Da diese Vorschrift existiert, ist übrigens in Straßen mit Streifen auch die 1,5m-Regel sachlich obsolet
Den Abstand braucht's bei Schutzstreifen deswegen trotzdem, weil diese regelmäßig grotesk schmal sind. Selbst die 1,25 "Mindestbreite" werden ja bei beidseitigen seltenst eingehalten. Besser wäre, die gleiche Breite wie bei einem Radfahrstreifen explizit (also einklagbar!) festzuschreiben und dann eben bei Begegnung zweier Autos das Ausweichen über den Schutzstreifen als Normal vorzusehen. Aber dann kann man natürlich keine Schutzstreifen auf Belastungsniveau 2 und Tempo 50 werfen…