Woche 27 vom 1. bis zum 7. Juli 2024

    1. die richtige Seite wählen muss
    2. Ventilkopf aufstecken
    3. dann wählen muss, in welche Richtung ich den Ventilkopf zum Verriegeln drehen muss
    4. Pumpen
    5. entriegeln
    6. abziehen

    Punkte 1, 3, 5 scheinen wohl zu entfallen dann :/

    Mich nervt eigentlich nur Punkt 0.: Fahrrad anheben, um das aufzupumpende Rad 1/4 zu drehen, weil sich das 🤬Ventil mal wieder wie immer genau im toten Winkel hinter Gabelschaft/Hinterbau und Bremse versteckt (=Th(oma)s’ Law). 😈

  • nervt es mich, dass ich fürs Aufpumpen jedes Mal bei dem vorhandenen Doppelventil-Kopf:

    1. die richtige Seite wählen muss

    Deswegen habe ich irgendwann mal dafür gesorgt, dass es in unserem Haushalt an sämtlichen Rädern nur noch eine Ventilart gibt. :D

    Aktuell überlege ich, ob ich nicht auch in allen Bremsen das gleiche Hydrauliköl einfüllen soll. Hätte den Vorteil, dass ich auch überall das gleiche Bleedkit nutzen könnte.

    DOT gab es hier sowieso zum Glück nie.


    Generell zur Eurobike 2024: Gefühlt gibt es dieses Jahr auch wieder mehr Innovationen als letztes Jahr. :thumbup:

  • Unsere Luftpumpe hat einen Doppel-Kopf. Es ist damit egal, ob wir haushaltsweit nur eine oder drei Ventilarten nutzen, die Auswahl "welche Seite vom Kopf" und die Frage "in welche Richtung feststellen (drehen)" bleibt. :)

  • Mich nervt eigentlich nur Punkt 0.: Fahrrad anheben, um das aufzupumpende Rad 1/4 zu drehen, weil sich das 🤬Ventil mal wieder wie immer genau im toten Winkel hinter Gabelschaft/Hinterbau und Bremse versteckt (=Th(oma)s’ Law). 😈

    Ich habe noch einige Ventilschäfte aus der guten alten Zeit liegen, also jene, die noch eingeschraubt statt einvulkanisiert wurden. Damit kann man sich beliebig viele Zweitventile einbauen; bei Bedarf sogar eine zwischen jedes Speichenpaar.

    Mit der entsprechend mehrfach gebohrten Felge wird das dann die Innovation des nächsten Jahres. ^^

  • Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Zitat

    Auch seien keine Grünflächen beschädigt worden, wie Meenken weiter versichert.

    Die bezieht sich bestimmt auf die Formulierung der StVO, wonach "am rechten Fahrbahnrand zu parken" ist, aber es im Weiteren heißt: "sowie auf Grünflächen, soweit diese nicht beschädigt werden"...

    Aber klar, maßgeblich ist bei Grünflächen (also so richtige Grünflächen) natürlich die Grünanlagensatzung der Stadt:

    da steht zumindest drin, dass der Geltungsbereich der Satzung abschließend geregelt ist. Das Falschparken außerhalb des Satzungsgebietes is daher nach StVO / OWiG / BKAT-OWi zu ahnden.

    Aber interessant ist, dass die Grünanlagensatzung das Parken innerhalb des Geltungsbereiches nicht explizit verbietet... :S

  • Welche Regelung in der StVO meinst du? Ich finde eine derartige Formulierung nicht, sie widerspricht zudem dem Fahrbahnbenutzungsgebot nach § 2 (1). Was das Thema Grünflächenparken betrifft, hatte ich die Stadt auch letztes Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass am Rande ihrer illegalen Umleitungsmaßnahme zahlreiche Bürger die Wiese unterhalb des Winzler Friedhofs plattfuhren und -parkten.

    EOS_23-0429.jpg

    Hat auch niemanden interessiert (es war ja so gewollt); selbst die Leute vom Friedhofsamt meinten, sie dürften dort mit ihrem Laster parken. Wobei das ja stimmt, in Pirmasens darf jeder parken, wo er will. Außer, er prellt die Stadt um Parkgebühren. Das ist nämlich so ziemlich das einzige, was sie kontrolliert und ahndet.

    Ich werde den Satz des ehemaligen Leiters der Straßenverkehrsbehörde niemals vergessen, als er mir auf meine Forderung antwortete, hier die Leute zu beknollen, die trotz Parkstreifen auf dem Gehweg parken:

    Zitat

    Wir wollen uns doch nicht der Willkür verdächtig machen.

    In dieser Satzung gibt es übrigens auch keine Regelung, das Radfahren in allen Grünanlagen und Parks der Stadt pauschal zu verbieten oder verbieten zu dürfen. Das macht die Stadt allerdings mit unzähligen, über dem Stadtgebiet mit der Gießkanne verteilten grünen Schildern; auch in Parks, durch die Routen des Mountainbikeparks Pfälzerwald verlaufen. Da darf man sogar nicht einmal ein Fahrrad mit sich führen (also schieben). Dass das gegen Art. 74 GG und die VwV zu § 1 StVO verstößt, juckt sie wie alles andere auch: Gar nicht.

    Link zu meinem X-Account. Poste dort u. a. regelmäßig Videoclips zu meinen Erlebnissen auf der Straße.

  • Hier übrigens noch ein paar Fotos vom Montag.

    20240701_ps-georgia2.jpg

    20240701_ps-kreisel2.jpg

    20240701_ps-texas3.jpg

    20240701_ps-new-hampsh3.jpg

    Videos kann ich leider keine einstellen, da ich mich sonst zu Tode pixeln würde. Scheiß DSGVO.

    Link zu meinem X-Account. Poste dort u. a. regelmäßig Videoclips zu meinen Erlebnissen auf der Straße.

  • Kann ich ja wie kaum ein anderer. :P

    Es ist immer gut, seine Kernkompetenzen zu kennen und zu pflegen!!1 ;)

    Welche Regelung in der StVO meinst du? Ich finde eine derartige Formulierung nicht, sie widerspricht zudem dem Fahrbahnbenutzungsgebot nach § 2 (1).

    Für den ruhenden Verkehr ist § 12 zuständig, wo sich die "Kurzform" der Regelung findet ... ;) § 2 ist nur für den fließenden Verkehr zuständig, was man auch daran erkennt, dass § 12 vorrangig das Parken auf Seitenstreifen fordert, wo man nach § 2 gar nicht fahren darf ...

  • Zitat

    „Aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit bestand für die Veranstaltung kein Erfordernis einer besonderen Überwachung durch die Kräfte des Ruhenden Verkehrs“, teilte Talea Meenken von der Pressestelle mit.

    Also ich würde da ja mal nachfragen, worin diese »Erfahrungen aus der Vergangenheit« bestehen. Hat an diesen Stellen bisher noch nie jemand außerhalb der erlaubten Flächen geparkt, wenn 5.000 Zuschauer zu einem Spiel kamen?

  • Es sieht dort immer so aus; bei jeder Partie, bei der die Zuschauerzahl über der eines normalen Oberliga-Spiels liegt (was zugegebenermaßen relativ selten der Fall ist). Aber selbst dann sind viele Leute meist zu faul, die paar Meter von den etwas vom Stadion entfernten Parkplätzen zu laufen und parken in den Nebenstraßen. Bei (nahezu) ausverkauftem Haus muss es fast schon zwangsläufig zu derartigen Szenen kommen, weil es auch kein entsprechendes Parkraumkonzept gibt.

    Link zu meinem X-Account. Poste dort u. a. regelmäßig Videoclips zu meinen Erlebnissen auf der Straße.

  • Den Artikel habe ich in einem anderen Medium gelesen. Dort hat dann ein selbst ernannter Berufskraftfahrer kommentiert, so sinngemäß man solle ja auch Mitgefühl mit dem Busfahrer haben. Soweit, so in Ordnung. Dann aber nachgeschoben, man habe mittlerweile ja so viele Aufkleber und Kameras, nur solange die anderen ihr Hirn nicht einschalten, würde das halt passieren ?(?( manchmal immer wieder beängstigend, wie unreflektiert manche in den großen Kisten unterwegs sind

  • Landstraße gesperrt: Autofahrer nehmen einfach den Radweg
    Bei Urlau kommen einem derzeit auf dem Geh- und Radweg immer wieder auch Autos entgegen. Warum das so ist und welche Überlegungen zur Lösung es gibt.
    www.schwaebische.de


    Dreiste Autofahrer: Poller sperren die Oberhausener City ab
    Kunden staunen: Provisorische Pfosten zeigen allen schon jetzt, wie die künftigen Poller die Marktstraße der Oberhausener Innenstadt verändern.
    www.waz.de
    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com


    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com
  • Relativ unbemerkt hat der Bundesrat eine neue Fassung der StVO durchgewunken am 5.7.

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/321-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Dabe gibts einige Änderungen beim Radverkehr in Anlage 2 zur StVO. Leier sind die Fassungen der Anlage 2 im Internet irgendwie nicht passend zu den Änderungen durchnummeriert. Unter anderem ist gleich das erste, das VZ 230 (Ladezone) unter 15.1 erwähnt, das ist aber nicht vorhanden in den Anlagen 2.

    Zu VZ240 kommt der Satz:

    Dabei ist auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr
    darf weder gefährdet noch behindert werden. Erforderlichenfalls ist die
    Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen.“ ‘
    Begründung
    In der StVO ist bislang nicht geregelt, wie sich Radverkehr und Fußverkehr auf
    gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240) gegenseitig zu verhalten haben. Insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs sollte daher die Verhaltensvorschrift in die StVO aufgenommen werden, dass der Radverkehr auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen und seine Geschwindigkeit gegebenenfalls anzupassen hat. Die in Spalte 3 unter Nummer 3 aufgeführte Vorschrift zur Rücksichtnahme ist im Hinblick auf den Schutz des Fußverkehrs unzureichend, da sie allein auf andere Verkehrsarten abstellt, die durch Zusatzzeichen zugelassen werden.

    Insofern brauchen wir uns nicht mehr zu streiten über VZ239 und langsamfahren, das trifft jetzt auch auf den gemeinsamen Fuß-/Radweg zu.