Woche 24 vom 10. Juni bis 16. Juni

  • Ich habe mehrfach beim ADFC nachgefragt, aber nie eine Antwort erhalten. Und ich selbst muss zu doof gewesen sein, das zu finden. Stattdessen habe ich in der StVO und VwV-StVO das genaue Gegenteil gefunden. Es scheint also bereits erlaubt zu sein, sich um die Verkehrssicherheit zu kümmern. 8|

    Mehr noch: das, was angeblich bisher wegen des StVG nicht möglich war (nämlich der notwendige tiefbau-technische Um- und Rückbau von Straßen), liegt meilenweit jenseits der Kompetenzen des StVGs. Auch das haben ADFC und die anderen Verkehrswende-NGOs beim Kampaigning offenbar ganz bewusst ignoriert.

  • Aber nicht, weil es die StVO so vorsah (und schon gar nicht das StVG), sondern weil sich gegen [Zeichen 240] weniger Leute gewehrt haben als gegen T30.

    Das ist wohl leider, leider die Realität. Und es gibt zu wenige Initiativen, dem etwas entgegenzusetzen, weil es in einer auf Tempo, Tempo fixierten Mehrheits-Gesellschaft sehr schwer fällt, den Vorteil der Langsamkeit zu entdecken. Dabei ist es zum Beispiel so, dass mit Tempo 30 Verkehrsströme sehr viel harmonischer ablaufen als mit Tempo 50. Letztlich also ein Zeitgewinn für alle, aber vom Einzelnen nicht goutiert, weil der nur an sich denkt und deshalb glaubt, mit Tempo 50 max. ginge es für ihn schneller voran.

  • Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

  • Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    Man darf den werten Herrenmensch Autofahrer also nicht unnötig in Rage versetzen oder reizen, sonst goutiert er es mit hohen AfD-Wahlergebnissen?

    Das sehe ich anders. Eigentlich sollte das Thema Verkehr überhaupt möglichst gar nicht erst diskutiert werden. Stattdessen sollten die Parteien, die noch einen Funken Verstand haben und das Einhalten von Klimazielen und Schadstoffgrenzwerten tatsächlich ernst nehmen, ohne großes Getöse davon zu machen, zielgerichtet zusammenarbeiten.

    Stattdessen lacht sich die AfD ins Fäustchen, weil ihre Parteistrategie voll aufgeht:

    Die AfD ist die Partei, die den Diesel retten wird und alle anderen sind grün. Von solchen Sprüchen beunruhigt versuchen CSU, CDU, FDP und leider mancherorts auch die SPD das Anbiedern der AfD an Autofahrerinteressen noch zu toppen:

    aus: https://www.csu.de/ja-zum-auto-nein-zu-verboten/

    Es gibt Städte, in denen flächendeckend Tempo 30 gilt. Stuttgart ist es vorsichtiger angegangen, dort wird seit 12 Jahren sukzessiv Tempo 40 durchgesetzt. Und trotzdem der 2021 gewählte CDU-Oberbürgermeister Nopper das von seinem grünen Vorgänger übernommene flächendeckende Tempo 40 abgelehnt hatte, ist es Dank des Widerstandes im Rat der Stadt bei Tempo 40 flächendeckend in Stuttgart geblieben. Und der Rat wurde parallel zur EU-Wahl letztes Wochenende (9.6.24) mit einer rot-rot-grün-grünen Mehrheit wiedergewählt. "Das bisherige öko-linke Bündnis kann seine Mehrheit im Gremium ... behaupten." schrieb die ZVW (Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG)

    https://www.zvw.de/stuttgart-region/gemeinderatswahl-in-stuttgart-das-vorl%C3%A4ufige-endergebnis-steht-fest_arid-826246

    Hier die ZVB-Grafik mit dem Wahlergebnis:

    https://www.zvw.de/cms_media/module_img/6158/3079126_1_articledetail_Gemeinderat_Stuttgart_vorlaeufiges_Endergebnis.png

    Es ist einerseits schwer vermittelbar, dass der Verkehr bei Tempo 40 oder 30 besser läuft als bei 50 und andererseits viel zu einfach gegen eine solche Maßnahme zu stänkern. Deshalb sollte mit großer Übereinstimmigkeit der Verantwortungsträger ein niedrigeres Tempolimit umgesetzt werden. Der Erfolg spricht dann für sich und keiner wird es bedauern, weil letztlich alle davon profitieren.

    Eine "einfache Antwort" auf die Diesel-Antriebsfrage gibt dieses Wahlplakat der Satire-Partei

    Die Partei:

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (14. Juni 2024 um 17:44)

  • By the way: Wo genau stand das nochmal im StVG, dass die Flüssigkeit des Kfz-Verkehr Vorrang vor der Sicherheit hat? :/

    StVG §6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    Dann folgt eine sehr lange Aufzählung mit allerhand Hinweisen, was in Rechtsverordnungen (z. B. StVO) geregelt werden darf. Tempo 30 zum Beispiel ist nicht zwangsläufig für die Sicherheit des Verkehrs relevant, aber es behindert nach gängiger Anschauung die Leichtigkeit des Verkehrs.

    In Zukunft soll die Novelle des StVG es leichter machen, zum Beispiel Tempo-30-Gebote zu erlassen.

    "Die Norm enthält nun einen neuen Absatz 4a, der Rechtsverordnungen auch "zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung" erlaubt. Die Reform soll laut Wissing dafür sorgen, dass Tempo-30-Regelungen an Spielplätzen oder hochfrequentierten Schulwegen sowie Fußgängerüberwege mit weniger Begründungsaufwand angeordnet werden können. Zu Streit um Zebrastreifen vor Schulen soll es also künftig nicht mehr kommen."

  • Also in Bayern wird es immer noch zu Streit um FGÜe kommen, weil es da vom zuständigen Ministerium eine Verordnung mit verbindlichen Vorgaben gibt, die alle erfüllt sein müssen, damit neue FGÜe eingerichtet werden können. Nachdem die oberste Verkehrsbehörde da ja bekanntlich ein Weisungsrecht hat, bleibt den lokalen StVBen halt nichts anderes übrig, als dem Folge zu leisten.

    You guessed it: die Vorgaben sind so, dass sie eigentlich nie erfüllt werden können (Mindest-/Höchstzahlen für den Kfz-Verkehr, Mindest-/Höchstzahlen für den querenden Fußgängerverkehr etc.). Weil: diese Überwege stören halt den (echten) Verkehrsfluß und wenn's da kracht, dann hat der Kfz-Lenker ja immer das Nachsehen. Und das geht ja gar nicht!

  • Welche zusätzliche Verordnung gibt es denn in Bayern? Sind das nicht die Empfehlungen aus ERA?

    Ist keine Verordnung sondern ein verbindlicher ministerieller Erlass. Das kann die oberste Straßenverkehrsbehörde machen, das hat man „weiter unten“ einfach zu schlucken. Stichwort: übertragener Wirkungskreis.
    Muss mal schauen, ob ich den Erlass wo finde.

    Ausgangspunkt ist die R-FGÜ, wo in 2.3 eine Tabelle steht, wann FGÜe möglich sind. Entweder hat der Freistaat diese Richtlinie für verbindlich erklärt oder sogar die Kriterien noch verschärft.

  • StVG §6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    Wo steht da was von *Kraft*verkehr?

    Abgesehen davon ist Leichtigkeit des Verkehrs auch kein eigenständiges Kriterium, sondern ebenso wie Sicherheit integraler Bestandteil einer einzigen Floskel, nämlich dem aus dem preußischen Polizeirecht übernommenen Begriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Grundgedanke dabei ist, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit letztlich immer davon abhängig ist, dass sich die Bevölkerung von vorneherein „ordentlich“ verhält (so ungefähr Dietmar Kettler seinerzeit zur Frage, warum Radwegebenutzungspflichten ohne sicherheitstechnische Notwendigkeit trotz der StVG/StVO-Ermächtigung zum Zweck der „Sicherheit und Ordnung“ nie §45(9)-konform sein könnten).

  • Da tun wir mal so, als täten wir was für den Radverkehr und nennen es Autobahn. Wir sind schon ein spezielles Völkchen.

    Das haben unter dem Post zum Glück so einige bemängelt. Waren offenbar viele Alltagsradler dort versammelt.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Das haben unter dem Post zum Glück so einige bemängelt. Waren offenbar viele Alltagsradler dort versammelt.

    Begriffe wie "Radverkehrsförderung, Verkehrswende, usw." sind in D nicht internalisiert, sondern nur aufgesetztes Gerede. Das gilt nach meiner Erkenntnis - leider - bis hinein in die Kreise derer, die lokal vor Ort die "lebenswerten Städte" und ähnliche fahrradfreundliche Verkehrsänderungen vertreten. Wenns "hart auf hart" kommt, fällt die Maske, dann kommt die Aufforderung, doch "vernünftig" zu sein.

  • Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    Die KFz Lenker hätten es ja selber in der Hand und müssten halt einfach weniger da lange fahren, ähh, stauen, bzw. einfach weniger Autofahren.

    Da in Kernzeiten die Durchschnittsgeschwindikeit auf der Landsberger sowieso weit unter 30km/h liegt, ist es halt typische Diesel-Dieter SPD-Lösung. Es wurde etwas gemacht was keinem, zumindest der Ursache und den Verursachenden, schadet und ansonsten hofft man auf den baldigen Tod bzw. Export der alten Diesel.

  • Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    M.W. gehts nicht um Feinstaub, sondern um Stickoxid, das die super-sauberen Dieselmotoren fröhlich hinten rausblasen. Das Gericht hatte zwar ein explizites Diesel-Fahrverbot empfohlen, aber anscheinend ist ein Fahrverbot für Betrüger-Autos weitaus schlimmer als ein Schleichgebot für alle.

    Ob das Schleichgebot tatsächlich an den Stickoxid-Werten was ändert, ist zwar fraglich, aber hey, wen kümmert das schon? Vielleicht so nen versifften Asthmatiker, aber der soll sich halt irgendwo hin verpissen...

    Selbstverständlich wäre es für alle "Vernünftigen" das Beste, gar nix zu machen, aber da ist leider dieses blöde Gerichtsurteil, das doch tatsächlich impliziert, Stickoxide seien irgendwie schädlich. Das ist natürlich Quatsch, wie wir seit dem angeblich größten Industrieskandal wissen.

    Aber jetzt sag doch mal, worin für dich genau der "Unsinn" besteht? Das hab ich nicht verstanden.

  • Wo steht da was von *Kraft*verkehr?

    Abgesehen davon ist Leichtigkeit des Verkehrs auch kein eigenständiges Kriterium, sondern ebenso wie Sicherheit integraler Bestandteil einer einzigen Floskel, nämlich dem aus dem preußischen Polizeirecht übernommenen Begriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Grundgedanke dabei ist, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit letztlich immer davon abhängig ist, dass sich die Bevölkerung von vorneherein „ordentlich“ verhält (so ungefähr Dietmar Kettler seinerzeit zur Frage, warum Radwegebenutzungspflichten ohne sicherheitstechnische Notwendigkeit trotz der StVG/StVO-Ermächtigung zum Zweck der „Sicherheit und Ordnung“ nie §45(9)-konform sein könnten).

    Ob nun "eigenständiges Kriterium" oder "Floskel", der Hinweis darauf, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unnötig eingeschränkt werden darf, diente bisher dazu, Einschränkungen insbesondere des Autoverkehrs abzuwehren. Ob der Autoverkehr zum Beispiel durch schnelles Fahren zur Umweltverschmutzung beiträgt oder nicht, war bisher weitgehend irrelevant. In Zukunft ist es leichter möglich, Einschränkungen des Verkehrs vorzunehmen, zum Beispiel, weil es dem Umweltschutz dient, als das in der Vergangenheit möglich war.

  • Begriffe wie "Radverkehrsförderung, Verkehrswende, usw." sind in D nicht internalisiert, sondern nur aufgesetztes Gerede. Das gilt nach meiner Erkenntnis - leider - bis hinein in die Kreise derer, die lokal vor Ort die "lebenswerten Städte" und ähnliche fahrradfreundliche Verkehrsänderungen vertreten. Wenns "hart auf hart" kommt, fällt die Maske, dann kommt die Aufforderung, doch "vernünftig" zu sein.

    Das ist im Allgemeinen wohl so. Im konkreten Fall fände ich einen Radschnellweg, der seinen Namen verdient und wirklich in erster Linie den Radfahrenden gehört, ganz nett. Das Problem ist ja oft, dass meist die ersten paar km mit großem Tamtam gefeiert werden (s. Nordrhein-Westfalen), um dann im Klein-Klein zu ersticken und zu stagnieren.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)