Woche 39 vom 25. September bis zum 1. Oktober 2023

  • Könnte hier gewesen sein, nicht ganz sicher, da es mehrere T30 Schilder in Bushaltestellenähe gibt.

    Würde aber insgesamt sagen, Überholen mit 1,5 m Abstand könnte mit dem Bus knapp werden in dieser Straße :/ :(

    Gilt für Busfahrer:innen nicht genauso wie für LKWfahrer:innen sogar ein Überholabstand von 2m?

  • Gilt für Busfahrer:innen nicht genauso wie für LKWfahrer:innen sogar ein Überholabstand von 2m?

    §5 IV Satz 3 StVO:

    Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

  • Gilt für Busfahrer:innen nicht genauso wie für LKWfahrer:innen sogar ein Überholabstand von 2m?

    Aus der Rechtsprechung von vor der gesetzlichen Normierung des Überholabstandes meiner Erinnerung nach ja. Ob man das auch nach dieser noch so anwenden kann, wird sich dann zeigen, wenn es durch 1,5 m statt 2 m zu einem Unfall kommt und vor Gericht geht, für Unfälle bei < 1,5 m ist's irrelevant.

  • Könnte hier gewesen sein, nicht ganz sicher, da es mehrere T30 Schilder in Bushaltestellenähe gibt.

    Würde aber insgesamt sagen, Überholen mit 1,5 m Abstand könnte mit dem Bus knapp werden in dieser Straße :/ :(

    Dürfte richtig lokalisiert sein, das Gartentor beim vmtl. privaten gelben Schild passt ...

    Laut Google Maps um die 5,4 m Fahrbahnbreite, dann könnte StVO-1,5-m vs. alter 2 m für Lkw tatsächlich haarscharf relevant werden, dürfte ein interessantes Urteil werden, sofern die Erben einen guten Anwalt finden ...

  • Dürfte richtig lokalisiert sein, das Gartentor beim vmtl. privaten gelben Schild passt ...

    Laut Google Maps um die 5,4 m Fahrbahnbreite, dann könnte StVO-1,5-m vs. alter 2 m für Lkw tatsächlich haarscharf relevant werden, dürfte ein interessantes Urteil werden, sofern die Erben einen guten Anwalt finden ...

    Da der Bus der Radfahrerin über den Kopf gefahren ist, kann der Sturz aufgrund der geschlossenen und glatten Fahrzeugflanke nur *vor* (statt *neben*) dem Bus erfolgt sein. Wenn, dürfte also nur der Längsabstand von Interesse sein. Auf Pressebildern steht der Bus hart an der linken Bordsteinkante. Da bleibt rechts von ihm ein Korridor von gut 3m und damit doppelt so viel, wie die meisten Radwege breit sind. Wahrscheinlich ist die Radfahrerin trotzdem nach rechts von der Fahrbahn in den losen Sand im unbefestigten Seitenstreifen ausgewichen und dadurch ins Schlingern geraten.

  • Da bleibt rechts von ihm ein Korridor von gut 3m

    Knapp, nicht gut.

    Fast alle Busse dürften die 2,55 m der StVZO ausnutzen für den Fahrgastkomfort bzw. maximale Sitzplatzzahl, also bleiben von meinen bei Google gemessenen 5,3-5,4 abzgl. Bus max. 2,8 m übrig. Bei 1,5 m gesetzl. Überholabstand und 0,6 m Breite des Rads müsste sie mit max. 0,7 m Abstand nach rechts gefahren sein, damit's legal wird, Das ganze aber noch ohne Außenspiegel gerechnet und praktisch 0 zu seinem linken Bordstein, wenn man beides reinrechnet, wird spätestens die 2-m-Frage relevant. Gefahrerhöhung bei Lkw und Bussen durch Sog und Masse etc.

    Ja, zu weit rechts und vom Weg abgekommen wäre ein plausibles Szenario.

    Den Längsabstand halte ich für eher irrelevant, der ist beim Überholen zwangsläufig irgendwann kleiner als der Bremsweg.

  • Knapp, nicht gut.

    Fast alle Busse dürften die 2,55 m der StVZO ausnutzen für den Fahrgastkomfort bzw. maximale Sitzplatzzahl, also bleiben von meinen bei Google gemessenen 5,3-5,4 abzgl. Bus max. 2,8 m übrig. Bei 1,5 m gesetzl. Überholabstand und 0,6 m Breite des Rads müsste sie mit max. 0,7 m Abstand nach rechts gefahren sein, damit's legal wird,

    Der Vertreter von ChangingCities sprach bei der Ansprache anlässlich der Mahnwache von 5,80m. Das ist auch das Maß, das ich aus dem Mapillary-Bild vom Unfallort per Dreisatz anhand der Verkehrszeichenabmessungen ermittelt hatte.

  • Im Google Luftbild habe ich den eindeutig gut asphaltierten Teil gemessen, laut StreetView bzw. Mapillary könnte auf der einen Seite noch ein schlecht gepflegter bzw. grob gepflasterter Streifen Regenrinne sein, vermutlich ist der dann bei 5,8 mitgezählt.

  • Kaum gibt man die Straße wieder für Autos frei, macht der größte Laden dicht.

    Galeries Lafayette: Schließung des fanzösichen Kaufhauses in Berlin
    Nun gibt es Gewissheit: Das französische Kaufhaus Galeries Lafayette wird Deutschland verlassen. Die Filiale auf der Berliner Friedrichstraße wird Ende 2024…
    www.spiegel.de

    Ein besonderer Applaus gilt den Verfassern der URL:

    fanzoesichen

  • Ich vermute mal, die wird automatisch aus der Überschrift generiert :)

    Der Server interessiert sich wahrscheinlich eh nur für die Guid am Ende.

    Falls Spiegel.de das noch korrigiert, hier ein Screenshot:

    Isso,

    Code
    https://www.spiegel.de/die-katze-tritt-die-treppe-krumm-geht-genau-soin-a-4586b340-a03a-4ab0-8029-3514ae785db3 

    geht genau so und macht dann einen Redirect auf das fanzösische Kaufhaus.

  • Im Google Luftbild habe ich den eindeutig gut asphaltierten Teil gemessen, laut StreetView bzw. Mapillary könnte auf der einen Seite noch ein schlecht gepflegter bzw. grob gepflasterter Streifen Regenrinne sein, vermutlich ist der dann bei 5,8 mitgezählt.

    Hier noch ein Bild aus der B.Z., wo man erkennen kann, wie breit die verbleibende Fläche war. Das Fahrrad ist ca. 1,8m lang. Wer auf dem matteren Bereich radelt, hätte deutlich mehr als 1,5m Abstand zur Verfügung.

    Man sieht auch recht gut, dass der Gelenkbus vollständig gerade ausgerichtet steht und somit nicht erst nach der Kollision im Rahmen eines Ausweichreflexes an den Rand gelenkt worden sein kann.

    .

  • Ruhrgebiet: „Tempo-20-Zone“ bringt Autofahrer auf die Palme – ein Detail regt sie besonders auf
    Einige Autofahrer aus dem Ruhrgebiet gehen derzeit auf die Barrikaden. Schuld ist ein Tempolimit. Besonders ein Detail stört sie.
    www.msn.com
    Zitat

    Doch was ist eigentlich mit Fahrradfahrern? Immerhin können diese doch auch schneller als 20 km/h fahren. „Dann dürfen Radfahrer ja auch nur noch 20 km/h fahren. Ein Grund mehr für Kennzeichen an Fahrrädern“, meint ein Mann. „Dann muss das aber auch für die tollen E-Bike-Radfahrer gelten“, findet eine weitere Person bezogen auf das Tempolimit.

    ^^ ^^