uff... durch Zufall hatte ich heute in einer Lokalität ein Gespräch mit dem Leiter einer unteren Straßenverkehrsbehörde. Zuständigkeit: Bayern.
ich fang mal Nebenkriegsschauplatz an:
dass das Widerspruchsverfahren im Bereich der Anordnung von Verkehrszeichen abgeschafft wurde, sei total sinnvoll und logisch weil: ein Widerspruch führt fast nie zu einer anderen Bewertung der Situation als bei Anordnung.
Und der Bürger könne ja weiterhin der Behörde schreiben. Eine eingehende Beschwerde wird geprüft und der Bürger erhält eine Antwort. Und wenn die Beschwerde berechtigt ist, wird auch etwas geändert.
Es kamen auch so Sachen wie: "na wenn da Bürger 30 Jahre lang mit einer Regelung leben, sich nie jemand beschwert hat, warum sollen wir sie jetzt ändern. Nur weil EINER eine beschwerde einlegt, der da 1x vorbeigefahren ist?" ... und überhaupt, "die Schilder hängen da seit 30 Jahren, da ist fraglich, ob man da jetzt noch dagegen vorgehen könne.."
da musste ich schon durchatmen.
Weshalb ich aber eigentlich den Thread hier aufmache: wir kamen auf das Thema Parken und Gehwegen und Anordnung von Gehegen zu sprechen.
seine Behörde denkt aktuell darüber nach, auf baulich hergestellten Gehwegen einseitig das vollaufgesetzte Parken zu erlauben, auch wenn das bedeutet, dass dieser Gehweg dann eben vom Fußverkehr nicht mehr benutzt werden kann. Es sei schließlich noch ein Gehweg auf der anderen Straßenseite vorhanden. Auf den könne man ja wechseln.
Schließlich sei in der StVO und in der VwV-StVO nirgendwo geregelt, dass es beidseitig Gehwege geben müsse. Natürlich müsse man die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen: in einer Innenstadtlage mit viel Fußverkehr oder entlang einer Hauptstraße mit viel KFZ-Verkehr sei das natürlich nicht denkbar, aaaaaber einem Wohngebiet mit T30-Zone und wenig Fußverkehr, da eigentlich schon.
Auf meinen Einwand, dass schließlich jede Querung der Fahrbahn prinzipiell mit einer gewissen Gefahr verbunden ist, natürlich abhängig von Verkehrsstärke, kam:
als Fußgänger müsse man auch die Regeln einhalten, rechts und links gucken
und als Kind...? Als Kind natürlich auch, und wenn die Eltern ein Kind unter 6 Jahren allein draußen laufen lassen, sind haben sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ältere Kinder muss man eh an das Queren einer Straße heranführen. Und irgendwo müssen die Kinder so oder so die Straße queren, sonst würden sie ja immer nur um den Baublock laufen.
Auf meinen Einwand, dass dort vorn vllt eine Ampel sei oder ein FGÜ oder aber ja nicht immer quellverkehr vorhanden sei, sondern auch Fußverkehr, der ein Quartier und damit mehrere Straßen quert, je nach situation dann doch mehr Fahrbahnen zu queren sind, wenn nur einseitig Gehwege vorhanden sind: Lebensrisiko ist immer
Ich hab dann vorgeschlagen, doch lieber gar keinen Gehweg zu haben, weil dann immerhin die Pflicht zur Querung der Fahrbahn entfällt und ich einfach auf der Seite gehen kann, wo ich ankomme: ja, das wäre vielleicht auch ganz gut.
Weil: schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass Gehwege vorhanden sein müssten. Es gäbe so viele Straßen, in denen auch nur 1m breite Gehwege vorhanden seien!
Mein Einwand, dass "da ist doof, deswegen kann hier auch doof sein" ein eher unglückliches Argument ist, kam dann wieder: es steht nirgendwo, dass es Gehwege geben muss und man müsse das einzelfallbezogen betrachten.
Ich hab da glaub ich den Abend mit Untertassengroßen Augen gesessen, weil ich nicht nachvollziehen konnte, wie Fußgängerhassend man sein kann...
Aber hier gefragt: hat er einen Punkt?
Lieber nur einen Gehweg, den aber in 2,50m Breite + Parken auf anderer Seite, anstatt 2 Gehwege in 2m Breite?