Gehwege: Herstellung und Parkanordnung

  • uff... durch Zufall hatte ich heute in einer Lokalität ein Gespräch mit dem Leiter einer unteren Straßenverkehrsbehörde. Zuständigkeit: Bayern.

    ich fang mal Nebenkriegsschauplatz an:

    dass das Widerspruchsverfahren im Bereich der Anordnung von Verkehrszeichen abgeschafft wurde, sei total sinnvoll und logisch weil: ein Widerspruch führt fast nie zu einer anderen Bewertung der Situation als bei Anordnung.

    Und der Bürger könne ja weiterhin der Behörde schreiben. Eine eingehende Beschwerde wird geprüft und der Bürger erhält eine Antwort. Und wenn die Beschwerde berechtigt ist, wird auch etwas geändert.

    Es kamen auch so Sachen wie: "na wenn da Bürger 30 Jahre lang mit einer Regelung leben, sich nie jemand beschwert hat, warum sollen wir sie jetzt ändern. Nur weil EINER eine beschwerde einlegt, der da 1x vorbeigefahren ist?" ... und überhaupt, "die Schilder hängen da seit 30 Jahren, da ist fraglich, ob man da jetzt noch dagegen vorgehen könne.."

    da musste ich schon durchatmen.

    Weshalb ich aber eigentlich den Thread hier aufmache: wir kamen auf das Thema Parken und Gehwegen und Anordnung von Gehegen zu sprechen.

    seine Behörde denkt aktuell darüber nach, auf baulich hergestellten Gehwegen einseitig das vollaufgesetzte Parken zu erlauben, auch wenn das bedeutet, dass dieser Gehweg dann eben vom Fußverkehr nicht mehr benutzt werden kann. Es sei schließlich noch ein Gehweg auf der anderen Straßenseite vorhanden. Auf den könne man ja wechseln.

    Schließlich sei in der StVO und in der VwV-StVO nirgendwo geregelt, dass es beidseitig Gehwege geben müsse. Natürlich müsse man die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen: in einer Innenstadtlage mit viel Fußverkehr oder entlang einer Hauptstraße mit viel KFZ-Verkehr sei das natürlich nicht denkbar, aaaaaber einem Wohngebiet mit T30-Zone und wenig Fußverkehr, da eigentlich schon.

    Auf meinen Einwand, dass schließlich jede Querung der Fahrbahn prinzipiell mit einer gewissen Gefahr verbunden ist, natürlich abhängig von Verkehrsstärke, kam:
    als Fußgänger müsse man auch die Regeln einhalten, rechts und links gucken
    und als Kind...? Als Kind natürlich auch, und wenn die Eltern ein Kind unter 6 Jahren allein draußen laufen lassen, sind haben sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ältere Kinder muss man eh an das Queren einer Straße heranführen. Und irgendwo müssen die Kinder so oder so die Straße queren, sonst würden sie ja immer nur um den Baublock laufen.
    Auf meinen Einwand, dass dort vorn vllt eine Ampel sei oder ein FGÜ oder aber ja nicht immer quellverkehr vorhanden sei, sondern auch Fußverkehr, der ein Quartier und damit mehrere Straßen quert, je nach situation dann doch mehr Fahrbahnen zu queren sind, wenn nur einseitig Gehwege vorhanden sind: Lebensrisiko ist immer


    Ich hab dann vorgeschlagen, doch lieber gar keinen Gehweg zu haben, weil dann immerhin die Pflicht zur Querung der Fahrbahn entfällt und ich einfach auf der Seite gehen kann, wo ich ankomme: ja, das wäre vielleicht auch ganz gut.

    Weil: schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass Gehwege vorhanden sein müssten. Es gäbe so viele Straßen, in denen auch nur 1m breite Gehwege vorhanden seien!
    Mein Einwand, dass "da ist doof, deswegen kann hier auch doof sein" ein eher unglückliches Argument ist, kam dann wieder: es steht nirgendwo, dass es Gehwege geben muss und man müsse das einzelfallbezogen betrachten.

    Ich hab da glaub ich den Abend mit Untertassengroßen Augen gesessen, weil ich nicht nachvollziehen konnte, wie Fußgängerhassend man sein kann...

    Aber hier gefragt: hat er einen Punkt?

    Lieber nur einen Gehweg, den aber in 2,50m Breite + Parken auf anderer Seite, anstatt 2 Gehwege in 2m Breite? :/

  • Ich versuche mir das mal vorzustellen:

    Man wohnt in Nr. 18 und möchte die Nachbarn in Nr. 16 besuchen, 20 Meter links der Haustür.

    Der einzige Gehweg ist auf der gegenüberliegenden Seite.

    Direkt an der eigenen Hauswand parken Autos dicht an dicht.

    Man soll sich jetzt also eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos suchen, dort die Fahrbahn überqueren, auf dem jenseitigen Gehweg ungefähr 20 Meter laufen und dann wieder eine Lücke zwischen parkenden Autos suchen, um möglichst auf der Höhe von Nr. 16 wieder auf die richtige Seite zu wechseln, sich dort zwischen den parkenden Autos durchzuquetschen und das Haus zu betreten.

    Das ist doch einfach nur irre.

  • Das erinnert mich an einen Fahrradausflug in den Landkreis Schaumburg:

    In vielen Ortschaften ist es ganz normal, dass es keine Gehwege gibt oder nur einseitige Gehwege. Da stört sich auch (fast) keiner dran. Oberstes Ziel der Verkehrsplanung im ländlichen Raum ist vermutlich, dass die Straßen möglichst breit sind und die Fußwege dürfen gerne ein bisschen enger ausfallen, bzw. ganz wegfallen.

    Oft sind es die Durchgangsstraßen durch einen Ort, an denen die Bürgersteige so schmal sind, dass dort kaum Platz für den Fußverkehr bleibt. Und viele Dorfbewohner sehen das als ganz normal an, denn irgendwo müsse schließlich der Autoverkehr entlangfahren. Und wenn dann kein Platz mehr für den Fußverkehr bleibt, dann ist das halt so. Deswegen käme doch niemand auf die Idee, die Häuser im Dorfkern abzureißen, um Platz für breite Dorfstraßen mit breiten Fußwegen zu schaffen.

    In vielen Ortschaften beruhen die Hoffnungen auf eine Verbesserung darauf, dass eines Tages eine Umgehungsstraße gebaut wird. Aber selbst wenn die gebaut ist, fehlt oft der Antrieb an der alten Verkehrs-Situation im Dorf etwas zu ändern.

    Und wenn dieses Modell in den Ortsdurchgangsstraßen funktioniert, dann kann man es doch erst recht auf Neubaugebiete in Ortsrandlagen übertragen, wo sich dadurch viel Geld sparen lässt. Und oft ist es dort so, dass die Bewohner fast ausnahmslos ihr Grundstück ausschließlich im Auto verlassen. Die freuen sich, wenn es keine Bürgersteige gibt, denn dann brauchen sie keine Bürgersteige sauber zu halten. Das gehört ja zu den Anliegerpflichten, wenn ein Gehweg vorhanden ist.

    Bitte nicht missverstehen: Ich finde das nicht unbedingt gut, was ich da beschrieben habe, aber ich fürchte, es entspricht der Realität. ;(

  • Hängst du gerade in Nürnberg rum, bei der AGFK Veranstaltung?

    nein

    Man soll sich jetzt also eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos suchen, dort die Fahrbahn überqueren, auf dem jenseitigen Gehweg ungefähr 20 Meter laufen und dann wieder eine Lücke zwischen parkenden Autos suchen, um möglichst auf der Höhe von Nr. 16 wieder auf die richtige Seite zu wechseln, sich dort zwischen den parkenden Autos durchzuquetschen und das Haus zu betreten.

    ja, genau das. Deswegen meinte ich auch, dass es ehrlicher sei, dann gar-keine Gehwege zu machen.

  • Neulich war ich über irgendein Kaff kurz vor der polnischen Grenze gestolpert – die hatten sogar auf etlichen 50ern gar keine (!) Gehwege. Ich wusste gar nicht, dass das in Deutschland überhaupt darf.Nur einseitig oder nur eine Seite befestigt kenn ich – oft genug sogar auf der anderen Seite als die Bebauung, weil der Weg ursprünglich erst als Radweg mal befestigt wurde.

  • Eine Verordnung oder Vorschrift, nach der es beidseitig Gehwege geben muss, kenne ich nicht.

    Eine Freigabe zum Parken auf vorhandenen Gehwegen, die dadurch unbenutzbar werden, dürfte aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig sein.

    Nirgends im §45 ist ruhender Kfz-Verkehr genannt, der irgendein Privileg oder Schutz vor Beschränkungen genießt. Fußverkehr ist allerdings fließender Verkehr und der darf nicht ohne triftigen Grund beschränkt werden. Dass das Blockieren eines Gehweges aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist, wird selbst der Dödel, mit dem du da gesprochen hast, nicht behaupten können.

    Und wenn ich mir deine Geschichte anhöre, dann glaube ich, dass solche Leute nicht in eine Amtsstube sondern in den Knast gehören. Spätestens wenn dort etwas passiert, sollte man dem Typen so dermaßen in den Axxxx treten, dass es auch alle anderen Ignoranten in den Verkehrsbehörden mitbekommen.

  • Wer braucht schon Gehwege? Gerade in einem Urlaubsressort sind die überflüssig. Wer will schon im Urlaub zu Fuß zum Bäcker, Supermarkt oder Spielplatz? Bis zum Ende der durch diese Straße angebundenen Halbinsel sind es 2 Kilometer und das läuft ja keiner. Beachtet die liebevoll und individuell gestalteten Ferienhäuser im Ostseeressort Olpenitz!

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  • Man könnte ja mal in KA fragen, was die Rechtsgrundlage ist, weil im Rahmen von "Fair parken"*) hat man das in einigen etwas abgelegenen Ecken auch gemacht:

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    *) Statt illegalem, aber weitgehend geduldeten Gehwegparken, als noch unter einen CDU-OB "Auto über alles" galt, Übergang zum wahlweise verbotenen oder aber auch legalisiertem markierten Gehwegparken nach verlinkten Muster.
    Vorteil: Es ist ggfs. der Rechtsweg eröffnet wegen der angeordneten Markierung, während man, bis zum anderen Bremer Urteil, bei Duldung relativ hilflos war ...

    Aus der norddeutschen Heimat kenne ich auch noch Orte mit einseitigem oder nullseitigen=fehlenden Gehwegen bei Straßen unterschiedlicher Größe, aber auf die Schnelle finde ich keine Bildbsp. größerer Straßen, evtl. hat sich das in den letzten Jahrzehnten gebessert ...

  • Und wenn ich mir deine Geschichte anhöre, dann glaube ich, dass solche Leute nicht in eine Amtsstube sondern in den Knast gehören. Spätestens wenn dort etwas passiert, sollte man dem Typen so dermaßen in den Axxxx treten, dass es auch alle anderen Ignoranten in den Verkehrsbehörden mitbekommen.

    Nun, jetzt weißt du, warum mittlerweile hier die Dinge in Richtung Verwaltungsgerichtsbarkeit eskalieren.

    Aber gut, das Argument "es war 30 Jahre lang rechtswidrig, also kann es das weitere 30 Jahre bleiben" hat so gleich gar nichts mit der Selbstbindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zu tun. Bei einer jüngst erfolgten Aufsichtsbeschwerde zum Regierungspräsidium in Karlsruhe (ja, das grün-schwarze Baden-Württemberg scheint in der Sache keinen Deut besser zu sein) musste ich an ebendiese auch erinnern:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Zitat

    Am 15.11.2023 schrieb das Regierungspräsidium Karlsruhe:


    Dieses pragmatische Verwaltungshandeln ist erforderlich und angemessen, um Maßnahmen nach Verkehrssicherheitsaspekten priorisieren zu können und Ressourcen effizient einzusetzen. Mit anderen Worten: Die Aufhebung einer älteren, möglicherweise nicht mehr erforderlichen Radwegbenutzungspflicht ist gegenüber anderen Gefahrenlagen zeitlich nachrangig und wird daher entsprechend behandelt. Dennoch werden aktuelle, den Radverkehr betreffende Vorgänge wie Neuplanungen, Anliegen der Gemeinden in Verkehrsschauen, Rückmeldungen von Bürgern und Verkehrsteilnehmern oder - wie vorliegend - Widersprüche zeitnah aufgegriffen und kurzfristig entschieden. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, handelte es sich bei der Beschilderung um einen sogenannten "Altbestand", welcher bislang weder durch die Wohnbevölkerung noch durch Radfahrende oder durch die Gemeinde kritisiert wurde bzw. zu Beschwerden führte.

    ich weise darauf hin, dass die Behörde bereits seit 1998 (sic!) Zeit hatte, die sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten pragmatisch zu priorisieren. Die damalige Änderung der StVO beinhaltete die klare Verpflichtung an die Verkehrsbehörden, binnen Jahresfrist den Altbestand zu kontrollieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Offensichtlich ist dies weder erfolgt, noch konnten Sie mitteilen, wie eine ressourceneffiziente Bearbeitung des nun über ein ¼ Jahrhundert bestehenden Rückstands erfolgen soll. Die Aufsichtsbeschwerde ist damit nicht erledigt. Gerade die Tatsache, dass es sich um Altbestand handeln soll, zeigt doch klar, dass das Landratsamt Enzkreis bisher nicht in der Lage war, von Amts wegen zu einer angemessenen Zeitplanung zu finden und daher einer umfassenden fachaufsichtlichen Betreuung bedarf.

    Um weiteren Problemen vorweg zu greifen: Ich weise darauf hin, dass ich in Zukunft direkt nach Ablauf der 3-Monatsfrist des § 75 VwGO Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht Karlsruhe erheben werde. Im Rahmen einer ressourceneffizienten Verwaltung ist es daher sinnvoll, künftig die Vorgaben des Gesetzgebers auch dann zu erfüllen, wenn noch kein Bürger Widerspruch eingelegt hat (sog. Bindung der Verwaltung an das Gesetz).

    Mit freundlichen Grüßen

    mgka

  • Rummsdibums! Sehr geehrter Herr mgka, bitte melden Sie sich umgehend im Ministerium für Wahrheit zur entsprechenden Behandlung.:)

    Ich hatte ja über einen rätselhaften "Altbestand" in Fürstenfeldbruck berichtet, der allgemein auf ein Versehen vor 5 Jahren zurückdatiert wurde. Jetzt hat sich gezeigt, dass dieses RWBP-Schild bereits 2006 (!) zwar abgeordnet, aber nie entfernt wurde. Die STVB-Chefin bedankt sich für den Hinweis und kündigt an, dass das Schild "jetzt" entfernt wird. Fall offiziell erledigt. Wir sind am Arsch.

  • Ich hatte ja über einen rätselhaften "Altbestand" in Fürstenfeldbruck berichtet, der allgemein auf ein Versehen vor 5 Jahren zurückdatiert wurde. Jetzt hat sich gezeigt, dass dieses RWBP-Schild bereits 2006 (!) zwar abgeordnet, aber nie entfernt wurde. Die STVB-Chefin bedankt sich für den Hinweis und kündigt an, dass das Schild "jetzt" entfernt wird. Fall offiziell erledigt. Wir sind am Arsch.

    Magst Du mir die Örtlichkeit verraten? Bin gespannt...