RWBP - außerorts

  • Schaut Euch gerne mal die Infrastruktur in der Stadt Landshut an. Und bitte, stell Dich an diesen Kreisverkehr und frag die vorbeikommenden Radler (sind bei gutem Wetter nicht wenige!), ob sie denn dort lieber auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn fahren würden. Ich verspreche Dir, die Antwort wird >95% ausfallen.

  • Wodurch ist denn beides gekennzeichnet? Wo sind Deiner Meinung nach Rollstühle, wo Handbikes, wo Kinderfahrräder zu verorten?

    Rollstühle sind zumeist als eine Art Ersatz für den Fußverkehr gedacht. Entsprechend Gehweg. Handbikes sind zumeist als Ersatz für den Radverkehr gedacht, also Fahrbahn. Kinderfahrräder, sofern die Kinder das entsprechende Alter haben, die Verkehrsregeln beherrschen und die Fahrzeuge die Voraussetzungen der StVZO erfüllen, gehören ebenfalls auf die Fahrbahn. Andernfalls, je nachdem, Gehweg oder gar nicht.

    Nein, da es sich um einen eigenständigen Verkehrsweg handelt.

    Das verstehe ich nicht. Der benutzungspflichtige Geh- und Radweg endet, ein reiner Gehweg ohne Radverkehrsfreigabe beginnt mit der Prof.-Schott-Straße. Genau hier:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Du scheinst eine gewisse Missgunst gegenüber anderen VT zu haben. Fußgänger stehen im Weg, Pkw sind privilegiert, auch wenn sie es objektiv gar nicht sind. Die Fahrradfahrer sind die Guten, nicht wahr?

    Fußverkehr wird von mir privilegiert. Und zwar dahingehend, daß er vom Fahrverkehr verschont bleibt. Kinder können spielen, Hunde an der Leine querlaufen oder auch spielen, Alte können bummeln und schwatzen, Philanthropen können in den Himmel starren, Hagestolze auf Frauenhintern etc. Dies alles, ohne, daß ein Mountainbiker sie beiseite klingelt, denn Fahrradfahrer haben natürlich einen ziemlich gleichen Anteil an Arschgeigen. Nenne das Mißgunst, wenn Du magst. Insofern richtig: Nicht wahr.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das verstehe ich nicht. Der benutzungspflichtige Geh- und Radweg endet, ein reiner Gehweg ohne Radverkehrsfreigabe beginnt mit der Prof.-Schott-Straße. Genau hier:

    Und 150m weiter wird dieser Gehweg wieder zum Geh-/"Radweg" mit Zwangsbeglückung: Prof.-Schott-Straße - Google Maps

    Vermutlich glauben die Verantwortlichen, dass auch dazwischen das [Zeichen 240] gilt, das irgendwo vorher stand. Die Änderung des Belags hätte mir allerdings auch signalisiert, dass dort etwas Neues beginnt, das mangels Beschilderung nur ein Gehweg sein kann.

  • Fußverkehr wird von mir privilegiert. Und zwar dahingehend, daß er vom Fahrverkehr verschont bleibt. Kinder können spielen, Hunde an der Leine querlaufen oder auch spielen, Alte können bummeln und schwatzen, Philanthropen können in den Himmel starren, Hagestolze auf Frauenhintern etc. Dies alles, ohne, daß ein Mountainbiker sie beiseite klingelt, denn Fahrradfahrer haben natürlich einen ziemlich gleichen Anteil an Arschgeigen.

    Da sind wir beinander. Und wie löst Du den Konflikt zwischen der radelnden Familie, die mit 10 km/h auf der rechten Hälfte der Fahrbahn entlangeiert (ich hab Kinder, die dem Gehwegalter entwachsen sind, ich weiß wovon ich rede) und dem mit zHG 100 ankommenden Pkw?

  • EDIT: eine Edit-Funktion wäre hier wirklich gut.

    Die gibt es. Ich weiß jedoch nicht, wie man sie am Mobilgerät aufruft, vielleicht muß man sich da durch irgendein Menü hangeln. Via Desktop befindet sich der entsprechende Button "Bearbeiten" direkt unter dem eigenen Beitrag.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Und wie löst Du den Konflikt zwischen der radelnden Familie, die mit 10 km/h auf der rechten Hälfte der Fahrbahn entlangeiert (ich hab Kinder, die dem Gehwegalter entwachsen sind, ich weiß wovon ich rede) und dem mit zHG 100 ankommenden Pkw?

    Einer der recht seltenen Fälle, bei denen ich mit Ullie mitgehe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts für alles jenseits der Autobahnen auf 80 oder auch 70 senken. Und damit müssen sie dann umgehen lernen. Oder in den Bus steigen. Als Fahrzeugführer ist der Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern stinknormaler Alltag. Ein Fahrzeug zu führen, geht mit Verantwortung einher, für sich und andere. Wo lernt man das frühzeitig besser als auf dem Rad auf der Fahrbahn?

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Verkehrserziehung ist sehr wichtig! Ich kann Dir nur aus Erfahrung sagen, Radfahren ist bis etwa 6 Jahre kein Spass - auf der Fahrbahn: Hölle. Nicht wegen der Pkw, die Fahrer sind wirklich erstaunlich vorsichtig, wenn die irgendwas kleiner 24" sehen (was teilweise auch schlecht ist, denn sie verzichten oft auf Vorrang, was den Kindern ein falsches Bild vermittelt). Sondern weil das nicht vorhandene Gefahrenbewusstsein einem die Schweißperlen auf die Stirn treibt - auf der Fahrbahn "ich muss kurz anhalten, mich juckt was" - sagts und stellt sein Fahrrad mit einem Linksschlenker mitten auf die Fahrspur. Da hat man die Alternativen: es gibt einen Radweg, oder eben dort gar nicht radfahren.

  • Bei dieser Professor-Schott-Straße fällt in StreetView auf (okay, vielleicht ist das in Landshut die Norm ...), dass der Radverkehr möglichst weit von der Fahrbahn entfernt geführt wird und immer ein [Zeichen 240] vorgesetzt bekommt.

    Aber sieht man an irgendeiner Einmündung eine Furt, vielleicht gar noch rot markiert?

    Nein.

    Was man stattdessen sieht: Weiße durchgezogene Linie für den Querverkehr, durchgezogen bis ganz vorne.

    Diese weiße Linie darf ich als Fahrzeugführer nicht überqueren.

    Landshut tut also so, als könnten sich Radfahrer von der einen Bordsteinkante zur nächsten Bordsteinkante beamen, ohne mit dem Querverkehr oder der durchgezogenen Linie in Konflikt zu geraten.

  • Auf der Fahrbahn kannst du im Kreisverkehr 100 mal im Kreis fahren und kommst nur beim Reinfahren in den Kreisel einmal an einem einzigen [Zeichen 205] vorbei. Probiere das mal auf dem "Radweg" :). Da kannst du immer nur hin- und herfahren und musst an jeder Zufahrt die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs aus beiden Richtungen beachten. Aber das fühlt sich bestimmt total flauschig an.

    Kann ich aus aktuellem Anlass bestätigen. Komme gerade vom Dienst und habe im Außerorts-Kreisel in Fürstenfeldbruck St2054/B471 Richtung Jesenwang lediglich eine Aus-/Einfahrt queren wollen. Dort stand ich dann erstmal ein paar Minuten, da einerseits Kraftverkehr in den Kreisel einfuhr und andererseits im Kreisel reger Verkehr herrschte. Ich kann nicht einfach losfahren, wenn sich im Kreisel Fahrzeuge befinden, weil ich niemals sicher sein kann, dass die Ausfahrt genommen wird, die ich überqueren möchte. Kraftfahrer blinken teils recht spät, teils gar nicht. Da lasse ich mich nicht darauf ein und bleibe daher so lange stehen, bis einerseits die Kreiselfahrbahn hinter mir frei ist und andererseits auch niemand in den Kreisel einfährt.

    Die Krönung sind dann auch immer diejenigen Kraftfahrer, die entweder beim Ausfahren oder auch beim Einfahren anhalten, um mich freundlicherweise oder aus Mitleid durchzulassen. Aber auch darauf lasse ich mich nicht ein, da es später vor Gericht dann heißt, ich hätte mir die vermeintliche Vorfahrt dreist erzwungen, weswegen der Kreisel-Kraftverkehr anhalten musste und es daher im Kreisel zu einem Auffahrunfall kam. Nein nein, nicht mit mir. Aber woher sollen die Kraftfahrer auch von meinen [Zeichen 205] wissen? Die haben ja weder beim Einfahren noch beim Ausfahren ein [Zeichen 301]gegenüber Radfahrern.

  • ist aber auch eher mutig, sich hier in ein Sammelbecken stürzen, bei dem der prozentuale Anteil der "ich brauch keinen Radweg" deutlich(!) vom gesamtgesellschaftlichen Schnitt abweicht. :)

    bin neu hier. :) Mueck hat mich indirekt auf dieses Forum aufmerksam gemacht - eigentlich bin ich von Berufswegen sehr viel mit dem Pkw unterwegs, da darfs in der Freizeit dann bevorzugt das Zweirad sein.

    "Drüben" im VP:

    Zitat


    Der Weg ist durch Zeichen 240 benutzungspflichtig. Aber er is nicht annähernd 2 Meter breit. Laut VwV entspricht er also nicht den Anforderungen. Was kann ich dagegen jetzt unternehmen? Zumal es auch noch ein zweirichtungsradweg ist.

    Zitat


    Kennst Du ihn nicht länger als 1 Jahr?
    Dann wäre Anfechtungsklage möglich, später wird's kniffliger...
    Vmtl. außerorts? Dann ist s vor paar Jahren auch kniffliger geworden....

    Oder betteln auf Regeleinhaltung ... Oder Fachaufsicht ... Oder, oder ...

    Die besten Details zu Klagen oder Betteln gibt's wohl derzeit eher unter https://radverkehrsforum.de/forum/ im öffentlich nicht sichtbaren Bereich

    ...


    Er soll sich nicht beschweren, er hätte nicht gewusst, welche Kernkompetenzen ihn hier erwarten ,,,

  • Einer der recht seltenen Fälle, bei denen ich mit Ullie mitgehe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts für alles jenseits der Autobahnen auf 80 oder auch 70 senken. Und damit müssen sie dann umgehen lernen. Oder in den Bus steigen.

    Tempo 60 entspricht dem Tempo mit dem Linienbusse maximal fahren dürfen, wenn darin Fahrgäste nicht nur auf Sitzplätzen, sondern auch auf Stehplätzen transportiert werden. Kein Auto sollte deshalb auf Landstraßen schneller fahren dürfen. Aber klar: Tempo 70 oder 80 max. wäre schon mal besser als Tempo 100.

    Wer soll eigentlich lernen mit was umzugehen? Ich denke Autofahrer*innen sollten lernen, damit umgehen zu können, dass Fahrradfahrer*innen in der Regel langsamer oder deutlich langsamer fahren als Autos. Und wenn Autofahrer das nicht hinkriegen auf Fahrradfahrer Rücksicht zu nehmen, dann können sie ja stattdessen auch den Bus nehmen.

    Ein Fußweg mit Fahrradverkehrsfreigabe bei dem bereits weiter oben gezeigten Kreisel macht Sinn. Eine Fahrbahnbenutzungspflicht für Fahrräder auf der Fahrbahn im Kreisverkehr lehne ich ab. Dazu ist die Fahrbahn im Kreisel zu breit. 40 m Außendurchmesser, 25 m Innendurchmesser, 7,50 m breite Fahrbahnen.

    Prof.-Schott-Straße · 84034 Landshut
    84034 Landshut
    www.google.de

    Außerdem ist die Prof.-Schott-Straße einseitig auf Autofahrerinteressen ausgerichtet, Fahrradverkehr jedenfalls braucht keine 4,00 m breiten Mittelstreifen. Und der großer Kreisel am Ende der Prof.-Schott-Straße ist ebenfalls ein primär auf den Autoverkehr ausgerichtetes Bauwerk. Der Kreisel selbst liegt noch außerhalb des Ortseingangsschildes und es führen die Fahrbahnen der Theoder-Heuß-Straße ohne Tempolimit 50 oder wenigstens 70 in den Kreisel. Immerhin gibt es jeweils 200 m vorher ein [Zeichen 205]und kurz danach ein [Zeichen 138-10].

  • Was man stattdessen sieht: Weiße durchgezogene Linie für den Querverkehr, durchgezogen bis ganz vorne.

    Diese weiße Linie darf ich als Fahrzeugführer nicht überqueren.

    Doch, darf man schon, aber halt mit der nach §10 gebotenen Vorsicht. Damit der echte Verkehr nicht gestört wird.


    Kann ich aus aktuellem Anlass bestätigen. Komme gerade vom Dienst und habe im Außerorts-Kreisel in Fürstenfeldbruck St2054/B471 Richtung Jesenwang lediglich eine Aus-/Einfahrt queren wollen.

    Deswegen fahre ich da immer Fahrbahn.

  • Doch, darf man schon, aber halt mit der nach §10 gebotenen Vorsicht. Damit der echte Verkehr nicht gestört wird.


    Deswegen fahre ich da immer Fahrbahn.

    Ja, das weiß ich. Nur gibt es hinter dem Kreisel ja noch nicht einmal eine geeignete Überleitung auf den benutzungspflichtigen Geh- und Zweirichtungsradweg, obwohl es sie geben müsste, und zwar für den Radverkehr, welcher aus der Cerveteristraße kommt. Denn in der Cerveteristraße gibt's [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Also ist es völlig legal, wenn Du die Fahrbahn benutzt. Erst weiter später bei der Einmündung Kaiser-Ludwig-Straße könnte bzw. müsste man dann wieder überwechseln. Aber bis dahin habe ich dann wohl einen Tinnitus.

  • Sondern weil das nicht vorhandene Gefahrenbewusstsein einem die Schweißperlen auf die Stirn treibt

    Und dieses Gefahrenbewusstsein ist auf dem "Radweg" besser ausgeprägt, wenn Kinder an schlecht einsehbaren Kreuzungen vorbeifahren?

  • Und dieses Gefahrenbewusstsein ist auf dem "Radweg" besser ausgeprägt, wenn Kinder an schlecht einsehbaren Kreuzungen vorbeifahren?

    Ja. Denn genau an diesen Stellen kann ich auf dem Radweg problemlos langsam fahren, u.U. sogar stehenbleiben, um den Kindern diese Gefahrenstelle zu erklären. Das ist auch wesentlich einfacher zu verstehen als Gefahren, die sich im Längs-/Gegenverkehr ergeben (Gefahren existieren nur in Blickrichtung). Mit Einmündungen/Kreuzungen haben sie spätestens auf dem Schulweg täglich dutzendfach zu tun und ein Rückfahrscheinwerfer ist das zuerst vermittelte und bestbekannte „Gefahrenzeichen“ im Kindergarten. Ja, find ich auch nicht toll, aber is halt so.

  • Man könnte jetzt natürlich auch argumentieren: wenn ein Kind nicht sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, dann nimmt es besser nicht am Straßenverkehr teil.

    anders formuliert: wenn das Kind nicht sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, dann fährt man mit dem Kinde eben nur dort, wo die Unsicherheit die vermutlich geringsten Auswirkungen hat: Verkehrsberuhigter Bereich, Nebenstraßen, T30-Zone mit wenig Parkblech.

    oder die popelige Kreisstraße, auf der kaum jemand unterwegs ist. und dann fährt man als Aufsichtsperson natürlich auch so weit zur Mitte orientiert, dass selbst ein üppiger Schlenker des Kindes vor einem nicht dazu führt, dass es plötzlich vor ein Auto fährt.

    Klar ist so ein abgeteilter Sonderweg fernab der Fahrbahn nett zum rumgurken: aber rumgurken kann ich auch woanders. :/

    Und ich wäre vom Kosten-Nutzen-Faktor solcher Radwege "wegen der Kinder!" nun auch nicht wirklich überzeugt.

    Aber es ist natürlich stets einfacher, Verhaltensprobleme (zu hohe Geschwindigkeit, nicht angepasste Fahrweise, aggro) mit baulichen Maßnahmen erschlagen zu wollen. Weil deren Ergebnisse (100m Radweg) natürlich sichtbar sind. In die gleiche Kategorie fallen diese Opfer-Schutz-Schulungen "fahrt nicht in den toten Winkel" und "wenn das weiße Licht hinten angeht, dann .." :rolleyes:

  • Natürlich! Aber wie führst Du dann Kinder an den Straßenverkehr heran? Freilich kann man immer in der Z30 rumgurken, aber irgendwann muss man das Niveau auch steigern, will man sie zu sicherer VT bilden.

    Die Verhaltensprobleme sind das Problem, keine Frage. Ich möchte ergänzen: auch nicht fahrtüchtige Verkehrsteilnehmer. Der bei Natenom war 77, mich hat eine Seniorin in einem Toyota Starlet mit etwa 25 km/h auf die Haube genommen. Die waren sicher nicht aggro unterwegs, sondern schlicht nicht (mehr) in der Lage, ihr Fahrzeug sicher zu führen. Aber wie behebst Du das, hier, heute und jetzt?

    Dass perspektivisch an diesen Ursachen angesetzt werden sollte, völlig klar. Nur löse ich das nicht von heute auf morgen.