Seit ein paar Wochen mache ich Fotos und schreibe Anzeigen wenn mich ein Falschparker behindert. Das passiert erfreulicherweise gar nicht so häufig, obwohl ich jeden Tag an die 2h durch die Großstadt radele (allerdings eher in Außenbezirken). Die Anzeigen werden offenbar nicht direkt in den Müll geworfen, denn die Münchner Polizei hat mich bereits zweimal wegen Rückfragen kontaktiert.
Bei einer dieser Rückfragen ging es um ein Auto von einem Pflegedienst, und ein anderes mit Telekom-Aufschrift. Der Polizist fragte, ob ich die Windschutzscheibe fotografiert hätte. Hatte ich aber nicht. Der Beamte sagte dann, dass er die Anzeigen nicht weiterverfolgt, da er jeweils eine Ausnahmegenehmigung vermutet... Das ist mir im Einzelfall egal... Fotografier ich künftig halt auch die Windschutzscheibe.
Jetzt würde mich interessieren, was man mit einer solchen Ausnahmegenehmigung darf. Radwege zuparken? Bis zu welcher Restbreite?
Es basiert offenbar auf [stvo]§46[/stvo], und scheint irgendwie kommunal geregelt zu sein. In München kostet die Ausnahmegenehmigung für Handwerkerautos so um die 30 Euro pro Monat; für soziale Dienste um 16 Euro. Es wird auf [stvo]§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11[/stvo] verwiesen, aber das ist sehr allgemein formuliert. Gibts dazu allgemeine Regeln, was man mit dieser Ausnahmegenehmigung darf?
Und noch eins. Im Olympiapark kam mir gestern ein Auto auf dem Radweg entgegen, irgendein Sicherheitsdienst. Ich hatte gar keine Lust, auf den Fußweg auszuweichen oder abzusteigen und hielt erstmal an. Das Auto auch. Scheibe runter, ob ich ein Problem hätte. Ja, hatte ich, da mir das Auto im Weg rumstand. Der Herr mit Schnauzbart meinte, er dürfe hier fahren. Da ich nun mal ohne große Schlagfertigkeit auf die Welt gekommen bin, und auch nach Hause wollte, bin ich dann nicht weiter drauf eingegangen und habe mich am Auto vorbeigequetscht. Was hättet Ihr getan? Absteigen und ausweichen, oder auf den Fußweg fahren, oder (das fänd ich lässig) langsam auf dem Fahrrad rückwärts bis zur nächsten Ausweichstelle trippeln?