Beiträge von sonnenblum

    Die Straßenmalereien habe ich auch schon in Niedersachsen/NRW gesehen. Auch auf wesentlich schmaleren Straßen. Da frage ich mich ja auch immer, an wen sich das primär richten soll, an die Radfahrer, an die Landwirte? Vermutlich aber Ersteres.

    Ich hab jetzt nochmal bei der Stadt nachgehakt, eine Änderung der Beschilderung ist nicht erforderlich und geplant, weil "Anlieger auch die Personen sind, die zwar nicht unmittelbar an der gesperrten Straße wohnen, aber nur über diese an den Verkehr angeschlossen sind."

    PS: Es gibt ja keine Abtrennung zum Parkstreifen, muss also Teil dieses sein ... *flöt*

    Da hast Du durchaus recht. Genauso wie Mueck mit seinem Hinweis auf die Fehlenden Fahrradpiktogramme.

    Allerdings passt offenbar ein Fahrzeug auf den Bereich rechts des markierten roten Streifen und die Restbreite der Fahrbahn, zu der ja auch der rote Streifen gehört, ist vmtl. deutlich über 3,05 Meter. Ich gehe daher davon aus, dass das Parken an der Stelle trotzdem zulässig ist.

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    Hier fehlt auch die Abtrennung zwischen Schutzstreifen und Parkstreifen, dafür sind aber Fahrradpiktogramme da. Heißt, die Autos parken hier alle nicht nur mit zwei Reifen sondern komplett auf dem Schutzstreifen?

    Wenn auf dem Weg VON der Sackgasse IN die Fahrradstraße ebenfalls "Anlieger frei" steht, dann wohl auf jeden Fall. Warten die doch nur einfach auf massentaugliche Fluggeräte, sich sich ja sicherlich bald etabliert haben. Dann kann man auch überall das "Anlieger frei" abschrauben.

    So sieht das aus, wenn man aus der Sackkasse herausfährt.

    Ein Beschlussvorschlag war, in der Fahrradstraße eine Modale Sperre einzurichten. Dies wurde aber wegen der Müllabfuhr in der Ausschusssitzung abgelehnt. Auch die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld Stellung zu dem Vorschlag bezogen und argumentiert, dass eine modale Sperre zu erheblichen Umwegen für die Anwohner bedeute (schließlich fährt man ja grundsätzlich nur mit dem Auto einkaufen). Antrag_407-2022.pdf

    In meiner Heimatstadt "will" man etwas für den Radverkehr machen und weist jetzt seit ein paar Jahren immer mehr Fahrradstraßen aus. Mal mit "Kfz-Verkehr frei", manchmal "Anlieger frei". Wie wahrscheinlich überall wird das "Anlieger frei" nicht kontrolliert, die Straße darf weiter zugeparkt werden und da es sich meistens zuvor auch um "Tempo 30 Zonen" handelte, hat sich die Geschwindigkeit auch nicht verändert. Das einzig Gute, zum Teil wurden die Fahrradstraßen zur Vorfahrtsstraße umgewandelt.

    Nun wurde hier erneut eine Straße zur Fahrradstraße, da es sich unter anderem für viele Schüler*innen um den Schulweg handelt. Deshalb auch mit "Anlieger frei" (bislang nutzen viele Autofahrer*innen die Straße als Abkürzung). Ganz davon ab, dass sich bislang keiner an die Beschilderung halten, frage ich mich, ob das "Anlieger frei" rechtens ist. Meines Verständnissen nach ist mensch Anlieger, wenn mensch zu einem Gründstück möchte, dass an der Straße anliegt. Jetzt ist es in diesem Fall aber so, dass von der Fahrradstraße eine Straße (verkehrsberuhigter Bereich) abgeht, die für den motorisierten Verkehr nur von der Fahrradstraße aus anfahrbar ist. Handelt es sich bei den Anwohner*innen dieser Sackgasse dennoch um Anlieger oder begehen sie jedes Mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn ihre Straße mit dem Auto verlassen oder nach Hause fahren?

    Handelt es sich um eine private Diskussion, oder war da auch die Polizei beteiligt?

    Um eine private Diskussion, als ich erzählte, dass es zu einem Beinahe-Unfall* gekommen ist. 95% der Radfahrer, der Großteil davon aber vom Fuß/Radweg "In den Strubben" bei der Ampel kommend, überquert bei der Ampel um dann die Schwedenschanze beim Zebrastreifen zu queren und regelwidrig in der Schwedenschwanze linksseitig bis zum Hügelweg weiterzufahren.

    *ein Autofahrer aus der Schwedenschanze kommend und rechts in die Kiesbergstraße einbiegend "übersah" mich

    Ich hatte letztens eine Diskussion, wie man an dieser Kreuzung mit dem Fahrrad abbiegen muss.


    In der Hohenfeldstraße gilt Tempo 50, es gibt jedoch keinen Radweg oder ähnliches. Die Kiesbergstraße ist eine Hauptstraße, die in diesen Abschnitt auf Tempo 30 beschränkt ist. Auf beiden Seiten gibt einen mit dem Zeichen 241 beschilderten Radweg, der jeweils in beide Richtungen freigegeben ist. In der Schwedenschanze gilt Tempo 50, der Radweg ist mit Zeichen 241 beschildert.
    Ich komme aus der Hohenfeldstraße und möchte rechts in die Kiesbergstraße abbiegen und dann sofort links in die Schwedenschanze. Deshalb ordne ich mich in der Kiesbergstraße auf der Fahrbahn ein und fahre dann in der Schwedenschanze auf den Radweg, wenn ich weiter gerade aus möchte, oder fahre weiter auf der Fahrbahn um dann links in den Hügelweg abzubiegen.
    Nun wurde mir gesagt, ich müsse den Radweg nutzen und die Straße an der Bettelampel mit Fahrradsymbol in der Streuscheibe nutzen, die einige Meter hinter der Kreuzung steht. Fällt das ganze unter indirekten und direkten Abbiegen und wie verhalte ich mich dort richtig?