Woche 26 vom 24. bis 30. Juni 2024

  • Trunkenheitsfahrt mit Todesopfer, ohne Führerschein

    Den schon 3 Jahre vorher wegen Trunkenheit "verloren", schon 2 x verurteilt wegen Fahrens ohne FS.

    Bewährungsstrafe für tödliche Raserfahrt
    Bewährungsstrafe für eine tödliche Raserfahrt auf der Autobahn A 44. Ein BMW-Fahrer hatte im März 2023 angetrunken und ohne Führerschein einen Kleinwagen mit…
    www1.wdr.de


    Schätze er muss eine sehr günstige Sozialprognose gehabt haben bei dem Urteil.

  • Trunkenheitsfahrt mit Todesopfer, ohne Führerschein

    Den schon 3 Jahre vorher wegen Trunkenheit "verloren", schon 2 x verurteilt wegen Fahrens ohne FS.

    Soviel zum Thema "Bewährung? Ha! Kuscheljustiz!!! Lebenslänglich kein Auto mehr fahren dürfen, *das* ist die wahre Höchststrafe; noch viel schlimmer als der elektrische Stuhl!".

  • Was ist denn deine Lösung für einen offensichtlichen Wiederholungstäter. Führerscheinentzug scheint nicht zu wirken, und da ist er ja nicht der Einzige. Mir fällt tatsächlich nichts dazu ein.

    Wer es schafft innerhalb von 3 Jahren 2x erwischt zu werden, hat entweder einen Polizisten auf dem Revier der ein sehr gutes Personengedächtnis hat, oder eine Fahrweise, die das ermöglicht.

  • Schon in einem anderen Forum verlinkt:

    pressemeldungen_ab_21062024 - Polizei Bremen Bremen. Aber sicher!

    "Der 36 Jahre alte Fahrer befuhr mit seinem Lkw gegen 11:40 Uhr die Elisabethstraße in Fahrtrichtung Bremerhavener Straße und wollte nach rechts abbiegen. Dabei übersah er die auf dem Radweg parallel fahrende Pedelec-Fahrerin. Der Fahrzeugführer erfasste die 58-Jährige und überrollte mit seinem Lkw den Bauch- und Hüftbereich der Frau, die dadurch erhebliche Verletzungen erlitt. Die 58-jährige Frau starb in Folge der schweren Verletzungen noch am Unfallort."

    Beide also aus der Nebenstr.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    An anderer Stelle wurde die Art es Radwegendes kritisiert.


    Und irgendwas war doch gestern in FB auch was mit Lienen ... Ach das:

    Lienen: Radfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt

  • Was ist denn deine Lösung für einen offensichtlichen Wiederholungstäter.

    Notorische Wiederholungstäter haben offensichtlich nur einen unbedeutenden Anteil am Unfallgeschehen. Wir als freie Gesellschaft müssen es (nicht nur im Verkehr) aushalten, dass einzelne Kandidaten frei herumlaufen, die quasi geborene Kriminelle sind, wenn wir nicht auf der anderen Seite einen sehr repressiven Polizeistaat wollen, der die notwendigen stringenteren Kontrollen durchziehen kann, um solche Kandidaten rauszufischen. Die allermeisten Unfälle werden aber zum Glück von "redlichen" Tätern verursacht, die einmal in ihrem Leben das Pech hatten, dass eine Fahrlässigkeit, wie sie wohl jeder von uns tagtäglich unbemerkt begeht, durch die Umstände zu einem schweren Unfall wurden. Sowas ist sehr selten, und es passiert deswegen den redlichen Tätern auch nicht öfter als genau einmal im Leben. Die Tat ist diesen Menschen anschließend auch so schon peinlich genug, als dass ein Entzug der Fahrerlaubnis oder eine längere Freiheitsstrafe ohne Bewährung ihre aufgrund des verschuldeten Unfalls überdurchschnittliche Sorgfalt noch weiter steigern könnte.

    Kürzlich las ich über den Prozess gegen einen Feuerwehrmann, der offenbar seine Frau totgeschlagen hatte und im Keller eines Mehrfamilienhauses deren Leiche verbrennen wollte, um die Spuren zu vernichten. Die eigenen Kinder hatte er immerhin zu den Großeltern verfrachtet, aber die anderen 38 Personen im Haus nicht gewarnt. Im Bericht wurde erwähnt, dass der Täter vor Jahren schon einen tödlichen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer verursacht hatte. An diesen Vorfall erinnerte ich mich gut, weil es einer von den seltenen Ramm-/Streifunfällen war. Es müssen also auch gar nicht immer Verkehrsunfälle sein, wenn jemand ein geborener Krimineller ohne Gewissen ist.

  • Mir fällt tatsächlich nichts dazu ein.

    Mir schon:

    Sobald du die Entscheidung triffst, mit dem Auto zu fahren, ob mit oder ohne Führerschein, ob nüchtern oder besoffen, lädst du dir moralisch sozusagen mildernde Umstände auf. Du tust das richtige.

    Wenn du aber die Entscheidung triffst, mit dem Fahrrad zu fahren, lädst du in dem Moment moralische Schuld auf dich, ob mit oder ohne Helm. Du tust etwas suspektes.

    Kommt es zu einem "realen Vorfall", geht die moralische Schuld in die rechtliche Schuld über. Ganz einfach.

  • Hast Du für diese Behauptung einen Beleg?

    Der Beleg ist, dass es für die gegenteilige Vermutung keinen Beleg gibt. Die Anklage und nachfolgend auch die Presse würde es ganz sicher gebührend feie^h^h würdigen, falls Angeklagte eine "mörderische" Vergangenheit hätten.

    Mir ist abgesehen von einem Einzelfall nicht bekannt, dass ein Täter mehr als einmal an einem Verkehrstod beteiligt gewesen wäre. In diesem Fall handelte es sich um den LKW-Führer, der eine Radfahrerin beim Rechtsabbiegen getötet hatte, wo im Prozess zur Sprache kam, dass der Mann vor Jahrzehnten als frischgebackener Fahranfänger mit einem PKW einen Alleinunfall verursacht hatte, bei dem er selbst schwer verletzt wurde und seine Freundin auf dem Beifahrersitz starb.

  • Zumindest für die allgemeine schwere Gewaltkriminalität gilt das Gegenteil. Die könnte um 30 bis 50 Prozent gesenkt werden (je nach Altersgruppe), schlösse man die Intensivtäter konsequent weg.
    Also stellt sich die Frage, wieso das ausgerechnet beim Straßenverkehr anders sein soll.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • das ist nach den Ausführungen von Th(oma)s ja auch kein Widerspruch.

    Wenn es deutschlandweit x-tausend Personen gäbe, die für 70% der tödlichen Unfälle / schwerverletzten-Unfälle verantwortlkich wären, würde das Wegsperren dieser Personen sicher einen signifikanten Unterschied machen.

  • Doch, das ist ein Widerspruch, denn - zur besseren Einordnung nochmal: Th(oma)s behauptete:

    Notorische Wiederholungstäter haben offensichtlich nur einen unbedeutenden Anteil am Unfallgeschehen.

    Dafür hätte ich gerne einen Beleg. Mangelerfassung ist keiner. Ich behaupte, daß "notorische Wiederholungstäter" - wie sonst auch - durchaus einen signifikanten Anteil haben.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Trunkenheitsfahrt mit Todesopfer, ohne Führerschein

    Den schon 3 Jahre vorher wegen Trunkenheit "verloren", schon 2 x verurteilt wegen Fahrens ohne FS.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rh…ericht-100.html

    "Als Auflage muss der Angeklagte der Witwe des Opfers Wiedergutmachung in Höhe von 5.000 Euro leisten."

    Gericht zur Witwe: "Der hat gerade Ihren Mann umgebracht, mit dem Sie noch 60 Jahre hätten zuammenleben können. Er wird Ihnen 23 Cent pro verlorenem Tag zahlen, dann hat er den Schaden wieder gutgemacht."

  • Trunkenheitsfahrt mit Todesopfer, ohne Führerschein

    Den schon 3 Jahre vorher wegen Trunkenheit "verloren", schon 2 x verurteilt wegen Fahrens ohne FS.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rh…ericht-100.html


    Schätze er muss eine sehr günstige Sozialprognose gehabt haben bei dem Urteil.

    Wenn ich aus diesem Geschehen und dem Urteil für mich ein Fazit ziehen kann, dann, dass Hohe Differenzgeschwindigkeiten (Auffahrendes Fzg. geschätzt ca. 100km/h vs. 240 km/h) vermieden werden sollten. Der Verurteilte war bei Dunkelheit mit nahezu der doppelten Richtgeschwindigkeit unterwegs. Sein Anhalteweg bei einer Vollbremsung hätte ca. 360 Meter betragen. Bei 130 km/h wären es nur noch 124 Meter und ein Ausweichen vielleicht noch möglich gewesen.

    Leider, leider fehlen uns ja aber die Schilder für ein Tempolimit auf BAB.

  • Gerade habe ich einen "Ü"-Unfall aus dem September 2022 in der Unfalldatenbank in "solo" geändert.

    Toter Radfahrer: Treckerfahrer von fahrlässiger Tötung freigesprochen
    Am Amtsgericht Bad Segeberg klärte sich, dass ein Radfahrer nicht wegen eines riskanten Überholmanövers starb. Dennoch kritisierte der Richter die…
    www.ln-online.de

    Dem (leider ab 18:30 heute nicht mehr kostenlos lesbaren) Artikel zufolge starb der Radfahrer nicht durch das Überholen seitens des Treckerfahrers, sondern infolge einer vorausgehenden Überanstrengung durch Herzinfarkt. Es gehe zweifelsfrei aus der Analyse der Daten im getragenen Herzfrequenzmesser hervor, dass sich der Infarkt bereits eine Weile vor dem Sturz angekündigt habe. Der Treckerfahrer wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen und nur wegen des rücksichtslosen Überholmanövers des ein Stück vorausfahrenden Begleiters und Fahren ohne Führerschein verurteilt.

  • Wenn es deutschlandweit x-tausend Personen gäbe, die für 70% der tödlichen Unfälle / schwerverletzten-Unfälle verantwortlkich wären, würde das Wegsperren dieser Personen sicher einen signifikanten Unterschied machen.

    Die gibt es doch? Nach meinem Verständnis sind jedes Jahr x-tausend Personen sogar für 100% der tödlichen / schwerverletzten Unfälle verantwortlich. Weil es ja m.W. keine unvermeidbaren Ereignisse sind, also "echte Unfälle" im Sinne von unbeeinflussbarem Schicksal.

    Es sind halt jedes Jahr x-tausend andere Personen, für die die Aussicht, für einen Unfall verantwortlich zu sein, weniger schwer wiegt als irgendwas anderes.

  • Wenn ich aus diesem Geschehen und dem Urteil für mich ein Fazit ziehen kann, dann, dass Hohe Differenzgeschwindigkeiten (Auffahrendes Fzg. geschätzt ca. 100km/h vs. 240 km/h) vermieden werden sollten. Der Verurteilte war bei Dunkelheit mit nahezu der doppelten Richtgeschwindigkeit unterwegs. Sein Anhalteweg bei einer Vollbremsung hätte ca. 360 Meter betragen. Bei 130 km/h wären es nur noch 124 Meter und ein Ausweichen vielleicht noch möglich gewesen.

    Leider, leider fehlen uns ja aber die Schilder für ein Tempolimit auf BAB.

    Der Seat fuhr etwa 125 km/h, steht zu lesen. Bei 130 wäre höchstwahrscheinlich gar nix passiert, weil der Fahrer des Sear die Chance gehabt hätte, sein Gaspedal durchzutreten oder seitlich auszuweichen.

    Laut RP gilt ab der Unfallstelle Tempo 120, auf Google Maps sehe ich keine Schilder. Aber es gilt ja ohnehin Sichtfahrgebot - Dunkelheit, leichte Kuppe, leichte Kurve, Anschlussstelle ... mal sehen, was die nächste Instanz sagt.