Ausnahmegenehmigung?

  • Seit ein paar Wochen mache ich Fotos und schreibe Anzeigen wenn mich ein Falschparker behindert. Das passiert erfreulicherweise gar nicht so häufig, obwohl ich jeden Tag an die 2h durch die Großstadt radele (allerdings eher in Außenbezirken). Die Anzeigen werden offenbar nicht direkt in den Müll geworfen, denn die Münchner Polizei hat mich bereits zweimal wegen Rückfragen kontaktiert.

    Bei einer dieser Rückfragen ging es um ein Auto von einem Pflegedienst, und ein anderes mit Telekom-Aufschrift. Der Polizist fragte, ob ich die Windschutzscheibe fotografiert hätte. Hatte ich aber nicht. Der Beamte sagte dann, dass er die Anzeigen nicht weiterverfolgt, da er jeweils eine Ausnahmegenehmigung vermutet... Das ist mir im Einzelfall egal... Fotografier ich künftig halt auch die Windschutzscheibe.

    Jetzt würde mich interessieren, was man mit einer solchen Ausnahmegenehmigung darf. Radwege zuparken? Bis zu welcher Restbreite?
    Es basiert offenbar auf [stvo]§46[/stvo], und scheint irgendwie kommunal geregelt zu sein. In München kostet die Ausnahmegenehmigung für Handwerkerautos so um die 30 Euro pro Monat; für soziale Dienste um 16 Euro. Es wird auf [stvo]§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11[/stvo] verwiesen, aber das ist sehr allgemein formuliert. Gibts dazu allgemeine Regeln, was man mit dieser Ausnahmegenehmigung darf?

    Und noch eins. Im Olympiapark kam mir gestern ein Auto auf dem Radweg entgegen, irgendein Sicherheitsdienst. Ich hatte gar keine Lust, auf den Fußweg auszuweichen oder abzusteigen und hielt erstmal an. Das Auto auch. Scheibe runter, ob ich ein Problem hätte. Ja, hatte ich, da mir das Auto im Weg rumstand. Der Herr mit Schnauzbart meinte, er dürfe hier fahren. Da ich nun mal ohne große Schlagfertigkeit auf die Welt gekommen bin, und auch nach Hause wollte, bin ich dann nicht weiter drauf eingegangen und habe mich am Auto vorbeigequetscht. Was hättet Ihr getan? Absteigen und ausweichen, oder auf den Fußweg fahren, oder (das fänd ich lässig) langsam auf dem Fahrrad rückwärts bis zur nächsten Ausweichstelle trippeln?

  • Was hättet Ihr getan? Absteigen und ausweichen, oder auf den Fußweg fahren, oder (das fänd ich lässig) langsam auf dem Fahrrad rückwärts bis zur nächsten Ausweichstelle trippeln?


    Zuerst die Grundregel beachten: "Wenn man schon klugscheißt, sollte man sich sicher sein, auch recht zu haben".
    Wenn dann das Ergebnis immer noch "Klugscheißen" ist, Kamera rausholen und dokumentieren.
    Sonst interessiert und offen nachfragen, wie er darauf kommt, auf dem Radweg fahren zu dürfen. Man lernt ja jeden Tag dazu.

  • Was hättet Ihr getan?

    Den fragen, wie du dich selbst nun verhalten sollst und die Rechtslage dazu diskutieren. Zum Fußgänger mutieren brauchst du sicher nicht. Abstand halten beim Vorbeifahren dürfte Pflicht sein.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hi
    ich hätte auch interessiert gefragt, wie es kommt, dass er das darf und ob man die entsprechende Erlaubnis denn mal sehen könne. Dabei freundlich bleiben, das kann helfen.
    Schließlich hätte ich die Situation aufgelöst, indem ich kurz mein Rad auf den Gehweg geschoben hätte, bis das Fahrzeug vorbei ist. Ist ja kein Güterzug, das sollte eine Sekundensache sein. Anschließend normal weiterradeln, Weg ist dann ja wieder frei.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Zum Thema Sondergenehmigungen/Ausnahmegenehmigungen:

    Die Lappen sind einfach zu Faul, mal beim "Verkehrsamt" (in Hamburg: Landesbetrieb Verkehr) der Stadt nachzufragen. Dort sind natürlich die ausgegebenen Genehmigungen für die jeweiligen KFZ vorhanden!
    Kurzer Anruf dort, ob KFZ mit dem Kennzeichen A-BC 123 eine Ausnahmegenehmigung hat und wenn ja, welche.

    Ich bin außerdem der Meinung, dass Ausnahmegenehmigungen in der Regel nur für eingeschränkte Halteverbote ausgestellt werden können. Ausnahmegenehmigungen für absolute Halteverbote bedürfen einer Begründung, die kein Pflegedienst oder Handwerker vorweisen können dürfte (unser Firmenwagen verfügt über genau solche Ausnahmegenehmigung und .. naja. Schwierig...)

    Ums Kurz zu machen: Es können in aller Regel durch Handwerker, Pflegedienste und Transportunternehmen Ausnahmegenehmigungen von Halten und Parken
    - eingeschränktes Halteverbot
    - Parkuhr / Parkscheibe
    - Anwohnerparken
    sowie
    - Durchfahrt auf sonst für den allgemeinverkehr gesperrten Abschnitten in Notfällen(!) bei Aufträgen(!)
    erkauft werden.

    Ausnahme für (absolutes) Halteverbot kommt für fast niemanden in Betracht, weil eine Begründung dafür so gravierend sein muss, dass Handwerker/Pflege/Transport die nicht bringen.

    Befahren von, Halten und Parken auf Radwegen wird aber meines Kenntnisstandes nach von _keine_ Ausnahmegenehmigung gedeckt.
    Lediglich nach §35 StVO dürfen Baufahrzeuge, Reinigung und ... Telekom, Wasserwerke, Stadtmöblierung(Werbung) auf Radwegen halten, parken und fahren. Die haben aber keine erkaufte Ausnahmegenehmigung, sondern qua StVO und wahrgenommener Tätigkeit eine kostenlose. Die erkennt man dann auch an den verpflichtend aufgeklebten rot-weiß gestreiften Dingern am KFZ.


  • So habe ich mir das auch immer zusammengereimt. Aber: In München scheint es ein 11. Gebot zu geben. Handwerker parken hier eigentlich immer auf Gehwegen (seltener auf Radwegen). Wobei mir das eben auch nicht korrekt erscheint. Schließlich sind Geh- und Radwege besondere "Schutzbereiche" für schwächere VT.
    Ich habe das noch nie beim KVR erfragt, aber als Antwort stelle ich mir sowas in der Art vor: "Ja, rechtlich gesehen ist das nicht in Ordnung, aber wegen der angespannten Parksituation in München..blabla...Ermessensspielraum...faselfasel...".

  • Jetzt würde mich interessieren, was man mit einer solchen Ausnahmegenehmigung darf


    Das fände ich auch mal spannend. Vor einigen Jahren stand ein Privatwagen mit so einer Genehmigung im temporären Parkverbot von unserem Umzug. Der Fahrer schlürfte im Café daneben seinen Kaffee und wollte nicht wegfahren. Nach einigen sehr kritischen Nachfragen von uns, warum er so eine Genehmigung im Privatwagen hat und einem Anruf bei der Polizei ist er dann doch murrend weggefahren.

  • In der Vogt-Wells-Straße in Hamburg-Lokstedt wartet immer mal wieder ein Geldtransporter so, wie auf dem Foto zu sehen ist. Auf Nachfrage beim PK sagte man mir, es gäbe Ausnahmegenehmigungen. Dass eine solche allerdings dazu ermächtigt, den Gehweg für mehrere Minuten vollständig dicht zu machen, kann ich mir kaum vorstellen.

  • Der Radweg ist damit ja auch blockiert. (Ist er wegen der links geparkten Autos sowieso, aber na ja.)
    Man könnte ja mal das PK fragen, warum in so einem Fall der Betreiber des Geldtransporters nicht verpflichtet ist, rechtzeitig vorher darauf hinzuweisen, dass Bürgersteig und Radweg unbenutzbar sind, und ob er nicht für eine sichere Ableitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn sorgen müsste.

    Oder man fragt, ob man nicht auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen könne: damit man alle Blauschilder ignorieren kann.

  • "VG Saarlouis v. 29.08.2012:Die Nutzung des Gehweges zum Be- und Entladen bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Nach § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, während gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 die Gehwege den Fußgängern vorbehalten sind. Dementsprechend sieht § 12 Abs. 4 StVO vor, dass auch Halten und Parken eines Fahrzeuges grundsätzlich auf der Fahrbahn zu erfolgen hat. Weil in dem betroffenen Bereich das Halten und Parken auf dem Gehweg weder durch Parkflächenmarkierungen noch durch Verkehrszeichen Nr. 315 zugelassen ist, bedarf es hierzu einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO. Die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO setzt Gründe voraus, welche das öffentliche Interesse an dem Verbot, von dem dispensiert werden soll, überwiegen, und ist nur in besonders dringlichen Ausnahmefällen gerechtfertigt."

    Der normale Münchner Handwerkerparkausweis ist keine solche Genehmigung, sondern ist lediglich eine Art Bewohnerparkausweis für die ganze Stadt. Und mit diesem (dem Bewohnerparkausweis) darf ich nicht auf Geh- und Radwegen parken.

  • Kumpel arbeitet in eine Malerbetrieb. Ansage vom Chef: Parkt so nah am Einsatzort wie möglich, notfalls direkt davor auf dem Fußweg. Wenn es n Ticket gibt, bezahle ich es halt einfach.
    Was sagt uns das? Strafen sind sehr lasch und erwischt wird man dazu eh noch zu selten...


    Das fände ich auch mal spannend. Vor einigen Jahren stand ein Privatwagen mit so einer Genehmigung im temporären Parkverbot von unserem Umzug. Der Fahrer schlürfte im Café daneben seinen Kaffee und wollte nicht wegfahren. Nach einigen sehr kritischen Nachfragen von uns, warum er so eine Genehmigung im Privatwagen hat und einem Anruf bei der Polizei ist er dann doch murrend weggefahren.

    N alter Kollege von mir hatte auch mal ne Diskussion mit der Politesse, die gerade am Ausstellen von nem Strafzettel war.
    Sinngemäß:
    Ich habe doch ne Ausnahmegenehmigung?
    - Ja, die gilt aber nicht fürs Döner holen...

  • So, mein Bemühen, beim Kreisverwaltungreferat München Auskunft über diese Park-Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, ist gescheitert.

    Auf meine erste und zweite Nachfrage (an die Emailadresse die hier angegeben ist) kam eine nichtssagende Antwort und ein ebensolches Informationsblatt, in dem detailliert die Formalien der Neu- und Wiederbeantragung genannt werden, aber nicht was man mit der Ausnahmegenehmigung dann straflos tun darf. Auf meine dritte Nachfrage kam keine Antwort mehr.

  • Vielleicht hilft das Foto einer solchen Ausnahmegenehmigung weiter, das ich vor einiger Zeit mach gemacht habe?

    Ergänzend sollte ich sagen, dass betreffende Auto an einem Wochenende auf einem Radweg parkte und der Handwerker wohl kaum im Einsatz gewesen sein dürfte.