer sollen noch auf der linken Seite über die Kreuzung fahren und 5m hinter dem nächsten [Zeichen 241-30] endet der "Radweg" (nur original mit MoFa-Freigabe), aber da ist dann die "sichere Querungshilfe".

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    Danach geht es komischerweise auch ganz ohne "Radweg", bis dann am Ortsende wieder 120m Radweg auf der falschen Seite beginnen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (26. September 2024 um 09:13)